Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung

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Transkript:

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat. Wer seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse, für den Fall einer späteren Hilfsbedürftigkeit möglichst umfassend und rechtzeitig absichern möchte, ist gut beraten, wenn er diese in gesunden Tagen festlegt. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie selbst vorübergehend oder auf Dauer hierzu nicht mehr in der Lage sind? Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben, wird das Gericht einen Betreuer bestellen, der Sie im Rechtsverkehr gesetzlich vertritt. Jeder hat aber die Möglichkeit Vorsorge zu treffen, indem er schriftlich einen Betreuer seines Vertrauens benennt. Dieser kann aus dem Angehörigen-, Bekannten- oder Freundeskreis sein Hauptsache Sie haben vollstes Vertrauen zu dieser Person.

Ihren Willen können Sie auf verschiedene Arten festlegen:

Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht hat viele Vorteile: Sie ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung (z. B. Festlegung der Person, die für Sie handeln soll) Ihre Wünsche und Bedürfnisse können festgelegt werden Sie legen fest, wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen Was muss ich beim Erstellen meiner Vorsorgevollmacht beachten? Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst werden. Sie muss nicht handschriftlich abgefasst werden aber Sie können mit einer handschriftlichen Vollmacht Fälschungen vermeiden. Achtung! Der Text muss einwandfrei lesbar sein! Sie können Ihre Vollmacht bei der zuständigen Betreuungsbehörde beglaubigen lassen, um spätere Zweifel an der Echtheit der Unterschrift zu begegnen. Wollen Sie mit Ihrer Vollmacht auch zu Grundstücksverfügungen bevollmächtigen, ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Mit einer notariellen Beurkundung können Sie evtl. später auftretende Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht vermeiden.

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln? Vermögensangelegenheiten Die Vollmacht berechtigt: Zur Verwaltung Ihres Vermögens und zur Verfügung über Ihre Konten bei Banken und Sparkassen Zur Verfügung über Ihre Vermögensgegenstände Zum Vermögenserwerb Zur Vertretung in Erbrechtsangelegenheiten Zur Eingehung von Verbindlichkeiten Zur Vertretung vor Gerichten und Wahrnehmung von Prozesshandlungen Behörden Die Vollmacht berechtigt: Zur Vertretung und zur Beantragung von Leistungsangelegenheiten aller Art, insbesondere in Renten-, Versorgungs-, Arbeitsamts-, Sozialleistungs- und Steuerangelegenheiten Persönliche Angelegenheiten Die Vollmacht berechtigt: Zum Entgegennehmen und Öffnen Ihrer Post und der An- und Abmeldung Ihres Telefons Zum Betreten Ihrer Wohnung, Ihres Hauses, Ihres Grundstücks Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten Die Vollmacht berechtigt: Zur Kündigung des Mietverhältnisses und zur Auflösung Ihres Haushaltes für den Fall, dass eine ambulante Versorgung in Ihrer Wohnung nicht mehr möglich ist Zum Abschluss eines Heimvertrages, eines Pflegevertrages oder ähnlicher Vereinbarungen

Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit Die Vollmacht berechtigt: Zur Entscheidung in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge, ebenso bezüglich aller Einzelheiten einer ambulanten oder ( teil-) stationären Pflege Zur Einwilligung in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen, auch wenn eine solche Behandlung den Tod oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden verursachen könnte Zur Einsicht in Ihre Krankenunterlagen und deren Herausgabe an Dritte, sie entbindet Ihre Ärzte und das nichtärztliche Personal gegenüber dem Bevollmächtigten von ihrer Schweigepflicht Zur Entscheidung über Ihre Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( z. B. geschlossene Unterbringung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim) und über freiheitsentziehende Maßnahmen ( z. B. das Anbringen von Bettgittern, Handfesseln, Bauchgurten oder medikamentöser Ruhigstellung) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung, solange das zu Ihrem Wohl erforderlich ist. Kann die Vorsorgevollmacht missbraucht werden? Wie Sie gesehen haben, können Sie mit der Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten sehr weit reichende Befugnisse einräumen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nur solche Personen bevollmächtigen, die Ihr absolutes Vertrauen genießen. Daher kann es im Einzelfall ratsamer sein, für verschiedene Aufgabengebiete jeweils einen Bevollmächtigten zu bestimmen (z. B. einen Bevollmächtigten für Gesundheitssorge und einen für Vermögenssorge). Wie bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf? Der Rechtsverkehr akzeptiert die Vollmacht nur, wenn der Bevollmächtigte das Original der Vollmachtsurkunde vorlegen kann. Sie müssen daher dafür Sorge tragen, dass die Vollmacht dem Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Hierzu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:

Sie bewahren Ihre Vollmacht an einem leicht zugänglichen Ort auf, den der Bevollmächtigte kennt (z. B. Schreibtisch, Ihre Bank) Sie übergeben die Vollmacht von vornherein an den Bevollmächtigten (Achtung! Gefahr des Missbrauchs; Bevollmächtigter kann schon vor dem Ernstfall tätig werden!) Übergabe an eine andere Vertrauensperson, welche die Vollmacht bei Bedarf an den Bevollmächtigten übergibt (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Arzt) Hinterlegung beim zuständigen Vormundschaftsgericht. Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie die Erteilung einer Vollmacht sowie die Person des Bevollmächtigten registrieren lassen. Die dort registrierten Daten können durch die Betreuungsbehörde abgefragt werden. Dadurch können Sie verhindern, dass die Betreuungsbehörde einen Betreuer bestellt, weil es von der Vollmachtserteilung keine Kenntnis hatte. Es ist empfehlenswert eine Kopie oder einen Hinweis auf die Vollmacht möglichst ständig bei sich zu tragen (z. B. bei den Ausweispapieren), damit im Ernstfall Dritte wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert. Auch sollen Sie dem Bevollmächtigten in jedem Fall eine Kopie der Vollmacht aushändigen. Wie lange gilt die Vollmacht? Die Vollmacht gilt im Außenverhältnis ab dem Datum der Ausstellung. Das Außenverhältnis besteht zwischen den Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigtem einerseits sowie auf der anderen Seite zu Dritten, denen gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben sind (z. B. Banken, Behörden). Im Außenverhältnis ist nur der Inhalt der Vollmacht von Bedeutung. Im Innenverhältnis zum Bevollmächtigten ist die mit ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird wörtlich oder stillschweigend dahin lauten, dass er von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Es empfiehlt sich, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten, dass hat den Vorteil, dass der Vollmachtgeber detaillierte Vorgaben zum Gebrauch der Vollmacht festlegen kann. Wenn Sie sich, nachdem Sie die Vorsorgevollmacht erteilt haben, nicht mehr sicher sind, ob die von Ihnen bevollmächtigte Person noch Ihr vollstes Vertrauen verdient, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu müssen Sie die Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten zurückverlangen. Die Vollmacht gilt dann nicht mehr.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erteilt habe? Wenn Sie nichts geregelt haben, kann im Bedarfsfall vom Amtsgericht / Betreuungsbehörde ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, ein sogenannter Betreuer. Die Betreuungsbehörde wird von Amts wegen tätig, wenn es z. B. von Ärzten, Behörden oder Angehörigen Kenntnis erlangt, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Die Betreuungsverfügung Möglicherweise gibt es im Kreise Ihrer Angehörigen oder Freunde oder Bekannten keine Person, die Sie zu Bevollmächtigten machen möchten, weil Sie kein Vertrauen zu diesen Personen haben. In diesem Fall kann eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Alternative sein. Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer vom Vormundschaftsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung erforderlich werden sollte. Sie können auch festlegen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. An diese Wünsche muss sich das Vormundschaftsgericht grundsätzlich halten. Der von Ihnen bestimmte Betreuer wird dann vom Vormundschaftsgericht eingesetzt und überwacht. Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Vorhinein dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt. Mit der Betreuungsverfügung geben Sie dem Gericht und dem Betreuer eine Handlungsanweisung, nach der diese sich zu richten haben. Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden? Das hängt ganz von Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab. Sie könne bestimmen: Das Ihr bisheriger Lebensstandard beibehalten werden soll und dazu notfalls Ihr Vermögen aufgebraucht werden soll Bestimmungen zur Verwaltung Ihres Grundvermögens (z.b. Haus, Eigentumswohnung) treffen Das bestimmte Personen zu Geburtstagen, Weihnachten, Hochzeiten usw. mit Geld- oder Sachgeschenken bedacht werden Wünsche zum Abschluss eines Bestattungsvertrages äußern

Bestimmen, wer sich im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit um Sie kümmern soll Das Sie bis zu ihrem Tod in Ihrer bisherigen Wohnung versorgt werden, wenn dies aus medizinischer Sicht möglich ist Falls der Umzug in ein Heim unvermeidbar ist, können Sie festlegen, ob ihr Grundvermögen verkauft werden soll, um sich mit dem Verkaufserlös in einem Seniorenheim einzukaufen In welchem Heim Sie wohnen möchten und wo auf keinen Fall Festlegen, welche persönlichen Gegenstände oder Möbel Sie mitnehmen möchten Welche Gegenstände oder Möbel im Falle einer Wohnungsauflösung an Angehörige oder Bekannte ausgehändigt werden sollen (Namen und Anschriften genau angeben) Ist die Betreuungsverfügung an eine bestimmte Form gebunden? Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollte die Betreuungsverfügung schriftlich abgefasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Wo soll sie aufbewahrt werden? Wie bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie darauf achten, dass sie im Bedarfsfall sofort auffindbar und greifbar ist. Es ist empfehlenswert eine Kopie oder einen Hinweis auf die Betreuungsverfügung möglichst ständig bei sich zu tragen.

Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie in gesunden Tage Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen festlegen. Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor, kann anhand dieser auf Ihren mutmaßlichen Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme geschlossen werden. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient ausüben, auch wenn Sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage dazu sind zu entscheiden. Gesetzliche Definition: Nach 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Patientenverfügung eine schriftliche Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, mit der er Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit trifft. Welche Formvorschriften müssen für eine Patientenverfügung eingehalten werden? 1901 a Abs. 1 BGB stellt folgende Voraussetzungen für eine rechtwirksame Patientenverfügung auf: Der Verfasser muss volljährig sein. Der Verfasser muss einwilligungsfähig sein. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden.

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung dient dem behandelnden Arzt, dem Betreuer oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person dazu, Ihren mutmaßlichen Willen im Hinblick auf eine medizinische Maßnahme zu ermitteln. Daher ist es wichtig, dass Sie diesen Willen so klar und eindeutig wie möglich zum Ausdruck bringen. Sie sollten individuell festlegen unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden soll. Um die Ernsthaftigkeit zu unterstreichen, ist es zudem unbedingt hilfreich, wenn Sie sich vor dem Erstellen der Patientenverfügung mit Ihrem Arzt über deren Inhalt, Umfang und Tragweite beraten und der Arzt dieses durch einen zusätzlichen Vermerk belegt. Um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall beachtet wird, sollten Sie diese in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen und mit Datum und Unterschrift bestätigen. Anlage: 1. Link Bundesministerium der Justiz/ Betreuungsgesetzt: http://www.bmj.de/de/buerger/gesellschaft/patientenverfuegung/_doc/patientenverfuegung_doc.html 2. Formulare 2.1 Betreuungsverfügung 2.2 Vorsorgevollmacht Als PDF auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz zum freien Download.