Gesundheitsvorsorge, Früherkennung und Verhütung von Krankheiten. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung

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Transkript:

Gesundheitsvorsorge, Früherkennung und Verhütung von Krankheiten Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung

Gesundheitsvorsorge, Früherkennung und Verhütung von Krankheiten Nirgendwo bewahrheitet sich das alte Sprichwort Vorbeugen ist besser als Heilen mehr als da, wo es ursprünglich herkommt im Bereich der menschlichen Gesundheit. Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten dienen nicht nur der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit, sie sind in vielen Fällen lebensrettend. 2 Gesundheitsvorsorge und Früherkennung lassen sich nicht immer scharf voneinander abgrenzen. Bei der Früherkennung will man mit Hilfe spezieller Untersuchungen (Röntgen verfahren, Bluttests usw.) eine

Krankheit, die sich durch bestimmte Symptome zeigt, zu einem Zeitpunkt feststellen, wo diese noch nicht sichtbar sind. Fast immer geht es dabei um sogenannte bösartige Erkrankungen. Vorsorge-Untersuchungen sind medizinische Untersuchungsprogramme, die Risiko-Zustände oder Risiko- Krankheiten identifizieren sollen, die wiederum weitere Erkrankungen auslösen oder verursachen können. Die folgenden Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind Leistungen Ihrer Bosch BKK: 3

Krebsfrüherkennung Abhängig vom Lebensalter können Frauen und Männer jährlich verschiedene Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen. 4

Ab Geburt Früherkennungs-Untersuchung auf Hautkrebs In den meisten Bundesländern übernimmt die Bosch BKK für ihre Versicherten bereits ab Geburt die Kosten für das zweijährliche Hautkrebs-Screening. Lassen Sie sich entweder von Ihrem dafür qualifizierten Hausarzt oder von einem Facharzt für Hautkrankheiten untersuchen. Die Untersuchung umfasst die Erhebung der Vorgeschichte des Patienten, eine gründliche Ganzkörperuntersuchung und die Beratung über den Befund. Bei evtl. Auffälligkeiten übernimmt die weitere Abklärung immer der Facharzt. Ab 20 Jahren Krebsfrüherkennungs-Untersuchung für Frauen Ab dem Alter von 20 Jahren können Frauen einmal jährlich eine Untersuchung der Genitalien (Vagina, Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke) durchführen lassen. Neben einer gynäkologischen Tastuntersuchung macht der Arzt u. a. einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der im Labor auf Veränderungen untersucht wird. Ab dem Alter von 30 Jahren werden bei dieser Früherkennungs-Untersuchung zusätzlich die Brust und die dazugehörigen Lymphknotenbereiche auf Symptome für Brustkrebs abgetastet. Zudem kontrolliert der Arzt auch die entsprechende Hautregion auf auffällige Veränderungen, die auf eine mögliche Hautkrebserkrankung hinweisen könnten. 5

Ab 45 Jahren Krebsfrüherkennungs-Untersuchung für Männer Ab dem Alter von 45 Jahren können sich Männer einmal jährlich auf mögliche Anzeichen für einen Hoden - oder Prostatakrebs untersuchen lassen. Dabei tastet der Arzt die Prostata durch den Mastdarm ab und unter sucht auch die äußeren Genitalien. Zusätzlich wird die entsprechende Hautregion auf auffällige Verän derungen untersucht, die auf eine mögliche Hautkrebserkrankung hinweisen könnten. Ab 50 bzw. 55 Jahren Dickdarm- und Mastdarm-Untersuchung für Frauen und Männer Ab dem Alter von 50 Jahren können sich Frauen und Männer einmal jährlich auf mögliche Anzeichen für Darmkrebs untersuchen lassen. Die Untersuchung besteht aus einer Tastuntersuchung des Enddarms und einem Schnelltest auf okkultes (verborgenes, unsichtbares) Blut im Stuhl. Ab dem Alter von 55 Jahren können sich die Versicherten dann entscheiden, und zwar entweder für die Spiegelung des gesamten Dickdarmes (Koloskopie), mit einer Wiederholung nach 10 Jahren, oder für die Untersuchung des Stuhles auf verborgenes Blut alle zwei Jahre. Im Rahmen unseres Facharztprogramms Baden- Württemberg können Sie zusätzlich bereits ab dem 50. Lebensjahr eine Darmspiegelung durchführen lassen. 6

Ab 50 Jahren Mammografie für Frauen Ab dem Alter von 50 Jahren werden Frauen alle zwei Jahre zu einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammo grafie) eingeladen. Bei dieser Untersuchung sind schon kleine Tumore zu erkennen und so kann ggf. rechtzeitig eine erfolgreiche Therapie eingeleitet werden. Anspruch auf die Untersuchung haben Frauen bis zum Ende des 70. Lebensjahres. Alle Frauen, auch unter 50 Jahren, haben Anspruch auf eine Mammografie, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebs-Erkrankung besteht. 7

Gesundheits-Check-up Ab dem Alter von 35 Jahren können sich Männer und Frauen alle zwei Jahre einem Gesundheits-Check-up unterziehen. Im Mittelpunkt dieses Check-up stehen die Volkskrankheiten : Diabetes ( Zuckerkrankheit ), Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (insbesondere die vorzeitige Verkalkung der Blut ge fäße Arterios klerose als Grundkrankheit der meisten Herz- Kreislauf-Erkrankungen) und chronische Nierenerkrankungen. Der Gesundheits-Check-up besteht aus einer Untersuchungs- und einer Beratungseinheit. Die Untersuchung umfasst als wesentliche Teile die Erhebung der Krankengeschichte, eine gründliche körperliche Untersuchung und ein ärztliches Gespräch über die individuellen Neigungen zu bestimmten Krankheiten, eine Blutabnahme zur Bestimmung des Blutzuckers und des Cholesterinspiegels sowie eine Urinuntersuchung. Nach Abschluss der Untersuchungen informiert der Arzt den Patienten in einem Beratungsgespräch über die Untersuchungsergebnisse. In diesem Gespräch soll der Patient auch seine persönlichen Empfindungen äußern. Nur so kann der Arzt wirklich alle Faktoren richtig bewerten und die Frage nach der richtigen Therapie optimal beantworten. 8 Damit Sie keinen Termin verpassen, erinnern wir Sie rechtzeitig an den Beginn Ihrer Anspruchsberechtigung für den Gesundheits-Check-up und die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung ab 20, 45, 50 und ab 55 Jahren.

Zahnmedizinische Vorsorge Beim Zahnersatz zahlt Ihre Bosch BKK grundsätzlich einen festen Betrag (Festzuschuss) für einzelne Zahnersatzleistungen. Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte. Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um 20 %, wenn der Versicherte sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor der Behandlung einmal im Jahr (bei 6- bis 18-Jährigen einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen ließ. Wenn jemand zehn Jahre nacheinander beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 %. Bitte lassen Sie vor Behandlungsbeginn auf jeden Fall den Heil- und Kosten plan durch Ihre BKK genehmigen. Denken Sie daran, sich alle bei Ihnen durchgeführten Vorsorge-Untersuchungen von Ihrem Zahnarzt in das Bonusheft eintragen zu lassen. S. auch Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen 9

Schwangerschaftsvorsorge Mehrere Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft tragen dazu bei, mögliche Veränderungen, die die Gesundheit von Mutter und Kind beeinträchtigen können, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Ärzte und Hebammen arbeiten hier zusammen. Zu den Vorsorgeleistungen gehören u. a. drei Ultraschall-Untersuchungen, Erkennung und Überwachung von Risiko schwangerschaften, Untersuchungen auf Infektionen, Test auf Schwangerschaftsdiabetes, Untersuchungen und Beratung nach der Geburt. Schwangere erhalten von ihrem Arzt den Mutterpass, der einen genauen Terminplan für die einzelnen Schwangerschaftsuntersuchungen enthält und in den alle wichtigen Ergebnisse der Untersuchungen eingetragen werden. Bestmöglicher Gesundheitsschutz für Kinder, schon von Geburt an, ist unser Ziel. Deshalb bietet die Bosch BKK spezielle Leistungen für Kinder und Jugendliche: 10

Vorsorge im Säuglings- und Kindesalter Für Säuglinge und (Klein-)Kinder gibt es das BKK Früherkennungsprogramm. Es umfasst zehn ärztliche Untersuchungen (U1 U 9, inkl. U 7a) von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr. Dabei sollen neben Krankheiten des Neugeborenen auch Stoffwechselstörungen, Entwicklungs - und Verhaltensstörungen oder Erkrankungen des Ner ven systems und der Sinnesorgane sowie der Zähne festgestellt werden. Die Bosch BKK bietet zusätzlich die U10 und U11 für Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren an. Die Befunde aller Untersuchungen werden vom Arzt im Untersuchungsheft dokumentiert. Bitte bewahren Sie das Untersuchungsheft sorgfältig auf! Diese Dokumentation dient der Information des untersuchenden Arztes in den jeweils folgenden Untersuchungsstufen. 11

Jugend-Gesundheitsuntersuchung Diese Früherkennungsuntersuchungen (J1 und bei der Bosch BKK zusätzlich J2) speziell für Jugendliche sollen die Vorsorge im Säuglings- und Kindes alter ergänzen und abrunden. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Probleme von Mädchen und Jungen vor und in der Pubertät. Anspruch auf diese Untersuchungen haben alle Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren bzw. zwischen 16 und 17 Jahren. Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen Wichtig ist auch die Früherkennung von Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten. Deshalb können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in bestimmten Ab- 12

ständen dreimal bis zum Alter von sechs Jahren, einmal je Kalenderhalbjahr ab dem Alter von sechs Jahren Vorsorgemaßnahmen durch den Zahnarzt in Anspruch nehmen (Früherkennung bzw. Individualprophylaxe ). Beispiele für die zahnmedizinischen Vorsorgeleistungen: Bestandsaufnahme des Zahnzustandes, Aufklärung und intensive Beratung des jungen Patienten, Kontrolle und erneute Beratung, Härtung des Zahnschmelzes und Fissurenversiegelung für kariesfreie Backenzähne. Wir bitten Sie, mit Ihren Kindern an allen Vorsorge- Untersuchungen teilzunehmen, weil Sie damit einen wichtigen Beitrag zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes leisten. Als besonderen Service erinnern wir Sie an die U7 bis U11 und an die J1 und J2. Einfach das Erinnerungsschreiben beim Arzt abstempeln lassen, dann belohnen wir Ihr Kind mit einer kleinen Überraschung. 13

Schutzimpfungen Die übertragbaren Krankheiten (Infektionskrankheiten) sind auch heute im Zeitalter einer hoch entwickelten Medizin und eines hohen Hygienestandards keineswegs bedeutungslos geworden. Jährlich erkranken Tausende von Menschen an gefährlichen Infektionskrankheiten, die zu dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Da es bei vielen dieser Krankheiten zudem keine ursächlichen Behandlungsmöglichkeiten gibt, ist es besonders wichtig, die Möglichkeiten der Vorbeugung zu nutzen. Impfungen sind das klassische Mittel zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken und zur Krankheitsverhütung. 14 Die Kosten für die von der STIKO (= Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut) empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen werden von der Bosch BKK übernommen. Das gilt sowohl für die Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche als auch für Auffrischungsimpfungen für Erwachsene. Eine weitere Leistung ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV, Auslöser von Gebärmutterhalskrebs) für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren.

Über die Grundimmunisierung hinaus zahlt die Bosch BKK für ihre Versicherten alle ärztlich empfohlenen Impfungen, z. B. gegen Grippe, FSME, Hepatitis A und B und weitere. Für einige Regionen der Erde gibt es die Empfehlung für spezielle Schutzimpfungen. Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Impfungen bei privaten Auslandsreisen. Lassen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei Ihrem Hausarzt zu Ihrem Impfstatus beraten und welche Impfungen für Sie in Ihrem Reiseland sinnvoll sind. Denken Sie daran, Ihren Impfpass mitzunehmen. Übrigens: Die Bosch BKK belohnt Ihr Engagement für Gesundheitsvorsoge im Bonusprogramm G-win. Fragen Sie uns. 15

Bosch BKK Kruppstraße 19 70469 Stuttgart www.bosch-bkk.de inside partner, www.inside-partner.de Stand: September 2014 Änderungen vorbehalten. Dieses Faltblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Leistungen der Bosch BKK. Gerne berät Sie Ihr Kundenberater individuell und verbindlich.