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Transkript:

Bundesligarichtlinien 1 Zweckbestimmung Zur Ermittlung des Deutschen Meisters im 15er-Rugby gelten folgende Richtlinien. 2 Austragungsmodus 1. Die Einteilung der Bundesligen in eine oder mehrere Gruppen, die Teilnehmerzahl der Gruppen sowie der Modus zur Qualifikation, zum Auf- bzw. Abstieg werden durch Beschluss eines Deutschen Rugby- Tages festgelegt. 2. Ein Beschluss zur Änderung der geltenden Regelungen muss mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen angenommen werden und kann nicht gegen das Veto von 2/3 der an den Bundesligen teilnehmenden Mannschaften getroffen werden. 3. Die Festlegungen sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Richtlinie. 3 Teilnahmeberechtigung 1. Die an den Bundesligen teilnehmenden Vereine müssen im Besitz einer Bundes-Spiellizenz sein, welche jährlich zu beantragen ist. 2. Die Bundesliga-Lizenz wird vom Präsidium nach der DRV-Lizenzordnung vergeben. Näheres regelt die DRV-Lizenzordnung. 3. Wird die Erteilung der Lizenz verweigert, kann der Verein gegen diese Entscheidung ein Verfahren vor dem Sportgericht beantragen. 4. Bis zur Entscheidung durch das Schiedsgericht hat das Verfahren aufschiebende Wirkung. Bei einer Niederlage des Vereins vor dem Schiedsgericht muss dieses erklären, wie mit dem Verein weiter zu verfahren ist (Punktabzug, Disqualifikation, Geldstrafe...). 4 Ausführende Organe 1. Der Deutsche Rugby-Verband delegiert als Veranstalter der Bundesligen seine Aufgaben, Rechte und Pflichten an die spielleitenden Stellen. 2. Die spielleitenden Stellen werden von den beteiligten Vereinen gewählt. 3. Die spielleitenden Stellen haben die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Ordnungen zu überwachen und bei Verstößen die Einleitung eines Verfahrens vor dem Sportgericht zu beantragen. 4. Die spielleitenden Stellen haben im Besonderen folgende Aufgaben wahrzunehmen: a. Aufstellung der Spielpläne unter Beachtung des vorgegebenen Rahmenplanes. Die Spielpläne sind vor Bekanntgabe vom Vize-Präsidenten Sport II (Vereinsspielbetrieb) zu genehmigen. b. Prüfung und Ablage der Spielformulare, Führung der Spieltabelle und Mitteilung der Ergebnisse und Tabellen an die DRV-Organe sowie in regelmäßigen Abständen an die beteiligten Vereine für die von ihm durchgeführten Spiele. Bundesligarichtlinien Seite 1 von 6 Stand: 09.07.2010

c. Antragstellung auf Einleitung eines Verfahrens beim Sportgericht in Fällen, bei denen Verstöße gegen die Satzung, Ordnungen oder Richtlinien des DRV entdeckt werden. 5 Bundesliga-Ausschuss 1. Vor Beginn der neuen Saison ist vom Vize-Präsidenten Sport II (Vereinsspielbetrieb) eine Bundesliga- Ausschuss-Sitzung zu terminieren. 2. Mitglieder im Bundesliga-Ausschuss sind jeweils ein Vertreter für jeden an den Bundesligen beteiligten Verein sowie die Spielleiter der Bundesligen und des Pokals und der Vize-Präsident Sport II (Vereinsspielbetrieb) als Vorsitzender. 3. Der Bundesliga-Ausschuss wählt einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden bei Abwesenheit vertritt. 4. Der Bundesliga-Ausschuss beschließt auf seiner Sitzung über Regelungen des Spielverkehrs für die Bundesligen, die nicht den geltenden Satzungen, Richtlinien und Ordnungen des DRV widersprechen dürfen. Dazu gehören insbesondere: a. der Beschluss einer Kostenumlage, b. der Beschluss eines Fahrtkostenzuschusses aus gemeinsamen Mitteln, c. der Beschluss über gemeinsame Sponsoren und die daraus entstehenden Mittelverwendungen, d. der Beschluss über gemeinsame Vermarktungen. 5. Der Bundesliga-Ausschuss trifft seine Entscheidungen mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder und nicht gegen das einstimmige Votum von anwesenden Vereinen einer Liga-Gruppe. 6. Beschlüsse des Bundesliga-Ausschusses sind zu veröffentlichen. 6 Kosten der Rugby-Bundesligen 1. Die Reisekosten für den Bundesliga-Spielverkehr werden von allen teilnehmenden Vereinen zu gleichen Teilen getragen. Es erfolgt eine Erstattung der Kosten an den reisenden Verein für jeden Entfernungskilometer zwischen den Spielstätten der Vereine einer Begegnung. Diese Regelung gilt für die Rugby-Bundesligen (1. und 2. Bundesliga). Die Höhe des Kilometergeldes und die Abrechnungsmodalitäten werden alljährlich vom Bundesligaausschuss festgelegt (Bundesliga-Richtlinie 5 Abs. 4 a und b). 2. Entstehen bei Spielausfällen durch höhere Gewalt Kosten (Fahrkosten, Verpflegungskosten) für eine auswärtige Mannschaft, so werden diese durch alle Vereine der betreffenden Bundesliga-Gruppe und den DRV zu gleichen Teilen aufgebracht. 7 Schiedsrichter Die Einteilung und Bereitstellung von Schiedsrichtern wird in der SDRV-Ordnung geregelt. 8 Spielproteste 1. Einsprüche von Vereinen gegen die Wertung von Bundesligaspielen (Spielproteste) müssen binnen einer Ausschlussfrist von 72 Stunden, beginnend am Ende des auf den Spieltag folgenden Sonntags, schriftlich an die spielleitende Stelle versendet worden sein. Ist der Spieltag ein Sonntag, so beginnt die Frist mit Ende des Spieltags. Bundesligarichtlinien Seite 2 von 6 Stand: 09.07.2010

2. Gleichzeitig ist die Zahlung einer Protestgebühr in Höhe von 150,- Euro an den DRV zu leisten. Hat der Protest Erfolg, werden die 150,-- Euro erstattet. 3. Die spielleitende Stelle überprüft die Form- und Fristeinhaltung und leitet den Protest mit der Bitte um Einleitung eines Verfahrens und einer Beschlussempfehlung an das Sportgericht weiter. 4. Proteste gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters während eines Spieles und in Bezug auf die Anwendung und Auslegung der Regeln des Rugbyspiels sind nicht zulässig. 9 Ermächtigung Das Präsidium des DRV ist ermächtigt, im dringenden Bedarfsfalle nähere Ausführungsbestimmungen und Anordnungen zu diesen Richtlinien zu erlassen und sie bis zur Beschlussfassung auf dem folgenden ordentlichen Deutschen Rugby-Tag in Kraft zu setzen. Bundesligarichtlinien Seite 3 von 6 Stand: 09.07.2010

Anlage zu den Bundesliga-Richtlinien Zur Ermittlung des deutschen Meisters sowie der Absteiger und Aufsteiger zu den Bundesligen wird ab der Saison 2009/2010 wie folgt verfahren: 1. Teilnahmeberechtigungen Zu den Bundesliga-Runden werden nur Mannschaften nach 1(4)a. und b. der Spielordnung zugelassen, die nach 3 der Bundesliga-Richtlinien eine gültige Spiellizenz für ihre Bundesliga-Gruppe vorweisen können. 2. Das System der 1. Bundesliga (höchste deutsche Spielklasse) 1. Der 1. Bundesliga gehören zehn Vereine an. 2. Der Deutsche Meister wird nach 18 Spieltagen zwischen den Vereinen auf den Tabellenplätzen eins bis vier der Bundesliga-Abschlusstabelle in zwei Playoff-Halbfinalspielen (1.-4. und 2.-3.) und einem Finale (Sieger der Playoff-Halbfinalspiele) ermittelt. In den Playoff-Halbfinalspielen genießen der Erste und der Zweite Heimrecht. Das Endspiel um die deutsche Meisterschaft findet an einem vom Präsidium des DRV festzulegenden Ort statt. 3. Aus der 1. Bundesliga steigen die nach Abschluss aller Spiele auf Tabellenplatz 9 und 10 stehenden Vereine direkt in ihre 2. Bundesliga-Gruppe ab. 3. Das System der 2. Bundesligen 1. In der Gruppe Nord/Ost und Süd/West gibt es jeweils eine 2. Bundesliga mit jeweils bis zu zehn Vereinen. 2. Die nach Abschluss aller Spiele jeweils auf Tabellenplatz 1 stehenden Vereine spielen in einem Endspiel den Deutschen Zweitliga-Meister aus. Beide Vereine steigen direkt in die 1. Bundesliga auf. Anmerkung: Eine 2. Mannschaft kann gem. 4.2.c nicht in die 1. Bundesliga aufsteigen. In diesem Falle steigt der am besten platzierte Verein auf, der keine zweite Mannschaft eines Erstligisten ist. 3. Die nach Abschluss aller Spiele jeweils auf den Tabellenplätzen 9 und 10 stehenden Vereine steigen direkt in ihre Regionalliga-Gruppen ab. Steigen aus der 1. Bundesliga zwei Vereine in die gleiche Gruppe der 2. Bundesliga ab, so steigt aus der anderen Gruppe der 2. Bundesliga nur der auf Tabellenplatz 10 stehende Verein ab. 4.1 In der 1. Bundesliga dürfen nur erste Mannschaften der Vereine spielen. Zweite Mannschaften von Vereinen, oder in Spielgemeinschaften eingegliederte zweite Mannschaften, deren erste Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, dürfen unter folgenden Bedingungen in die 2. Bundesligen aufsteigen: a) Der Verein erfüllt für seine erste Mannschaft alle Lizenzbedingungen. b) Die 2. Mannschaft oder in einer Spielgemeinschaft eingegliederte 2. Mannschaft hat sich in der regionalen Meisterschaft des Landesverbandes für die Teilnahme zur Aufstiegsrunde qualifiziert. c) Die 2. Mannschaft oder in einer Spielgemeinschaft eingegliederte 2. Mannschaft hat sich in der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga für den Aufstieg qualifiziert. 4.2 Sollte eine 2. Mannschaft oder in einer Spielgemeinschaft eingegliederte 2. Mannschaft auf diese Weise den Aufstieg verwirklichen, treten folgende Regelungen in Kraft: Bundesligarichtlinien Seite 4 von 6 Stand: 09.07.2010

a) Sollte die erste Mannschaft des Vereins aus der 1. Bundesliga absteigen, steigt die 2. Mannschaft automatisch aus der 2. Bundesliga ab. b) Eine 2. Mannschaft kann nicht in die 1. Bundesliga aufsteigen. c) Für eine 2. Mannschaft in den 2. Bundesligen oder in einer Spielgemeinschaft eingegliederte 2. Mannschaft sind nur Spieler spielberechtigt, die einen gültigen Bundesligaspielerpass des DRV besitzen und nicht zum Kader der DRV A-Nationalmannschaft beim letzten Länderspielgehörten. d) In der zweiten Mannschaft oder in einer Spielgemeinschaft eingegliederten zweiten Mannschaft, dürfen in den 2. Bundesligen nur Spieler eingesetzt werden, die im vorherigen Bundesligaspiel der 1. Mannschaft nicht unter den ersten 15 Spielern auf dem Spielberichtbogen aufgeführt wurden. Als vorheriger Bundesligaspieltag gilt auch der letzte Spieltag oder das Finale der vorherigen Saison. 4.3 Für 2. Mannschaften in den 2. Bundesligen und in Spielgemeinschaften eingegliederte 2. Mannschaften in den 2. Bundesligen gelten gleiche Rechte und Pflichten wie für alle anderen Mannschaften in den Bundesligen. 4. Ermittlung der aufstiegsberechtigten Mannschaften zu den 2. Bundesligen 1. Jeder Landesverband darf einen Teilnehmer zur Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga melden. Der gemeldete Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Meldung Mitglied des Landesverbandes sein, der ihn anmeldet. 2. Jedem Landesverband ist es freigestellt, ob und auf welche Weise er seinen jeweiligen Verbandsmeister ermittelt. Er kann dies in Eigenregie tun oder mit anderen Landesverbänden eine gemeinsame Runde vereinbaren. 3. Der jeweilige Landesverband muss bis zum der Saison vorausgehenden Deutschen Rugby-Tag der jeweiligen spielleitenden Stelle melden, wie er seinen Aufstiegskandidaten ermittelt. Die mitgeteilte Regelung ist bindend. 4. Spielleitende Stelle ist der Spielleiter der jeweiligen 2. Bundesliga. Die spielleitende Stelle organisiert den Modus der Aufstiegsrunde, sobald feststeht, wieviele Aufstiegsplätze in ihrer Liga frei sind und Aufstiegsanwärter sich gemeldet haben. Steigen jeweils zwei Vereine aus einer Gruppe der 2. Bundesliga in die Regionalliga ab, so ergeben sich hier zwei freie Aufstiegsplätze. Steigt aus einer Gruppe der 2. Bundesliga nur ein Verein in die Regionalliga ab so ergibt sich hier ein freier Aufstiegsplatz. Die spielleitende Stelle benachrichtigt hierfür die Aufstiegsanwärter. Die Schiedsrichtereinteilung für alle im Folgenden genannten Maßnahmen erfolgt durch die SDRV. 5. Aufstiegsberechtigt sind nur so viele Aufstiegsanwärter, wie freie Aufstiegsplätze in der jeweiligen 2.BL gegeben sind. Nach Feststellung der Anzahl der Aufstiegsanwärter bestimmt die spielleitende Stelle den Modus der Aufstiegsrunde nach folgender Maßgabe: -bis 2 Aufstiegsanwärter steigen diese automatisch auf, es sei den in der jeweiligen 2. BL existiert nur ein Aufstiegsplatz. In diesem Fall wird die Aufstiegsberechtigung durch Hin- und Rückspiel nach den Regeln des DRV, insbesondere 6 der SpielO, entschieden. -bis 3 Aufstegsanwärter wird die Aufstiegsberechtigung durch Hin- und Rückspiel aller Aufstiegsanwärter nach den Regeln des DRV, insbesondere 6 der SpielO, entschieden. -ab 4 Aufstiegsanwärter wird die Aufstiegsberechtigung durch ein Aufstiegstunier nach den Regeln des DRV, insbesondere 6 der SpielO, entschieden. Der Tuniermodus sowie der Austragungsort werden von der spielleitenden Stelle bestimmt. Um die Ausrichtung dieser Turniere kann sich jeder Verein bewerben. Die Vergabe erfolgt durch das Präsidium. Jeder Verein trägt die ihm aus der Aufstiegsrunde entstandenen Kosten selbst. Die so ermittelten Aufstiegsberechtigten sind verpflichtet, in die jeweilige 2. BL aufzusteigen und in der folgenden Saison am Spielbetrieb der jeweiligen 2. BL teilzunehmen. Bundesligarichtlinien Seite 5 von 6 Stand: 09.07.2010

5. Einteilung der Landesverbände in die Gruppen Nord/Ost und Süd/West Die Landesverbände werden zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu regionalen Gruppierungen wie folgt eingeteilt: Gruppe Nord/Ost: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Gruppe Süd/West: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern. Eine Änderung der Einteilung kann nur durch einen Beschluss des DRT mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt werden. 6. Länderspieltage An Länderspieltagen sollen generell keine Spiele ausgetragen werden. Spiele können an Länderspieltagen jedoch ausgetragen werden, wenn beide beteiligten Vereine zustimmen, sie im Rahmenspielplan als Nachholspieltage stehen sowie nach Genehmigung durch die spielleitende Stelle und dem Präsidium des DRV. 7. Kostenfrage für Entscheidungsspiele (Halbfinalspiele (Play-OFF und Endspiel um die deutsche Meisterschaft, Deutsche Zweitliga-Meisterschaft, Relegationsspiele) 1. Für Entscheidungsspiele wird folgende Kostenregelung festgelegt: a. Die Fahrtkosten (max. 25 Personen, 2. Klasse DB-Sammelfahrschein + ICE/IC Zuschlag) sowie b. Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten der eingeteilten Schieds- und Seitenrichter sind zu gleichen Teilen durch die an den Entscheidungsspielen beteiligten Vereine zu tragen. 2. Zuschauereinnahmen werden zu gleichen Teilen auf die an den Entscheidungsspielen beteiligten Vereine verteilt. 8. Ermittlung der Spielorte und Spieltage für Entscheidungsspiele Über die Spielorte für Entscheidungsspiele entscheidet das DRV-Präsidium. Jeder Verein kann sich um die Austragung von Entscheidungsspielen bewerben. Als üblicher Spieltag für Entscheidungsspiele wird der Samstag festgelegt. 9. Ausnahmeregelung in der Frauen-BL / Spielmodus Die Spielordnung / Spielmodus der Frauen ist in der DRF-Ordnung festgelegt. Die Regelung bezüglich der BL-Pässe, Vereinswechsel und der Frauen-BL wird in der DRF-Ordnung festgelegt. Bundesligarichtlinien Seite 6 von 6 Stand: 09.07.2010