Mindestanforderungen für eine Nachhaltige Beschaffung in Niederösterreich laut Landesregierungsbeschluss vom

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Transkript:

NACHHALTIGES BESCHAFFUNGS SERVICE Mindestanforderungen für eine Nachhaltige Beschaffung in Niederösterreich laut Landesregierungsbeschluss vom 29. 9. 2015 Folgende Kernkriterien (siehe Tabellen unten, linke Spalten) sind bei sämtlichen öffentlichen Ausschreibungen des Landes, der Bezirkshauptmannschaften und Agrarbezirksbehörden wie auch der Landesgesellschaften im Landes-Mehrheitseigentum verbindlich anzuwenden. Den Niederösterreichischen Gemeinden wird die Anwendung der Kriterien empfohlen. Die rechten Tabellenspalten enthalten jeweils empfohlene/nicht verbindliche Nachweise. Ebenfalls empfehlend sind allgemeine textliche Anmerkungen. Garten Die Kernkriterien der Aktion Natur im Garten legen fest, dass Gärten und Grünräume ohne Pestizide, ohne chemischsynthetische Dünger und ohne Torf gestaltet und gepflegt werden sollen. Natur im Garten ist eine vom Land Niederösterreich getragene Initiative, welche die Ökologisierung von Gärten und Grünräumen in Niederösterreich und über die Landesgrenzen hinaus vorantreibt. Es wird dabei großer Wert auf biologische Vielfalt und Gestaltung mit heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen gelegt. Im Wissen um die Bedeutung naturnaher Lebensräume für die heimische Fauna und Flora und im Bewusstsein des Einflusses der Gartenkultur auf die Mit- und Umwelt setzt Natur im Garten sich massiv für folgende Zielsetzungen ein: Reduktion des Eintrages von Schadstoffen durch Verringerung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Mineraldüngern und Pestiziden zb. durch standortgerechte Bepflanzung Reduktion der Torfverwendung Forcierung einer naturnahen Gestaltung mit naturnahen Gartenelementen zur Förderung eines ökologischen Gleichgewichts (Nützlingsförderung, robuste und standortgerechte Bepflanzung zb. bei Trocken- und Feuchtbiotopen, Wildstrauch-, Obst- und Vogelhecken, Bienenweiden, Blühstreifen, Wildes Eck/Totholzstellen,.. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel soll minimiert werden und keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur haben. Unterstützen von Kreislaufwirtschaft und sparsamer Umgang mit Ressourcen und Energie Bewusstseinsbildung und Identifikation breiter Bevölkerungsschichten mit dem Ökologiegedanken im Gartenbau Diese Zielsetzungen wie auch die folgenden Kernkriterien stimmen u.a. mit den Grundintentionen des Naturschutzgesetzes 2000 überein (NO NSchG 2000 idgf) wie zb. mit dem 17 Abs.5: Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten sowie das Aussetzen oder die Förderung nicht heimischer oder gebietsfremder Tiere in der freien Natur sind verboten. Die Landesregierung kann, insbesondere zur Erhaltung besonderer Kulturgüter, Ausnahmen bewilligen, wenn dadurch natürliche Lebensräume, heimische Tier- oder Pflanzenarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet oder das ökologische Gefüge im betroffenen Lebensraum nicht geschädigt werden. Die nachfolgenden Kriterien beinhalten die Kernkriterien von Natur im Garten wie auch die nabe Kernkriterien für den Gartenbau und lassen sich für sämtliche gärtnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Straßenbau, Wasserbau und für Begleitpflanzungen im Hochbau anwenden.

Mindestanforderungen für Bodenverbesserer, Dünger, Pflanzenschutz Quelle: nabe Kernkriterien für Gartenbauprodukte/Bodenverbesserer und Kernkriterien von Natur im Garten Niederösterreich Das Produkt darf weder Torf noch Klärschlamm enthalten. a) Der Bieter muss die genaue Zusammensetzung des Produkts und die Herkunft des organischen Materials angeben und eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die oben genannten Anforderungen eingehalten werden. b) Produkte, die etwa das Österreichische Umweltzeichen oder das EU-Umweltzeichen tragen, erfüllen die Anforderungen jedenfalls. Organisches Material muss aus aufbereiteten und/oder wieder verwendeten Abfällen stammen (gemäß Richtlinie 2006/12/EG). Zumischen von Abfällen ist auf jene Arten limitiert, die in der ÖNORM S2203 (Anforderungen an Kulturerden aus Kompost), Tabelle 1 mit den entsprechenden Schlüsselnummern angeführt sind. (siehe Tabelle unten) Die Höchstkonzentrationen von Schwermetallen im Abfall vor der Aufbereitung (in mg/kg Trockengewicht) muss den nachfolgend genannten Kriterien für gefährliche Stoffe entsprechen. Im Endprodukt muss der Gehalt der nachfolgend aufgeführten Elemente unter den angegebenen Werten liegen: Zn 300 mg/kg, Cu 100 mg/kg; Ni 50 mg/kg; Cd 1 mg/kg; Pb 50 mg/kg; Hg 0,5 mg/kg; Cr 70 mg/kg; Mo(*) 2 mg/kg; Se(*) 1.5 mg/kg; As(*) 10 mg/kg; F(*) 200 mg/kg (*)Messwerte zu diesen Elementen sind nur dann notwendig, wenn das Produkt organische Substanzen aus industriellen Prozessen enthält. a) Die Bieter müssen entsprechende Testberichte vorlegen (nach EN 13650, ISO 16772 oder gleichwertig) und damit nachweisen, dass das Kriterium eingehalten wird. b) Produkte, die etwa das EU-Umweltzeichen oder das Österreichische Umweltzeichen tragen, erfüllen das Kriterium jedenfalls. Auf chemisch-synthetische Dünger ist zu verzichten. Die Pflanzenschutzmittel, Pflanzenhilfs- und Pflanzenstärkungsmittel sowie Biozide deren Wirkstoffe, Synergisten und andere Zusatzstoffe natürlichen oder naturidentischen Ursprungs sind (siehe Liste unten). Zugelassene Pestizide Pflanzenschutzmittel (Detaillierte Informationen sind in den Kriterien für das Natur im Garten Gütesiegel enthalten.) Azadirachtin aus Azadirachta indica (Neembaum) - Insektizid Bienenwachs Gelatine - Insektizid Hydrolysiertes Eiweiß - Lockmittel Lecithin - Fungizid Pflanzenöle (z. B. Minzöl, Kienöl, Kümmelöl) - Insektizid, Akarizid, Fungizid und Keimhemmstoff Pyrethrine aus Chrysanthemum cinerariaefolium - Insektizid Quassia aus Quassia amara. - Insektizid, Repellent Rotenon aus Derris spp. und Lonchocarpus spp. und Terphrosia spp. - Insektizid Eisen-III-Phosphat (Eisen-III-Orthophosphat) Molluskizid Spinosad- Insektizid Produkte, die den Richtlinien der EU BIO Verordnung 834/2007 bzw. 889/2008 (Anlage 1 u. 2) entsprechen - Produktinformationen Produkte, die das Gütesiegel von Natur im Garten tragen, erfüllen diese Kriterien jedenfalls. http://www.naturimgarten.at/guetesiegel

Kupfer in Form von Kupferhydroxid, Kupferoxichlorid, (dreibasischem) Kupfersulfat, Kupferoxid, Kupferoktanoat Fungizid Ethylen Kaliseife (Schmierseife) - Insektizid Kalialaun (Kalinit) Schwefelkalk (Calciumpolysulfid) - Fungizid Paraffinöl Mineralöle- Insektizid, Fungizid Kaliumpermanganat- Fungizid Quarzsand - Repellent Schwefel - Fungizid Calciumhydroxid- Fungizid Potassiumbicarbonat - Fungizid Für Gartenprodukte und hilfen sind nachwachsende Rohstoffe wie Holz- oder Pflanzenteile aus heimischer Produktion oder nachhaltiger Bewirtschaftung (FSC) zu bevorzugen. Auf Tropenholz ist zu verzichten. Kunststoffprodukte aus Recyclingmaterial sind zu bevorzugen. Auf lange Lebensdauer/Haltbarkeit ist ggfls. zu achten. Verpackungen müssen frei von halogenierten organischen Materialien sein. Ein reduzierter Verpackungs-Materialaufwand ist anzustreben. Produkte, die das Gütesiegel von Natur im Garten tragen, erfüllen diese Kriterien jedenfalls. http://www.naturimgarten.at/guetesiegel Mindestanforderungen für Zierpflanzen Quelle: nabe Kernkriterien für Gartenbauprodukte/Zierpflanzen 75% der Zierpflanzen müssen für die örtlichen Gegebenheiten geeignet sein (Säuregehalt des Bodens, durchschnittliche Niederschlagsmenge, Temperaturen im Jahresverlauf etc.) und/oder nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ökologisch erzeugt sein. Die ausschreibende Stelle muss im Anhang eine Liste mit Pflanzenarten zur Verfügung stellen, die sie als besonders geeignet betrachtet. Der Bieter, die Bieterin muss eine Liste aller Pflanzenarten vorlegen, die er liefern will, dazu die Preise und die Gesamtzahl der zu liefernden Einheiten. Auf der Liste muss genau gekennzeichnet sein, welche Arten im Anhang der ausschreibenden Stelle stehen und welche Pflanzen ökologisch erzeugt wurden. Ein Herkunftsnachweis der ökologisch angebauten Pflanzen ist beizufügen.

Mindestanforderungen für Bewässerungssysteme Quelle: nabe Kernkriterien für Gartenbauprodukte/Bewässerungssysteme Wie bereits bei der allgemeinen Information zum nachhaltigen Gartenbau erwähnt, sollte weitgehend auf Bewässerungssysteme verzichtet werden. Dies kann durch standortgerechte Bepflanzung erreicht werden. Bei dem Bewässerungssystem muss es möglich sein, die abgegebenen Wassermengen nach Zonen individuell einzustellen. Der Bieter, die Bieterin muss geeignete technische Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass diese Kriterien eingehalten werden. Bei dem Bewässerungssystem muss mit Zeitschaltuhren zur Einstellung der Dauer der Bewässerung versehen sein. Das Bewässerungssystem muss mit Tensiometern versehen sein, die die Bodenfeuchte messen und bei ausreichender Feuchtigkeit (z. B. bei Regen) die Wasserzufuhr automatisch unterbrechen. Mindestanforderungen für Gartendienstleistungen Quelle: nabe Kernkriterien für Gartendienstleistungen Die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Bodenverbesserer müssen den Kernkriterien für Bodenverbesserungsmittel entsprechen siehe oben. Wenn die Ausschreibung auch das Setzen neuer Zierpflanzen beinhaltet, so müssen diese den Kernkriterien für Zierpflanzen entsprechen siehe oben. a) Der Bieter, die Bieterin muss eine Liste der Produkte vorlegen, die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden (Hersteller, Handelsname). b) Wenn ein Produkt etwa mit dem EU-Umweltzeichen oder dem Österr. Umweltzeichen ausgezeichnet ist, erfüllt es die Anforderungen jedenfalls. Der Bieter, die Bieterin muss die in den technischen Spezifikationen genannten Dokumente von den Gärtnereien bzw. der Gärtnerei vorlegen, von denen bzw. von der die Pflanzen bezogen werden. Der Bieter, die Bieterin muss Schredder einsetzen, um organische Abfälle mit Holzbestandteilen zu Mulch zu zerkleinern. Mindestanforderungen für Vertragsbedingungen Die Schmieröle für die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Maschinen müssen den Kernkriterien für Schmieröle entsprechen siehe oben. Der Kohlenstoffgehalt des Produkts muss aus erneuerbaren Rohstoffen (pflanzliche Öle oder tierische Fette) stammen: 50 % (m/m) bei Hydraulikölen 45 % (m/m) bei Fetten 70 % (m/m) bei Kettensägenölen und anderen Verlustschmierstoffen 50 % (m/m) bei Zweitakterölen a) Der Bieter muss eine Liste mit Schmierstoffen vorlegen, die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden (Hersteller und Handelsname). b) Produkte, die etwa mit dem EU-Umwelt-zeichen oder dem Österr. Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen das Kriterium jedenfalls.

Das Produkt darf keine Inhaltsstoffe mit den folgenden R- Sätzen gemäß Richtlinie 1999/45/EG enthalten: R20 (H332), R 21 (H312), R22 (H302), R23 (H331), R24 (H311), R25 (H301), R26 (H330), R27 (H310), R28 (H300), R33, R4 (H314), R35 (H314), R36 (H319), R37 (H335), R38 (H315), R39 (H370), R40 (H351), R41 (H318), R42 (H334), R43 (H317), R45 (H350), R46 (H340), R48, R49 (H350 i), R50 (H400), R51, R52, R53 (H413), R59 (EUH 059), R60 (H360), R61 (H360), R62 (H361), R63 (H361), R64 (H362), R65 (H304), R66 (EUH 066), R67 (H336), R68 (H371)und Kombinationen daraus. (gilt nicht für 4 Taktmotoren) Zu Beginn der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer, die Auftragnehmerin einen Plan für die Bewässerung und den Wasserverbrauch vorlegen, der folgende Aspekte abdecken muss: Bewässerung so weit wie möglich mit Brauch- und Grundwasser. Die Wasserauffangstellen werden dem Auftragnehmer genannt. Mulchen in den von der ausschreibenden Stelle genannten Bereichen, damit möglichst wenig Wasser verdunstet. Einbau automatischer Bewässerungssysteme, die die Kernkriterien für Bewässerungssysteme erfüllen siehe oben Der Bieter, die Bieterin muss die in den technischen Spezifikationen genannten Dokumente von den Gärtnereien bzw. der Gärtnerei vorlegen, von denen bzw. von der die Pflanzen bezogen werden. Bei Erbringung der Gartenleistung anfallende Abfälle sind getrennt zu sammeln: Alle organischen Abfälle (trockenes Laub, Beschnitt, Gras etc.) werden vor Ort in den Einrichtungen des Bieters kompostiert oder an ein Abfallbehandlungsunternehmen abgegeben. Holzhaltige organische Abfälle mit Ästen, Zweigen etc. werden vor Ort oder in den Einrichtungen des Bieters geschreddert und in den vereinbarten Bereichen als Mulchmaterial verwendet. Verpackungsabfälle werden nach Abfallfraktionen getrennt und in den entsprechenden Abfallbehältern (Papier, Kunststoff etc.) gesammelt. Leere Behälter von gefährlichen Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln sind an zugelassenen Sammelstellen sicher zu entsorgen oder zur weiteren Behandlung an einen zugelassenen Abfallmanager abzugeben. Motoröle müssen von einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen gesammelt und aufbereitet werden. Ist eine defekte Gartenmaschine nicht mehr zu reparieren, muss der Auftragnehmer Auskunft geben, wie die Maschine entsorgt wurde. Das für Gartenarbeiten eingesetzte Personal muss in umweltfreundlichen Gartenbaumethoden geschult sein, die bei der Ausführung der Dienstleistung angewendet werden. Dazu gehören der sparsame Umgang mit Wasser und Energie, Abfallminimierung, Abfallmanagement und getrennte Abfallsammlung, der Einsatz von Produkten aus erneuerbaren Rohstoffen, Handhabung und Management von chemischen Produkten und Chemikalienbehältern etc.

Sobald der Auftragnehmer, die Auftragnehmerin den Vertrag erhalten hat, legt er/sie einen Schulungsplan vor; nach Vertragsende legt er/sie der ausschreibenden Stelle eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, welche Schulung sowohl die neuen als auch die ständigen MitarbeiterInnen erhalten haben. Der Auftragnehmer, die Auftragnehmerin legt jährlich einen Bericht vor, in dem folgende Angaben zu machen sind: Der zur Erbringung der Dienstleistungen verbrauchte Kraftstoff, Namen und Mengen der eingesetzten Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Schmieröle, Mengen an angefallenen Abfällen nach Fraktionen und Verbleib sowie Angaben zu allen anderen Maßnahmen, die im Rahmen der Ausführung der Dienstleistung im Vertrag festgelegt sind (Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, zur Reduzierung des Verpackungsmaterials etc.). Weitere Unterstützung Unterstützungen zur nachhaltigen Ausschreibungsgestaltung erhalten sie über die Hotline Nachhaltiges Beschaffungsservice NÖ Email beschaffungsservice@enu.at Website www.beschaffungsservice.at Telefon 02742 221 445 Ausschreibungstexte zu den Kernkriterien sowie weitere produktspezifische Ausschreibungskriterien erhalten Sie gesammelt im Ausschreibungstool N:CHECK einkauf unter www.ncheck.at. Hinweis: Für das Nutzen dieses Werkzeugs ist eine eintägige Einschulung erforderlich. Informationen dazu erhalten sie beim Nachhaltigen Beschaffungsservice NÖ bzw. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten Email post.ru3@noel.gv.at Telefon 02742 900 514 352 Mehr Infos und Produktblätter und Mindestkriterien auf unserer Website www.beschaffungsservice.at Impressum: Eigentümer, Herausgeber, Medieninhaber, Land Niederösterreich, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten, Telefon: +43 (0)2742 9005-14352, Email: post.ru3@noel.gv.at