RISIKOMANAGEMENT FÜR PROFIFUSSBALLER / Berufsunfähigkeitsabsicherung Wer jung mit der Absicherung beginnt, kann viele Risiken vermeiden Berufsunfähigkeit ist für jeden Berufstätigen ein nach wie vor verkanntes Risiko. Doch dieses Risiko ist nicht von der Hand zu weisen. Erst recht nicht für angehende Profisportler, die alltäglich ein erhöhtes Verletzungs-Risiko aufgrund des Leistungssports haben. Insbesondere für angehende Berufssportler 1, wo der Verlauf der Karriere noch nicht absehbar ist, stellen sich zunächst grundlegende Fragen: in welcher Liga und mit welchem Jahresgehalt kann gespielt werden? Können adäquate Risiko-Absicherungen auch entsprechend bezahlt werden? Wie lange dauert die Karriere? Wie schnell ist die Karriere schon alleine wegen Verletzungen beendet? Wie wird der Lebensunterhalt bestritten im Fall von Berufsunfähigkeit? Welche Absicherung greift dann, wer zahlt was und wieviel? Zunächst geht es darum, zu klären, was man unter Berufsunfähigkeit und der Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung versteht: die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben." Wichtig zu wissen: die Formulierungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich hier oft im Wortlaut im Rahmen des allgemeinen Sprachgebrauches. Weiterhin wird in der Regel auch dann geleistet, wenn man nur noch zu 50 % im Stande ist, seinen Beruf auszuüben. Eine weitere Formulierungsmöglichkeit lautet: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf). Vor allem in alten Versicherungsbedingungen ist der in den oben aufgeführten Beispielen genannte Prognosezeitraum von 6 Monaten nicht enthalten, sondern es wird auf einen voraussichtlich dauerhaften Zeitraum Bezug genommen. Laut ständiger Rechtsprechung ist dieser mit 3 Jahren gleichzusetzen. Aufgrund der Tatsache, dass es hier nach wie vor entscheidende Definitions- und Verweisungsunterschiede gibt, sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass es deswegen umso wichtiger ist, sich das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen gut durchzulesen und bei Vermittlung der Versicherung immer auf ein Beratungsprotokoll zu bestehen. 1 im Folgenden wird der Berufssportler auch umgangssprachlich als Profisportler bezeichnet 1
Die Definition der Berufsunfähigkeit von privaten Berufsunfähigkeitsversicherern ist zu unterscheiden von denen der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften. Doch wie sieht es aus mit den Risiken eines Berufsfußballers, insbesondere den Risiken einer Berufsunfähigkeit. Als Berufssportler ist es daher auch ein Berufsrisiko ist, diesen nicht mehr ausüben zu können. Also gilt es darüber frühzeitig nachzudenken, welche Absicherungen und Vorsorgen zu treffen sind, um hier das Berufsrisiko der Berufsunfähigkeit entsprechend abzusichern. Absicherung kostet immer Geld. Nicht jeder wird einmal Profifußballer mit dem Gehalt eines Thomas Müller oder anderen Jungspielern. Denn wer im unteren Profi-Gehaltsbereich angesiedelt ist, muss genauso seine Arbeitskraft und seine Risiken absichern wie ein Top-Scorer. Und hier Geld sparen zu wollen, wäre eine falsche und fahrlässige Entscheidung sich selbst gegenüber. Für angehende Profifußballer kann eine entscheidende Grundabsicherung in der Berufsunfähigkeitsabsicherung erfolgen, indem diese, sofern sie noch Schüler sind, sich bereits als Schüler bei einer geeigneten Versicherungsgesellschaft gegen Berufsunfähigkeit versichern. Es gibt ein paar Versicherer am deutschen Markt, die Schülern eine echte Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten, und dies zu moderaten Preisen. Wer als Schüler z.b. in der U 17 eines Fußballclubs trainiert, noch keinen Fördervertrag oder Amateur- oder Profi-Vertrag in der Tasche hat, gilt von daher für den Versicherer noch als Schüler. Bei Zweifeln ggfs. beim Versicherer nachfragen. Es sind bei der Absicherung eines Schülers, der später Profifußballer werden will, ein paar wichtige Punkte zu beachten, die für die Auswahl des Versicherers relevant sind: 1. Es darf nicht nur eine sogen. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung abgesichert sein 2. Es darf nicht nur eine reine Schulunfähigkeitsabsicherung abgesichert sein, da diese dann ggfs. den späteren Beruf Profifußballer (oder einen sonstigen gewählten Beruf) nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen absichert. In der Praxis sehr entscheidend ist, ob der Schüler zu Beginn der BU-Absicherung zwischen 5 und 13 Jahren oder bereits 14 Jahre alt ist. 3. a) Es muss Berufsunfähigkeit abgesichert sein und bestenfalls auch der Begriff der Berufsunfähigkeit definiert sein; ggfs. auch, was der Versicherer nicht unter Berufsunfähigkeit definiert; bestenfalls wird Schüler ganz klar als Beruf definiert b) der Schüler muss für den Versicherer als Schüler einstufbar sein; wenn bereits ein Fördervertrag o.ä. mit dem Fußballclub besteht, ist der Schüler für den Versicherer bereits Berufsfußballer; ggfs. Abklärung mit dem Versicherer; 4. In den Versicherungsbedingungen / dem Bedingungswerk des Versicherers müssen folgende existenzwichtige Leistungspunkte enthalten sein: 2 (a) Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung (b) Übergangsloser Versicherungsschutz: ""Lohnfortzahlung Krankengeld BU-Rente" (um den späteren Arbeitnehmer richtig abzusichern) (c) sogen. lebenslange BU-Rente (Pflegerente, Leibrente) zusätzlich einschließbar (d) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
5. In den Versicherungsbedingungen / dem Bedingungswerk des Versicherers sollten folgende Kriterien im Versicherungsschutz enthalten sein: (a) BU-Rente bereits nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (b) Keine Beitragserhöhung bei nicht kalkulierten Risiken ( 163 VVG) (c) Einschluss einer Leistungsdynamik (im Leistungsfall) ist möglich (d) Nachversicherungsgarantie bei besonderen Ereignissen ODER ohne besonderes Ereignis (e) der Versicherer verzichtet auf eine Anzeige des Berufswechsels während der Vertragsdauer (z.b. von Schüler zum Berufssportler) 6. optimal ist der zusätzliche Einschluss der trixi iv-individualvereinbarung zum BU-Vertrag, die neben den Versicherungsbedingungen der BU-Police als Sonder-AGB gelten ( Besondere Vereinbarungen ). Wichtig: nicht alle Versicherungsunternehmen (VU) akzeptieren die iv. 7. in der Beratung der BU geht es um den Leistungsvergleich. Es geht darum, den Beruf, die Wünsche des Versicherungsnehmers bedarfsgerecht abzusichern. Der Preis (die Prämie) spielt in der BU erst dann eine Rolle, wenn a) die bedarfsgerechten Tarife gefunden sind b) wobei die im Vergleich gefundenen Leistungsaussagen IMMER gelten müssen und auf Fehler eines Vergleichs wird der Kunde = Versicherungsnehmer hingewiesen. Motivation, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Schüler abgeschlossen werden soll: Für angehende Profifußballer (dies gilt für jeden späteren Beruf, auch mit vorwiegend körperlicher Tätigkeit, Handwerker, Soldaten, Tätigkeit im Außendienst, sowie Gefahrenberufe, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind) kann eine entscheidende Grundabsicherung gegen Berufsunfähigkeit erfolgen, indem sie schon als Schüler eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen. Es gibt ein paar Versicherer am deutschen Markt, die Schülern eine echte Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten, und dies zu moderaten Preisen. Wer als Schüler z.b. in der U 17 eines Fußballclubs trainiert, noch keinen Fördervertrag oder Amateur- oder Profi-Vertrag in der Tasche hat, gilt von daher für den Versicherer noch als Schüler. In Zweifelsfragen sollte das Versicherungsunternehmen gefragt werden. Welche Vorteile hat es für den Fußballer, sich bereits als Schüler gegen Berufsunfähigkeit abzusichern? Berufsgruppen-Einstufung Als Schüler (Dies gilt auch für Azubis, Studenten wenn nicht direkt die Einstufung in Berufsgruppe 3 oder 4 erfolgt ist oder erfolgen muss) ist man bei einigen Versicherern noch in einer guten Berufsgruppe ( 1 oder 2) eingestuft und aufgrund des jungen Alters meistens preiswert abzusichern. Und als Profifußballer oder als Amateur wird dann eine normale Berufsunfähigkeitsabsicherung bei den meisten in Deutschland abschließbaren Lebensversicherern nicht mehr möglich sein, weil viele Versicherer Profisportler aus Risikogründen gar nicht versichern. Bei den Versicherern, wo es möglich ist, zahlt man einen sehr hohen Risikozuschlag und muss in der Regel meistens eine Kombination aus 3
Renten- oder Lebensversicherung in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen, was zusätzliche Kosten generiert. Für die meisten Profisportler kommt dann ohnehin eine (ggfs. zusätzliche) Sportunfähigkeitsabsicherung in Frage, die meistens über internationale Spezialversicherer abgeschlossen wird. Preis Durch die als Schüler abgeschlossene Berufsunfähigkeitsabsicherung hat man zumindest für eine preiswerte und auch notwendige Grundabsicherung gesorgt. Und da die meisten guten Schüler- Berufsunfähigkeitsversicherungen eine monatliche BU-Rente von bis zu 2.000 absichern ist eine Grundlage geschaffen. Bei Summen > 1.000 Euro kann (und sollte) der Vertrag auch auf 2 VU aufgeteilt werden. Es ist nicht entscheidend, die Summe von 2.000 Euro bei einem VU einzudecken. Dies würde für zu viele ausgezeichnete Tarife bereits das Aus bedeuten. Wichtig: der Preis allein darf nie Entscheidungsgrundlage sein! (siehe Punkt 7. oben) Gesundheitsfragen Je jünger ein Mensch ist, der sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, desto geringer ist zumindest die statistische Wahrscheinlichkeit, dass er schon viele Verletzungen oder Krankheiten hatte. Dies sind in den Gesundheitsfragen und daher für die Risikoeinschätzung des Versicherers relevante Punkte, die ggfs. zu einer einfachen Aufnahme in die Versicherung oder zu einer erschwerten Aufnahme oder gar Ablehnung / Ausschluss eines Risikos / Risikozuschlag= Beitragserhöhung führen können. Notwendigkeit auch für einen anderen Beruf Auch wenn der Jugendliche nicht Profifußballer wird, sondern einen anderen Beruf ausübt, ist grundsätzlich immer eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtig. Selbst die Bundesregierung bzw. Ministerien weisen auf die Notwendigkeit immer wieder darauf hin: denn für alle nach 1961 Geborenen gibt es generell keine staatliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr, nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit! Dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung daher lediglich ein Notnagel sind und nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Falle ihrer Berufsunfähigkeit aus der Rentenkasse daher auch überhaupt keinen Cent, sondern allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wissen nur die wenigsten Berufstätigen. Wichtig ist, sich regelmäßig den BU-Rentenbedarf nachberechnen zu lassen, also die aufgrund des Jahresgehaltes zugrundeliegende Bemessung des Lebensunterhaltes und/ oder des tatsächlichen Bedarfs. Als Schüler ist der Bedarf noch nicht hoch, in der Regel kommen die Eltern für dessen Lebensunterhalt auf. Aber bereits als Jung-Profi muss geschaut werden, ob die Absicherung über die abgeschlossene BU-Rente noch ausreicht. Spätestens wenn ein Jahresgehalt von über 100.000 bezogen wird, muss dringend über eine Sportunfähigkeitsabsicherung nachgedacht werden: diese ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar, da in der Regel gegen eine entsprechend hohe Versicherungsprämie eine Einmalzahlung erfolgt bei Sportunfähigkeit (die anders definiert wird wie Berufsunfähigkeit). 4
Denn über die meisten Berufsunfähigkeitsrenten-Versicherer für Profisportler können nicht mehr als 3.000 Monatsrente abgeschlossen werden. Wenn man bereits als Schüler einsteigt, können BU-Renten von 500 2000 Monatsrente beantragt werden. Je nachdem, wie hoch der Bedarf als Schüler ist, reicht dieser Betrag für den Anfang vollkommen aus. Wichtig: Profisportler im Sinne der Versicherer ist derjenige, wer seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % aus seinen sportlichen Aktivitäten bestreitet. Insoweit kann hier bereits ein Fördervertrag und Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung gegen den Berufsstatus Schüler sprechen. Klärend kann eine schriftliche Anfrage beim Versicherer sein, um spätere Streitigkeiten mit diesem zu vermeiden. Oft gibt es unterschiedliche Versicherungsangebote, die sehr unterschiedliche hohe Beiträge haben. Auch die Versicherer, die Stufen eingebaut haben, z.b. Anfangsbeiträge sind deutlich geringer und werden dann nach einem bestimmten Zeitraum angehoben. Dies macht einen Vergleich der Prämien nur möglich, indem Barwerte ausgerechnet werden. Dies macht Sinn, weil nur damit echte Beitragsvergleiche möglich sind. Auch wenn der Jugendliche nicht Profifußballer wird, sondern einen anderen Beruf ausübt, ist grundsätzlich immer eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtig. Selbst die Verbraucherzentralen weisen auf die Notwendigkeit immer wieder darauf hin: denn für alle nach 1961 Geborenen gibt es generell keine staatliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr, nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit! Dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung daher lediglich ein Notnagel sind und nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Falle ihrer Berufsunfähigkeit aus der Rentenkasse daher auch überhaupt keinen Cent, sondern allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wissen nur die wenigsten Berufstätigen. Insoweit ist es auf jeden Fall Sinn machend, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer guten Berufsunfähigkeitsabsicherung zu informieren, und diese auch noch rechtzeitig als Schüler abzuschließen. Autorin: Sabine Hauswirth Betriebswirtin für bav (FH), Dipl. Verw. wirtin (FH, Finanz- und Altersvorsorge-Expertin FinanzWerkStatt Sabine Hauswirth www.finanzwerkstatt.com Tel. 08031-9009240 5