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der Besitz eines Visums keine Garantie, dass ihr auf jeden Fall einreisen dürft - es berechtigt lediglich dazu, in den USA um Einreise zu ersuchen. Kurzum gute Vorbereitung ist alles. Die Informationen findet ihr auf Englisch und Deutsch auf der Webseite des US-Konsulats. Dieses hat zudem ein Glossar zusammengestellt, in dem ihr alles Wissenswerte zu Visamodalitäten für die USA nachlesen könnt (nur in Englisch verfügbar). Alle Visa- Kategorien findet ihr hier: Visakategorien. Deutsche Staatsangehörige, die sich als Touristen oder Geschäftsreisende nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten, benötigen kein Visum. Jedoch muss ein maschinenlesbarer Reisepass zur Einreise vorgelegt werden. Ab dem 12. Januar 2009 ist auch bei "visafreien" USA- Besuchen eine Meldung über das elektronische Reisegenehmigungssystem Esta Pflicht für alle Einreisewilligen. Seit dem 2005 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, weitere Daten der Fluggäste vor dem Abflug an die US- Behörden weiterzuleiten. Hierbei handelt es sich vor allem um die erste Adresse des Aufenthaltes in den USA. Vordrucke eines entsprechenden Formulars halten in der Regel die Reisebüros bereit. Achtung! Wenn man in den USA eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit ausüben will, muss man in Deutschland ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen. Dafür muss man verschiedene Dokumente, unter anderem das DS-160-Antragsformular, einreichen. Zudem muss man persönlich beim US-Konsulat vorsprechen. Dafür muss ein Termin vereinbart werden. Wie so ein Interview aussieht bekommt ihr in diesem Video der US-Embassy in London. Für Schüler und Studenten handelt es sich bei diesem US-Nichteinwanderungsvisum in der Regel um ein J-1 Visum. Das Außenministerium der Vereinigten Staten hat eine offizielle Website zum "J-1 Visa Exchange Visitor Program" eingerichtet. Dort erhaltet ihr wichtige Hinweise zur Antragstellung und zum Bewerbungsprozess: J1 Visa. Praktika- und Arbeitsaufenthalte Für ein Praktikum mit oder ohne Bezahlung benötigt ihr, auch für kurze Zeiträume, ein J1-Visum. Infos dazu findet ihr auf der Seite des US-Konsulats oder auf der offiziellen Seite zum J1-Visum. Das Geschäftsvium B1 gilt für Praktika bei einer Filiale eines deutschen Unternehmens (mit Bezahlung von Deutschland aus) und für Medizinstudent/-innen, die ein "Elective clerkship" machen. Mehr Infos dazu findet ihr unter B1-Visum. Regulär arbeiten dürft ihr nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde (DHS). Um ein Visum zu erhalten, muss euer Arbeitgeber bei DHS eine Petition (Formblatt I-129) einreichen. Berufsausbildung Wenn ein College Studium für eine Ausbildung vorgesehen ist, muss man ein F1 Visum (Visum für akademische Studien) beantragen. Hier gibt es Infos zum F1-Visum. Für eine betriebliche Ausbildung benötigt man das M1 Visum (Visum für nichtakademische oder berufsbezogene Studien). Weitere Infos dazu unter: M1 Visum Au-Pair Au-Pair gilt auch als Arbeit und Au-Pair brauchen ebenso wie Praktikant/-innen ein J1 Visum für Austauschbesuche. Weitere Infos unter: J1-Visum Au-Pair Schul- und Studienaufenthalte

Bei Schul- und Studienaufenthalten braucht ihr grundsätzlich ein Visum (J1 oder F1), auch wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist. Die Einreise als Tourist/-in ist nicht zu empfehlen. Weitere Infos dazu unter: Visakategorien Für nicht-akademische Bildungsprogramme braucht ihr ein M1 Visum. Für einen Aufenthalt an einer Schule in den USA unabhängig von Dauer und Benotung ist ein F1 Studentenvisum" Voraussetzung. Bei öffentlichen Schulen können nur die Klassen 9-12 besucht werden, bei Privatschulen auch die Klassen 1-8. Die Übertragung der Erziehungsgewalt (Transfer of Guardianship/Custodianship) auf Personen in den USA hat keine Auswirkung auf diese Vorschriften, ebenso wenig die Zusage der Schule, dass ein Schüler aufgenommen wird. Alle öffentlichen Schulen sind dazu verpflichtet, von Ausländer/-innen Schulgelder einzufordern. Je nach Schulbezirk variieren die Kosten dieser Schulgebühren. Die Kosten lassen sich unter Search for Public School Districts recherchieren. Häufig ist das öffentliche Schulgeld höher als die Gebühren von Austauschorganisationen. Oftmals werden die Kosten bei diesen Organisationen auch noch etwas günstiger, wenn man eine eigene Gastfamilie angeben kann. Daher lohnt es sich meistens, einen Aufenthalt über Organisationen durchzuführen. Außerdem ist mancherorts (z.b. in Texas) ein selbst organisierter Schulaufenthalt gar nicht möglich! Informationen zu privat organisierten Aufenthalten und Visavorschriften findet ihr unter dem Link High School Jahr USA in einem PDF- Dokument. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kurze Aufenthalte im Rahmen eines Austausches zwischen Schulen, der in erster Linie dem Kennenlernen von Land und Kultur dient, sind in der Regel auch ohne Visum möglich. Bei Fragen solltet ihr euch an folgende Stelle wenden: Kontakt Freiwilligendienste Grundsätzlich gilt auch ein Freiwilligendienst als Arbeit, aber unter bestimmten Voraussetzung ist auch die Einreise mit einem Besuchervisum (B1/B2) möglich. Visa für Freiwilligendienste werden nur dann ausgestellt, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die mit sozial benachteiligten Menschen arbeiten, wenn es sich um religiöse Einrichtungen handelt oder nicht kommerzielle Einrichtungen z.b. im Umweltbereich. Problematisch kann z.b. ein Freiwilligendienst an einer Waldorfschule sein, da es sich bei den Schülern von Waldorfschulen in der Regel nicht um benachteiligte Jugendliche handelt. Also im Vorfeld auch bei Freiwilligendiensten genau recherchieren, welches Visum benötigt wird! Auf die Frage welches Visum für welchen Aufenthalt benötigt wird, gibt es leider nur die eindeutige Aussage: It depends! Genauere Informationen unter Visakategorien. Touristische Aufenthalte und Besuche Das Visa Waiver Programm ist die einzige Möglichkeit, ohne Visum einzureisen und es gilt ausschließlich für Tourist/-innen und Geschäftsreisende bei einem Aufenthalt kürzer als 90 Tage. Jedoch muss ein maschinenlesbarer Reisepass zur Einreise vorgelegt werden. Ab dem 12. Januar 2009 ist auch bei "visafreien" USA- Besuchen eine Meldung über das elektronische Reisegenehmigungssystem Esta Pflicht für alle Einreisewilligen. Das Visaverfahren Wer ein Visum für einen längeren USA Aufenthalt benötigt, muss persönlich in der U.S. Botschaft oder einem US Konsulat vorsprechen. Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa müssen über den Visa-Dienstleister CGI Stanley oder unter

032-22 10 93 243 Termine vereinbaren (die Gebühr beträgt pauschal 15 und ist mit Kreditkarte zu zahlen). Termine sind in München, Frankfurt oder Berlin möglich. Zu den Terminen müssen alle angeforderten Unterlagen mitgebracht werden (ohne diese kommt man nicht in die Botschaft bzw. das Konsulat!). Es muss nachgewiesen werden, dass die Bearbeitungsgebühr von 80,00 überwiesen wurde. Da zum Teil bis zu 400 Gespräche pro Tag in einem Konsulat abgenommen werden, müssen Wartezeiten bei den Gesprächen mit einkalkuliert werden. Für alle, die sich auf den Weg zu der Botschaft oder einem der Konsulate machen: Beachtet die Sicherheitshinweise der US Konsulate. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, ipods, ipads, Uhren mit Internetzugriff, USB-Laufwerke, Kameras etc. sind nicht erlaubt, genauso wenig wie Taschen oder Rucksäcke also bringt wirklich nur eure Papiere, Ausweise und Hintergrunddokumente mit. Die Anmeldezeiten für die Vorstellungsgespräche sind für das Studentenvisum (J1-Visum) ca. 5 Arbeitstage, einen Termin für ein B-Visum zu erhalten, dauert deutlich länger. Nach dem Gespräch dauert es ca. 5 Werktage, bis das Visum per Post eintrifft. Für Fragen zu diesem Verfahren steht die kostenpflichtige Informationshotline des Visa-Dienstleister CGI Stanley unter 032-22 10 93 243 (8-20 Uhr, Mo.-Fr.) zur Verfügung. Reisepässe Zur Einreise in die USA müsst ihr auch im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) einen bordeauxfarbenen maschinenlesbaren Reisepass (Europapass) vorlegen. Vorläufige maschinenlesbare Pässe werden im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen nicht anerkannt. Familien brauchen für jede einzelne Person einen eigenen Pass. Für Kinder, deren Pass nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss ein elektronischer Pass oder ein Visum beantragt werden. Visaabteilungen gibt es in den Konsulaten in Berlin, München und Frankfurt: Amerikanische Botschaft Berlin: Konsularabteilung Clayallee 170 14195 Berlin Website: US Embassy Germany Amerikanisches Generalkonsulat München: Königinstraße 5 80539 München Tel: +49-89-2888-0 Fax: +49-89-280-9998 Website: US-Generalkonsulat München Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt: Gießener Str. 30 60435 Frankfurt am Main Tel: (069) 7535-0 Fax: (069) 7535-2277 Website: US-Generalkonsulat Frankfurt Weitere wichtige Visainformationen findet man auf folgender Internetseite: travel.state.gov (nur auf Englisch) Eine Gruppe von ehemaligen deutschen Studierenden in den USA hat auf ihrer Website "Visum USA"

einen Überblick über die verschiedenen Visa und Informationen zur Visabeantragung zusammengestellt. Den Link findet ihr hier: visumusa.net. Und zum Schluss noch der Hinweis: Informiert euch auf jeden Fall nochmals auf der Seite der Botschaft, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. editiert am: 16.6.2016