Oberlandesgericht München - 6. Strafsenat - Schleißheimer Straße München. München, den 1. Juni 2016

Ähnliche Dokumente
Beitrag: NSU-Aufklärung unerwünscht? Verfassungsschutz und V-Männer

Beitrag: NSU-Terrortrio Neue Spuren nach Dortmund?

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.: 2 AK 6/09

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/309. der Bundesregierung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. vom. 29. Juli in der Strafsache. gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Beitrag: Geschredderte NSU-Akten Fünf Jahre blockierte Aufklärung

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main Verhandlungstag, 30.4.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Der NSU-Prozess - Deutschland und der rechte Terror

Bedrohungen und Bespitzelungen türkischstämmiger Oppositioneller in Bremen

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Konsequenzen illegalen Sprayens

IM NAMEN DES VOL.KES U.RTEIL

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 35 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg einzusetzen:

Anfrage an Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann

Amtsgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Polizeiliche Vorladung

Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2016

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Schriftliche Kleine Anfrage

bis

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

bis

Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO

OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az.: 2 Ws 201/09

ËlI H llt ilë WANDEL HINTER GIWERN 300 Jahre oefångn r wstdhe ñ 300 Jâhrc iåchsische Vollzugryèschichtr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Alfred Bomanns Roßbachstraße Oberhausen

B e s c h l u s s. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht II. Strafsenat 2 Ss 201/09 (90/09) in der Strafsache gefährlicher Körperverletzung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Merkblatt. für Opfer einer Straftat

Rede des Ministers für Inneres und Sport, Lorenz Caffier,

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012

IM NAMEN DER REPUBLIK

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen BESCHLUSS

2 O. Mai Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGE GAN G EN. In der Strafsache. gegen 1. ;

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Amtsgericht Recklinghausen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

IM NAMEN DER REPUBLIK. 14 Os 77/15b 14 Os 114/15v 14 Os 136/15d

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,

Sicherstellungen von Asservaten beim verstorbenen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Corelli

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS

INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Oberlandesgericht Dresden

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Merkblatt. Opferhilfe. Strafanzeige. für Opfer einer Straftat. Nebenklage. Zeugenaussage. anwaltliche Beratung. psychosoziale Prozessbegleitung

Das Zwickauer Terror-Trio

Einstellungsverfügungen

BGH 5 StR 143/08 - Beschluss vom 10. Juni 2008 (LG Zwickau)

Einstellungsverfügungen

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Oberlandesgericht Dresden Az.: 3 Ss 135/05. Leitsätze:

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

D I S Z I P L I N A R O R D N U N G

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 17/12 (3) Chemnitz, Ca 1213/11 ArbG Bautzen B E S C H L U S S. In dem Rechtsstreit ...

Jens-Peter Gieschen / Klaus Meier. Strafakte Faust. Goethes berühmte Triebtäter auf dem juristischen Prüf stand

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4817

Beitrag: Geheimdienst-Versagen beim NSU Die Hinweise des V-Manns Corelli

Antrag. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/7230. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: NPD-Verbotsverfahren - richtig oder falsch?

Inhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16

"Nick Greger und das Berliner LKA"

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

Merkblatt für Opfer einer Straftat

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am :

Südafrika-Reise von 17 deutschen Neonazis und eines V-Mannes aus dem Umfeld des NSU im Oktober 1999

Münchner Prozess/NSU-Mord Nummer 9 in Kassel: Ein Verfassungsschützer am Tatort und eine Anklagebehörde, die Akten unterdrückt

Schriftliche Kleine Anfrage

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN

Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

bis zum

Transkript:

Oberlandesgericht München - 6. Strafsenat - Schleißheimer Straße 141 80797 München München, den 1. Juni 2016 In der Strafsache./. Zschäpe u.a. 6 St 3/12 wird Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 erhoben, mit dem die am 12. April 2016 beantragte Vernehmung des Zeugen Ralf Marschner sowie mit diesem Zeugen in Zusammenhang stehende Beweis- und Beweisermittlungsanträge abgelehnt wurden. Begründung I. Die rechtliche Begründung der Ablehnung zeigt, dass diese um jeden Preis gewollt ist. Die Begründung ist so formuliert, dass es quasi beliebig ist, welcher der Maßstäbe des 244 StPO zur Anwendung kommen soll. Die weit gehenden Ausführungen zu den jeweiligen Maßstäben können nicht darüber hinweg täuschen, dass die Ablehnung der Anträge nach jedem dieser Maßstäbe gelingen soll. Dafür hätte es gar nicht die Spitzfindigkeit der Unterstellung gebraucht, die Antragsteller wollten allein die bislang fehlende Glaubwürdigkeit Marschners unter Beweis stellen. 1. Der Senat nimmt in dem Beschluss vielmehr nunmehr den grundsätzlichen Standpunkt ein: Was der V-Mann Marschner oder andere V-Männer - über die Drei wussten, ob

Marschner Mundlos und Zschäpe beschäftigt hat, ob Marschner durch das Anmieten von Fahrzeugen Beihilfe zu einigen der angeklagten Taten geleistet hat, ist unerheblich. Kurz zusammengefasst: Der V-Mann Ralf Marschner ist ein unbedeutender Zeuge und Beweise zu Leben und Aktivitäten von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt während ihrer Zeit in Zwickau sind irrelevant. Der Senat versteigt sich sogar zu der Behauptung, etwaige Beihilfehandlungen von Marschner zu Morden seien hier nicht aufzuklären, wenn sie nicht konkret in der Anklage erwähnt sind. 2. Dabei ist die Frage, welche Erkenntnisse staatliche Stellen aufgrund der Mitteilungen des V-Manns Marschner zu Aufenthalt und Handlungen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hatten, nicht nur ein den Nebenklägern natürlich sehr wichtiger Aspekt. Diesem Aspekt begegnet der Senat mit der folgender Überlegung: Eine Kausalität eines ggf. sogar tendierten staatlichen Nichteingreifens sei auch dann nicht nachzuweisen, wenn die Behörden eine Wohnung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt festgestellt hätten. Denn in diesem Fall hätte das Trio aus der so festgestellten Wohnung bei einem etwaigen Festnahmeversuch fliehen können. Diese Überlegung greift sehr kurz und ist mit dem Aufklärungsinteresse der Nebenklage, geschützt durch die bereits dargestellten menschenrechtliche Vorgaben, nicht vereinbar. 3. Das Aufklärungsgebot, nach dem der Senat den Anträgen hätte nachgehen müssen, gebietet die Vernehmung des Zeugen Marschner beziehungsweise die Umsetzung der weiteren Beweis- und Beweisermittlungsanträge zu seiner Person aber auch schon allein deswegen, weil zu den Lebensumständen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt während der Zeit in Zwickau nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme noch keine ausreichenden Feststellungen getroffen sind. Aus welchem Grund sollte es insbesondere für die Feststellungen zu der terroristischen Vereinigung "NSU" nicht von Bedeutung sein, wenn Mundlos für eine Baufirma gearbeitet hat? Eine solche Beschäftigung bedeutet nicht nur eine weitere Geldquelle. Die Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Untergetauchten, aber auch der Kosten, die für die Vorbereitung und Ausführung der Taten angefallen sind, spielen in diesem Verfahren eine gewichtige Rolle. Eine Beschäftigung bedeutet, dass die Vereinigung auf ein Größeres als das bisher ermittelte Geldvolumen zurückgreifen konnte. Zugleich bedeutet eine Beschäftigung, dass die Mitglieder der Vereinigung sich in unglaublicher Sicherheit vor den Ermittlungsbehörden gewogen haben müssen, um das Risiko einer regelmäßigen Tätigkeit in der legalen Wirtschaft einzugehen. Eine Beschäftigung bedeutet schließlich ferner, dass es weitere Personen gibt, die Mundlos in der Zeit in Zwickau gekannt haben und die deshalb über seinen Charakter und

politische Äußerungen ggf. Angaben machen können. Dasselbe gilt für eine Beschäftigung oder jedenfalls einen häufigen Aufenthalt der Angeklagten Zschäpe in Läden Marschners. Diese Personen und potentielle Zeugen wird der Zeuge Marschner benennen können, so dass sie geladen werden können. II. Es wird außerdem beantragt, die Strafakte aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau, das gegen den Zeugen Marschner und die gesondert verfolgte Susann Eminger wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vom 21. April 2001 in Zwickau geführt worden ist, beizuziehen und Akteneinsicht hierein zu gewähren. Begründung Die Akte ist relevant, um weitere potentielle Zeugen namenhaft machen zu können und für die weitergehende Begründung der Gegenvorstellung zu dem abgelehnten Antrag auf Ladung des Zeugen Ralf Marschner. Nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" vom 17. Mai 2016 (Anlage1) gehörten u.a. Ralf Marschner und Susann Eminger zu einer Gruppe von Neonazis, die am 21. April 2001 gezielt eine Schlägerei in einer Zwickauer Kneipe anzettelt haben sollen. Susann Eminger soll die Wirtin der Kneipe geschlagen haben und später ihren damaligen Verlobten André Eminger als Alibizeugen für die Tatzeit angegeben haben. Aus der Akte wird sich ergeben, welch engen Kontakt der Zeuge Marschner mit Susann Eminger und auch André Eminger hatte. In seiner Vernehmung hat Marschner zwar angegeben, Susann Eminger zu kennen, aber nicht, dass sie sich so eng kennen, dass sie etwa ein gemeinsam geplantes Gewaltdelikt begangen hätten und dass sie regelmäßig ihre Freizeit miteinander verbrachten. Weiter wird sich aus der Akte ergeben, wer zu der Gruppe gehörte, die die Kneipe mit überfallen hat und mit welchen von diesen Personen Susann und André Eminger regelmäßig verkehrten. Diese übrigen Beteiligten an der Schlägerei sind potentielle Zeugen für politische Einstellung und Aktivitäten von André Emingers. Das enge Verhältnis von Marschner und den Eheleuten Eminger ist relevant, da es zeigt, dass das Bundesamt für

Verfassungsschutz deutlich mehr Informationen über den Angeklagten Eminger haben muss, als es bisher mitgeteilt hat. Başay, Rechtsanwältin v.d. Behrens, Rechtsanwältin Dr. Elberling, Rechtsanwalt Hoffmann, Rechtsanwalt Dr. Luczak i.v.f. Rechtsanwalt Ilius Kuhn, Rechtsanwalt Lunnebach, Rechtsanwältin Scharmer, Rechtsanwalt Scharnhorst, Rechtsanwältin i.v. für Rechtsanwalt Dr. Stolle

Anlage 1 http://www.welt.de/politik/deutschland/article155433542/v-mann-ueberfiel-mit-zschaepe-freundineine-kneipe.html Die Welt vom 17. Mai 2016, V-Mann überfiel mit Zschäpe-Freundin eine Kneipe Ralf Marschner war enger mit dem NSU-Umfeld verbandelt als bisher bekannt. Das belegen Akten über eine Schlägerei im Jahr 2001. Warum wurde das Verfahren nicht in den Münchner Prozess eingeführt? Von Stefan Aust, Dirk Laabs Ralf "Manole" Marschner, der zehn Jahre als V-Mann "Primus" für das Bundesamt für Verfassungsschutz gespitzelt hat, war offenbar noch enger in das Umfeld des NSU eingebunden als bislang bekannt. Recherchen der "Welt" belegen, dass Marschner im Jahr 2001 gemeinsam mit einer der engsten Vertrauten von Beate Zschäpe, Susann Eminger, in einem Körperverletzungsverfahren angeklagt war. Am 21. April 2001 hatten Marschner und die damals 19-jährige Susann Eminger eine Kneipenschlägerei in Zwickau angezettelt. Susann Eminger hieß damals noch H., war aber bereits mit André Eminger liiert. André Eminger ist in München vor dem Oberlandesgericht als mutmaßlicher Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt und seit 2005 mit Susann verheiratet. Laut den Strafakten, die der "Welt" vorliegen, schilderte die Wirtin der Kneipe "Big Twin" den Vorfall der Polizei so: Plötzlich seien in ihrer Gaststätte "vier Glatzen" erschienen. Die hatten bereits bei anderer Gelegenheit in der Kneipe Ärger gemacht. Als die Wirtin einen der Skinheads aufforderte, "keinen Stunk" zu machen, begann der, die Wirtin als "Nutte" zu beschimpfen. Die Wirtin wollte den Mann rausschmeißen, das verbat sich aber der Anführer der Skinheads. Die Zeugin kannte ihn als "Manole" der Spitzname von Ralf Marschner, V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). In der Folge drangen noch mehr Skinheads in die Kneipe ein, darunter Susann Eminger. Als Stammgäste der Wirtin beistehen wollten, begannen die Skinheads, auf die Gäste einzuschlagen. Eminger schlug der Wirtin mit der Faust ins Gesicht. Die Situation wurde unübersichtlich, so sagten später mehrere Zeugen aus, Gäste und Skinheads begannen, aufeinander einzuprügeln. Manole hielt sich Zeugenaussagen zufolge im Hintergrund, stahl aber der Wirtin den Schlüssel. Noch bevor die Polizei in der Kneipe eintraf, rannten die Skinheads, darunter Marschner und Eminger, davon. Weit kamen sie nicht, Polizisten stellten die versprengte Gruppe unweit des Tatorts. Die Wirtin sagte ebenfalls aus, dass die Tochter eines Stammgastes sie zuvor gewarnt hätte. Zehn

Glatzen würden in Kürze in der Kneipe auftauchen, man wolle Hitlers Geburtstag feiern und die Kneipe "aufmischen". Ein politischer Hintergrund wurde später vom zuständigen Staatsschutz trotzdem nicht erkannt. Wichtige Informationen zur Beurteilung des Unterstützergeflechts Allerdings wurde von der Zwickauer Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und eine Akte angelegt, oben auf dem Aktendeckel: der Mädchenname von Susann Eminger, darunter der Name des V-Mannes Marschner. Dass ausgerechnet Susann Eminger, die sich bis zur Selbstenttarnung des NSU im November 2011 regelmäßig mit Beate Zschäpe traf, gemeinsam mit dem V-Mann Marschner derart auffällig geworden ist, wirft abermals ein Schlaglicht auf die Ermittlungsmethoden des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundesanwaltschaft. Denn das Verfahren von Eminger und Marschner wurde nicht in den Münchener Prozess eingeführt, sondern wird als Teil des sogenannten Strukturermittlungsverfahrens von der Bundesanwaltschaft unter Verschluss gehalten. Dass Susann Eminger schon 2001 so eng mit einem V-Mann bekannt war und dass man gemeinsam eine Kneipe überfiel, sind allerdings wichtige Informationen, um das Unterstützergeflecht des NSU in Zwickau einordnen zu können. Gutgläubiger Umgang mit zwielichtigem V-Mann Zudem hatte der V-Mann Marschner offenbar ohne Konsequenzen abermals das BKA anlügen können. So hatte er auf die Frage, ob Susann Eminger gewalttätig sei, geantwortet: "Sicher nicht." Die Antwort nahm ein Sachbearbeiter des BKA nicht zum Anlass, die Glaubwürdigkeit des V-Mannes infrage zu stellen. Er notierte zwar, dass die Aussage Marschners, nichts zu gewalttätigen Handlungen Susann Emingers sagen zu können, widerlegt werden könne, fügte aber an: " wobei nicht ersichtlich ist, ob MARSCHNER bewusst die Unwahrheit gesagt hat." Im Zweifel glaubt man beim BKA offenbar gutgläubig einem V-Mann. Weitere Ermittlungen seitens des BKA, um das Beziehungsgeflecht zwischen den Emingers und dem V-Mann Marschner aufzuhellen, sind nicht bekannt, obwohl sie aufgrund des Verfahrens wegen der Kneipenschlägerei geboten gewesen wären. Susann Eminger hatte zudem schon nach dem Überfall ihren damaligen Freund und heutigen Ehemann André Eminger als Zeugen angegeben Eminger sollte ihr offenbar für die Nacht des Überfalls ein Alibi geben. Der hatte bereits Ende November 2000 ein Wohnmobil angemietet. Kurz darauf überfielen Böhnhardt und Mundlos eine Bank. Bei mehreren Überfällen hatten Böhnhardt und Mundlos Fahrräder mit einem Camper in die Nähe des Tatorts gebracht. Wie eng André Eminger in die Planung und die Ausführung der Taten des NSU eingebunden war, ist noch immer ungewiss. Zum Zeitpunkt der Kneipenschlägerei lebten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits seit einem Jahr in Zwickau. Im April 2003, zwei Jahre nach der Kneipenüberfall, wurde Marschner und Eminger gemeinsam der Prozess vor dem Amtsgericht in Zwickau gemacht. Das Verfahren gegen Susann Eminger wurde gegen die Auflage ausgesetzt, dass sie 20 Stunden Sozialarbeit ableistet. Auch das Verfah-

ren gegen Marschner wurde "vorläufig eingestellt". Die Staatsanwaltschaft verwies lapidar darauf, dass er erst jüngst bereits in einer anderer Sache verurteilt worden war. Das war offenbar Strafe genug. NSU-Terrorist Mundlos arbeitete in Marschners Firma Marschner war wenige Monate zuvor tatsächlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Er hatte Unterstützungsleistungen des Staates für Bauarbeiter seiner Abrissfirma erschwindelt und veruntreut. Es war die Firma, für die der NSU-Terrorist Uwe Mundlos laut Aussage eines Zeugen als Bauleiter gearbeitet haben soll. So wird durch den neuen Aktenfund immer deutlicher, dass V-Mann Ralf Marschner eng in das Umfeld des NSU eingebunden war, allerdings seinem Dienstherrn, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, nie über die Beziehungen berichtet haben soll. So geht es jedenfalls aus den bislang bekannt gewordenen Akten des BfV hervor. Zudem fällt abermals auf, dass V-Mann Marschner von der Justiz äußerst zuvorkommend behandelt worden ist. Mehrere Dutzend Verfahren hatte die sächsische Justiz seit 1990 gegen ihn geführt, zu einer Haftstrafe wurde der V-Mann nie verurteilt. Sogar wegen Totschlags wurde gegen Marschner zeitweise ermittelt. Muss Marschner nun doch als Zeuge in München aussagen? So wurde er 1999 von einem anonymen Anrufer beschuldigt, einen 17-Jährigen am Tag der Deutschen Einheit in der Nähe von Zwickau erschlagen zu haben. Was an der Spur dran war, kann heute nicht mehr überprüft werden: Die Akten zu diesen Mordermittlungen sind vom Hochwasser 2010 in Sachsen vernichtet worden, wie letzte Woche bekannt wurde. Dass den Verfahrensbeteiligten des NSU-Prozesses in München die Akten des Kneipenüberfalls nicht zur Verfügung gestellt wurden, wird dort abermals für Ärger sorgen. Gerade erst hatte der Vorsitzende Richter ein Antrag abgelehnt, Marschner als Zeugen zu hören. Der Fall Marschner, angestoßen durch Recherchen der "Welt", wird im Juni den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigen.