Verhaltenskodex. 1. Zweck

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Verhaltenskodex. 28. August 2018

Transkript:

Verhaltenskodex 1. Zweck Die Constantia Flexibles Gruppe und ihre Mitarbeiter erkennen ihre soziale Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern an und bekennen sich gruppenweit zu einem von Verantwortungsbewusstsein und Integrität geprägten Verhalten. Dieser Verhaltenskodex ist ein freiwilliger Kodex, der dem Interesse der Constantia Flexibles Gruppe und ihrer Mitarbeiter an der Umsetzung dieser gesellschaftlichen Verantwortung sowie von fairen, ethischen und nachhaltigen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen soll. Insbesondere Führungskräfte sind aufgerufen ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, soziale und ethische Kompetenz zu zeigen, alle Mitarbeiter entsprechend über die Prinzipien dieses Verhaltenskodex zu informieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Einhaltung sicherstellen. Die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Prinzipien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), auf den UN-Konventionen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen und über die Rechte des Kindes. Bei den nachfolgenden Prinzipien handelt es sich um Mindeststandards, welche Situationen vorbeugen sollen, die das Verantwortungsbewusstsein und die Integrität der Constantia Flexibles Gruppe und ihrer Mitarbeiter in Frage stellen können. Dieser Verhaltenskodex stellt einen Handlungsrahmen für sämtliche Mitarbeiter der Constantia Flexibles Gruppe dar und ergänzt in grundlegender Hinsicht die sonstigen Compliance Bestimmungen der Constantia Flexibles Gruppe. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Verhalten im Geschäftsleben diesem Verhaltenskodex entspricht. Ihm ist bewusst, dass Verstöße arbeitsrechtliche und gegebenenfalls auch straf- und schadenersatzrechtliche Konsequenzen haben können. 2. Geltungsbereich Dieser Code of Conduct (der Verhaltenskodex ) gilt für die Constantia Flexibles GmbH samt allen verbundenen Gesellschaften und Niederlassungen weltweit (die Constantia Flexibles ) sowie für alle Bereiche und Geschäftsstellen, deren Unternehmensführung sowie für deren Mitarbeiter. Er soll als Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Constantia Flexibles dienen. 3. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Die Abteilung Group Tax & Legal der Constantia Flexibles ist für Änderungen und Neufassungen dieser Unterschriftenrichtlinie zuständig. Freigabe und Genehmigung erfolgen durch das Management Board der Constantia Flexibles. 4. Vorgehensweise 4.1. Allgemeine Grundsätze Als international tätige Unternehmensgruppe beachtet die Constantia Flexibles bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der Länder, in denen sie tätig ist.

Die Mitarbeiter der Constantia Flexibles sollen die jeweiligen Gesetze und damit übereinstimmende, allgemein anerkannte Gebräuche einhalten. Insbesondere sind Geschäftspartner fair zu behandeln und Verträge einzuhalten. Dabei sollen jedoch die Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. 4.2. Vermeidung von Interessenskonflikten 4.2.1. Persönliche Interessen Im Umgang mit staatlichen Behörden und Amtsträgern sowie Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden) sind die privaten Interessen der Mitarbeiter und die Interessen der Constantia Flexibles zu trennen. Persönliche Beziehungen oder Interessen sollen die geschäftliche Tätigkeit nicht beeinflussen. Handlungen und Entscheidungsprozesse dürfen nur durch sachliche Erwägungen geprägt werden. Unsere Lieferanten und Kundenbeziehungen basieren ausschließlich auf Zuverlässigkeit, wettbewerbsfähigen Preisen, Qualität und sonstigen sachlichen Kriterien. Die Constantia Flexibles erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er bei rechtlichen Zweifeln, ob ein Interessenskonflikt gegeben ist oder entstehen könnte, seinen Vorgesetzten darüber informiert. Weiter kann sich der Mitarbeiter auch direkt an die Rechtsabteilung oder das Compliance Personal der Constantia Flexibles wenden. 4.2.2. Geschäfte mit nahestehenden Personen Mitarbeiter der Constantia Flexibles dürfen Geschäfte mit nahestehenden Personen, wie zum Beispiel Familienangehörigen, nur zu marktüblichen Bedingungen und mit Genehmigung ihres Vorgesetzten (bzw. des Aufsichtsrates) durchführen. 4.2.3. Verbot von Korruption Die Constantia Flexibles bekennt sich uneingeschränkt zur Bekämpfung von Korruption. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht sowie die jeweils aktuelle Antikorruptions-Compliance- Richtlinie der Constantia Flexibles ist einzuhalten. Insbesondere ist der Grundsatz zu beachten, dass persönliche Vorteile (wie zum Beispiel Zahlungen, Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen von Wert), von den unten stehenden Ausnahmen abgesehen, durch die Constantia Flexibles und ihre Mitarbeiter an Amtsträger (wie etwa Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) oder an Mitarbeiter von Geschäftspartnern (wie etwa Lieferanten, Kunden) nicht mit dem Ziel angeboten, versprochen noch gewährt werden dürfen, besondere Vorteile für die Constantia Flexibles oder sich selbst oder Dritte zu erlangen. Ebenso gilt der Grundsatz, dass von den unten stehenden Ausnahmen abgesehen, kein Mitarbeiter der Constantia Flexibles im Umgang mit Geschäftspartnern oder Amtsträgern persönliche Vorteile (wie zum Beispiel Zahlungen, Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen von Wert) fordern oder annehmen darf. Die vorgenannten Beschränkungen umfassen nicht den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechende Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen von geringem Wert ausgenommen, da bei diesen kein Grund zur Annahme besteht, sie könnten geschäftliche oder behördliche Entscheidung beeinflussen. Jedoch darf kein Mitarbeiter von Dritten Geschenke folgender Art akzeptieren oder sie Dritten anbieten, ungeachtet vom Wert des Geschenks: Geld, Darlehen, Provisionen oder ähnliche Vorteile in Form von Geld. Die Constantia Flexibles erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er sich bei rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des eigenen Verhaltens (zum Beispiel wenn er entsprechende persönliche Vorteile von einem Geschäftspartner erhält) seinen Vorgesetzten darüber schriftlich informiert. Weiter kann sich der Mitarbeiter auch direkt an die Rechtsabteilung oder das Compliance Personal der Constantia Flexibles wenden.

4.3. Integrität gegenüber Vertragspartnern und Mitbewerbern; Geldwäsche 4.3.1. Fairer und freier Wettbewerb Es entspricht der Geschäftspolitik der Constantia Flexibles einen fairen und freien Wettbewerb zu achten und zu fördern. Deshalb sind alle Mitarbeiter der Constantia Flexibles angehalten die geltenden Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern einzuhalten, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Dieses uneingeschränkte Bekenntnis wird auch von allen Vertragspartnern der Constantia Flexibles erwartet. Unlautere Praktiken und Absprachen mit Kunden, Lieferanten und Mitbewerbern sind unter jeden Umständen abzulehnen. Wettbewerbsrechtliche Regelungen verbieten im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Kunden oder Verkaufsgebiete zuteilen oder in sonstiger Weise den freien Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern oder beschränken. 4.3.2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Sämtliche Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Constantia Flexibles mit marktbeherrschender Stellung haben sicherzustellen, dass diese Position am Markt nicht missbraucht wird. Insbesondere verbieten die wettbewerbsrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang die Verhinderung des Markteintritts anderer Unternehmen und die Erzwingung von unangemessenen Ein- oder Verkaufspreisen. 4.3.3. Geldwäsche Die Constantia Flexibles lehnt jegliche Geschäfte ab, die dem Einschleusen von Geld und sonstigen Vermögensgegenständen aus vorangegangenen möglichen Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf dienen 4.3.4. Vorgehen Die Constantia Flexibles erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er sich bei rechtlichen Zweifeln hinsichtlich Geldwäsche, der Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit oder sonstiger wettbewerbsrechtlicher Themen entweder an seinen Vorgesetzten oder auch direkt an die Rechtsabteilung oder das Compliance Personal der Constantia Flexibles wendet. 4.4. Integrität gegenüber Aktionären und Behörden 4.4.1. Verbot von Insiderhandel Sämtlichen Mitarbeitern der Constantia Flexibles ist es untersagt, Wertpapiertransaktionen auf Basis von Insiderinformationen durchzuführen. Als Insiderinformationen sind all jene Informationen zu betrachten, die nicht öffentlich bekannt sind, aber Einfluss auf den Börsenkurs einer Aktie haben können. Dies sind insbesondere Informationen über geplante Akquisitionen und Unternehmensveräußerungen, Geschäftsstrategien, unveröffentlichte Finanzdaten, geplante Veränderungen in der Managementstruktur und den Ausfall eines Großkunden. 4.4.2. Kooperation mit Behörden Die Constantia Flexibles verpflichtet sich, ihrer Offenlegungspflicht gegenüber den zuständigen Behörden gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften nachzukommen. 4.5. Einhaltung der Menschenrechte Die Constantia Flexibles respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. 4.5.1. Verbot von Kinderarbeit Die Constantia Flexibles beachtet die Regeln der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Constantia Flexibles verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen

über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der ILO) sowie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der ILO) einzuhalten. Sofern eine nationale Regelung strengere Maßstäbe betreffend Kinderarbeit vorsieht, sind diese vorrangig zu beachten. 4.5.2. Verbot von Zwangsarbeit Die Constantia Flexibles lehnt jegliche Form von Zwangs- und Pflichtarbeit ab, worunter jede Dienstleistung oder Arbeit zu verstehen ist, welche unter Androhung von Strafe verrichtet wird oder für deren Verrichtung sich jemand nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. 4.5.3. Verbot von Diskriminierung und Belästigung Die Constantia Flexibles wird keinerlei diskriminierende Maßnahmen setzen oder Handlungen begehen und verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Diskriminierung bedeutet jede Art von Unterscheidung, Ausschluss oder Bevorzugung, welche die Gleichbehandlung oder die Zugangsmöglichkeiten von Mitarbeitern einschränken und die auf die Hautfarbe, die Rasse, das Geschlecht, die Religion, eine Behinderung, die nationale, ethnische oder soziale Herkunft, die Weltanschauung, die politische Überzeugung, das Alter oder die sexuelle Neigung zurückzuführen ist. Soweit solche Unterscheidungen zur Erzielung eines berechtigten Zwecks notwendig sind, sind sie in möglichst engem Umfang anzuwenden. Die Constantia Flexibles bekennt sich zu Arbeitsplätzen, die frei von jeder Art von Belästigung und Schikanen sind. Jede Form der Gewalt wird genauso wie Belästigung, einschließlich der sexuellen Belästigung, nicht toleriert. Es ist ein Ziel der Constantia Flexibles gemeinsam mit allen Mitarbeitern ein offenes Gesprächsklima zu schaffen, um respektvoll und produktiv arbeiten zu können. Durch dieses offene Gesprächsklima innerhalb der Constantia Flexibles soll die Akzeptanz verschiedener Kulturen und Denkweisen gestärkt werden. Die Constantia Flexibles verpflichtet sich zur Förderung dieses partnerschaftlichen Klimas am Arbeitsplatz. Die Arbeitnehmer der Constantia Flexibles verpflichten sich, durch ihr Verhalten am Arbeitsplatz zu diesem partnerschaftlichen Klima beizutragen. 4.5.4. Versammlungsfreiheit Die Constantia Flexibles anerkennt und respektiert das Recht ihrer Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit sowie deren Recht im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze, sich ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen und garantiert, dass diese Vertreter keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt sind. Die Constantia Flexibles achtet auch das Recht der Mitarbeiter auf die kollektive Verhandlung und Regelung von Arbeitsbedingungen im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. 4.6. Grundsätze zur sozialen Verantwortung 4.6.1. Gesundheitsschutz Die Constantia Flexibles gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Bestimmungen. Die Constantia Flexibles unterstützt eine ständige Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zur Verbesserung der Arbeitswelt. 4.6.2. Umweltschutz Die Constantia Flexibles ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutigen und künftigen Generationen nachhaltig verpflichtet. Die Constantia Flexibles setzt sich dafür ein, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Die Constantia Flexibles unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.

4.7. Datenschutz und Vertraulichkeit Informationen von bzw. über Geschäftspartner und Kunden der Constantia Flexibles werden gemäß den jeweiligen nationalen Datenschutzbestimmungen geschützt und ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Constantia Flexibles verpflichtet ihre Mitarbeiter, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Constantia Flexibles Gruppe, ihrer Geschäftspartner und Kunden zu beachten. Personenbezogene Daten werden von der Constantia Flexibles nur insoweit erhoben, verarbeitet und genützt, als dies für rechtmäßige betriebliche Zwecke erforderlich ist. Auf die technische Absicherung personenbezogener Daten gegen unerlaubten Zugriff wird besonderer Wert gelegt. Vertrauliche Informationen und Unterlagen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Sollte in Ausnahmefällen die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte erforderlich sein, wie zum Beispiel im Rahmen der Zusammenarbeit mit externen Beratern, werden diese durch Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet, sofern diese nicht schon von Berufswegen einer Schweigepflicht unterliegen. Ist eine Offenlegung aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde geboten, wird die Rechtsabteilung oder das Compliance Personal der Constantia Flexibles bei der Entscheidung unterstützen, in welchem Umfang eine Offenlegung erforderlich ist. 4.8. Weitergabe an Lieferanten Die Constantia Flexibles vermittelt die Grundsätze dieses Verhaltenskodex ihren unmittelbaren Lieferanten, fördert bestmöglich die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex bei ihren Lieferanten und fordert diese auf, diesen Verhaltenskodex ebenfalls zu befolgen. Die Constantia Flexibles empfiehlt ihren Lieferanten weiter, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, diesen Verhaltenskodex zu befolgen. 4.9. Einhaltung Das Management der Constantia Flexibles verpflichtet sich, die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bei den Mitarbeitern der Constantia Flexibles bekannt zu machen. Die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex obliegt den lokalen Geschäftsführungen und -leitungen. Die Constantia Flexibles verpflichtet sich, insbesondere durch Gestaltung und gegebenenfalls Anpassung von Richtlinien und Abläufen darauf hinzuwirken, dass alle Geschäftsbereiche der Constantia Flexibles den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex entsprechen können. Eine regelmäßige Überprüfung dieses Verhaltenskodex und eine Anpassung an geänderte rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen ist vorgesehen. Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, den Mitarbeitern der Constantia Flexibles einen Leitfaden für ihre tägliche Arbeit zu geben um mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden. Für den Fall erwiesener Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex durch Mitarbeiter der Constantia Flexibles, behält sich diese das Recht vor, disziplinarische und sonstige rechtliche Schritte (inklusive arbeitsrechtliche Konsequenzen) zu setzen und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen zu stellen. In vielen Fällen können Gesetzesverstöße oder andere Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex durch eine rechtzeitige Beratung vermieden werden. Von jedem Mitarbeiter wird erwartet, dass er sich bei Zweifeln hinsichtlich des eigenen Verhaltens mit seinem Vorgesetzten, der Rechtsabteilung oder dem Compliance Personal der Constantia Flexibles berät. Weiter ist jeder Mitarbeiter aufgefordert, Hinweise auf rechtlich zweifelhafte Vorgänge oder sonstige Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex in seinem Arbeitsumfeld an seinen Vorgesetzte, die

5. Training Rechtsabteilung oder das Compliance Personal (insbesondere auch direkt an den Compliance Officer) der Constantia Flexibles zu melden. Der Compliance Officer und das Compliance Personal der Constantia Flexibles wird die Identität des Hinweisgebers soweit diese überhaupt offengelegt wurde oder sich aus den Umständen ergibt vertraulich behandeln. Jedem Mitarbeiter wird zugesichert, dass aus einer solchen in gutem Glauben abgegebenen Meldung keine Benachteiligung entsteht, und alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind angehalten, derartige in gutem Glauben erstattete Meldungen zu respektieren. Das Vorbringen wissentlich falscher Anschuldigungen kann hingegen zu arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ausgesuchte Gruppen von Mitarbeitern bei Constantia Flexibles haben mindestens einmal jährlich eine entsprechende Schulung zu absolvieren (E-Learning via Internet). Die Heads of Administration werden von der Abteilung Group Tax & Legal der Constantia Flexibles zusätzlich geschult. Organisatorische Details werden gesondert bekannt gegeben.