Arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Belastung Prof. Dr. med. H. Drexler
Exposition gegenüber beruflichen Noxen in Deutschland Erfassungszeitraum 1990-1993, nach Kauppinen et al. 2000 Methylenchlorid Trichlorethylen Styrol Formaldehyd Asbest Nickel PAH Tetrachloethylen Glaswolle Chrom-IV-Verbindungen Ethylendibromid Blei Benzol Holzstaub Diesel Radon Quarzstaub Passivrauchen UV-Licht 0 500000 1000000 1500000 2000000 2500000 Exponierte Personen Exponierte Arbeitnehmer: n = 8 300 000. 24% der Beschäftigten haben am Arbeitsplatz Umgang mit kanzerogenen Noxen. UV-Licht war mit einem Anteil von 29% die häufigste berufliche Noxe.
1 Ziel und Anwendungsbereich Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.
OStrV
Arbeitsmedizinische Vorsorge (2) Können bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz die Grenzwerte nach 6 für künstliche optische Strahlung überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitsmedizinisch beraten werden. Die Beschäftigten sind dabei auch über den Zweck der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu informieren und darüber, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf diese haben. Die Beratung kann im Rahmen der Unterweisung nach Absatz 1 erfolgen. Falls erforderlich, hat der Arbeitgeber den Arzt nach 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Untersuchungsanlässe muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge In Deutschland gibt es ca. 3.400 Dermatologen ca. 12 000 arbeitsmedizinisch tätige Ärzte und ca. 3 Millionen UV-exponierten Beschäftigten Eine gut abgestimmte Kooperation zwischen den Arbeitsmedizinern und Dermatologen ist daher essentiell.
Ultraviolettes Licht UVA - UVB - UVC 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 nm ionisierende Strahlung UV-C UV-B UVA Blau Absorption in der Stratosphäre induziert Sonnenbrand erreicht die Erdoberfläche induziert keine akuten Lichtschäden sichtbares Licht
Fotokeratitis (Auge) UV C UV B/A Sonnenbrand UV B Hautalterung Immunsuppression (Auge) UV B/A UV A Melanome Plattenepithelkarzinom Basaliome
Künstliche UV-Belastung und Hautkrebs EU-Richtline 2006/25/EG Künstliche optische Strahlung (umzusetzen in nationales Recht bis zum 21.4.2010) H eff = 30 J/m² (in einer Arbeitszeit von 8 Stunden) Bestrahlungsstärke E [W/m²] Bestrahlung H = Bestrahlungsstärke E [W/m²] * t [J/m²] Spektrale Wichtung der UV-A/B/C Strahlung
Künstliche UV-Belastung und Hautkrebs Quelle: BGIA-Report 3/2007
relative Intensität Künstliche UV-Belastung und Hautkrebs 1 UVC UVB UVA 0,8 0,6 0,4 0,2 0 200 300 400 500 600 700 800 Wellenlänge in nm Messung 1 Messung 2 Messung 3 Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Siekmann, IFA
Primäre Prävention - Gefährdungsanalyse Arbeitsplatz H eff = 30 J/m² (in einer Arbeitszeit von 8 Stunden) Quelle: BGIA-Report 3/2007
Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese + Beratung Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale Beschreibung der Lokalisation, Ausdehnung und Morphe Ggf. Fotodokumentation
Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese + Beratung Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale Beschreibung der Lokalisation, Ausdehnung und Morphe Ggf. Fotodokumentation
Allgemeine Anamnese Lichttyp nach Fitzpatrick Lichtprovozierbare Dermatosen Hautkrebs in der Familie Medikamente
Tätigkeitsbeschreibung Arbeitsanamnese Schutzmaßnahmen Beschwerden und Symptome während und nach der UV-Exposition Tätigkeitsassoziierten Beschwerden: Brennen, Jucken, Schmerzen, Tätigkeitsassoziierte Symptome: Erythem, Papeln, Bläschen,
Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese + Beratung Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale Beschreibung der Lokalisation, Ausdehnung und Morphe Ggf. Fotodokumentation
Beratung Prävention Verhältnis UV-Stahlung Hauttyp Verhalten Exposition Sonnenschutz TOP Technisch Organisatorisch Persönlich
UV-Schutz UV-Schutz mechanisch technisch Beratung Sonnensegel leichte Kleidung Kopfbedeckung Wolken => 2/3 der UV-Dosis des unbedeckten Himmels Schatten => Lichtschutzfaktor 3 bis 10 Kleidung => 90% der Sommerkleidung LSF > 10 80% der Sommerkleidung LSF > 15
UV-Schutz organisatorisch 1 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 ca. 2/3 der täglich auftreffenden UV-Strahlung erreicht die Erde zwischen 10 und 14 Uhr nach 15.30 Uhr nur noch 7% der täglichen UV Strahlung nach 17.30 Uhr nur noch 1% der täglichen UV Strahlung
Beratung UV-Schutz chemisch ergänzend zu den anderen Maßnahmen, nicht stellvertretend, i.d.r. UVB-Schutz (Sonnenbrand) Lichtschutzfaktor = [UVB] persönlich Erythemdosis geschützte Haut Erythemdosis ungeschützte Haut Lichtschutzmittel Wahl der geeigneten Grundlage Wahl des optimalen Absorptionssprektrums Wahl des erforderlichen Lichtschutzfaktors
Beratung in der Praxis wird nur ein LSF von etwa 10 erreicht durch Vermeidung des Sonnebrandes entfällt die Warnwirkung längere kumulative Sonnenexposition Schutzwirkung im (nicht sonnenbrandinduzierenden) UVA Bereich in der Regel ungenügend Aufbau des natürlichen Lichtschutzes (Pigmentierung und Schwiele) wird verzögert Aber! Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln führt nachweisbar zur Reduzierung der Inzidenz von Plattenepithelkarzinomen und deren Vorstufen Die Anwendung ist daher stets zu empfehlen, wenn ein UV Schutz auf anderem Weg nicht realisiert werden kann.
Beratung Antioxidantien ß-Carotin, Vitamin C und E, Reagieren mit freien Sauerstoffradikalen Sollen photochemische Reaktionen in der Haut unterbrechen Probleme: Instabilität, erforderliche Dosis, Wirksamkeit (in vivo) nicht gesichert FAZIT: Allenfalls adjuvant zu den anderen Maßnahmen des UV-Schutzes zu empfehlen
Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese + Beratung Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale Beschreibung der Lokalisation, Ausdehnung und Morphe Ggf. Fotodokumentation
Akut UV-induzierte Hautschädigung
Chronisch UV-induzierte Hautschädigung
Chronisch UV-induzierte Hautschädigung
Chronisch UV-induzierte Hautschädigung
Chronisch UV-induzierte Hautschädigung
Arbeitsmedizinische Vorsorge S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs (Januar 2014) Unterstützer Deutsche Krebsgesellschaft Deutsche Krebshilfe AWMF 35 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen Methode: systematischer Review, Bewertung, Konsens Empfehlungsgrade (EG) A = stark (soll), B (sollte) C (kann)
Ein Hautkrebs-Screening soll nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine mehrstündige, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolviert haben (Konsensstärke: 100 %[d.h. einstimmiges Votum]).
Hautkrebs Hauttumore benigne maligne epithelial melanozytär sarkomatös lymphatisch Präkanzerosen Morbus Bowen Plattenepithel-CA Basaliom Melanome SSM NM ALM LMM Fibrosarkome Angiosarkome primäre und sekundäre cutane Lymphome (z.b. Mycosis fungoides)
Arbeitsmedizinische Vorsorge Melanom Warnzeichen: Neuer Nävus (pigmentiert oder nicht pigmentiert) Sich verändernder Nävus (Farbe, Oberfläche, Größe) Im Vergleich zu anderen Nävi auffälliger Nävus Juckender oder blutender Nävus [ ABCD = A ssymetrie, B order, C olour, D urchmesser, E levation]
Arbeitsmedizinische Vorsorge Sekundärprävention Basaliom Plattenepithelkarzinom Warnzeichen: Nicht heilende Wunde (Ulcus) Schuppender rosa oder roter, therapieresistenter Fleck Sich vergrößernde rosa Papel (Knoten) mit oder ohne Schuppung, Erosion, Ulceration, Krustenbildung Perlen-artige Papel mit Teleangieektasien mit oder ohne Schuppung, Erosion, Ulceration, Krustenbildung
Arbeitsmedizinische Vorsorge Frühform: aktinische Keratose Def.: Basalmembran nicht durchbrochen Synonyme: Carcinoma in situ solare Keratose Pärcancerose der Haut Sonderformen Cheilitis actinica (Lippe) Morbus Bowen
Aktinische Keratose
Leukoplakie
AK Grad III
AK III
AK III
Morbus Bowen
Arbeitsmedizinische Vorsorge Plattemepithelkarzinom Def.: invasiver Tumor (Basalmembran durchbrochen) Synonyme: Spinaliom spinozelluläres Karzinom Stachelzellkrebs Sonderformen Lippenkrebs Bowen-Karzinom
Plattemepithelkarzinom
Plattemepithelkarzinom
Plattemepithelkarzinom
Plattemepithelkarzinom
Plattemepithelkarzinom
Plattemepithelkarzinom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Basaliom
Lernziele Rechtlich Vorgaben für arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Exposition Spektrale Gewichtung und Konsequenzen Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Anamnese Beratung Untersuchung UV-induzierte nicht malige Hautveränderungen UV-induzierte Krebserkrankungen