Fenster windows Rollläden shutters Türen + Tore doors Fassaden curtain walling Baubeschläge building hardware 27.02.2007 De G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E NR. 05/09-A112-G3 Beurteilung von Einsteckschlössern einer Schlossserie hinsichtlich der Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Verwendung in geprüften Feuerschutztüren. AuftragsNr. 05/09-A112 Antragsteller Glutz AG Segetzstraße 13 CH-4502 Solothurn Bauarten der Schlossreihe Einsteckschlösser als Mehrfachverriegelung mit zweigeteilten, verschraubten Schlosskästen aus Stahl, verzinkt blau passiviert, angeschweißter Stulp 18 x 3 mm oder 20 x 3 mm, an den Enden abgerundet oder eckig in Stahl verzinkt, blau passiviert oder Edelstahl, Stahl-, oder Stahlfalle mit Delrinauflage (Delrinfalle), Fallensperre Schlossnuss 8 oder 9 mm in Ausführung als dreiteilige Zwangsnuss, Stahlriegel mit unterschiedlichen Funktionen, Rund- oder Profilzylinderlochung, Entfernung 78 mm Nebenverriegelung als Rollzapfen oder Bolzen Produktbezeichnungen Treplane Mehrfachverriegelung (Nebenverriegelung als Rollzapfen) 1832 mit Stahlfalle, schlüsselbedient 1832 mit Delrinfalle, Combi drücker- und schlüsselbedient (Nebenverriegelung als Bolzen) 1834 mit Stahlfalle, schlüsselbedient 1838 mit Delrinfalle, Combi drücker- und schlüsselbedient 1839 für SeLock, mit Delrinfalle, drückerbetätigt Grundlage Gutachtliche Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006 ausgestellt vom PfB Diese Gutachtliche Stellungnahme umfasst 5 Seiten sowie folgende Anlagen: - 2 Fotos - Technische Dokumentation PfB GmbH & Co. KG Sparkasse Rosenheim Lackermannweg 24 Telefon +49 (0) 80 36 / 67 49 47-0 Bankleitzahl 711 500 00 D-83071 Stephanskirchen (bei Rosenheim) Telefax +49 (0) 80 36 / 67 49 47-28 Kontonummer 500 556 741 Anerkannte Prüfstelle Landesbauordnung BAY 33 Gesellschafter M. Demmel, R. Müller, A. Urban Internet http://www.pfb-rosenheim.de Steuer-Nr. 156/172/13009 Notified Body AG Traunstein HRA 8871 e-mail: info@pfb-rosenheim.de USt-IdNr. DE245353602 No. 1644
Seite 2 von 5 1 Aufgabenstellung Der Antragsteller beauftragte mit Lieferung vom 16.05.2006 das PfB eine Gutachtliche Stellungnahme zur Beurteilung von Mehrfachverriegelungen obiger Bauarten der Schlossreihe hinsichtlich der Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Verwendung in geprüften Feuerschutztüren zu erstellen. Bei Schlössern in Feuerschutztüren ist die Funktion der Falle maßgeblich. Zur Erstellung dieser Gutachtlichen Stellungnahme wurde auf die Prüfungen in oben genannter Gutachtlicher Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006 zurückgegriffen. Zur Ausarbeitung der Gutachtlichen Stellungnahme wurden zudem technische Unterlagen gemäß Pkt. 2 Technische Dokumentation sowie Probekörper gemäß Pkt. 3 Probekörper eingereicht. 2 Technische Dokumentation Zur Erstellung der Gutachtlichen Stellungnahme wurden dem PfB folgende technischen Unterlagen der Probekörper eingereicht, die mit einem Sichtvermerk versehen diesem Prüfbericht beiliegen: Katalogauszüge der Schlossausführungen mit dazugehörigem Maßbild Treplane Mehrfachverriegelung - 1832 schlüsselbedient Treplane Mehrfachverriegelung - 1832 Combi drücker- und schlüsselbedient Treplane Mehrfachverriegelung - 1834 schlüsselbedient Treplane Mehrfachverriegelung - 1838 Combi drücker- und schlüsselbedient Treplane Mehrfachverriegelung zu SeLock- 1839 drückerbedient 3 Probekörper Es wurden dem PfB durch den Antragsteller am 16.05.2006 folgende Probekörper gemäß Pkt 2 Technische Dokumentation jedoch in Ausführung als Kurzmuster angeliefert: ProbekörperNr. Typ Dornmaß Nuss- Stulp, Breite Richtung Vierkant CH DIN 05/09-A112-P16 1834.6 60 mm 8 mm Stahl blau-verzinkt, 18 mm rechts links 05/09-A112-P17 1838.2 60 mm 9 mm Stahl blau-verzinkt, 18 mm rechts links Zur Dokumentation der Probekörper wurden digitale Fotos angefertigt die dieser Gutachtlichen Stellungnahme beiliegen. Die Probekörper werden für 5 Jahre im PfB verwahrt.
Seite 3 von 5 4 Prüfdurchführung und Prüfergebnisse 4.1 Mess- und Prüfmittel Verwendete Mess- und Prüfmittel zur Prüfung: Prüfstand Dauerfunktion Inventar Nr. 04 04 25 01 Doppeltür Dauerfunktion Falle Inventar Nr. 04 04 30 01 Steuerungen, 2-fach Inventar Nr. 06 02 05 01 Klinkeinheiten Inventar Nr. 06 02 10 02 Öffnungseinheiten Inventar Nr. 06 02 15 02 Die Messmittel sind auf national rückführbare Normale kalibriert. 4.2 Zeitraum der Prüfung Die Prüfung wurde vom 14.11.2006 bis 19.12.2006 in den Laborräumen des PfB durchgeführt. 4.3 Prüfteam Dipl.-Ing. M. Demmel A. Nerz 4.4 Prüfdurchführung Die Dauerfunktionstüchtigkeit der Fallenfunktion wurde gemäß EN 12209, Dauerfunktionstüchtigkeit Klasse M mit einer geeigneten Drückergarnitur nach DIN EN 1906 Benutzungskategorie Klasse 4 durchgeführt. Die Betätigung der Klinke erfolgte gemäß DIN 18251-3 Abschnitt 7.11 ohne Berücksichtigung der griffbetätigten Verriegelung. Geprüft wurde ProbekörperNr. 05/09-A112-P17. 4.5 Prüfergebnis Der geprüfte Probekörper hat 200.000 Zyklen der Dauerfunktionstüchtigkeit der Fallenfunktion gemäß obiger Prüfdurchführung standgehalten, es ergaben sich keine sichtbaren Risse oder Brüche an dem Schloss. Der Probekörper war nach der Prüfung funktionstüchtig. 5 Auswertung und Aussage In Auswertung der zitierten technischen Dokumentation sowie der Probekörper und des obigen Prüfergebnisses sowie der Prüfergebnisse gemäß oben genannter Gutachtlicher Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006 - ausgestellt vom PfB - kann für die Mehrfachverriegelungen obiger Bauarten folgendes ausgesagt werden:
Seite 4 von 5 Die Mehrfachverriegelungen obiger Bauarten stellen eine Schlossreihe dar, deren Schlosskasten- und Stulpmaße in Abhängigkeit der Dornmaße identisch sind, und deren Fallenfunktion ein Baukastensystem darstellt. Für Feuerschutztüren ist die Fallenfunktion maßgeblich. In der Schlossreihe werden zwei unterschiedliche Fallentypen (Stahlfalle, und Stahlfalle mit Delrinaufsatz) sowie zwei unterschiedliche Betätigungssysteme verwendet. Das schüsselbediente Betätigungssystem entspricht den in obiger Gutachtlicher Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006 geprüften Schlössern hinsichtlich der Fallenfunktion und ist hinsichtlich der Dauerfunktionstüchtigkeit gleichwertig. Das Combi drücker- und schlüsselbediente Betätigungssystem unterscheidet sich maßgeblich nur durch die Drückerhochhaltefeder (siehe Fotos) und ist aufgrund obiger Prüfung ebenfalls gleichwertig hinsichtlich der Dauerfunktion. Die Stahlfalle mit Delrinaufsatz in Schlossausführung 1832 Combi drücker- und schlüsselbedient, 1838 Combi drücker- und schlüsselbedient und 1839 drückerbedient ist gleichwertig zur Stahlfalle mit Delrinaufsatz in den Einsteckschlössern gemäß Gutachtlicher Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006. Die Stahlfalle in Schlossausführung 1832 schlüsselbedient und 1834 schlüsselbedient ist gleichwertig zur Stahlfalle in den Einsteckschlössern gemäß Gutachtlicher Stellungnahme Nr. 05/09-A112-G1 vom 24.09.2006. Im Vergleich zur Stahlausführung ist die Stahlfalle mit Delrinaufsatz hinsichtlich der Querbelastung die biegeweichere Fallenausführung und sollte deshalb und aufgrund der Kunststoffanteils der Falle in der Feuerschutzprüfung nach EN 1643-1 bevorzugt geprüft werden. 6 Anmerkungen Mit Herausgabe der Produktnorm EN 14351-3 Fenster und Türen Produktnorm Teil 3: Produkte mit Feuerwiderstand und Schutz bei Feuer von Außen und Ablauf der Koexistenzphase bedürfen Einsteckschlösser in Feuerschutztüren für den europäischen Markt, mit Ausnahme von Zulassungen im Einzelfall, eines Konformitätszertifikates einhergehend mit einem Prüfnachweis gemäß EN 12209 mit einer Klassifizierung für Feuerschutz und einer CE-Kennzeichnung mit werkseigener Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung (System 1). Die Produktnorm ist derzeit nur im Stand eines europäischen Arbeitspapieres. Die Verwendung von Schlössern in Feuerschutztüren erfordert in Deutschland derzeit zusätzlich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis mit einer dazugehörigen Überwachung und Kennzeichnung mit dem ÜZ-Zeichen, auch wenn die Schlösser nicht DIN 18250 entsprechen.