Zertifizierungsprogramm für Tore

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1 QM317/ Version Produktqualität Tore EN Nr.: 249 XXXXXXX 1 Prüfgrundlagen Zweck und Anwendungsbereich Zertifizierungs- und Prüfgrundlagen Begriffe 2 2 Verfahren und Inhalt der Zertifizierung Der Weg zur Erstzertifizierung 3 3 Erstprüfung Nachweise Mindestanforderungen 4 4 Erstbesuch Prüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen 5 5 Produktzertifikat 5 6 Fremdüberwachung Regelbesuch Beseitigung von Mängeln - Sonderprüfung 6 7 Werkseigene Produktionskontrolle 7

2 Blatt 2 von 7 1 Prüfgrundlagen 1.1 Zweck und Anwendungsbereich Dieses Zertifizierungsprogramm legt die Verfahren und Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Toren mit dem ift-zertifiziert -Zeichen fest. Die Grundlagen orientieren sich an den Anforderungen des betriebsfertig eingebauten Tores. Ein Tor kann wahlweise mit transparenten oder nichttransparenten Ausfachungen, Schlupftüren und anderen Zusatzteilen ausgerüstet sein. Das Zertifizierungsprogramm ist darauf ausgerichtet, die bei der Erstprüfung nachgewiesene Produktqualität der Tore durch die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sicherzustellen. Produktzertifikate können von Produktionsstätten und Vertriebsorganisationen beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch immer die regelmäßige Überwachung des Fertigungsprozesses und Stichproben der Fertigprodukte. 1.2 Zertifizierungs- und Prüfgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten durch das ift Produktnorm DIN EN :2003+A1: Begriffe Prüfberichtsinhaber Organisation, die eine Prüfstelle mit der Ermittlung bzw. Prüfung einzelner oder mehrerer Eigenschaften eines Produktes/Bauteils beauftragt und über die Ergebnisse einen Nachweis/Bericht von der Prüfstelle erhält Produktionsstätte Organisation, die Produkte/Bauteile/Baustoffe herstellt/weiterverarbeitet Vertriebsorganisation Organisation, die Fertigprodukte einkauft und ohne Weiterverarbeitung, d.h. ohne Änderung der Produkteigenschaften, vertreibt.

3 Blatt 3 von Zertifikatsinhaber Organisation, die eine Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung eines Produktes (Bauteil, Dienstleistung, Managementsystem) beauftragt Überwachter Standort Organisation, die die werkseigene Qualitätskontrolle nachweisen muss und regelmäßig fremdüberwacht wird. Wenn der Zertifikatsinhaber und der überwachte Standort sich unterscheiden und juristisch selbständige Organisationen sind, wird dies vertraglich gesondert berücksichtigt. 2 Verfahren und Inhalt der Zertifizierung Das allgemeine Verfahren und die Inhalte der Maßnahmen zur Erstzertifizierung und Aufrechterhaltung der Zertifizierung sind in den geltenden Allgemeinen Bedingungen zur Produktzertifizierung ausführlich dokumentiert. Im Folgenden werden nur Spezifikationen bezogen auf die Verglasungsdichtstoffe definiert. 2.1 Der Weg zur Erstzertifizierung Abschluss eines Überwachungs- und Zertifizierungsvertrags Festlegung des Geltungsbereiches der Produktzertifizierung/ des Zertifikats Beurteilung der Prüfnachweise und der Produktdokumentation ggf. noch erforderliche Erstprüfung(en) positiver Erstbesuch Zertifizierung 3 Erstprüfung 3.1 Nachweise Im Rahmen der Erstprüfung für ein Produkt bzw. eine Produktfamilie sind alle nach DIN EN :2003+A1:2011 erforderlichen Nachweise einer notifizierten Stelle für Tore nach EN vorzulegen. Für die Bewertung der Unterlagen kann die Zertifizierungsstelle weitere Nachweise von von ihr anerkannten Prüfstellen hinzuziehen. Die Zusammenstellung der zu zertifizierenden Leistungseigenschaften erfolgt im Rahmen der Unterlagenprüfung durch einen separaten Bericht (Produktpass), der Grundlage für die Zertifizierung und laufende Überwachung ist.

4 Blatt 4 von Mindestanforderungen Nachfolgende Tabelle enthält die Klassifizierung der Eigenschaften für Tore nach DIN EN :2003+A1:2011. Für die zu zertifizierenden Produkte sind die in Spalte 5 dokumentierten Klassen/Werte unter Berücksichtigung der Hinweise der Legende durch Prüfung und/oder Berechnung mindestens nachzuweisen bzw. mit npd (nicht nachgewiesen) zu deklarieren. Tabelle 1 Klassifizierungsmatrix Freisetzung gefährlicher Substanzen Widerstand gegen Windlast Eigenschaft Symbol Eigenschaft / Wert / Dimension Klasse, Prüfergebnis oder Nennwert Klasse Wert Wasserdichtheit Klasse Wärmedurchgangskoeffizient Luftdurchlässigkeit Dauerhaftigkeit von Wasserdichtheit, Wärmewiderstand, Luftdurchlässigkeit sicheres Öffnen - Anforderungen definieren Liste *) Pa Klasse 0 W/m 2 K m 3 /m 2 h Klasse U-Wert Wert: Anzahl der Zyklen 1000 bestanden / nicht bestanden 4 1, ,5 6 2 **) npd ***) bestanden Betriebskräfte bestanden / nicht bestanden bestanden Legende: *)... Vorlage einer Liste der eingesetzten Materialien und Baustoffe **)... Klasse 2 bzw. Klasse 0 lt. Klassifizierungsnorm in Abhängigkeit des Einsatzes und der Bauart ***)... sobald bei Wärme, Luft, Wasser Werte oder Klassen (>0) angegeben werden, darf nicht npd gekennzeichnet werden und die Wartungsanleitung muss Intervalle für den Austausch von Verschleißteilen bezgl. Gewährleistung der Dauerhaftigkeit der Leistungseigenschaften angeben

5 Blatt 5 von 7 4 Erstbesuch Prüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen Inhalt und Zweck des Erstbesuchs sind in den allgemeinen Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten durch ift-q-zert festgelegt bzw. beschrieben. Er dient insbesondere der Feststellung, ob die Voraussetzungen vorliegen, die bei der Herstellung der Tore zu beachten sind, um eine Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster (Erstprüfung) zu gewährleisten. Der Erstbesuch umfasst: a) Vorlage, Einsichtnahme und Bewertung der erforderlichen Nachweise für die deklarierten Leistungseigenschaften, b) Überprüfung der personellen und einrichtungsmäßigen Voraussetzung (Benennung eines eigenverantwortlichen Qualitätsprüfers) c) Einführung in die werkseigene Produktionskontrolle, d) Überprüfung der Kalibrierung der Prüfeinrichtungen, e) Überprüfung des Verfahren zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden, f) Überprüfung des Verfahren zur Schulung und Qualifikation von Mitarbeitern, zur Aufrechterhaltung der Qualität und Durchführung von Prüftätigkeiten. Über den durchgeführten Erstbesuch wird ein Bericht angefertigt. Produkte, für die die Voraussetzungen zum Führen des ift-zertifiziert Zeichens erfüllt sind, werden zur Zertifizierung empfohlen. 5 Produktzertifikat Das Produktzertifikat bzw. dessen Verlängerung werden jeweils für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Alle 3 Jahre kann im Ergebnis einer positiven Bewertung der Zertifizierungsvoraussetzungen eine RE-Zertifizierung durchgeführt und ein neues Zertifikat für weitere 3 Jahre ausgestellt werden. Das Verfahren bei Änderung bzw. Erweiterung des zertifizierten Umfangs sowie Aussetzung und Entzug der Zertifizierung sind in den geltenden Allgemeinen Bedingungen festgelegt. 6 Fremdüberwachung Inhalt, Bedingungen, Rechte und Pflichten des Kunden und des ift bei Durchführung der Fremdüberwachung sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten durch ift-q-zert festgelegt bzw. beschrieben.

6 Blatt 6 von Regelbesuch Die Fremdüberwachung durch einen Regelbesuch vor Ort wird zweimal jährlich im überwachten Standort (Produktionsstätte oder Vertriebsorganisation) durchgeführt. Bei Standorten mit eingeführtem und zertifiziertem QM-System gemäß der Normreihe DIN EN ISO 9001:2008 kann das Überwachungs-Intervall auf 1 mal jährlich verlängert werden. Im Rahmen der Regelprüfung wird folgendes geprüft: Vorlage, Einsichtnahme und Bewertung der erforderlichen Nachweise, Handhabung der werkseigenen Produktionskontrolle und Bewertung derer Ergebnisse, Verarbeitungsgenauigkeit (z.b. Beschlagbefestigung, Konstruktionsaufbau u.a.) Nachweis der Kalibrierung von Messmitteln und Prüfeinrichtungen, Kalibrierung der Prüfeinrichtung und ggf. Prüfung eines zufällig aus der Produktion, dem Lager oder dem Versand entnommenen betriebsfertigen Tores, Nachweis der Bearbeitung von Kundenbeschwerden und Mitarbeiterschulungen, Kennzeichnung der Produkte und Konformitätsbewertung. Werden im Rahmen einer Regelprüfung keine betriebsfertigen Produkte zur Überprüfung vorgefunden, so sind mindestens folgende Überprüfungen vorzunehmen: Vorlage, Einsichtnahme und Bewertung der erforderlichen Nachweise, Handhabung der werkseigenen Produktionskontrolle und Bewertung deren Ergebnisse, ggf. stichprobenartige Überprüfung im Lager befindlicher Produkte und Zulieferteile, Gültigkeit der Prüfberichte/Prüfzeugnisse, Gutachtliche Stellungnahmen. Werden in 2 aufeinander folgenden Regelprüfungen keine zertifizierten Systeme in betriebsfertigem Zustand oder vollständige Komponenten für den Zusammebau eines Tores in der Fertigung oder dem Versand vorgefunden, so kann eine objektbezogene Fremdüberwachung oder eine Sonderprüfung zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Tores vereinbart werden. Diese wird als Regelprüfung gewertet. 6.2 Beseitigung von Mängeln - Sonderprüfung Sonderprüfungen können erforderlich werden in Folge von - negativer Bewertung eines Regelbesuchs oder - durch den Eingang von Beschwerden aus dem Markt bei ift-q-zert hinsichtlich der zertifizierten Produkte und/oder Eigenschaften. Frist zur Beseitigung von Mängeln Die Frist zur Beseitigung von im Rahmen der Regelprüfung festgestellten Mängeln sollte in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Die Frist zur Beseitigung von im Rahmen der Sonderprüfung festgestellten Mängeln wird auf 3 Monate festgesetzt (Bedingungen für Sonderprüfungen siehe Allgemeine Bedingungen für die Zertifizierung von Produkten ).

7 Blatt 7 von 7 7 Werkseigene Produktionskontrolle Die Art und Häufigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle ist gemäß der Produktnorm DIN EN :2003+A1:2011 durchzuführen. Der konkrete Umfang und die Dokumentation der werkseigenen Qualitätskontrolle werden im Rahmen des Erstbesuchs festgelegt. Im Rahmen der Fremdüberwachung bzw. der RE-Zertifizierung wird die Aufrechterhaltung und die Anpassung der werkseigenen Produktionskontrolle an neue Produkte oder Vorgaben überprüft.

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