Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies

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1 1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten Verfahren - Verfahrensbeschreibungen zu - Lenkung von Dokumenten - Lenkung von Aufzeichnungen - Internen Audits - Lenkung von fehlerhaften Produkten - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen - Nachweise zur Durchführung des internen Audits und des Management- Reviews Prüfung der - Vollständigkeit Herstellerdokumentation - Verfügbarkeit - Aktualität - Normenverfügbarkeit und aktualität Geplanten Zeitaufwand - Dokumentenprüfung auf Angemessenheit - Zeitaufwand vor Ort prüfen - Evaluierungsbericht Fehlende Unterlagen sowie fehlende Angaben im Antrag führen zu einer Nachbesserungspflicht durch den Hersteller! [bei laufender Überwachung] Einsicht alter Berichte, sberichte, Auflagen, Korrekturmaßnahmen 2. Durchführung der Inspektion Einführungsgespräch - Vorstellung - Zustimmung aller Parteien zum Umfang der Inspektion - Eventuell Schwerpunkte festlegen Dokumentation der Inspektion Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies [CERT Baustoffe GmbH - QM-HANDBUCH Kapitel 15 Anlage Seite 1 von 5 - Rev ]

2 Festgestellte en schließt ggf. eine Befragung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz sowie die Einsichtnahme in mitgeltende Unterlagen, Aufzeichnungen o.ä. ein. WPK-Dokumente, die für die Zertifizierungsentscheidung wichtig sind, sind dem Bericht als Kopie beizufügen, z.b. - Organigramm - Produktverzeichnis, Preisliste o.ä. - Prüfplan - Auszug aus WPK-Ergebnissen - Auszüge aus WPK-Handbuch zu den vorher festgelegten Schwerpunkten - u.a. (1) keine (2) nicht kritische (3) kritische Inspektionsbericht lt. Anlage Eingesehene Dokumente sind im Bericht zu erfassen. Unterlagen zur Beurteilung der Produktqualität sind abzustempeln. Wertung Definition Konsequenz 1 keine Diese Feststellung ist keine und somit nicht zertifizierungshemmend. 2 nicht kritische von festgelegten Anforderungen, von der keine unmittelbare Auswirkung auf das Ergebnis der Bewertung zu erwarten ist und die grundlegende Wirksamkeit der WPK nicht in Frage stellt. Diese Feststellungen nehmen möglicherweise einen kurzzeitigen unmittelbaren Einfluss auf die Produktqualität und müssen schnell und ohne großen Aufwand vom Hersteller behoben werden. Die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen kann sein. Die Umsetzung der Korrekturmaßnahme muss in der Regel bis zur nächsten Inspektion erfolgen (bei Erstinspektionen 4 [CERT Baustoffe GmbH - QM-HANDBUCH Kapitel 15 Anlage Seite 2 von 5 - Rev ]

3 3 kritische von festgelegten Anforderungen, die einzelne Elemente des Systems der WPK betreffen, die zwar unmittelbaren und dauerhaften Einfluss auf die Produktionsqualität besitzen, den Regelkreislauf des Systems zunächst jedoch nicht unterbrechen oder wenn als Folge einer die Weiterentwicklung oder Anpassung des Systems verhindert wird. Monate). Die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ist sein. Bei einem bereits erteiltem Zertifikat müssen ggf. Sofortmaßnahmen in einem Zeitraum von 2 Monaten ergriffen und nachgewiesen werden. Diese Fristen werden je nach Bedeutung der durch den Inspektor festgelegt. Eine nicht kritische wird festgestellt, wenn z.b.: - fehlerhafte Lagerung und Kennzeichnung von Baustoffen oder Produkten (z.b. fehlende Kennzeichnung oder unsachgemäße Lagerung) - keine Anpassung der Mischanweisung (z.b. aufgrund von en von den Sollwerten) - keine oder unzureichende Wartung der Anlage (z.b. Nichteinhaltung von Wartungsintervallen) - en bei Aufzeichnungen (z.b. Fehlen von Datum und Unterschrift) - en bei der Prüfhäufigkeit (Baustoffe und Produkte) (z.b. gelegentliche Unterschreitung der Mindestprüfhäufigkeiten) - en bei der Festlegung der Dokumentationspflicht (z.b. fehlende Vorgaben zur Dokumentation im Qualitätsplan) Eine kritische wird festgestellt, wenn z.b.: - Keine Bewertung des Systems durch die Geschäftsleitung - Wiederholte Feststellung einer kritischen - Korrekturmaßnahmen (z.b. keine Umsetzung festgelegter Korrekturmaßnahmen) - Kalibrierung der Anlage (z.b. fehlende Kalibrierung einzelner oder mehrerer Wiegeund Abmesseinrichtungen) [CERT Baustoffe GmbH - QM-HANDBUCH Kapitel 15 Anlage Seite 3 von 5 - Rev ]

4 - Prüfmittelüberwachung (z.b. keine Kalibrierung von Laborwaagen oder thermometern) - Lenkung der Dokumente und Daten (z.b. keine aktuellen Erstprüfungen, keine Weitergabe von Änderungen im Qualitätsplan an betroffene Personen) - Schulung (z.b. keine Ermittlung des Schulungsbedarfs oder keine Umsetzung des Schulungsplans) - Wiederholte Feststellung einer geringfügigen vom Qualitätsplan Dokumentation der en 3. Abschluss der Inspektion Abschlussgespräch Durchführen von Folgemaßnahmen (sh auch DIN EN Bestimmung der Konformität von Gesteinskörnungen Werkseigene Produktionskontrolle ) Die festgestellten en werden nach oben stehender Tabelle gewichtet und im sbericht festgehalten. Jede ist zu nummerieren. Im sbericht sind vom Hersteller Korrekturmaßnahmen festzulegen und vom Inspektor zu terminieren. sberichte sind vom Hersteller vor Ort zu unterzeichnen. Die en sind angemessen zu formulieren und mit dem Hersteller ausreichend zu besprechen. Es ist auf die Auswirkung der festgestellten en auf die bevorstehende / bestehende Zertifizierung einzugehen. Die vom Hersteller selbst festgelegten Maßnahmen (dies können Korrektur-, Vorbeugungs- oder sbericht lt. Anlage 15.2 Termin für die Beseitigung von kritischen en: Max. 2 Monate [CERT Baustoffe GmbH - QM-HANDBUCH Kapitel 15 Anlage Seite 4 von 5 - Rev ]

5 Erstellung des Evaluierungsberichtes Verbesserungsmaßnahmen sein) müssen in dem vereinbarten Zeitraum durchgeführt werden. Der Hersteller informiert über den Stand der Maßnahmen. Der Abschluss der Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit muß vom Inspektor überprüft und dokumentiert werden. Diese Überprüfung kann Bestandteil (oder Schwerpunkt) einer nachfolgenden Inspektionen sein. Mit dem Inspektionsbericht und allen relevanten Unterlagen ist ein Evaluierungsbericht bei der Zertifizierungsstelle elektronisch oder postalisch einzureichen. Inhalt des Evaluierungsberichtes: - eingereichte Unterlagen - Dokumentation des Abschlusses der Korrekturmaßnahmen von kritischen en sowie deren Erfüllung - Empfehlung zur Zertifizierungsentscheidung sbericht lt. Anlage 15.2 Evaluierungsbericht lt. Anlage 15.3 [CERT Baustoffe GmbH - QM-HANDBUCH Kapitel 15 Anlage Seite 5 von 5 - Rev ]

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