Seite 1 Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Bereich: Förderung von lokalen und regionalen Kooperationen zur Anpassung an den Klimawandel Akronym: Strassenbeleuchtung Förderung der Investitionskosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhevon 20 %. Förderkennzeichen: 03KS5314 + 03KS5089
Seite 2 2012- erste überschlägige Kalkulation der Investitionskosten zur Einplanung von HH-Mitteln für das Jahr 2013, da kein Beleuchtungskataster vorhanden, Anzahl der zu erneuernden Straßenlampen nur geschätzt auf 385 Stück! BisherbestücktmitHQL 75 W bis262 W Geplante Umrüstung auf je LED mit ca. 29 bzw. 47, Reduzierung Stromverbrauch um mind. 77% vorrausichtliche Investitionen 2013/14 = 252.000
Seite 3 Überschlägige Kosten- Nutzen-Berechnung Investitionskosten abzüglich Förderung von 20% 201.480 Stromkosten p.a. ca. 38.000, davon 77% Ersparnis 29. 260 Vorraussichtliche Amortisation 6,8 Jahre
Seite 4 Reduzierung CO2 - Ausstoß von jährlich ca. 70.000 kg
Seite 5 Förderbedingung: Erstellung Beleuchtungskataster Erfassung aller Lichtpunkte nach Lage, Art und Höhe der Masten, installierte Leuchtmittel, Lampenköpfe, Alter etc. Nummerierung der Straßenlampen von 1 bis... je Straße Erstellung von Tabellen als Excel-Datei Erstellung eines Übersichtsplanes im DWG-Format
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Seite 8 Vorbereitung der Entscheidung: Aufbau einer Muster-Beleuchtungsstrecke in Langelsheim diverser Leuchtenhersteller Besichtigung und Beurteilung der LED-Beleuchtung durch den Bau- Ausschuß Kosten des Leuchtkopfes während der Lebensdauer von 40 Jahren (Lieferung, Montage, Abschreibung, Verzinsung, Austausch Leuchtmittel und Vorschaltgerät) LED -28 Watt -1.286 - Kompaktleuchtstofflampe2 x 18 Watt 1.428 weiterer Nachteil: Kompaktleuchtstofflampe entwickelt bei Kälte nicht ihre volle Leuchtkraft
Seite 9 Entscheidung Pilzleuchten werden ersetzt durch LED-Leuchten mit je 24 Watt Peitschenleuchten werden ersetzt durch LED-Leuchten mit je 28 Watt
Seite 10 Förderprogramm des BMU Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Förderkriterien: EinbauhocheffizienterLED-Beleuchtungs-, Steuer-und Regelungstechnikbeider Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2- Minderungspotenzial von min. 60 % Förderung bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben max. Förderzeitraum 1 Jahr
Zusammenfassung Seite 11 Die Umstellungauf LED-Beleuchtungu.a. stromsparendebeleuchtungsmittelhat sowohl für den Klimaschutz als auch für den Haushalt der Stadt Langelsheim erhebliche positive Wirkungen Jährliche Einsparung(ohne Förderung) 24.765 Jährliche Einsparung(mit Förderung) 31.191 Jährliche Reduzierung der CO2-Emissionen 119.000 kg (207.000 kwh* 575 g/kwh) Nicht berücksichtigt sind die zu erwartenden Strompreissteigerungen von 3-6 % p.j.
Seite 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!