BMUB 2016/17 - FÖRDERPROGRAMM. LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
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- Meta Roth
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1 - FÖRDERPROGRAMM LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
2 AGENDA Kommunalrichtlinie des BMUB Warum wird gefördert? Was, wer und wie wird gefördert? TRILUX und BMUB 2016/17 Ablauf eines Projektes Werkzeuge
3 HINTERGRÜNDE Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI Energiewende: Kommunale Verpflichtung, keine Kommune kann sich dem Reduktionsziel entziehen! Klimaschutz: gesamtgesellschaftliche Aufgabe NKI integriert Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen und Schulen Finanzierung: Haushaltsmittel des Bundes seit 2011 auch Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF Erlöse aus dem Emissionshandel)
4 HINTERGRÜNDE Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI Umsetzung: Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in öffentlichen Immobilien und wieder aufgenommen: Außenbereiche (Straßen, Wege & Plätze) Ziel: Förderung von Projekten zur effizienteren Energienutzung und Emissionsminderung Beitrag zur Zielerreichung der Energiewende Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 40% bis % bis % bis % bis 2050 Erzeugen einer Multiplikatorwirkung durch Förderung von Einrichtungen mit gesellschaftlicher Vorbildfunktion und Öffentlichkeitswirkung
5 HINTERGRÜNDE Gebäude Zahlen und Daten: 40 % Endenergieverbrauch 33 % CO₂-Emissionen durch Gebäude 75 % älter als 30 Jahre Nichtwohngebäude Beleuchtung: 75 % älter als 25 Jahre 85 % ohne intelligente Lichtsteuerung 80 % ohne Lichtplanung 5 %-7% Sanierungsquote
6 HINTERGRÜNDE Anteil Beleuchtung am Strombedarf in Gebäuden: % Parkhaus % Lager % Sporthallen % Büro und Verwaltung % Schulen % Werkhallen
7 STRASSENBELEUCHTUNG IN DEUTSCHLAND Deutsche Kommunen betreiben ca. 9 Mio. Lichtpunkte Straßenbeleuchtung ca. 40 % des kommunalen Stromverbrauchs Straßenbeleuchtung vielfach veraltet und ineffizient 30 % aller Anlagen aus den 60ern
8 ENERGIEEINSPARPOTENZIAL DER STRASSENBELEUCHTUNG
9 LED IN DER KOMMUNALEN STRASSENBELEUCHTUNG
10 FÖRDERGEGENSTAND Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung Hocheffiziente LED-Leuchten Lichtmanagement (Steuer-/Regelungstechnik) z. B. LiveLink von TRILUX! (Ausnahmen möglich, aber zu begründen; Flure, Treppenhäuser, Nebenräume mit Zeitsteuerung oder Eingangsbewegungsmelder möglich; Sportstätten i. d. R. dreistufig beleuchten) Montage, Demontage und Entsorgung der Altanlagen: externes Fachpersonal Förderschwerpunkt KSJSS mit erhöhter Förderung: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen
11 FÖRDERGEGENSTAND Veröffentlichung Kommunalrichtlinie mit Details zum BMUB-Förderprogramm: Antragsfenster: und und LED-Außenbeleuchtung wird wieder gefördert! 20 % Förderung für Reduzierung CO 2 -Ausstoß um 70 % 25 % Förderung für Reduzierung CO 2 -Ausstoß um 80 % mit Lichtsteuerung/- regelung
12 FÖRDERGEGENSTAND LED-Innenbeleuchtung unverändert mit 30 % Investitionszuschuss bei 50 % Reduzierung CO 2 -Ausstoß Erweiterung um KSJSS-Paket: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen*, Sportstätten, Schwimmhallen LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung * nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe) Projektbegleitende Ingenieurleistungen werden mit 5 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens gefördert (Innen- und Außenleuchten)
13 INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Kommunen und 100% kommunale Verbünde Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen (außer Volkshochschulen) bzw. deren Träger (auch Länder) Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.
14 INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung: und und Vorgabe CO 2 Minderung: 50 % Förderanteil: 30 % bzw. 40 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Fördersumme: Mindestbetrag Projektgröße: bzw Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des Antragstellers verbleiben)
15 INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/ Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < : nach Verwendungsnachweis; Frist Zuwendung : 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.
16 INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Ausschlüsse: Medizinische Einrichtungen, Sakralgebäude Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung CO 2 -Einsparung wie zuvor aufgeführt
17 INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fördermittelgeber: Projektmanager BMUB: Adresse für Antrag: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektträger Jülich (PTJ) Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße Berlin
18 AUSSENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Ausschluss Kommunen und 100 % kommunale Verbünde Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Träger (auch Länder) Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Land und Bund, Ausnahme s.o.
19 AUSSENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung und Vorgabe CO 2 -Minderung/Förderung: Mindestbetrag Fördersumme: und %: 20 % Förderung 80 %: 25 % Förderung bzw. 30 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Projektgröße: bzw bzw Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des Antragstellers verbleiben)
20 AUSSENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < : nach Verwendungsnachweis; Frist Zuwendung : 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.
21 AUSSENBELEUCHTUNG Ausschlüsse: Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung CO 2 -Einsparung 70 %
22 AUSSENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Fördermittelgeber: Projektmanager BMUB: Adresse für Anträge: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektträger Jülich (PTJ) Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße Berlin ptj-ksi@fz-juelich.de
23 DETAILREGELUNGEN Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Bewilligungszeitraum i. d. R. 1 Jahr (Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt werden= begonnen durchgeführt - abgeschlossen) Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. Drittmittel (Zuschüsse oder Förderkredite) sind auszuweisen, Eigenbeteiligung mindestens 15%. Maßnahmenbeginn in ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel können je nach Fördergegenstand unterschiedlich erhöhte Förderquote beantragen. Mehrere Antragsteller sowie Landkreise mit Kommunen können sich zusammen schließen. Bei fehlerhaften Anträgen kann nachgebessert werden!
24 DETAILREGELUNGEN Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel Anspruchsberechtigt sind Finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligen Landesrecht zum Beispiel ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen Eine Bestätigung der Kämmerei über die gesicherte Bereitstellung der Eigenmittel ist vorzulegen.
25 DETAILREGELUNGEN Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel Erhöhte Förderquoten: Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 45 % Förderung bei 70 % Einsparung bzw. bis zu 50 % Förderung bei 80 % Einsparung plus Lichtsteuerung Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 55 % Förderung Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen: Außenbeleuchtung bis zu 60 % Förderung bei 70 % Einsparung Innen und Hallenbeleuchtung bis zu 70 %
26 Antrag bis / bzw digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 UNTERSTÜTZUNG BEI ANTRAG UND UMSETZUNG Schritt 1: Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlagen Schritt 2: Lichtberechnung und Effizienznachweis Schritt 3: Erarbeiten des Excel-Antragsformulars Schritt 4: Antrag Easy Online Schritt 5: Einreichen des Antrags Schritt 6: Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung
27 Antrag bis / bzw digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 DER WEG ZUM ANTRAG X Bestandserfassung Excel Antragsformular Eigentumsnachweis Antragsstellung
28 Antrag bis / bzw digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 ERFASSUNG DER ALTEN BELEUCHTUNGSANLAGE
29 Antrag bis / digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 ERFASSUNG DER ALTEN BELEUCHTUNGSANLAGE
30 Antrag bis / bzw digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 EXCEL-ANTRAGSFORMULAR
31 Antrag bis / bzw digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB 2016/17 EASY ONLINE - ANTRAG
32 WERKZEUGE Website Online Produktkatalog BMUB/PTJ Dokumente B+A Erfassungstool
33 WERKZEUGE Lichtberechnung Effizienz-Rechner Datenausleitung Antrag Download Vorlagen
34 WERKZEUGE X Eigentumsnachweis Easy Online-Antrag Easy Online Anleitung Info Unterlagen
35 WERKZEUGE FAQ Präsentation Beratungs-Hotline Schulungen Tel.: Fax:
36 WIR UNTERSTÜTZEN SIE. BITTE SPRECHEN SIE UNS AN: HOTLINE Tel.: Fax: Information: Uwe Graf
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