Nationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften, Bildungsgebäuden und Sportstätten

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1 Nationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften, Bildungsgebäuden und Sportstätten Hannover, 15. Juni 2018 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutschen Institut für Urbanistik

2 Agenda Nationale Klimaschutzinitiative Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie 2

3 Nationale Klimaschutzinitiative NKI Zielgruppen Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen Finanzierung Bundeshaushalt und Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel) Leitgedanke beraten, motivieren, investieren 3

4 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am 4

5 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Aufgaben: Information und Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene 5

6 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage» Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend Fotos: David Ausserhofer So erreichen Sie uns: 030 / skkk@klimaschutz.de 6

7 Internetportal und Community Alle Infos unter:

8 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

9 SK:KK- KRL Film

10 Das fördert die Kommunalrichtlinie Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung Klimaschutzkonzept Klimaschutzmanagement Klimaschutzinvestitionen Die Initialzündung meistern Handlungswissen generieren Personal für die Umsetzung Klimaschutzprojekte finanzieren

11 Kommunalrichtlinie Förderung Nichtwohngebäude Die Kommunalrichtlinie Förderschwerpunkte Einstiegsberatung Einstiegsberatung und und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und und Energiesparmodelle Investive Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Stelle für Klimaschutz Klimaschutzmanagement management Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen- /-Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen- /-Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Ausgewählte Ausgewählte Maßnahme Maßnahme Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in Klimaschutz in stillgelegten stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen Strategisch Personal Investiv

12 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

13 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Kommunalrichtlinie Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten: Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten und Abfallentsorgung.

14 Interkommunale Kooperation Kommunalrichtlinie Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt! Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller: 1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten 3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden

15 Klimaschutzkonzepte

16 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen * Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII * Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Orange = Für das integrierte Konzept und Teilkonzept eigene Liegenschaften * Türkis = Nur für das Teilkonzept eigene Liegenschaften Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung * kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

17 Kommunalrichtlinie Klimaschutzkonzept und Teilkonzept eigene Liegenschaften = Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen Merkmale: Maßgeschneidert für Ihre Kommune Wo liegen technische und wirtschaftliche THG-Minderungspotenziale? Welche Maßnahmen zur Senkung von THG-Emissionen und Energieverbräuchen sind geeignet? Festlegung kommunaler Klimaschutzziele Controllingkonzept Bestandsanalyse Energie- und THG-Bilanz Potenzialanalyse Akteursbeteiligung Maßnahmenkatalog Controlling-Konzept Kommunikationsstrategie

18 Kommunalrichtlinie - Klimaschutzkonzept Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 65 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit 18

19 Kommunalrichtlinie Klimaschutzteilkonzept eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement Zwei Bausteine: Baustein 1 Energiemanagement: Implementierung, Aufnahme aller Liegenschaften. Erfassung des Ist-Zustands, kontinuierliches Monitoring Baustein 2 Gebäudebewertung: Gebäude müssen Bestandteil eines Energiemanagements sein. Überblick über den Zustand der Gebäude Plus Portfoliomanagement: Vorbereitung strategischer Entscheidungen zur Zukunft der Gebäude Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 % Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden 19

20 Personal für den Klimaschutz - Klimaschutzmanagement

21 Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement Erstvorhaben Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Sowie für: Sachausgaben, Literatur, Reisen, Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Voraussetzungen: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutz konzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbe) Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems BMU

22 Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 40 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: CC0 Public Domain Hinweise: Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang) Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept

23 Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement Ausgewählte Maßnahme Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrie- und Gewerbegebiete) Deckelung: max Voraussetzungen: Investiv und regionaler Modellcharakter THG-Minderungspotential von mind. 70% Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums) Foto: BMUB

24 Personal zur Umsetzung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas

25 Energiesparmodelle in Kitas und Schulen Kommunalrichtlinie Energiesparmodelle Was wird gefördert? Zusätzliches Personal beim Bildungsträger oder den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeit mit den entsprechenden Einrichtungen Variante: Alternativ (!) können auch Aufträge an fachkundige Dritte bezuschusst werden. Je betreuter Einrichtung max Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags z.b. Ausgaben für Konzeption, Layout und Druck von Flyern, Broschüren und Plakaten Zuschuss von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bewilligungszeitraum: 4 Jahre

26 Starterpaket das Handwerkszeug zum Energiesparen Kommunalrichtlinie Energiesparmodelle Das Starterpaket maßgeschneiderte Ausstattung für Ihr Energiesparprojekt z.b. pädagogische Materialien, Messgeräte, Experimentiersets und Demonstrationsgeräte, Ausstattung für Wettbewerbe und Ausstellungen, Foto: eineweltladen.com Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Einmalige Beantragung innerhalb der ersten 18 Monate im Rahmen eines geförderten Energiesparmodells Mindestzuwendung beträgt Euro Kriterium: Bezug zum gefördertem Energiesparprojekt

27 Investitionen für den Klimaschutz Bild: CCO, gemeinfrei

28 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie KSJS Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Orange = In KSJS antragsberechtigt Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

29 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Kommunalrichtlinie und Jugendhilfe sowie Sportstätten KSJS Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % erhöhte FQ bis zu 39 % 40 % erhöhte FQ bis zu 52 % mind. 70 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas Weitere investive Maßnahmen u. a. Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen bei Heizung und Warmwasserzirkulation, Einbau einer Gebäudeleittechnik/Gebäudeautomation 50 % Erhöhte Förderquote bis zu 65 % 40% Erhöhte Förderquote bis zu 52% 40% Erhöhte Förderquote bis zu 52% Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU- Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!) Unterschiedliche Anforderungen je Fördertatbestand. Im Merkblatt KSJS nachzulesen.

30 KSJS Klimaschutzinvestitionen in Bildung und Sport Kommunalrichtlinie KSJS K S J S = Kindertagesstätten Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Sportstätten erhalten besondere Förderung! Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäude Anschaffung, (De-)Montage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten Sportvereine: Maximale Zuwendung 1 Mio. CC Pixabay, Public Domain, Grundschule Kühndorf

31 Gemeinsam Zuschüsse beantragen Zusammenschlüsse mehrerer Antragsteller werden vom Fördermittelgeber begrüßt! Mehrere Projekte zusammenfassen, um die Mindestfördersumme i.h.v zu erreichen Unterschiedliche Fördergegenstände können gemeinsam beantragt werden. Dann wird für alle Fördergegenstände die niedrigste Förderquote gewährt! Schwimmverein Handballverein Tennisclub Reitverein Fußballverein

32 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie Investiv Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen * Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen * Kulturelle Einrichtungen * Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) * Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen * Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen Orange = Für alle Fördertatbestände im Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen * Türkis = Für ausgewählte Fördertatbestände im Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen

33 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien LED-Außen- und Straßenbeleuchtung 20 % (ohne Steuer- und Regelungs-technik) erhöhte FQ bis zu 25 % 25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 % mind. 70 % mind. 80 % LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 70 % LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 % Rechenzentren 40 % erhöhte FQ bis zu 50 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) u. a. Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel

34 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Was wird gefördert? Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben Mindestzuwendungssumme: Abbildungen: DIFU und gemeinfrei

35 Hinweise zur Antragstellung Bild: CCO, gemeinfrei

36 Zur Vorbereitung auf den Antrag Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter

37 Ergänzende Formulare für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ), jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.* * Hinweis: Nicht bei alle Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

38 Antragstellung Wie stelle ich einen Antrag beim Projektträger Jülich? Digital und postalisch: 1. Antragstellung über Webseite Easy Online (s. Link) 2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online. Zwei Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September

39 PtJ Online Tutorial zum Einreichen eines easy- Online-Antrags 39

40 Hinweise Projektstart / Vergabe erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids von PtJ möglich. Vorhaben, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden. Als Projektstart gilt auch ein bereits eingeleitetes (verbindliches) Vergabeverfahren.

41 Schauen Sie vorbei! Schauen Sie vorbei! Di Mi, September, Berlin 5. Fachaustausch für das Klimaschutz- und Sanierungsmanagement Mi, 26. September Berlin Mentoring-Session für das Klimaschutzmanagement Fr, 26. Oktober Fulda SK:KK-Fachaustausch Klimaschutz im ländlichen Raum Mi-Sa, Dezember 2018 Berlin 11. Kommunale Klimakonferenz oder auf einem der Aktionstage Wir können Klimaschutz! Kommunen in ganz Deutschland zeigen dieses Jahr, wie Sie das Klima schützen können:

42 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Britta Sommer Umweltmanagerin 030 / sommer@difu.de Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de

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