Klimaschutz in Werkstätten für behinderte Menschen: Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie
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- Fanny Schubert
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1 Klimaschutz in Werkstätten für behinderte Menschen: Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie Werkstätten:Messe April 2018 Dr. Andrea Fischer-Hotzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik
2 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am
3 Aufgaben des SK:KK Information & Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
4 Beratungsleistungen Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage» Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend Fotos: David Ausserhofer So erreichen Sie uns: 030 / skkk@klimaschutz.de
5 Das SK:KK ist an jedem Wochentag telefonisch und per Mail erreichbar Beratungshotline 030 / skkk@klimaschutz.de
6 Internetportal und Community Alle Infos unter:
7 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
8 Bewilligte Projekte Kommunalrichtlinie Bis 12/2017: Projekte in mehr als Kommunen mit Fördermitteln von rund 560 Millionen Euro Zeitraum: /2016 Stand: Quelle: Förderkatalog des Bundes 10
9 Wer ist antragsberechtigt? Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen
10 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen
11 Antragsberechtigte
12 Förderprojekte in Werkstätten für behinderte Menschen : : : : : : : 8 + 1x
13 Werkstätten in der Kommunalrichtlinie
14 Förderschwerpunkte für Werkstätten für behinderte Menschen Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen
15 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Abbildungen: DIFU und gemeinfrei Was wird gefördert? Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben Mindestzuwendungssumme: 5.000
16 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Maßnahme Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 25 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) Rechenzentren 40 % u. a. Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel
17 Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0 (David Monniaux) Investive Maßnahmen - Rechenzentren Was wird gefördert? Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für energieeffiziente Rechenzentren Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen
18 Praxisbeispiele: Sanierung der Innenbeleuchtung und Umrüstung auf LED-Technik ive_klimaschutzmassnahme_de.html &view=article&id=185&itemid=211
19 Religionsgemeinschaften und kommunale Unternehmen als Träger von Werkstätten in der Kommunalrichtlinie
20 Religionsgemeinschaften sind antragsberechtigt an sich, als Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen und als Träger von Schulen & Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII kulturellen Einrichtungen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
21 Religionsgemeinschaften sind antragsberechtigt für* Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED- Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen * Fördermaßnahmen, die Werkstätten einschließen können. Weitere Fördermaßnahmen unter Ausschluss von Werkstätten sind möglich.
22 Kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt Als Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung Voraussetzung: kommunaler Anteil von mind. 50,1% -anfahrt.html
23 Kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt für* Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED- Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen * Fördermaßnahmen, die Werkstätten einschließen können. Weitere Fördermaßnahmen unter Ausschluss von Werkstätten sind möglich.
24 Klimaschutzkonzepte
25 Klimaschutz(teil)konzepte = Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen Merkmale: Maßgeschneidert für Ihren Bedarf Wo liegen technische und wirtschaftliche THG-Minderungspotenziale? Welche Maßnahmen zur Senkung von THG-Emissionen und Energieverbräuchen sind geeignet? Festlegung kommunaler Klimaschutzziele Controllingkonzept
26 sind antragsberechtigt für Religionsgemeinschaften
27 Kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt für
28 Klimaschutz(teil)konzepte Was wird gefördert? Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte (Dienstleister) begleitende Öffentlichkeitsarbeit Förderquoten Integrierte Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 % Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 % Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden
29 Gutes Beispiel: Evangelisches Johannesstift (Berlin) EJS nimmt die eigenen Liegenschaften unter die Lupe Energetische Untersuchung von 28 Gebäuden, inkl. einer Werkstatt Entwicklung von energetischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen für alle Liegenschaften Mögliche THG-Einsparung: 40%
30 Personal für den Klimaschutz - Klimaschutzmanagement
31 Klimaschutzmanagement Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers: Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Organisation Integration von Klimaschutzaspekten in die Abläufe der Organisation Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO Fördermittelakquise Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung Projektmanagement Partizipation Moderation/ Kommunikation Akteursvernetzung Erfassung klimaschutzrelevanter Daten Einführung EMAS Klimaschutz -standards Initiierung neuer Projekte
32 Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: BMUB Voraussetzungen: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität) Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems
33 Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 40 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: CC0 Public Domain Hinweise: Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang) Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept
34 Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrieund Gewerbegebiete) Deckelung: max Voraussetzungen: Investiv und regionaler Modellcharakter THG-Minderungspotential von mind. 70 % Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums) Foto: BMUB
35 Gutes Beispiel: energetische Sanierung Gebäude G4 Haus Villigst der Evangelischen Kirche von Westfalen
36 Investive Maßnahmen im Bereich nachhaltige Mobilität
37 Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Foto: Reif-Dietzel, SK:KK Foto: Stadt Offenburg Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen) LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege die Umgestaltung von Knotenpunkten Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen) Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen
38 Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastrukturkomponenten Mindestzuwendung: Euro Deckelung: max Euro Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen
39 Zur Vorbereitung auf den Antrag Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter
40 Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragstellung nur über: Ausnahmen (ganzjährige Beantragung): Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Hinweis: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein
41 Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Digital und postalisch: 1. Antragstellung über Webseite Easy Online (s. Link) 2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online. Zwei Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September
42 Easy-Online Portal Keine Anmeldung erforderlich Zwischenstände können als.xml-datei lokal gespeichert werden Durch die Vollständigkeitsprüfung werden Fehler und Warnungen angezeigt
43 Easy-Online Portal
44 Ergänzende Formulare für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ), jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.* * Hinweis: Nicht bei alle Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
45 Bitte beachten Sie dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Ausschreibungen für Personal - Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.
46 Weitere NKI-Förderprogramme
47 Weitere NKI-Förderprogramme Name Antragsfenster Förderung Antragsberechtigung Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2016) Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2017/2018) (Förderaufruf) Kurze Wege im Klimaschutz (2016) Kurze Wege im Klimaschutz (2017/2018) (Förderaufruf) Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) Kommunale Netzwerke Richtlinie (Richtlinie) Förderquote: 80% (finanzschwache Kommunen bis zu 90%) Fördersumme: Förderquote: individuell Fördersumme: ab Förderquote: 70% (finanzschwache Kommunen bis zu 90%) Fördersumme: ab Kommunen, kommunale Einrichtungen und Betriebe; weitere Antragstellergruppen bei Verbundprojekten Kommunen, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Kommunen, kommunale Einrichtungen und Betriebe; weitere Antragstellergruppen bei Verbundprojekten bis Je nach Förderbereich Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser, gemeinn. Organisationen, Schulen, kirchliche Einricht., Unternehmen bis Je nach Förderbereich Netzwerkmanager/-innen, qualifizierte Energieberater/-innen
48 Schauen Sie vorbei! Fach- und Informationsveranstaltungen des SK:KK Di, 15.5., Frankfurt/Main Starterseminar Kommunalrichtlinie: Ihr Vorhaben für den Klimaschutz erfolgreich umsetzen! Mi, 16.5., Mannheim SK:KK Fachaustausch: Länderübergreifendes Netzwerktreffen der kommunalen Klimaschutzmanager/innen Di, 12.6., Berlin Starterseminar Kommunalrichtlinie: Ihr Vorhaben für den Klimaschutz erfolgreich umsetzen!
49 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Dr. Andrea Fischer-Hotzel Auf dem Hunnenrücken Köln Tel.: 0221/ Mail: fischer-hotzel@difu.de Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de
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