Fördermöglichkeit kommunale Nichtwohngebäude
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- Timo Busch
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1 Fördermöglichkeit kommunale Nichtwohngebäude Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Sanierungsfahrplan und Neubauberatung Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller
2 Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Energetische Gebäudeoptimierung Kommunaler Klimaschutz Öffentlichkeitsarbeit Energiespeicher und - systeme Regionale Kooperationen Betriebliches Energiemanagement Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), (4), fotolia/calado (5), fotolia/llhedgehogll (6) Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Kommunaler Klimaschutz 2
3 Ruth Drügemöller 3
4 Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude Bafa Förderprogramm Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen vom Antragsberechtigt: Energieberater, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind oder erfolgreiche Weiterbildung zur DIN V oder dreijährige Erfahrung Energieberatung (BAFA gelistet) zu finden auf der Energieeffizienz-Expertenliste der dena oder über BAFA Nummer des Beraters
5 Gegenstand der Förderung Nichtwohngebäude von Kommunen, Zweckverbänden, gemeinnützigen Organisationen Erstellung eines Sanierungsfahrplans für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen oder als umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal. Die Energieberatung soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70) Ruth Drügemöller 5
6 Höhe der Förderung - Antragstellung Anteilsfinanzierung - Projektförderung auf Ausgabenbasis Brutto-/Netto-Beraterhonorar 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal Euro. (Haushaltssicherungskommunen mit Drittförderung bis zu 95 %) Es können mehrere Beratungen an verschiedenen Objekten bei demselben Beratungsempfänger durchgeführt werden Der Berater stellt den Zuschussantrag vor Maßnahmenbeginn beim BAFA und erhält den entsprechenden Zuschuss ausgezahlt
7 Seit 01. August 2017 gestaffelte Förderhöchstbeträge Zusatzbetrag je Nutzungszone des Nichtwohngebäudes nach DIN V bzw. EnEV in Höhe von Euro Euro für Vorstellung in den Gremien Gestaffelte Förderhöchstbeträge mussten eingeführt werden, weil sich auffallend viele Förderanträge an der oberen Grenze ( Euro) orientiert haben und zwar gleichgültig, wie viele Nutzungszonen das Gebäude hat oder hatte Ruth Drügemöller 7
8 Wer kann einen Förderantrag stellen? Energieberater, die zum Förderprogramm zugelassen sind. Berater, die noch nicht zugelassen sind, reichen ihre Qualifikationsnachweise zusammen mit dem Zulassungsantrag beim BAFA ein. Der Förderantrag, bestehend aus dem Antragsformular und den vom BAFA bereitgestellten Formularen, wird ausgefüllt und zusammen mit den Projektunterlagen des Sanierungs- /Bauprojekts, an das BAFA versandt Ruth Drügemöller 8
9 Mindestinhalt des Beratungsberichtes 1. Bestandsaufnahme Ist-Zustand 2. Hinweis auf Optimierungspotenziale 3. Gebäudebeschreibung und wärmeübertragende Umfassungsflächen (U- Wert) 4. Beschreibung Anlagentechnik 5. Energiebilanz 6. Energiekennwerte gegenüberstellen 8. Vorschläge und Beschreibung der aufeinander abgestimmten Maßnahmen 9. Angaben zur jährlichen Einsparung 10. Angabe energetisch bedingte Investitionen 11. Informationen zu Förderprogrammen 12. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 13. Hinweise auf weitere Vorteile 14. Einsatz Erneuerbarer Energien 7. Schwachstellenanalyse Ruth Drügemöller 9
10 Weitere Infos 1. mmunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html Ruth Drügemöller 10
11 Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative FINANZIERUNG Die Kommunalrichtlinie Kommunaler Klimaschutz 11
12 Die Kommunalrichtlinie 2016/17 BERATUNG KLIMASCHUTZ- MANAGEMENT INVESTITIONEN IN SCHULEN, ETC. MOBILITÄT UND KLIMASCHUTZ- TECHNOLOGIEN Einstiegsberatung 65/90 % Klimaschutzmanager/in 65/90 % Außenbeleuchtung 30/39 % Nachhaltige Mobilität 50/62 % Klimaschutzkonzepte 65/90 % Ausgewählte Klimamaßnahmen 50 % Innen- /Hallenbeleuchtung 40/52% Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen 25/31 % Klimaschutzteilkonzepte 50/70 % Anschlussvorhaben 40/56 % Lüftungsanlagen 35/45 % Straßenbeleuchtung 20/37 % Energiesparmodelle in Schulen, Kitas 65/91% Starterpaket 50/62% Kommunaler Klimaschutz Rechenzentren 50 /65% Weitere Klimaschutzinvestitionen 40/52% Rechenzentren 40/50% Klimaschutz bei stillgelegten Deponien 50/62 % 13
13 Antragsberechtigte Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und deren Zusammenschlüsse Für Teile antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Hochschulen und Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Kommunaler Klimaschutz 14
14 Antragstellung Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Ganzjährige Beantragung für Klimaschutzmanager Klimaschutzmanagement (erst und anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Schulen, Kitas, Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Kommunaler Klimaschutz 15
15 Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte Integriertes Klimaschutzkonzept TK Fläche TK Liegenschaften TK Erneuerbare Energien TK Abfall und Potentialstudie TK Anpassung TK Mobilität TK Wärme TK Trinkwasser TK innovativ TK Industrie & Gew-gebiete TK Green IT TK Abwasser Kommunaler Klimaschutz 16
16 Eckdaten zu TK Klimaschutz in eigenen Liegenschaften Baustein 1 Aufbau eines Energiemanagements (bisher kein E-management) Baustein 2 Gebäudebewertung ausgewählter Liegenschaften (E-management eingeführt) Baustein 3 Feinanalyse Langfristige Implementierung Energiemanagement durch Klimaschutzmanager: aber Baustein 1 und Baustein 2 müssen vorliegen zukünftig durch BAFA - Kommunale Energieeffizienznetzwerke Kommunaler Klimaschutz 17
17 Förderrahmen TK eigene Liegenschaften Baustein 1 (Energiemanagement) Baustein 2: Gebäudebewertung je Gebäude 500 Controllingkonzept max Kommunikationsstrategie max Gebäude bis m² Gebäude bis m² Gebäude über m² Mindestzuwendung Euro Zuschuss 50 % - Antragstellung und Kommunaler Klimaschutz 18
18 Projekte in Niedersachsen - Förderbausteine / Kommunaler Klimaschutz 19
19 Weiterführende Informationen Beratungstelefon: Kommunaler Klimaschutz 20
20 Kontakt: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller Osterstraße Hannover Kommunaler Klimaschutz
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