Förderung von Projekten der Innenbeleuchtung
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- Chantal Rothbauer
- vor 6 Jahren
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1 Förderung von Projekten der Innenbeleuchtung Energieeffiziente Innenraumbeleuchtung Dresden, Referent: Antje Fritzsche
2 Gliederung 1. Fördermöglichkeiten 2. Fachliche Hinweise zur Förderung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 2
3 Förderrichtlinie Energie des SMWA (RL Energie/2014) Gegenstand der Förderung: Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Ziffer II Nr. 1) Mögliche Zuwendungsempfänger a. KMU aus dem Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistung ausgenommen sind u.a.: UN mit Beteiligung der öffentlichen Hand Beratertelefon: info@saena.de - Seite 3
4 Förderrichtlinie Energie des SMWA (RL Energie/2014) Art und Umfang, Höhe der Zuwendung (Auszug) Verbesserung der Energieeffizienz mind. 10 % gegenüber Ausgangszustand i.d.r. bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben 500 Euro Förderung/ t CO 2 -Minderung multipliziert mit einem für jeden Fördergegenstand spezifischen Faktor Innenbeleuchtung: Faktor 1 Bonusförderung 10% Bagatellgrenze Euro Zuwendungshöhe Beratertelefon: info@saena.de - Seite 4
5 Förderrichtlinie Energie des SMWA (RL Energie/2014) Förderfähige Ausgaben sind z.b.: Substitution von Leuchten unter Berücksichtigung der effizienten und bedarfsgerechten Lichtlenkung und Anpassung auf die Beleuchtungssituation Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung Planungsleistungen (Fachplaner) in Höhe von bis zu 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben Nicht förderfähig ist der reine Leuchtmitteltausch in einem bestehenden Beleuchtungssystem. Retrofit-Leuchtmittel sind somit ausgeschlossen. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 5
6 Förderrichtlinie Energie des SMWA (RL Energie/2014) Energetische Kennwerte IST sowie PLAN flächenspezifische Anschlussleistung [W/m²] jährlicher flächenspezifischer Elektroenergiebedarf kwh/(m²*a)] jährlicher Elektroenergiebedarf [kwh/a] Notwendige technische Angaben Anzahl und Art der Leuchtmittel, Systemleistung, beleuchtete Flächen, Betriebsstunden Einordnung der beleuchteten Flächen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung Hinweise zur Antragstellung für Investitionen im Bereich von Beleuchtungsanlagen - Richtlinie Energie/2014 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 6
7 Förderrichtlinie Energie des SMWA (RL Energie/2014) Einzureichende fachliche Unterlagen 1. Mantelantrag 2. Anlage 1 zum Mantelantrag 3. Kostenberechnung mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen (SAE_103) 4. Wirtschaftlichkeitsberechnung (SAE_104) 5. Jährliche CO 2 -Minderung (SAE_102) 6. Lichttechnische Berechnungen aller Räume 7. Herstellernachweise (Datenblatt) mit Leuchtenlichtausbeute, Farbwiedergabeindex, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt Beratertelefon: info@saena.de - Seite 7
8 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Klima/2014) Gegenstand der Förderung: B. IV. 6 Innenbeleuchtung Mögliche Zuwendungsempfänger a. kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, b. kommunale Verbandskörperschaften c. gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften ausgenommen sind u.a.: Schulen, Sportstätten Gebietskulisse EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 8
9 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Klima/2014) Art und Umfang, Höhe der Zuwendung (Auszug) Verbesserung der Energieeffizienz mind. 50 % gegenüber Ausgangszustand bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben 500 Euro Förderung/ t CO2-Minderung multipliziert mit einem für jeden Fördergegenstand spezifischen Faktor Innenbeleuchtung: Faktor 8 Bagatellgrenze Euro Zuwendungshöhe Beratertelefon: info@saena.de - Seite 9
10 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Klima/2014) Förderfähige Ausgaben hocheffiziente Leuchten inkl. Leuchtmitteln unter besonderer Berücksichtigung der effizienten und bedarfsgerechten Lichtlenkung, Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung Planungsleistungen nach der HOAI bis zu einem Anteil von höchstens 20 % der förderfähigen Projektausgaben. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind (z. B. Retrofits, Ersatzlampen), sind nicht förderfähig. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 10
11 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Klima/2014) Fachliche Hinweise Einhaltung der Mindestanforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4, 2011) Systemlichtausbeute (Bemessungslichtausbeute) mind. 75 lm/w; bei LED-Leuchten sind mind. 100 lm/w anzustreben Hinweise zur Antragstellung für Maßnahmen im Bereich Energieeffiziente Sanierung der Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden (Ziffer B.IV.6 RL) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 11
12 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Klima/2014) Einzureichende fachliche Unterlagen 1. Mantelantrag 2. Anlage 4.6 zum Mantelantrag mit Ausfüllhilfe auf letzter Seite 3. Kostenberechnung mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen (SAE_203) 4. Erhebungsbogen (SAE_208) inkl. Erfassungsbogen, Ergebnisübersicht, Erklärung Planer 5. Wirtschaftlichkeitsberechnung (SAE_204) 6. Lichttechnische Berechnungen aller Lichtsysteme 7. Herstellernachweise (Datenblatt) mit Leuchtenlichtausbeute, Farbwiedergabeindex, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt Beratertelefon: info@saena.de - Seite 12
13 Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL (RL Energie/2014 und RL Klima/2014) Ansprechpartner Antrags- und Bewilligungsstelle, Beratung zu formellen und förderrechtlichen Fragen: Sächsische Aufbaubank SAB Fachliche Beratung: SAENA Link zu den Antragsunterlagen: RL Energie/2014 RL Klima/2014 Hinweis: Antragszeitraum ganzjährig Beratertelefon: info@saena.de - Seite 13
14 Kommunalrichtlinie (KRL) Sanierung der Innen- oder Hallenbeleuchtung Mögliche Zuwendungsempfänger: Kommunen und deren Zusammenschlüsse öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Hochschulen Unternehmen >50,1 % öffentliche Beteiligung gemeinnützige Sportvereine Hinweis: Für Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten gelten höhere Fördersätze, gleiches gilt für finanzschwache Kommunen Beratertelefon: info@saena.de - Seite 14
15 Kommunalrichtlinie (KRL) Sanierung der Innen- oder Hallenbeleuchtung Zuwendungsfähige Ausgaben: Ausgaben für die Anschaffung (Investitionsausgaben) und Montage sowie Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten (Installationsausgaben). projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI) im Bewilligungszeitraum bis max. 5% ABER: vor Beginn des Bewilligungszeitraums erbrachte Planungs- und Ingenieurdienstleistungen sind nicht förderfähig Förderhöhe: bis zu 30 % (40%) bei THG-Minderung von min. 50 % Bagatellgrenze Beratertelefon: info@saena.de - Seite 15
16 KRL Innen- und Hallenbeleuchtung Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (Träger für das LM sowie LM, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit der Nutzung einer tageslichtabhängigen Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung alternativ zu tageslichtabhängiger Leistungsregelung bzw. Präsenzsteuerung in Fluren und Treppenhäusern Zeitsteuerung und in Umkleiden o. a. Nebenräumen Eingangsbewegungsmelder möglich Bei Sportstätten muss eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung installiert werden Nicht förderfähig: Umrüstsätze sowie der Ersatz konventioneller Leuchtmittel durch LED Beratertelefon: info@saena.de - Seite 16
17 Kommunalrichtlinie Ansprechpartner Antrags- und Bewilligungsstelle: Projektträger Jülich Beratung: Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Link zu den Antragsunterlagen: Antragsfenster: 1. Januar März, 1. Juli September Beratertelefon: info@saena.de - Seite 17
18 Kumulierung der Förderrichtlinien Fall Innenbeleuchtung RL Klima/2014 ist aufgrund strengerer Kriterien von der Bundesförderung abgegrenzt auf Kumulierungsregeln kann verzichtet werden gleichzeitige Förderung aus zwei Richtlinien ist nicht möglich Beratertelefon: info@saena.de - Seite 18
19 Weitergehende Literatur Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude (Beleuchtung 2016), Nr.: 129: Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin Leitfaden Planungssicherheit in der LED-Beleuchtung: ZVEI, überarbeitete 2. Ausgabe. Arbeits- und Entscheidungshilfe zur Auswahl von LED-Leuchten: ZVEI, Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED). Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) Arbeitshilfe für die öffentliche Bauverwaltung bezüglich der Umsetzung des BMVBS-Erlasses B /0 Vorgaben zur Umsetzung einer modernen und energieeffizienten Beleuchtung, Beratertelefon: info@saena.de - Seite 22
20 Lesetipp: Referent: Antje Fritzsche Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Telefon: Fax: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 23
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH: Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Projekte im schulischen Bereich Beratung Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Sprechen Sie uns an! Beratertelefon:
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