Prüfumfang der Aufzugsprüfer und Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

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Transkript:

ÖNORM B 2476-1 Ausgabe: 2011-11-15 Prüfumfang der Aufzugsprüfer und Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen Teil 1: Prüfungen von Aufzügen, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzügen, Güteraufzügen, Kleingüteraufzügen und Hubtischen Extent of testing of lift verifiers and inspection bodies for hoisting equipment Part 1: Testing of lifts, lifting devices for persons, inclined stairlifts, good only lifts, small good lifts and lifting tables Portée des essais des vérificateurs d'ascenseurs et des organismes d'inspection pour équipement de levage Partie 1: Essai des ascenseurs, appareils de levage pour personnes, ascensièges inclinés, monte-charge, monte-charge pour petites marchandises et tables élévatrices Medieninhaber und Hersteller Austrian Standards Institute/ Österreichisches Normungsinstitut (ON) Heinestraße 38, 1020 Wien Copyright Austrian Standards Institute 2011. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung gestattet! E-Mail: publishing@as-plus.at Internet: www.as-plus.at/nutzungsrechte Verkauf von in- und ausländischen Normen und Regelwerken durch Austrian Standards plus GmbH Heinestraße 38, 1020 Wien E-Mail: sales@as-plus.at Internet: www.as-plus.at Webshop: www.as-plus.at/shop Tel.: +43 1 213 00-444 Fax: +43 1 213 00-818 ICS 53.020.99; 91.140.90 zuständig Komitee 017 Aufzüge

Inhalt Vorwort... 3 1 Anwendungsbereich... 4 2 Normative Verweisungen... 4 3 Begriffe... 6 4 Umfang der Prüfungen... 8 4.1 Allgemeines... 8 4.2 Inhalt und Umfang der für die Prüfung relevanten Unterlagen... 8 4.3 Prüflisten für die Prüfung der Hebeanlage... 9 4.4 Abkürzungen... 9 4.5 Allgemeine Punkte aus den relevanten gesetzlichen Regelungen... 9 4.5.1 Inhalt der Vorprüfung und Abnahmeprüfung... 9 4.5.2 Inhalt der regelmäßigen (wiederkehrenden) Prüfung... 34 Anhang A (informativ) Ausrüstung und Messmittel... 35 Literaturhinweise... 36 2

Vorwort Für die Prüfung, den Einbau, die Inbetriebnahme und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen sind in den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen folgende Anforderungen geregelt: Inverkehrbringen, Inbetriebnahme, Schutz von Personen, gegebenenfalls von Haustieren und/oder Gütern bei der Inbetriebnahme und der bestimmungsgemäßen Benutzung von Hebeanlagen nach dem Stand der Technik, Brandschutz, Schallschutz, Zugänglichkeit für Personen, gegebenenfalls einschließlich Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität, barrierefreie Ausführung, Vorkehrungen für die Notbefreiung eingeschlossener Personen, Festigkeit des Gebäudes bzw. Bauwerks, Energieeffizienz, Verbot von fremden Leitungen und Einrichtungen im Schacht, Vorliegen der Konformitätserklärungen, gegebenenfalls der Übereinstimmungserklärung für den Umbau, der CE-Kennzeichnungen und der Betriebsanleitung einschließlich der Anweisungen über die Befreiung von Personen entsprechend den zutreffenden Regelungen über das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme. Der Umfang obiger Prüfung durch die Inspektionsstelle/den Aufzugsprüfer bezieht sich nur auf den unmittelbaren Umgebungsbereich überwachungsbedürftiger Hebeanlagen. Zur Abgrenzung der oben allgemein formulierten Bereiche wurde diese ÖNORM ausgearbeitet. Bei der Ausarbeitung dieser ÖNORM wurden folgende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien zu Grunde gelegt: ASV 2008, MSV 2010, HBV 2009, Bauordnungen/Baugesetze, OIB-Richtlinien und Aufzugsgesetze/Aufzugsordnungen und Aufzugsverordnungen. Die ÖNORM B 2476 Prüfumfang der Aufzugsprüfer und Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Prüfungen von Aufzügen, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzügen, Güteraufzügen, Kleingüteraufzügen und Hubtischen Teil 2: Prüfungen von Fahrtreppen und Fahrsteigen Geschlechtsbezogene Aussagen in dieser ÖNORM sind auf Grund der Gleichstellung für beiderlei Geschlecht aufzufassen bzw. auszulegen. 3

1 Anwendungsbereich Diese ÖNORM gilt für Aufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzüge, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Hubtische und legt den Umfang der Tätigkeit der Inspektionsstellen/des Aufzugsprüfers im Zuge der Vorprüfung, der Abnahmeprüfung und der regelmäßigen Prüfung fest, wobei Folgendes zu beurteilen ist: Schutz von Personen und gegebenenfalls die Sicherheit von Gütern bei der Inbetriebnahme und der bestimmungsgemäßen Benutzung der Hebeanlage nach dem Stand der Technik, Brandschutz, Schallschutz, Zugänglichkeit für Personen gegebenenfalls einschließlich Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, barrierefreie Ausführung, Vorkehrungen für die Notbefreiung eingeschlossener Personen, Festigkeit des Gebäudes bzw. Bauwerks, Energieeffizienz, Verbot von fremden Leitungen und Einrichtungen im Schacht, Konformitätserklärungen, gegebenenfalls die Übereinstimmungserklärung für den Umbau, die CE-Kennzeichnungen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. ÖNORM B 2450-1 1 ), Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Allgemeine Bestimmungen ÖNORM B 2454-2, Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge Teil 2: Modernisierung von Aufzügen ÖNORM B 2458, Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige Fernüberwachung und Betriebskontrollen ÖNORM B 2459, Glas im Aufzugsbau ÖNORM B 2473, Brandschutztechnische Maßnahmen bei Schachtzugängen von Aufzügen ÖNORM B 2474, Brandfallsteuerungen bei Personen- und Lastenaufzügen Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-73 ÖNORM B 8115-2, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau Teil 2: Anforderungen an den Schallschutz ÖNORM B 8115-4, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau Teil 4: Maßnahmen zur Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen 1 ) in Planung 4

ÖNORM EN 81-1, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge (konsolidierte Fassung) ÖNORM EN 81-2, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge (konsolidierte Fassung) ÖNORM EN 81-58, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Überprüfung und Prüfverfahren Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren ÖNORM EN 12150-1, Glas im Bauwesen Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas Teil 1: Definition und Beschreibung ÖNORM EN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten ÖVE/ÖNORM E 8001-1, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) ÖVE/ÖNORM E 8001-4-95, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1 000 V und DC 1 500 V Teil 4-95: Aufzüge ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V Teil 6-61: Prüfungen Erstprüfungen ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 1: Allgemeines ÖVE/ÖNORM E 8002-2, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 2: Veranstaltungsstätten ÖVE/ÖNORM E 8002-3, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 3: Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten ÖVE/ÖNORM E 8002-4, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 4: Hochhäuser ÖVE/ÖNORM E 8002-5, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 5: Gaststätten ÖVE/ÖNORM E 8002-6, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 6: Großgaragen ÖVE/ÖNORM E 8002-8, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 8: Fliegende Bauten als Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Ausstellungsstätten oder Schank- und Speisewirtschaften ÖVE/ÖNORM E 8002-9, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 9: Schulen ÖVE/ÖNORM E 8007, Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern ÖVE/ÖNORM E 8065, Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen TRVB A 150, Feuerwehraufzüge Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-72:2003 Feuerwehraufzüge VDI 4707 Blatt 1, Aufzüge Energieeffizienz 5

BGBl. II Nr. 274/2008, Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ASV 2008 BGBl. II Nr. 282/2008, Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 MSV 2010 BGBl. II Nr. 210/2009, Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 HBV 2009 OIB-Richtlinie 2, Brandschutz ONR 22000, Gebäude mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen (Hochhäuser) 3 Begriffe Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die folgenden Begriffe: 3.1 Antragsteller die für die Errichtung oder Änderung des Gebäudes oder Bauwerks verantwortliche Person 3.2 Aufzug Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15 geneigten Führungen entlang fortbewegt und bestimmt ist zur Personenbeförderung, zur Personen- und Güterbeförderung, nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind [ASV 2008], [HBV 2009] 3.3 bauseitiger Nachweis firmenmäßig unterfertigte Bestätigung des für die Herstellung des jeweiligen Gewerks verantwortlichen und befugten Ausführenden 3.4 Brandschutzkonzept Konzept, in dem die einzelnen Brandschutzmaßnahmen und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die geforderten Schutzziele dargestellt werden Es beinhaltet die ganzheitlich aufeinander abgestimmten baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. 3.5 Einreichunterlagen Beschreibung und Plan der Hebeanlage, Lageplan sowie alle weiteren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Unterlagen 3.6 genehmigte Baupläne Pläne des Gebäudes/Bauwerks, die von der zuständigen Behörde mit dem Genehmigungsvermerk versehen sind ANMERKUNG Im Falle von vereinfachten Genehmigungsverfahren ist dies der Einreichplan, nach dem gebaut werden darf. Bei Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben bezüglich des Schachtes, des Triebwerksraumes und deren Umgebung sind dies zusätzlich die letztgültigen genehmigten (bewilligten) Baupläne. 6