Studienfinanzierung und Studiengebühren in Hamburg. HIS-Workshop Studiengebühren 3. Juli 2006

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Transkript:

Studienfinanzierung und Studiengebühren in Hamburg HIS-Workshop Studiengebühren 3. Juli 2006 1

Rückblick: Mit der Entscheidung des BVerfG ist der rechtliche Weg frei 2 Rechtliche Situation bis bis Januar Januar 2005 2005 Bund Bund verbot verbot Studiengebühren Studiengebühren im im Hochschulrahmengesetz (HRG) (HRG) 6 6 Länder Länder (auch (auch Hamburg) Hamburg) klagten klagten vor vor dem dem BVerfG BVerfG Ergebnis: Ergebnis: HRG-Regelung HRG-Regelungist ist verfassungswidrig verfassungswidrig und und nichtig; nichtig; Gebühren Gebühren sind sind Ländersache Ländersache

I. Hamburg hat wie andere Länder jetzt ein Modell zur Einführung von Studiengebühren erarbeitet 3

Das vorgeschlagene Modell bietet maximale Rechtssicherheit bei angemessener Hochschulautonomie 4 Ausgangslage Hamburger Modell Deutsches Gebührenrecht schränkt Gestaltungsspielraum ein: Kostenprinzip als Bemessungsgrundlage Hochschulen wünschen explizite politische Verantwortung für Ersteinführung von Gebühren Einheitliche Studiengebühr von 500 Euro pro Semester für alle Hochschulen und Studiengänge Hochschulen können selbst über Befreiungen, Erlasse und Stundungen im Einzelfall entscheiden (z.b. Leistungsstipendien) Soziale Ausnahmetatbestände werden überwiegend im Gesetz geregelt

Gebührenhöhe: Langzeit- und Metropolgebühren gehen in allgemeiner Studiengebühr auf; Verwaltungskostenbeitrag bleibt 5 Bisherige Gebühren (Bsp. Universität Hamburg) Zukünftige Gebühren Semesterbeitrag 1 : 185,50 Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 Langzeitgebühr: 500,00 Metropolgebühr: 500,00 Semesterbeitrag 1 : 185,50 Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 Allgemeine Studiengebühr: 500,00 1 inkl. Semester-Ticket und Studierendenwerk-Beitrag

(Soziale) Ausnahmetatbestände werden überwiegend im Gesetz geregelt 6 Ziel: Maximale Rechtssicherheit durch einheitliche Regelung in Hamburg Von Gebühren ausgenommen Gebührenbefreiung durch Hochschulen auf Antrag Allgemeine Härtefallklausel; Entscheidung durch Hochschule Doktoranden Beurlaubte Studierende Immatrikulierte im Doppel- oder Teilstudium, die bereits zahlen im Rahmen von Vereinbarungen zur Abgabenfreiheit immatrikulierte Ausländer Absolventen des Praktischen Jahres (Mediziner) Studierende, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen (ex-fhöv); Ausnahme: Referendariat Pflege und Erziehung von Kindern, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben Studienerschwerende Behinderung oder chronische Erkrankung Erlass oder Stundung, wenn die volle Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde

Leistungsstipendien und Anreize für internationale Studierende vergeben die Hochschulen in eigener Regie 7 Ziel: Wettbewerb um die besten Studierenden in Entscheidungshoheit der Hochschulen ermöglichen Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen 1.Studierende von der Gebührenpflicht ausnehmen, die a) im Studium herausragende Leistungen gezeigt haben, b) ein in der Prüfungsordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester absolvieren, 2. ausländischen Studierenden, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und denen kein Darlehensanspruch zusteht, die Studiengebühren stunden. Keine Quotenregelung! Das berücksichtigt die Unterschiedlichkeit der Hochschulen.

Der Staat begründet einen gesetzlichen Darlehensanspruch 8 Gesetzlicher Anspruch Anspruchsberechtigte Studierende, die zur Zahlung von Studiengebühren verpflichtet sind, haben einen Anspruch auf Gewährung eines Studiendarlehens in Höhe der Studiengebühr. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit einem oder mehreren Kreditinstituten Vereinbarungen, in denen sich diese zur Erfüllung des Anspruchs verpflichten. Der Darlehensanspruch besteht für die Dauer der Regelstudienzeit eines Studiengangs zuzüglich vier weiterer Semester. Studienzeiten an einer anderen deutschen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung sind anzurechnen. Einen Darlehensanspruch haben Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Nach Vollendung des 35. Lebensjahres besteht kein Anspruch auf ein Studiendarlehen mehr.

Darlehensbedingungen 9 Kredit Konditionen Kontrahierungszwang: Allen darlehensberechtigten Studierenden muss ein Darlehensangebot zu gleichen Konditionen gemacht werden Flexible Darlehen: Studierende müssen nicht volle Summe von 500 aufnehmen, sondern können flexibel aufnehmen (und auch flexibel zurückzahlen) Günstiger Zinssatz: derzeit unter 5% Keine Zinszahlung während des Studiums: Die Zinsen werden in der Studienphase gestundet Berufseinstieg ohne Druck: Karenzphase nach Studienabschluss bis zu 18 Monate Langfristige und flexible Tilgung: Eine Tilgungsdauer bis zu 25 Jahre wird eingeräumt; außerplanmäßige Tilgungen werden möglich sein

Rückzahlung des Darlehens I: Einkommens und Familiensituation werden berücksichtigt 10 Bedingungen der Rückzahlung NETTO-Einkommensgrenze zur Rückzahlung: 12.720 Familienpolitische Komponente durch Erhöhung der NETTO-Einkommensgrenze: - Ehegatte / Lebenspartner: 5.760 - pro Kind: 5.220 Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern zahlt erst ab einem NETTO- Jahreseinkommen von 28.920 (2.410 monatlich)

Rückzahlung des Darlehens II: BAföG-Schuld wird einbezogen 11 Kappungsgrenze bei 17.000 Euro BAFöG-Schuld + Studiendarlehen- Schuld Beispielrechnung: 10.000 Euro BAföG-Schuld + 8.000 Euro Studiendarlehen 18.000 Euro - 17.000 Euro Kappungsgrenze 1.000 Euro Erlass beim Studiendarlehen = 7.000 Euro Rückzahlungspflicht

Übersicht zur Struktur des Darlehenssystems in Hamburg 12 = Interaktion = Finanzströme übernimmt Ausfallrisiko Information und Antragsunterlagen über das Internet KfW FHH bzw. Antrag Beratung Nachweis Darlehensberechtigung Studierende Absolventen Vertriebspartner Darlehensauszahlung Zinszahlung und Tilgung in Rückzahlungsphase Weiterleitung Antrag meldet Exmatrikulation Darlehensangebot für Gebühren Schließen vertragliche Vereinbarung Studienfonds (verwaltet durch Wohnungsbaukreditanstalt) bescheinigen Darlehensberechtigung zahlen Studiengebühren Hochschulen Rückstellung für Ausfälle aus allgemeinen Finanzmitteln der Hochschulen Report und Abrechnung Rückzahlungen an HS bzw. Nachzahlungen von HS nach Abrechnung

II. Finanzielle und strukturelle Auswirkungen auf die Hochschulen 13

Kosten vs. Nutzen: Die Hochschulen haben mindestens 40 Mio. p.a. zusätzlich zur Verfügung 14 Gebührenpflichtige Studierende Maximales Gebührenaufkommen Ausnahmen und Befreiungen ca. 57.600 ca. 57,6 Mio. bei 500 / Semester ca. 11,5 Mio. p.a. bei 20% Ausnahmen Rückstellungen für Darlehensausfälle ca. 1,0 Mio. p.a.* Ergebnis ca. 45 Mio. p.a. * Galt bei Nicht-Berücksichtigung einer Kappungsgrenze. Neuberechnungen erfolgen momentan im Nachgang zur Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft, eine Kappungsgrenze in Höhe von 17.000 Euro einzuführen.

Hochschulen erhalten damit erhebliche zusätzliche Finanzmittel 2007 könnten die Betriebsausgaben um bis zu 8,5% steigen 15 Betriebsmittel der Hochschulen 2007* 590 in Mio. Euro 570 550 530 510 490 +8,5% 45 527 527 Einnahmen Studiengebühr Betriebsausgaben 470 450 2006 2007 Jahr

Neue Situation für Studierende und Hochschulen 16 zahlen Studiengebühren Studierende erwarten Gegenleistungen bis zu 45 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen für Aufgaben in Studium und Lehre Hochschulen Stehen im Wettbewerb um zahlende Studierende stehen im Wettbewerb mit anderen Hochschulen (gebührenerhebenden und gebührenfreien!) müssen Gegenleistungen erbringen

Wofür werden die Studiengebühren eingesetzt? 17 Die Hochschulen sollen die Mittel für Aufgaben in Studium und Lehre verwenden. Das könnte sein: - Persönlichere Betreuung - Mehr Lehrpersonal (bspw. Tutoren) - Kleine Seminargruppen - Bessere Ausstattung - Mehr Computerplätze - Mehr Laborarbeitsplätze - Mehr Lehrbücher - Umfangreicherer Service - Ausweitung der Öffnungszeiten der Bibliotheken - Umfassendere Karriereberatung

Zusammenfassung 18 Finanzierungsbasis Finanzierungsbasis erweitern erweitern Studiengebühren Studiengebühren ab ab SoSe SoSe2007 Ziele Ausstattung Ausstattung und und Service Service der der Hochschulen Hochschulen verbessern verbessern Qualität Qualität von von Studium Studium und und Lehre Lehre ausbauen ausbauen Studienerfolg Studienerfolg erhöhen erhöhen