Vergleich: Studiengebührenmodelle der Bundesländer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergleich: Studiengebührenmodelle der Bundesländer"

Transkript

1 Informationsquelle Vergleich: modelle der Besländer Baden-Württemberg Bayern Hamburg Hessen Niedersachsen NRW Saarland Gesetz zur Änderung Bayerisches Hochschulgesetz Entwurf eines Studienfi- Gesetz zur Sicherung des Landeshochschulgebührengesetzes in der Fassung nanzierungsgesetzes der Finanzierungsge- der Drucksachen vom rechtigkeit im Hochschulwesen anderer Gesetze 15/ /5518 (HFGG) vom vom dium/studiengebuehren/g esetz_z_lhsgg.pdf n.de/downloads/hs_hochschulgesetz _hschg.pdf dt/aktuell/behoerden/wis senschaftforschung/hochschulen/hoc hschulpolitikaktuell/studiengebuehrengesetzentwurf,property=source.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes zur Änderung weiterer Vorschriften vom rsitzungen/05747.pdf Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) vom , geändert durch Art. 4/1 des Haushaltsbegleitgesetzes vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neufassung des szustellungsgesetzes edersachsen.de w.de/hochschulen_in_n RW/Recht/HGGF.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes anderer Gesetze s0926.pdf Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetzgebungsverfahren Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetzgebungsverfahren Stand der Gesetzgebung / Erhebung Ab wann? SoSe 2007 SoSe 2007 SoSe 2007 WiSe 2007/ 08 Studienanfänger: WiSe 2006/ 07, alle anderen: SoSe 2007 Wer entscheidet ob in welcher Höhe? Ob: Höhe: Hochschule Wieviel? 500 Euro pro Uni + Kunsthochschule: 300 bis 500 Euro pro FH: 100 bis 500 Euro pro Wer muss nicht zahlen? Praxissemester o- der PJ Praxissemester o- der PJ Ausnahmen, die von den Hochschulen per Satzung geregelt werden: für strukturierte Promotionsstudiengänge für drittstaatsangehörige Ausländer ohne deutsche HZB für konsekutive Masterstudiengänge (ab WiSe 2010/ 11) 500 Euro pro 500 Euro pro für o.g. Ausnahmen bis zu 1500 Euro pro Von ausgenommen: Promotion Promotion (außerhalb strukturierter Studiengänge) Studienanfänger: WiSe 2006/ 07, alle anderen: SoSe 2007 Hochschulen per Satzung 500 Euro pro Bis zu 500 Euro pro Promotion Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder behinderten Kindern WiSe 2007/ 08 ; die Universität des Saarlandes entscheidet mit Zustimmung des Universitätsrates über. Daher ist hier das Hochschulgebührengesetz bis auf die Regelungen über Zweckbindung, das Darlehenssystem den Ausfallfonds nicht einschlägig. 300 Euro für das erste zweite, 500 Euro für jedes weitere Promotion vorgeschriebenen

2 Wer kann (teils/ ganz) werden? Promotion (frei oder in einem Doktorandenkolleg) Bei Parallelstudium für den Studiengang mit der kürzeren Studiendauer Ausländische Studierende, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes immatrikuliert sind die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben, können ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich von vier n abschließen, ohne gebührenpflichtig zu werden. Auf Antrag können von werden von Kindern unter 8 Jahren Studierende aus Familien mit zwei Promotion (für max. 6 ) Immatrikulierte Studienkollegiaten Auf Antrag werden von von Kindern unter 10 Jahren o- der behinderten Kindern Studierende aus kinderreichen Familien (Kindergeld für drei oder Personen) Bei unzumutbarer Härte Darüber hinaus können die Hochschulen bis zu 10% der Studierenden für gute Leistungen ganz oder teilweise von den Gebühren befreien. PJ Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit HH Austausch- /Programmstudierende aufgr von Vereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren In einem Doppelstudium oder im Rahmen von Teilstudiengängen fällt die Gebühr nur einmal an. Die Gebühr wird entsprechend der Studienanteile unter den Hochschulen aufgeteilt. Auf Antrag sind von der Gebührenpflicht zu befreien: eines Kindes unter 14 Jahren Bei studienerschwerender Behinderung Auf Antrag können erlassen werden Aufgr von Satzungen können die Hochschulen von vorgeschriebenen im PJ Begabte Schüler, die Lehrveranstaltungen besuchen Auf Antrag werden von Studierende mit Kindern unter 14 Jahren für max. 6 Auf Antrag können von werden Studierende ohne Darlehensanspruch bei besonderem entwicklungspoliti- Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen Gleichstellungsbeauftragte bei gemeinsamen Studiengängen wenn Studienbeitrag bereits an einer anderen Hochschule entrichtet wird vorgeschriebenen im PJ Studierende im Rahmen von Förderprogrammen mit überwiegender Finanzierung Mitteln Studierende, die ein Stipendium Mitteln für eine Promotion (oder gleichstehendes Studium) erhalten (da eine Promotion aber generell nicht gebührenpflichtig ist, bisher keine Anwendung für Befreiung bekannt) Auf Antrag können die ganz oder teilweise erlassen werden im PJ Studierende, die ausschließlich zur Promotion eingeschrieben sind (auch gegliederte Promotionsstudiengänge) Studierende in einem Studiengang, der nur von Dritten finanziert wird Auf Antrag wird eine Befreiung oder Ermäßigung gewährt bei Minderjähriger Gremientätigkeit Frauen- Gleichstellungsbeauftragte Studienzeitverlängernde Behinderung/ Erkrankung Auf Antrag kann der Studienbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden Auf Antrag sind von der Gebührenpflicht zu befreien von Kindern unter 10 Jahren Studienerschwerende Behinderung Leistungsathleten im A-Kader, national international herausragende Nachwuchsmusiker, Träger eines nationalen Kunstpreises aufgr einer Vereinbarung Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits immatrikulierte ausländische Studierende, die kein Darlehen erhalten können, unterliegen für vier weitere nicht der Gebührenpflicht. Auf Antrag können die Hochschulen auf Grlage der Gebührenordnung erlassen Im Einzelfall Bei herausragenden Leistungen

3 Verwendungszweck oder Studienbeitragszahlern (auch früher) Erheblich studienerschwerende Behinderung Studierende mit weit überdurchschnittlicher Begabung oder herausragenden Leistungen ( 6 Abs. 3: nach LGebG) Studierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben, wenn die Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat Erfüllung der Hochschulaufgaben in Studium Lehre wird nicht ausdrücklich genannt Über die Verwendung ist im Rahmen des LHG im Benehmen mit einer Studierendenvertretung zu entscheiden. Verbesserung der Studienbedingungen wird nicht ausdrücklich erwähnt ausnehmen: Studierende mit herausragenden Leistungen (ausdrücklich fallen darunter auch ausländische Studierende) in der Prüfungsordnung vorgesehenen praktischen Studiensemester (lt. Pressesprecherin der Wissenschaftsbehörde seien damit implizit auch Auslandssemester gemeint) n Studierenden, die noch keine 35 Jahre alt sind keinen Darlehensanspruch haben, können die Gebühren gestet werden Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium Lehre Umlage Ausfallfonds: Die entstehenden Risiken müssen von den Hochschulen aus ihren allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden schem Interesse oder Interesse der Hochschule Bis zu 5 % der Studierenden für weit überdurchschnittliche Leistungen in Schule oder Studium Verbesserung der Qualität von Studium Lehre. wird nicht ausdrücklich genannt. Die Studierenden sind an der Entscheidung über die Verwendung zu beteiligen. Betreuungsverhältnis verbessern Zusätzliche Tutorien anbieten Ausstattung von Bibliotheken, Lehr Laborräumen verbessern Zusätzliches Lehrpersonal darf nur ergänzende oder vertiefende Lehraufgaben wahrnehmen. Verbesserung von Lehre Studienbedingungen (darunter fallen lt. Begründung ausdrücklich Stipendien für besonders qualifizierte bedürftige Studierende ) Vergabe von Preisen für Qualität der Lehre Die Hochschule muss Lehrqualität durch Prüfungsgremium evaluieren lassen; das Gremium (max. 5 % der Studierenden) Gremientätigkeit bei Hochschule oder Studentenwerk für max. 2 Verbesserung der Qualität in Studium Lehre Finanzierung des Darlehenssystems Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Verwendung zu beteiligen. Aus finanzierte Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.

4 Verhältnis zu anderen Gebühren Keine Langzeitstudiengebühr Separate Gebühren für Gasthörer, Seniorstudenten, postgraduale Darlehensgewährung Höhe Auszahlung erfolgt an lt. Infobroschüre des MIWFT direkt an Hochschule NRW.Bank Darlehensgeber Zinssatz Keine Langzeitstudiengebühr Allgemeiner skostenbeitrag von 40 Euro pro bleibt bestehen; diesen müssen nun auch Geldern finanzierte Stipendiaten bezahlen Postgraduale ; hier soll eine Untergrenze von 500 Euro gelten 500 Euro pro (= Studiengebühr) Direkt an Hochschule L-Bank andere Kreditinstitute (wenn sie Darlehen zu den gleichen Konditionen wie die L-Bank vergeben, werden sie über den Ausfallfonds abgesichert) In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung Gegenwärtig 5,7% Keine Zweit- Langzeitstudiengebühren Allgemeiner skostenbeitrag von 50 Euro pro bleibt bestehen; Stipendiaten Geldern sind Separate Gebühren für Gasthörer für postgraduale Bis zu 500 Euro pro (= je nach Studiengebühr) Keine Aussage, aber vermutlich direkt an Hochschule Lfa Förderbank Bayern (oder geeignete Dritte ) lt. dpa-meldung 5,1 %; wird durch RVO geregelt Keine Langzeitoder sog. Metropolregiongebühr skostenbeitrag von 50 Euro pro bleibt bestehen; Stipendiaten aus öffentlichen Geldern sollen bleiben Weiterbildendes Studium: mindestens kostendeckende Gebühren 500 Euro pro (= Studiengebühr) An Darlehensnehmer HH schließt mit einem oder eren Kreditinstituten Vereinbarungen HH beabsichtigt, mit KfW der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) eine Vereinbarung zu schließen (Mitteilung des Senats) im Gesetz unter 5%; es soll eine Obergrenze geben Sowohl Zweit- als auch Langzeitstudiengebühren skostenbeitrag von 50 Euro pro, Stipendiaten Geldern sind nicht Weiterbildendes Studium: mindestens kostendeckende Gebühren Gasthörergebühren zwischen Euro pro i.d.r. 500 Euro pro, bei o.g. konsekutiven Masterstudiengängen ab WiSe 2010/ 11 bis max Euro (= Studiengebühr) Langzeitstudiengebühr (gestaffelt von 600 bis 800 Euro pro ) bei Überziehung der Regelstudienzeit von als vier n Allgemeiner skostenbeitrag von 75 Euro pro bleibt bestehen, Stipendiaten Geldern sind Gebühren für Seniorstudenten (ab 60) von 800 Euro/, Gasthörer, postgraduale 500 Euro pro (= Studiengebühr) Direkt an die Hochschule Direkt an Hochschule (FAQ) Landestreuhandstelle In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung Max. 7,5 % Die NBank (Förderbank des Landes) prüft die Zugangsvoraussetzungen bewilligt die Studienbeitragsdarlehen, Kreditgeberin ist die KfW (PM des Wissenschaftsministeriums vom ) 5,1% (PM) Selbst bei ungünstiger Entwicklung des allg. empfiehlt Maßnahmen, die die Hochschule umsetzen kann. Langzeitstudiengebühr (Studienkonto) wird abgeschafft Kein allgemeiner skostenbeitrag Separate Gebühren für Gasthörer für postgraduale Extra Gebühren für ausländische Studierende: Studienkolleg, Betreuung, Auswahl Bis zu 500 Euro pro (= je nach Studiengebühr) In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung In Höhe der Studiengebühr Direkt an Hochschule Kreditinstitut, mit dem das Saarland eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat

5 Wer kann ein Darlehen erhalten? (Staatsangehörigkeit) Sonstige Voraussetzungen Darlehens- Studiendauer in Baden- Württemberg, längstens aber + 4 Für grständiges Studium evtl. konsekutiven Masterstudiengang Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudien des 40. Lebensjahres bei Studienbeginn (Erststudium) Dauer eines grständigen Erststudiums (inkl. eines konsekutiven Masters), längstens a- ber Für 10, evtl. Verlängerung um 4 weitere Darlehensnehmer ist bei Aufnahme nicht älter als Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudium des 35. Lebensjahres + 4 Für grständiges Studium evtl. konsekutiven Masterstudiengang Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudien Darlehensnehmer ist bei Aufnahme des Studiums nicht älter als 34 (mit Ausnahmen für Kindererziehung) Zinssatzes ist die Grenze auf 7,5% festgelegt. (FAQ) eines grständigen Studiengangs sowie eines konsekutiven Masterstudiengangs + 4 Darlehensnehmer ist bei Aufnahme des Studiums nicht älter als 34 (mit Ausnahmen für Kindererziehung Härtefälle) lt. Infobroschüre des MIWFT derzeit unter 6% Studierende nach 8 BAföG Heimatlose/ Asylbewerber/ Flüchtlinge/ Personen mit Abschiebeschutz Ausländer, wenn Elternteil oder Ehegatte Deutscher oder freizügigkeitsberechtigter EU- Bürger ist EU- EWR- Bürger, die vorher in D gearbeitet haben Ausländer, die vorher mind. 5 Jahre in D gearbeitet haben Ausländer, deren Eltern in den letzten 6 Jahren mind. 3 in D gearbeitet haben + 4 (erster berufsqualifizierender Abschluss) + 2 (konsekutiver Masterstudiengang) Fachwechsel vor 3. Hochschulsemester wird einmalig nicht im In- Ausland werden des 60. Lebensjahres + 4 (erster berufsqualifizierender Abschluss) Regelstudienzeit + nicht in Anspruch genommene Darlehenszeiten für den ersten Abschluss (konsekutiver Masterstudiengang, Zweitstudium, wenn gesetzlich vorgeschrieben) des 40. Lebensjahres bei Studienbeginn

6 rückzahlung Rückzahlungsbeginn Ratenhöhe Wer muss nicht zurückzahlen? Darlehendeckelung Ausfallfonds Aufgabe Regelstudienzeit Jahre Karenzzeit Monatl. Raten von mind. 50, max. 150 Euro, ganze oder teilweise Tilgung ist auf Antrag möglich Ausfall bei der Rückzahlung von Darlehen für decken Finanzierung Fonds erhebt Umlagen bei den Hochschulen je nach Studierendenanzahl, Höhe wird auf Grlage einer langfristigen Ermittlung des Bedarfs festgesetzt Spätestens zwei Jahre nach Abschluss Monatl. Raten von mind. 50, max. 150 Euro, vorzeitige Tilgung möglich Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen, Ausfall bei der Rückzahlung von Darlehen für decken 10% aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, der Satz wird alle 3 Jahre (beginnend mit dem Jahr 2012) überprüft 18 Monate nach Beendigung des Studiums Individuelle Ratenhöhe; Rückzahlung kann über 25 Jahre gestreckt werden; außerplanmäßige Tilgung möglich (Mitteilung des Senats) (Mitteilung des Senats) Sei nicht notwendig, denn die mögliche Gesamtverschuldungshöhe sei durch die Regelungen für BAföG- darlehen ohnehin begrenzt Aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Hochschulen Spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums an einer hessischen Hochschule Monatl. Raten von 50, 100 oder 150 Euro, Rate für jeweils 3 Monate ist ggf. auf einmal zu entrichten; außerplanmäßige Tilgung möglich Bei Euro für Ausfall bei der Rückzahlung den Ausfall durch die Befreiung von der Rückzahlung übernehmen, eventuelle Zinsdifferenz (Realität gesetzlicher Höchstsatz) ausgleichen 10% aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, der Satz wird regelmäßig überprüft Zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss, spätestens nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit Monatl. Raten von mind. 20 Euro, ganze oder teilweise vorzeitige Tilgung ist möglich (aber kein Nachlass auf Darlehen) Finanzierung der Ausfallbürgschaft des Landes sonstiger aus dem Darlehensprogramm erwachsenden Lasten Hochschulen führen Beiträge nach Anzahl der Studienbeitragspflichtigen ab. Höhe der Beiträge muss Fonds für o.g. Zwecke ausreichend ausstatten; Näheres Zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss, spätestens 11 Jahre nach Studienbeginn; vorige Studienzeiten im In- Ausland werden Mind. 50 Euro pro Monat, Rate für jeweils 3 Monate ist auf einmal zu entrichten; außerplanmäßige Tilgung möglich Personen mit zu geringem Einkommen. Näheres regelt eine RVO. Lt. Infobroschüre des MIWFT soll die Regelung vom BAföG übernommen werden. Personen, so lange sie BAföG erhalten Bei Euro bzw Euro je Darlehenssemester für BAföG-Darlehen sowie ; BAföG wird vorrangig zurück gezahlt Übernahme notleidender Darlehensforderungen der NRW.Bank Aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, muss zur Erfüllung der Fondsaufgaben ausreichen. lt. Infobroschüre des Zwei Jahre nach Beendigung des Studiums Teilweise oder vollständige vorzeitige Tilgung ist möglich Tragen der Risiken Kosten, die mit der Bereitstellung der Darlehen verben sind Hochschulen führen aus einnahmen einen Betrag ab, der an der Anzahl der Gebührenpflichtigen bemessen wird. Die Ausstattung wird jährlich

7 Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Karlsruhe Geschäftsführer, kann auf Landesoberkasse übertragen Sondervermögen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit Sondervermögen des Landes LfA Förderbank Bayern WK Wird vom Ministerium per RVO festgelegt regelt eine VO lt. Stratmann derzeit ca. 6% MIWFT sollen die Abgaben derzeit bei ca. einem Fünftel liegen. Nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Durch Ministerium, Übertragung auf Dritte möglich überprüft ggf. angepasst. Nichtrechtsfähiges Sondervermögen Durch Ministerium, Übertragung auf Dritte möglich Stand: Nina Stalf, Ref. 211 Die Struktur dieser Übersicht ist teilweise der DSW-Übersicht auf entlehnt.

Studienbeiträge: Fragen und Antworten

Studienbeiträge: Fragen und Antworten Studienbeiträge: Fragen und Antworten Wer erhebt Studienbeiträge? Die Studienbeiträge werden von der Hochschule Ostwestfalen-Lippe - auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen

Mehr

Ruhr-Universität Bochum. Studienbeiträge. Ein Wegweiser. www.rub.de

Ruhr-Universität Bochum. Studienbeiträge. Ein Wegweiser. www.rub.de Studienbeiträge Ein Wegweiser Vorstellung AG Studienbeiträge Zentrale Studienberatung Dezernat 1 (Angelegenheiten der Selbstverwaltung, Hochschulstruktur und -planung) Dezernat 6 (Informations- und Kommunikationsdienste;

Mehr

1 Zweck, Geltungsbereich

1 Zweck, Geltungsbereich Neubekanntmachung der Satzung der Technischen Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren vom 28. September 2006, zuletzt geändert durch die Vierte

Mehr

Thomas Sternberg MdL. Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen: Sozial gerecht sinnvoll eingesetzt

Thomas Sternberg MdL. Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen: Sozial gerecht sinnvoll eingesetzt Thomas Sternberg MdL Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen: Sozial gerecht sinnvoll eingesetzt Liebe Münsteraner, liebe Studierende, seit 2006 können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Studienbeiträge

Mehr

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LHGebG Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs- Nr: 2234-6-1 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) *) **) Vom 1. Januar 2005 Gesamtausgabe in

Mehr

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung Inhaltsverzeichnis 1. Ab wann erheben die Hamburger Hochschulen Studiengebühren? 2. Wie hoch ist die Studiengebühr? 3. Was

Mehr

2. bei denen sich ihre Behinderung im Sinne des 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX - studienerschwerend

2. bei denen sich ihre Behinderung im Sinne des 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX - studienerschwerend 221-2 1 Gesetz Nr. 1495 - Saarländisches Hochschulgebührengesetz Vom 20. März 2002 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1226). 1 Anwendungsbereich Die staatlichen Hochschulen

Mehr

Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeines 3

Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeines 3 Stand: März 2011 Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 1.1 Wer muss zahlen? 3 1.2 Wie hoch ist die Studiengebühr? 3 1.3 Zu welchem Zeitpunkt muss ich die Gebühr

Mehr

Das Studienkonto in Rheinland-Pfalz

Das Studienkonto in Rheinland-Pfalz Das Studienkonto in Rheinland-Pfalz Was ist das Studienkonto? (Allgemeine Information) An rheinland-pfälzischen Hochschulen wurde zum Wintersemester 2004/2005 das Studienkonto eingeführt. Die Studierenden

Mehr

Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen. Dr. Anja Altmann Hannover, 4. Juli 2006

Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen. Dr. Anja Altmann Hannover, 4. Juli 2006 Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen Dr. Anja Altmann Hannover, 4. Juli 2006 Rahmenbedingungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 erlaubt die Einführung sozialverträglicher Studiengebühren

Mehr

Zu welchem Zeitpunkt muss die Studiengebühr bezahlt werden?

Zu welchem Zeitpunkt muss die Studiengebühr bezahlt werden? Allgemeine Informationen zu den Studiengebühren Wer bezahlt Studiengebühren? Pro Semester erheben die Hochschulen eine Studiengebühr in Höhe von 500 für alle grundständigen Studiengänge und für konsekutive

Mehr

Studieren ja, aber wie finanzieren? - Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Studieren ja, aber wie finanzieren? - Möglichkeiten der Studienfinanzierung Studieren ja, aber wie finanzieren? - Möglichkeiten der Studienfinanzierung Referenten: Referenten: Dr. Gabriele Lau Dr. Christian Petrasch Kosten Studiengebühren Semesterbeitrag kostenpflichtige Berufsausbildung

Mehr

Studienbeiträge in Bayern

Studienbeiträge in Bayern Studienbeiträge in Bayern Erfolgreich studieren in die eigene Zukunft investieren www.stmwfk.bayern.de Grundlegendes Ein besseres Studium ist einen Beitrag wert. Sie sind an einer bayerischen Hochschule

Mehr

Studiengebührenmodelle in den Bundesländern

Studiengebührenmodelle in den Bundesländern WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES Studiengebührenmodelle in den Bundesländern - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WF VIII G-002-2006 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Mehr

Informationen zu Studiengebühren

Informationen zu Studiengebühren Sehr geehrte(r) Studienbewerber(in), sehr geehrte(r) Studierende(r), Informationen zu Studiengebühren gemäß 3 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) werden für einen grundständigen Studiengang oder

Mehr

Inhalt. 1. Abschnitt Allgemeine Regelungen. Grundlagen

Inhalt. 1. Abschnitt Allgemeine Regelungen. Grundlagen Regelung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Evangelischen Hochschule Freiburg (Gebührenregelung) vom 20. April 2009 in der Fassung vom 28. Juni 2010 Der Rektor erlässt im Einvernehmen

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Infobroschüre Allgemeine Studiengebühren Diese Informationsbroschüre des Studentensekretariates der Universität Heidelberg soll Ihnen einen Überblick (Zweifelsfälle

Mehr

Studienbeiträge Informationen zum Gesetzentwurf. Partnerschaft für bessere Hochschulen

Studienbeiträge Informationen zum Gesetzentwurf. Partnerschaft für bessere Hochschulen Studienbeiträge Informationen zum Gesetzentwurf Partnerschaft für bessere Hochschulen Editorial Am 1. April 2006 soll das Studienbeitragsgesetz in Kraft treten. Dann werden die Hochschulen in Nordrhein-

Mehr

Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern

Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern Entwicklungsstand, Ähnlichkeiten und Unterschiede Hannover, den 11. Oktober 2006 Fatma Ebcinoğlu Fragen Welche Länder führen wann Studiengebühren/Studienbeiträge

Mehr

Stand der Einführung in Deutschland

Stand der Einführung in Deutschland HIS-Workshop Studiengebühren am 3./4. Juli 2006 in Hannover Stand der Einführung in Deutschland Vergleich der Ländermodelle Fatma Ebcinoğlu Fragen Welche Länder führen wann Studiengebühren ein? Welche

Mehr

Studienbeiträge Informationen zum Gesetz. Partnerschaft für bessere Hochschulen. www.innovation.nrw.de

Studienbeiträge Informationen zum Gesetz. Partnerschaft für bessere Hochschulen. www.innovation.nrw.de Studienbeiträge Informationen zum Gesetz Partnerschaft für bessere Hochschulen www.innovation.nrw.de Inhalt 3 Inhalt Editorial 4 Vorwort 5 Das NRW-Modell auf einen Blick 6 Ein Beitrag für ein besseres

Mehr

Artikel 1 Hessisches Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) ERSTER TEIL Beitragserhebung. 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung

Artikel 1 Hessisches Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) ERSTER TEIL Beitragserhebung. 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung Diese Fassung soll dem Landtag zur 3. Lesung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Fassung Erste Lesung Fassung Änderungsvorschläge Anmerkungen Artikel 1 Hessisches Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) ERSTER

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Das bayerische Modell zur Einführung von Studienbeiträgen Stand: 25.10.2005 INHALT 1. Grundlagen des bayerischen Modells 1.1 Regierungserklärung

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern

Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern (Stand: 17.06.2011) Anmerkung: Die folgende Übersicht

Mehr

www.horizon-messe.de Studienfinanzierung - Talkrunde -

www.horizon-messe.de Studienfinanzierung - Talkrunde - www.horizon-messe.de Studienfinanzierung - Talkrunde - INHALT Studienkosten BAföG Studienbeitragsdarlehen KfW-Studienkredit KfW-Bildungskredit Studienkredite von Privatbanken Bildungsfonds Stipendien Jobben

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage mit Antwort Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/378 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studienbedingungen in Deutschland und in der Schweiz

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studienbedingungen in Deutschland und in der Schweiz 14. Wahlperiode 18. 09. 2006 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studienbedingungen in Deutschland und in der Schweiz Kleine

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Workshop Studiengebühren 03/04.07.2006 Hannover. Darlehensmodell NRW.BANK

Workshop Studiengebühren 03/04.07.2006 Hannover. Darlehensmodell NRW.BANK Workshop Studiengebühren 03/04.07.2006 Hannover Darlehensmodell NRW.BANK 1. Produktbeschreibung (1/2) Darlehensbedingungen Darlehensberechtigte: Deutsche und Ausländer, welche die Darlehensvoraussetzungen

Mehr

BAFÖG STUDENTENKREDITE - STIPENDIUM. Late Summer School

BAFÖG STUDENTENKREDITE - STIPENDIUM. Late Summer School BAFÖG STUDENTENKREDITE - STIPENDIUM Late Summer School Bundesausbildungsförderungsgesetz Welche Ausbildung ist förderungsfähig? Studium an Hochschulen bei Masterstudiengängen: konsekutiver (weiterführender)

Mehr

Quelle: Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten und die Entrichtung von Studienbeiträgen Vom 15.

Quelle: Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten und die Entrichtung von Studienbeiträgen Vom 15. Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: StudKEinrV RP 2007 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Gliederungs- Nr: 223-41-26 Landesverordnung über die Einrichtung und Führung

Mehr

Studienfinanzierung Bafög, Stipendien, Auslandsaufenthalte Informationen rund um das Studium.

Studienfinanzierung Bafög, Stipendien, Auslandsaufenthalte Informationen rund um das Studium. Vortrag am 05.06.2012 am St. Ursula Berufskolleg in Düsseldorf Studienfinanzierung Bafög, Stipendien, Auslandsaufenthalte Informationen rund um das Studium. Gliederung 1. Der 2. Informationsquellen zur

Mehr

KfW-Studienkredit. Mit dem Studienkredit der KfW konzentriere ich mich auf das Wesentliche. Bank aus Verantwortung

KfW-Studienkredit. Mit dem Studienkredit der KfW konzentriere ich mich auf das Wesentliche. Bank aus Verantwortung KfW-Studienkredit Mit dem Studienkredit der KfW konzentriere ich mich auf das Wesentliche. Bank aus Verantwortung Sorgenfrei studieren Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW ein bundesweites Kreditangebot

Mehr

Kommentierung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Neugestaltung der Studienfinanzierung

Kommentierung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Neugestaltung der Studienfinanzierung Kommentierung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Neugestaltung der Studienfinanzierung Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes A r t i k

Mehr

Satzung der Medizinischen Hochschule Hannover für die Vergabe von Deutschlandstipendien

Satzung der Medizinischen Hochschule Hannover für die Vergabe von Deutschlandstipendien Stipendiensatzung der MHH vom12.06.2013 Satzung der Medizinischen Hochschule Hannover für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 12.06.2013 Die vorliegende Satzung regelt auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes

Mehr

GebührenVO_IWB_2015_02_12

GebührenVO_IWB_2015_02_12 Gebührenordnung für berufsbegleitende Bachelor- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie spezielle weiterbildende Studien an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 12. August 2013

Mehr

Satzung der Hochschule für bildende Künste Hamburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 20.10.2011

Satzung der Hochschule für bildende Künste Hamburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 20.10.2011 Satzung der Hochschule für bildende Künste Hamburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 20.10.2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010

Mehr

Einführung von Studiengebühren an der. Universität des Saarlandes

Einführung von Studiengebühren an der. Universität des Saarlandes Einführung von Studiengebühren an der Universität des Saarlandes Dr. Johannes Abele Universität des Saarlandes Projektmanagement Studiengebühren CHE-Forum Interne Umsetzung von Studienbeiträgen Rahmenbedingungen

Mehr

Pflicht zur Akkreditierung und Verhältnis von Akkreditierung und Genehmigung nach Bundesländern. Rechtsgrundlagen.

Pflicht zur Akkreditierung und Verhältnis von Akkreditierung und Genehmigung nach Bundesländern. Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/ Magister in den einzelnen Bundesländern (Stand: 29.06.2009) Pflicht zur

Mehr

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst informiert: Beiträge für ein erfolgreiches Studium

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst informiert: Beiträge für ein erfolgreiches Studium Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst informiert: Beiträge für ein erfolgreiches Studium Nr. 3/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, über Studienbeiträge ist in jüngster Zeit viel diskutiert

Mehr

Ordnung. der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. für die Vergabe von Deutschland-Stipendien

Ordnung. der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. für die Vergabe von Deutschland-Stipendien Ordnung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 20. Juli 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz StipG - vom 21.

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220-24

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220-24 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220-24 Gebührenordnung für berufsbegleitende Bachelor- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie spezielle

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 1 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2008 ausgegeben zu Saarbrücken, 14. Januar 2008 Nr. 1 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Gebührenordnung für Studierende in postgradualen Studiengängen,

Mehr

Satzung. der Fachhochschule Trier für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 19. Oktober 2011

Satzung. der Fachhochschule Trier für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 19. Oktober 2011 Satzung der Fachhochschule Trier für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 19. Oktober 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. S. 957,

Mehr

BAföG-Darlehen. Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

BAföG-Darlehen. Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) BAföG-Darlehen Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2002 Rückzahlung

Mehr

KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium

KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium Der Weg zum KfW-Studienkredit Der Antragsweg Das Antragsformular finden Sie im Online-Kreditportal unter www.kfw.de/studienkredit. Auf

Mehr

Pressemitteilung Nr. 177/2006 10. Oktober 2006

Pressemitteilung Nr. 177/2006 10. Oktober 2006 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Pressemitteilung Nr. 177/2006 10. Oktober 2006 Vorstellung des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens Wissenschaftsminister Goppel: soziale

Mehr

Informationen zu den Studiengebühren in Baden-Württemberg ab Sommersemester 2007

Informationen zu den Studiengebühren in Baden-Württemberg ab Sommersemester 2007 Informationen zu den Studiengebühren in Baden-Württemberg ab Sommersemester 2007 Inhaltsverzeichnis Einleitung...- 2-1. Warum muss ich Studiengebühren in Baden-Württemberg bezahlen?...- 5-2. Wann kommen

Mehr

2210-1-1-8-WFK. Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) Vom 18. September 2006

2210-1-1-8-WFK. Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) Vom 18. September 2006 Fundstelle: GVBl 006, S. 754 10-1-1-8-WFK Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) Vom 18. September 006 Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV)

Mehr

Sie wünschen sich Rückenwind für Ihre berufliche Qualifizierung?

Sie wünschen sich Rückenwind für Ihre berufliche Qualifizierung? MEISTER-BAföG AFBG Sie wünschen sich Rückenwind für Ihre berufliche Qualifizierung? Die Zukunftsförderer Erste Schritte auf dem Weg zum Meister Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das

Mehr

KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium

KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium KfW-Studienkredit Die flexible Finanzierung für Ihr Hochschulstudium Sorgenfrei studieren Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW ein bundesweites Kreditangebot für alle Studierenden zur Verfügung. Der

Mehr

Allgemeine Informationen: Begabtenförderungswerke (s.a. www.stipendiumplus.de):

Allgemeine Informationen: Begabtenförderungswerke (s.a. www.stipendiumplus.de): Allgemeine Informationen: Wir haben für Sie Informationen zu den zwölf durch Bundesmittel unterstützten Begabtenförderungswerken und einigen weiteren relevanten Stiftungen und Stipendien zusammengestellt.

Mehr

Auslandssemester wo und wie

Auslandssemester wo und wie Auslandssemester wo und wie Als free mover oder an eine Partnerhochschule? In Europa oder in Übersee? Freiwillig oder integriert? Als reguläres Semester oder als Urlaubssemester? 1 Semester oder 2 Semester?

Mehr

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3: Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage

Mehr

Studentenwerk Osnabrück

Studentenwerk Osnabrück Studentenwerk Osnabrück Wichtige Informationen zur Studienfinanzierung Frauke Blutguth stellvertretende Leiterin Abteilung Studienfinanzierung Kristin Delfs Sozialberatung 1 Unser Service rund ums Studium:

Mehr

1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, Seite 1 von 5

1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, Seite 1 von 5 Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien der HafenCity Universität Hamburg Vom 11. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vom 21. Juli 2010

Mehr

500 Euro für ein besseres Studium

500 Euro für ein besseres Studium 500 Euro für ein besseres Studium Informationen zum baden-württembergischen Studiengebührenmodell. Für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Eltern. Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für ein erfolgreiches

Mehr

Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der. Gefördert von der und vom

Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der. Gefördert von der und vom Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der Gefördert von der und vom 003_FL_StudiengebuehrenRZ.indd 1 22.01.2008 10:33:54 Uhr Studieren eine Investition in die Zukunft. Studieren

Mehr

dein weg in studium und beruf Tipps zur Studienfinanzierung abi.de Mit freundlicher Unterstützung Foto: Anahi Weber

dein weg in studium und beruf Tipps zur Studienfinanzierung abi.de Mit freundlicher Unterstützung Foto: Anahi Weber dein weg in studium und beruf go abi.de Tipps zur Studienfinanzierung Mit freundlicher Unterstützung Foto: Anahi Weber Was kostet ein Studium? Studieren bedeutet, für ein paar Jahre viel Zeit, Engagement

Mehr

Das Studium finanzieren - BAföG, Jobben, Stipendien, Darlehen -

Das Studium finanzieren - BAföG, Jobben, Stipendien, Darlehen - Immatrikulationsamt Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Das Studium finanzieren - BAföG, Jobben, Stipendien, Darlehen - TU Day, 28. Juni 2014 Übersicht Finanzielle Absicherung

Mehr

500 Euro für ein besseres Studium

500 Euro für ein besseres Studium 500 Euro für ein besseres Studium Informationen zum baden-württembergischen Studiengebührenmodell. Für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Eltern. Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für ein erfolgreiches

Mehr

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1.

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1. Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Bewilligungsjahr 2015/16 Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Meister-BAföG AFBG Die Förderung für Ihre Karriere

Meister-BAföG AFBG Die Förderung für Ihre Karriere Meister-BAföG AFBG Die Förderung für Ihre Karriere Wie gefördert wird Die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet über: 1. Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg auf den Rechtsgrundlagen des Deutschlandstipendiums

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Vom.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Vom. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften Vom Artikel 1 Hessisches Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) ERSTER TEIL Beitragserhebung

Mehr

Leseversion. Gebührenordnung der Technischen Fachhochschule Wildau

Leseversion. Gebührenordnung der Technischen Fachhochschule Wildau Leseversion Gebührenordnung der Technischen Fachhochschule Wildau Der Senat der Technischen Fachhochschule Wildau hat gemäß 2 Abs. 3 in Verbindung mit 67 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik () an der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Mehr

Bildungskredit. M e r k b l a t t. des Bundesministeriums für Bildung und. Forschung zum Bildungskreditprogramm

Bildungskredit. M e r k b l a t t. des Bundesministeriums für Bildung und. Forschung zum Bildungskreditprogramm Bildungskredit M e r k b l a t t des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bildungskreditprogramm Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung September 2001 - 2 - I. Welche

Mehr

Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien

Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 18. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli

Mehr

IMMATRIKULATIONSORDNUNG

IMMATRIKULATIONSORDNUNG HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HOCHSCHULE HILDESHEIM / HOLZMINDEN / GÖTTINGEN IMMATRIKULATIONSORDNUNG der HAWK HOCHSCHULE HILDESHEIM / HOLZMINDEN / GÖTTINGEN 2 IMMATRIKULATIONSORDNUNG

Mehr

Richtlinie der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Vergabe von Deutschlandstipendien

Richtlinie der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Vergabe von Deutschlandstipendien Richtlinie der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Vergabe von Deutschlandstipendien vom 19.10.2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vom 21. Juli 2010

Mehr

Lesefassung 22. Dezember 2015

Lesefassung 22. Dezember 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 22. Dezember 2015 Lesefassung

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1

Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1 Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1 Ingrid Dorschner-Wittlich 2 Für die Ausbildungen nach dem PsychThG zum Psychologischen Psychotherapeuten

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung

Mehr

Der KfW-Studienkredit. Nutzungsmöglichkeiten der Bildungsfinanzierung im Ausland

Der KfW-Studienkredit. Nutzungsmöglichkeiten der Bildungsfinanzierung im Ausland Der KfW-Studienkredit Nutzungsmöglichkeiten der Bildungsfinanzierung im Ausland Eckpunkte des Studienkredites für alle Studierenden im Erststudium monatliche Darlehen (Auszahlung) von 100 bis 650 Euro

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Besondere Situationen besondere Unterstützung. Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Besondere Situationen besondere Unterstützung. Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Besondere Situationen besondere Unterstützung Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Referent Sven Drebes Inhalt ALG II, vielleicht doch? Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Richtlinien für die Gewährung von Studienabschlussdarlehen

Richtlinien für die Gewährung von Studienabschlussdarlehen Bayerische Studentenwerke Darlehenskasse Richtlinien für die Gewährung von Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.v. Leopoldstraße15 80802 München Tel. (089) 38196-285

Mehr

Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm

Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 07.08.2014, Seite 245-249 Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften

Mehr

Wie studiere ich richtig? Geld!

Wie studiere ich richtig? Geld! Wie studiere ich richtig? Geld! & Alexandra Geßner Graduation Hat: Dixie Allan, webclipart.about.com 12.10.2012 Wie studiere ich richtig? Geld! Studiengebühren Bafög Jobben Stipendium Studiendarlehen GEZ

Mehr

Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2

Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2 Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2 Allgemeines Niemand darf durch die Studiengebühr davon abgehalten werden, ein Studium aufzunehmen. Aus diesem Grund besteht zum einen die Möglichkeit, unter bereits

Mehr

Finanzielle Förderung und Beratung aus Sicht der Studentenwerke

Finanzielle Förderung und Beratung aus Sicht der Studentenwerke Finanzielle Förderung und Beratung aus Sicht der Studentenwerke Bedarf an Finanzierungsberatung und die Rolle der Studentenwerke Achim Meyer auf der Heyde Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Gliederung

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 747 20. 12. 2006 Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studiengebührenbefreiung

Mehr

Gesetz über das Studentenwerk Berlin (Studentenwerksgesetz - StudWG)

Gesetz über das Studentenwerk Berlin (Studentenwerksgesetz - StudWG) Gesetz über das Studentenwerk Berlin (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 521), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2008, GVBl. Nr. 18, S. 208 Inhaltsübersicht* 1 Aufgaben

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius

GEBÜHRENORDNUNG. für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung GEBÜHRENORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius Wintersemester

Mehr

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Thomas Hentschel

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Thomas Hentschel Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Thomas Hentschel Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der gefördert von der und vom Unterstützt von der Landeselternschaft der Gymnasien

Mehr

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2015

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2015 Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2015 Hagen, 03. Juni 2015 Inhalt: 1. Gebührenordnung für die FernUniversität in Hagen vom 3. Juni 2015 Herausgeber: Der Rektor der FernUniversität

Mehr

FAQ zum Deutschlandstipendium

FAQ zum Deutschlandstipendium FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und

Mehr

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015.

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang General Management (M.A.) ab Jahrgang 15 (April) vom 3. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.

Mehr

Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien

Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom Juni 2014 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010

Mehr

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der gefördert von der Unterstützt von der Landeselternschaft der Gymnasien und dem

Mehr

Regelungen der Bundesländer zum Anerkennungsjahr

Regelungen der Bundesländer zum Anerkennungsjahr Regelungen der Bundesländer zum Anerkennungsjahr Baden-Württemberg: Mit dem erfolgreichen Studienabschluss (das Studium beinhaltet ein Praxissemester) und Übergabe des Abschlusszeugnisses wird gleichzeitig

Mehr

Ausschreibung Landesstipendium Niedersachsen 2015

Ausschreibung Landesstipendium Niedersachsen 2015 Ausschreibung Landesstipendium Niedersachsen 2015 Die Universität Vechta vergibt noch im Jahre 2015 58 Stipendien in Höhe von 500,- Euro (Einmalzahlung) finanziert aus Landesmitteln* Bewerben können sich

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung*

Allgemeine Gebührenordnung* Stand: Juli 2015 Allgemeine Gebührenordnung* der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 25. Juni 2007 Allgemeine Gebührenordnung vom 25. Juni 2007 ((Verkündungsblatt der FSU Jena Nr. 5/2007, S. 54) am

Mehr

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 18.10.2004 geändert am 18.07.2005 Aufgrund von 2 Abs. 1 und von 38 Abs.

Mehr

Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen

Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen UNIVERSITÄT BAYREUTH Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen 22.01.2014 I. ALLGEMEINES Nach Art. 5a BayHSchG

Mehr

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück

Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück Clever Studieren. Richtig Finanzieren. Barbara Rück Clever studieren. Richtig finanzieren. Eine Informationsoffensive der Für Eltern und Schüler der Sekundarstufe II Ziel: Aufklärung über tatsächliche

Mehr

Praktische Umsetzung durch die Hochschulen

Praktische Umsetzung durch die Hochschulen Praktische Umsetzung durch die Hochschulen Ein Werkstattbericht Dr. Dietmar Ertmann Beteiligung nach Bundesland Baden-Württemberg: 4 Bayern: 7 Berlin: 2 Brandenburg : 3 Bremen: 1 Hamburg: 1 Hessen: 2 Mecklenburg

Mehr