Studienbeiträge in Bayern

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1 Studienbeiträge in Bayern Erfolgreich studieren in die eigene Zukunft investieren

2 Grundlegendes Ein besseres Studium ist einen Beitrag wert. Sie sind an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben? Sie wollen in Bayern ein Studium beginnen? Eine gute Wahl! Schließlich erhalten Sie hier eine hochwertige wissenschaftliche Ausbildung. Das belegen zahlreiche deutschlandweite Untersuchungen: Unsere Hochschulen sind regelmäßig in der Spitzengruppe! Die hohe Qualität von Forschung und Lehre in Bayern sichert Ihre persönliche Zukunft. Sie sichert aber auch den Wissenschaftsstandort Bayern im internationalen Wettbewerb. Um diesen hohen Standard noch weiter auszubauen und um das Studium noch attraktiver und effizienter zu machen, brauchen die Hochschulen zusätzliche Mittel. Ab dem Sommersemester 2007 führt der Freistaat Bayern deshalb Studienbeiträge ein. Die entsprechenden Bestimmungen stehen im neuen Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 71), das seit 1. Juni 2006 in Kraft ist. Die Hochschulen erheben die Beiträge selbst und legen auch ihre genaue Höhe fest. Der Staat hat dafür lediglich einen Rahmen gesetzt: 3 An den Universitäten und Kunsthochschulen liegt der Studienbeitrag pro Semester zwischen 300 Euro und 500 Euro. 3 An den Fachhochschulen liegt der Studienbeitrag pro Semester zwischen 100 Euro und 500 Euro. Der Studienbeitrag kann sowohl für alle Studiengänge an einer Hochschule gleich hoch sein oder von Studiengang zu Studiengang variieren. Damit werden sich Studium und Lehre verbessern. Denn die zusätzlichen Einnahmen kommen Ihnen, den Studierenden, zugute. Gleichzeitig bleiben die finanziellen Leistungen des Freistaates für seine 26 Hochschulen insgesamt etwa 2,8 Milliarden Euro jährlich voll erhalten. Das heißt unter dem Strich: Den bayerischen Hochschulen steht mehr Geld zur Verfügung. Schätzungsweise werden sie durch die Studienbeiträge 150 bis 200 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Dadurch entstehen im Bereich der Lehre neue Spielräume. Deutliche Verbesserungen sind möglich. Was man grundsätzlich nicht vergessen sollte: Akademikerinnen und Akademiker haben im Durchschnitt sowohl bessere Chancen am Arbeitsmarkt als auch ein höheres Einkommen. Studienbeiträge sind also Investitionen in Ihre eigene Zukunft! Auf einen Blick 3 Studierende in Bayern egal in welchem Semester leisten ab dem Sommersemester 2007 einen Studienbeitrag. 3 Die genaue Höhe (max. 500 Euro) legt die Hochschule fest. 2 3

3 Vorteile Die Studierenden werden unmittelbar profitieren. Die Beiträge stehen den Hochschulen mit dem Beginn des Sommersemesters 2007 zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie als Beitragszahler unmittelbar davon profitieren werden. Schließlich soll Ihre finanzielle Eigenleistung auch Ihnen zugute kommen! Die Verwendung der Studienbeiträge ist zweckgebunden. Im Klartext heißt das: Die Zusatzeinnahmen dienen allein der Verbesserung der Studienbedingungen. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, legen die Hochschulen selbst fest. Denn wer wüsste das besser als die Betroffenen vor Ort also die Lehrenden, die Hochschulleitung und vor allem die Studentinnen und Studenten? Deshalb werden so das Gesetz die Studierenden bei der Verwendung der Mittel in angemessener Weise mitentscheiden. Jeder soll schnell und erfolgreich studieren können das ist das Ziel. Die Vorteile liegen auf der Hand: 3 Durch eine intensivere, individuelle Studienberatung wird sich die Abbrecherquote verringern. 3 Durch ein besseres Lehrangebot wird die Studiendauer kürzer. 3 Durch mehr Tutorien und Kleingruppenveranstaltungen können Studentinnen und Studenten ihre Leistungen verbessern. 3 Durch mehr Praktika werden sie gezielter gefördert. An manchen Hochschulen erarbeitet beispielsweise ein Gremium, das zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist, Konzepte, wofür man die Studienbeiträge am besten einsetzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem: 3 eine intensive und persönliche Betreuung in kleinen Übungsgruppen, 3 zusätzliche Lehrbeauftragte und Tutoren, 3 längere Öffnungszeiten der Bibliotheken, 3 eine moderne EDV- und Hörsaalausstattung, 3 zusätzliche Exkursionen und Projektpraktika, 3 eine gezielte und erweiterte Beratung. 4 5

4 Darlehen Jeder Studienberechtigte in Bayern wird studieren können. Jeder, der leistungsfähig ist, soll auch in Zukunft studieren können. Deshalb haben wir in Bayern ein Modell entwickelt, das sowohl sozial ausgewogen als auch individuell zugeschnitten ist. Es umfasst drei Säulen: 3 ein Darlehensangebot, 3 Leistungsanreize, 3 sowie Befreiungsmöglichkeiten. Die Studienbeiträge werden zu einem neuen Verantwortungsbewusstsein führen: bei den Studierenden ebenso wie bei den Lehrenden. Sie sind Partner mit dem gemeinsamen Ziel einer optimalen Ausbildung! Wir wollen, dass alle Studierenden den Wert eines Studiums erkennen und motiviert sowie zielgerichtet studieren. Wir wollen aber auch, dass die Hochschulen noch gezielter auf die Bedürfnisse ihrer Studenten reagieren. Als zahlende Kunden können Sie künftig eine entsprechende Gegenleistung einfordern. Die Qualität der Lehre soll ständig vorangetrieben werden. Studienbeiträge sind somit eine wichtige Säule für ein dauerhaft leistungsfähiges bayerisches Hochschulsystem. Auf einen Blick 3 Studienbeiträge schaffen bessere Studienbedingungen. 3 Bei der Verwendung entscheiden Sie als Studierende mit. Ein Hochschulstudium wird somit auch in Zukunft nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Es gibt die Möglichkeit, die Studienbeiträge über das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren und zwar unabhängig vom Studiengang und ohne Sicherheiten oder Bonitätsprüfung. Darlehensberechtigt sind: 3 Deutsche, EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Angehörige, 3 Ausländer, die Deutschen gleichgestellt sind, 3 und Bildungsinländer also Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Das Darlehen gibt es für die Dauer des Erststudiums und in Höhe des jeweiligen Studienbeitrags. Es schließt einen darauf aufbauenden Masterstudiengang mit ein. Weiterbildende Masterstudiengänge sind jedoch ausgenommen. Grundsätzlich gilt eine maximale Auszahlungsdauer von zehn Semestern. Sie kann um bis zu vier Semester verlängert werden, wenn aller Voraussicht nach in diesem Zeitraum das Studium 6 7

5 erlassen und durch den Sicherungsfonds (s. u.) ausgeglichen. 3 Wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, wird das Darlehen erlassen. Auch im Todesfall verfallen die Schulden (auf Antrag der Erben). abgeschlossen wird. Das Darlehen wird höchstens bis zum 40. Lebensjahr und direkt an die Hochschule ausbezahlt. Niemand soll mit erdrückenden Schulden ins Berufsleben starten. Deshalb haben wir großen Wert darauf gelegt, dass das Darlehenssystem sozialverträglich ist. Dazu gibt es Abfederungen: 3 Die Studierenden zahlen das Darlehen spätestens zwei Jahre nach dem Studium zurück aber erst ab einem Einkommen von Euro netto im Monat (zuzüglich 480 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner und 435 Euro für jedes Kind). 3 Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in moderaten individuellen Monatsraten (mind. 20 Euro). Sie kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. 3 Die Zinsen werden sozialverträglich sein. Beim derzeitigen allgemeinen Zinsniveau (Stand: Oktober 2006) würden sie unter 6 Prozent liegen. 3 Wer BAföG bekommt, muss einschließlich des Darlehens und der Zinsen höchstens Euro zurückzahlen. Alles, was über dieser Verschuldungsgrenze liegt, wird Jede Hochschule zahlt 10 Prozent des Beitragsaufkommens in einen Sicherungsfonds ein. Der Fonds begrenzt das Risiko für die Darlehensempfänger und sorgt dafür, dass sie nicht übermäßig belastet werden: Er übernimmt beispielsweise die Zinsen, wenn sie die Einkommensgrenze (s. o.) nicht erreichen, und springt ein, wenn die Verschuldungsobergrenze aus BAföG und Darlehen überschritten ist. Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen wird derzeit über die KfW-Förderbank angeboten. Daneben bieten verschiedene Banken weitere Studienkredite an, die die kompletten Lebenshaltungskosten abdecken. Informationen erhalten Sie direkt bei den Banken. Auf einen Blick 3 Sie können ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Den Antrag gibt es ab Dezember 2006 im Internet. Sie geben ihn an Ihrer Hochschule ab. Den Link dazu finden Sie unter: 3 Vorteil: Die Hochschulen bekommen das Geld sofort. Sie als Studierende zahlen das Darlehen erst zurück, wenn Sie genug verdienen. 8 9

6 Befreiungen Ausnahmen aus verschiedenen Gründen sind möglich. Weil alle Studierenden von besseren Studienbedingungen profitieren, müssen grundsätzlich auch alle den Beitrag entrichten egal in welchem Semester sie sich befinden! Aber es gibt Ausnahmen. Nicht zahlen müssen Studierende: 3 während eines Urlaubs- oder Praktikumssemesters, 3 während des Praktischen Jahres im Medizinstudium, 3 während der Promotion (bis zu 6 Semester) 3 und während der Teilnahme am Studienkolleg oder am Vorbereitungsstudium einer Fachhochschule. Befreiungen aus sozialen Gründen sind auf Antrag möglich: 3 für Studierende, die ein Kind unter 10 Jahren oder ein behindertes Kind pflegen und erziehen, 3 für Studierende, deren Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten (Die Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes ist dem gleichgestellt), 3 für ausländische Studierende, wenn entsprechende Abkommen oder Hochschulpartnerschaften bestehen, 3 und für Studierende, für die der Studienbeitrag trotz der Darlehensmöglichkeit eine unzumutbare Härte darstellt (z. B. für Schwerbehinderte). Darüber hinaus haben die Hochschulen die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent der Studierenden die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen: Das kann für herausragende Leistungen und für besonderes Engagement an der Hochschule (z. B. in der Hochschulselbstverwaltung oder als Tutor/-in) gewährt werden. Leistung und Engagement sollen sich lohnen! Auf einen Blick 3 Ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen, erfahren Sie an der Hochschule. 3 Die Anträge dafür erhalten Sie ebenfalls dort

7 Spezielle Fragen Auch darauf gibt es Antworten. Nicht jeder Fall ist gleich. Und der Teufel steckt bekanntlich oft im Detail. Vielleicht haben auch Sie noch Fragen zu Ihrer ganz speziellen Studien- und Lebenssituation. Mit folgender Liste hoffen wir aber, möglichst viele Ihrer Fragen zu beantworten: 3 Wer an zwei Hochschulen eingeschrieben ist, zahlt zwei Studienbeitragssätze. Das gilt nicht, wenn man im Rahmen eines Doppelstudiums an zwei Hochschulen immatrikuliert sein muss. In diesem Fall ist der Beitrag an der Hochschule zu entrichten, bei der schwerpunktmäßig die Lehrveranstaltungen stattfinden. 3 Wer an einer Hochschule in zwei Studiengängen eingeschrieben ist, zahlt den Studienbeitrag nur einmal. 3 Die Gebühren für Langzeitstudenten und für ein Zweitstudium wird es ab dem Sommersemester 2007 nicht mehr geben. 3 Für Weiterbildungsstudiengänge zahlt man keine Studienbeiträge. Dafür werden auch zukünftig besondere Entgelte erhoben. 3 Wer während des Studiums in ein anderes Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wechselt, erhält ab diesem Zeitpunkt kein Bayerisches Studienbeitragsdarlehen mehr. Die Rückzahlung des bereits ausgezahlten Darlehens beginnt trotzdem erst nach Beendigung des Studiums. 3 Die Beitragspflicht gilt für alle, die im Sommersemester 2007 an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben sind, auch wenn man zuvor den Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. 3 Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro an den Hochschulen bleibt bestehen

8 Modellrechnungen So sieht s im konkreten Einzelfall aus. Fall 1: 3 Studiendauer: 6 Semester 3 Darlehen: 300 Euro pro Semester, insgesamt: Euro 3 Rückzahlung: 98 Euro pro Monat Die Rückzahlung dauert 23 Monate. Es fallen insgesamt 456,37 Euro Zinsen an. Alles in allem muss man 2.256,37 Euro zurückzahlen. Fall 2: 3 Studiendauer: 8 Semester 3 Darlehen: 400 Euro monatlich, insgesamt: Euro 3 Rückzahlung: 100 Euro pro Monat Die Rückzahlung dauert 3 Jahre und 8 Monate. Es fallen insgesamt 1.103,91 Euro Zinsen an. Alles in allem muss man 4.303,91 Euro zurückzahlen. Fall 3: 3 Studiendauer: 8 Semester 3 Darlehen: 500 Euro pro Semester, insgesamt: Euro 3 Rückzahlung: 150 Euro pro Monat Die Rückzahlung dauert 3 Jahre. Es fallen insgesamt 1.282,44 Euro Zinsen an. Alles in allem muss man 5.282,44 Euro zurückzahlen. Fall 4: 3 Studiendauer: 8 Semester 3 Darlehen: 500 Euro pro Semester, insgesamt: Euro 3 Rückzahlung: 50 Euro pro Monat Die Rückzahlung dauert 10 Jahre und 11 Monate. Es fallen insgesamt 2.554,25 Euro Zinsen an. Alles in allem muss man 6.554,25 Euro zurückzahlen. Fall 5: 3 Studiendauer: 10 Semester 3 Darlehen: 500 Euro monatlich, insgesamt: Euro 3 Rückzahlung: 150 Euro pro Monat Die Rückzahlung dauert 3 Jahre und 11 Monate. Es fallen insgesamt 1.936,59 Euro Zinsen an. Alles in allem muss man 6.936,59 Euro zurückzahlen. Zugrunde gelegt wurde jeweils ein Zinssatz von 5,8 Prozent. Dieser kann sich verändern, da er Schwankungen des allgemeinen Zinsniveaus unterliegt. Zudem basieren die Modellrechnungen darauf, dass die Rückzahlung 18 Monate nach dem Ende der Darlehensauszahlung beginnt

9 Aktuelles zum Thema Studienbeiträge gibt es im Internet unter: Fragen dazu beantwortet die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Tel.: / direkt@bayern.de BAYERN DIREKT Impressum: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst München Grafische Gestaltung: FIRST AD Werbeagentur GmbH, München Bildrechte: Ein Teil der Abbildungen wurde freundlicherweise von den bayerischen Hochschulen zur Verfügung gestellt. Oktober 2006

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