022. KLEMPNERARBEITEN

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Transkript:

022. KLEMPNERARBEITEN Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment 022.1. Allgemeine technische Bedingunen 022.2. Besondere technische Bedingungen Version 3.0 / 30.10.2002

Wichtige Anmerkung: Bei Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsstreitigkeiten gilt die französische Fassung. Oktober 2002 Dokument ausgearbeitet vom CRTI-B

Inhaltsverzeichnis 022. Klempnerarbeiten... 5 022.1.Allgemeine technische Bedingungen... 5 022.1.1. Allgemeines... 5 022.1.2. Stoffe, Bauteile... 6 1.2.1. Dachrinnen und Regenfallrohre... 6 1.2.2. Zinkbleche und Zinkbänder... 6 1.2.3. bleche und bänder... 6 1.2.3.1. Feuerverzinkte und beschichtete bleche- und bänder... 6 1.2.3.2. Nichtrostende bleche und bänder... 6 1.2.4. Kupferbleche, Kupferbänder, Kupferprofile... 7 1.2.5. Aluminium und Aluminiumlegierungen... 7 1.2.6. Bleche aus Blei und Bleilegierungen... 7 1.2.7. Feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile... 7 1.2.8. Verbindungsstoffe (Schweiß- und Lötstoffe)... 8 022.1.3. Ausführung... 9 1.3.1. Allgemeines... 9 1.3.2. Metall-Dachdeckungen (Falz- und Leistendächer), Metall- Wandbekleidungen... 12 1.3.3. Kehlen... 14 1.3.4. Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse... 14 1.3.5. Dachrinnen, Rinnenhalter, Regenfallrohre... 15 022.1.4. Nebenleistungen, besondere Leistungen... 16 1.4.1. Nebenleistungen... 16 1.4.2. Besondere Leistungen... 16 022.1.5. Abrechnung... 18 1.5.1. Allgemeines... 18 1.5.2. Es werden abgezogen... 18 022.2.Besondere technische Bedingungen... 19 022.2.1. Beschreibung der Bauwerke... 19 022.2.2. Artikel in Bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen... 19

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten 022. Klempnerarbeiten 022.1. Allgemeine technische Bedingungen 022.1.1. Allgemeines Klempnerarbeiten werden gemäß den einschlägigen Normen, in abnehmender Reihenfolge, ausgeführt, insbesondere: die europäischen Normen; die DIN 18339, "VOB Teil C : Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Klempnerarbeiten, Ausgabe, Dezember 1992", welche dem vorliegenden Dokument zugrunde liegt. die einschlägigen Normen und Vorschriften der Herkunftsländer der Stoffe und Bauteile, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die C.T.G. 022. "Klempnerarbeiten" gelten nicht für: Deckungen mit genormten Well-, Pfannen- und Trapezblechen (siehe C.T.G. 020. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten"); Fassaden und Bekleidungen mit Metallbauteilen; Blecharbeiten bei Wärmedämmarbeiten. Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der C.T.G. 0. "Clauses Techniques Générales applicables à tous les corps de métiers". Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der C.T.G. 022. vor. Die besonderen Bestimmungen in bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen, sind in den besonderen technischen Bedingungen aufgeführt. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 5

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten 022.1.2. Stoffe, Bauteile Ergänzend zur C.T.G. 0., Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen nachstehend aufgeführt. 1.2.1. Dachrinnen und Regenfallrohre EN 607 EN 612 Hängedachrinnen und Zubehörteile aus PVC-U-Begriffe, Anforderungen und Prüfung. Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech-Begriffe, Einteilung und Anforderungen. 1.2.2. Zinkbleche und Zinkbänder EN 988 Zink und Zinklegierungen Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen. 1.2.3. bleche und bänder 1.2.3.1. Feuerverzinkte und beschichtete bleche- und bänder EN 10142 Kontinuierlich feuerverzinktes Blech und Band aus weichen Stählen zum Kaltumformen; Technische Lieferbedingungen. EN 10143 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus ; Grenzabmaße und Formtoleranzen. EN 10147 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus Baustählen Technische Lieferbedingungen. 1.2.3.2. Nichtrostende bleche und bänder EN 10028-7 EN 10088-2 EN 10258 EN 10259 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen Teil 7: Nichtrostende Stähle. Nichtrostende Stähle Teil 2; Technische Lieferbedingungen für Blech und Band für allgemeine Verwendung. Kaltband und Kaltband in Stäben aus nichtrostendem und hitzebeständigem -Grenzabmaße und Formtoleranzen. Kaltbreitband und Blech aus nichtrostendem und hitzebeständigem Grenzabmaße und Formtoleranzen. 6 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten 1.2.4. Kupferbleche, Kupferbänder, Kupferprofile Für Kupferbleche und Kupferbänder ist SF-Cu nach DIN 1787 "Kupfer; Halbzeug" zu verwenden. Ferner gelten: DIN 1751 DIN 1759 DIN 1791 EN 1652 Bleche und Blechstreifen aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen, kaltgewalzt; Maße. Rechteckstangen aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen, gezogen, mit scharfen Kanten; Maße, zulässige Abweichungen, statische Werte. Bänder und Bandstreifen aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen, kaltgewalzt; Maße Kupfer und Kupferlegierungen Platten, Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur allgemeinen Verwendung. 1.2.5. Aluminium und Aluminiumlegierungen EN 485-1 EN 485-2 EN 485-4 EN 754-2 EN 755-2 DIN 17611 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten: Teil 1: Technische Lieferbedinungen. Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten: Teil 2: Mechanische Eigenschaften. Aluminium und Aluminiumlegierungen-Bänder, Bleche und Platten: Teil 4: Grenzabmaße und Formtoleranzen für kaltgewalzte Erzeugnisse. Aluminium und Aluminiumlegierungen Gezogene Stangen und Rohre Teil 2: Mechanische Eigenschaften. Aluminium und Aluminiumlegierungen - Stranggepreßte Stangen, Rohre und Profile Teil 2 : Mechanische Eigenschaften Anodisch oxidierte Erzeugnisse aus Aluminium und Aluminium- Knetlegierungen; Technische Lieferbedingungen. 1.2.6. Bleche aus Blei und Bleilegierungen EN 12548 DIN 17640, partie 1 DIN 59610 Blei und Bleilegierungen - Bleilegierungen in Blöcken für Kabelmäntel und Muffen. Bleilegierungen. Bleche aus Blei, Maße. 1.2.7. Feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile EN ISO 1461 EN ISO 1461 Beiblatt 1 Durch Feuerverzinken auf aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) Anforderungen und Prüfungen. Durch Feuerverzinken auf aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) Anforderungen und Prüfungen; Hinweise zur Anwendung der Norm. Feuerverbleite teile müssen gut haftende und dichte Überzüge aufweisen. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 7

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten 1.2.8. Verbindungsstoffe (Schweiß- und Lötstoffe) EN ISO 3506-1 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen Teil 1 : Schrauben. EN ISO 3506-2 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen Teil 2 : Muttern. EN ISO 3506-3 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen Teil 3 : Gewindestifte und ähnliche, nicht auf Zug beanspruchte Schrauben. EN 29453 Weichlote - Chemische Zusammensetzung und Lieferformen. DIN 1707-100 Weichlote Chemische Zusammensetzung und Lieferformen. DIN 1732, partie 1 Schweisszusätze für Aluminium und Aluminiumlegierungen; Zusammensetzung, Verwendung, Technische Lieferbedingungen. EN 1045 Hartlöten - Flußmittel zum Hartlöten - Einteilung und technische Lieferbedingungen. EN 29454-1 Flußmittel zum Weichlöten - Einteilung und Anforderungen Teil 1 : Einteilung, Kennzeichnung und Verpackung. EN 1044 Hartlöten-Lötzusätze EN 1600 Schweißzusätze - Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenschweißen von nichtrostenden und hitzebeständigen Stählen Einteilung. 8 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten 022.1.3. Ausführung Ergänzend zur C.T.G. 0., Abschnitt 3, gilt: 1.3.1. Allgemeines Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe Clauses Contractuelles Générales 1.2.5.) insbesondere geltend zu machen bei: ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z.b. bei zu rauhen, zu porigen, feuchten, verschmutzten oder verölten Flächen; ungenügenden Schalungsdicken, zu scharfen Schalungskanten und Graten, Unebenheiten, fehlenden Abrundungen an Ecken und Kanten; fehlenden oder ungeeigneten Befestigungsmöglichkeiten, z.b. an Anschlüssen, Aussparungen, Durchdringungen; fehlender Be- und Entlüftung bei zu durchlüftenden Dächern und Wandbekleidungen; ungeeigneter Art und Lage von Durchdringungen, Entwässerungen, Anschlüssen, Schwellen und dergleichen; Abweichung von der Waagerechten oder dem Gefälle, das in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben oder nach Sachlage nötig ist; fehlenden Höhenbezugspunkten je Geschoß; fehlenden oder ungenügenden Ausdehnungsmöglichkeiten; fehlenden oder ungenügenden baulichen Voraussetzungen für Sicherheitsüberläufe; fehlenden Sätteln an Dachdurchdringungen. Bei Verwendung verschiedener Metalle müssen, auch wenn sie sich nicht berühren, schädigende Einwirkungen aufeinander ausgeschlossen sein; dies gilt insbesondere in Fließrichtung des Wassers. Metalle sind gegen schädigende Einflüsse angrenzender Stoffe, z.b. Mörtel, Steine, Beton, Holzschutzmittel, durch eine geeignete Trennschicht z.b. aus Glasvlies-Bitumendachbahn zu schützen. Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich die Teile bei Temperaturänderungen schadlos ausdehnen zusammenziehen oder verschieben können. Hierbei ist von einer Temperaturdifferenz von 100 K - im Bereich von -20 C bis + 80 C auszugehen. Die Abstände von Dehnungsausgleichern sind abhängig von deren Ausführung und der Art und Anordnung der Bauteile zu wählen. Folgende Abstände der Ausgleicher untereinander dürfen nicht überschritten werden: in wasserführenden Ebenen: für eingeklebte Einfassungen, Winkelanschlüsse, Rinneneinhänge und Shedrinnen 6 m, für Strangpreß-Profile 6 m. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 9

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten außerhalb wasserführender Ebenen: für Mauerabdeckungen, Dachrandabschlüsse, nicht eingeklebte Dachrinnen mit Zuschnitt über 500 mm 8 m, bei 14 m, für Scharen von Dachdeckungen und Wandbekleidungen, bei innenliegenden, nicht eingeklebten Dachrinnen mit Zuschnitt unter 500 mm, Hängedachrinnen mit Zuschnitt über 500 mm 10 m, bei 14 m, für Hängedachrinnen bis 500 mm Zuschnitt 15 m. Für die Abstände von Ecken oder Festpunkten gelten jeweils die halben Längen. Gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Für Hafte und Befestigungsmittel gelten die Anforderungen gemäss Tabelle 1. Halter für Dachrandeinfassungen und Verwahrungen im Deckbereich sind bündig einzulassen und versenkt zu verschrauben. Anschlüsse an höhergeführten Bauwerksteile müssen mindestens 150 mm über der Oberkante des Dachbelags hochgeführt und regensicher verwahrt werden. Durchdringungen von Dächern oder Bekleidungen sind regendicht mit der Deckung oder Bekleidung einzufassen oder zu verbinden, z.b. durch Falten, Falzen, Nieten, Löten oder Schweißen. Alle einzuklebenden Metallanschlüsse müssen Klebeflansche von mindestens 120 mm Breite aufweisen. Verbindungen sind wasserdicht auszuführen. Bei Längen über 3 m ist die Befestigung indirekt auszuführen. 10 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten Tabelle 1. Hafte- und Befestigungsmittel; Anforderungen Werkstoff 1) der zu befestigen den Teile Werkstoff Hafte Befestigungsmittel 2) Dicke mm gerauhte Nägel Werkstoff Maße mm x mm Senkkopfschrauben Werkstoff Maße mm x mm 1 2 3 4 5 6 7 Titanzink >0,7 1 Titanzink feuerverzinkter >0,6 feuerverzinkter >(2,8 x 25) feuerverzinkter >(4 x 25) Aluminium 3) >0,8 2 feuerverzinkter feuerverzinkter >0,6 Aluminium 3) >0,8 feuerverzinkter >(2,8 x 25) feuerverzinkter >(4 x 25) 3 Aluminium Aluminium 3) >0,8 Aluminium >(3,8 x 25) feuerverzinkter >(4 x 25) Edelstahl >0,4 Edelstahl >(2,5 x 25) Edelstahl >(4 x 25) 4 Kupfer Kupfer >0,6 Kupfer >(2,8 x 25) Kupfer- > (4 x 25) Zink- Legierung Edelstahl > (4 x 25) Kupfer > (4 x 25) 5 Edelstahl Edelstahl >0,4 Kupfer >(2,8 x 25) Kupfer- > (4 x 25) Zink- Legierung Edelstahl > (4 x 25) Kupfer > (4 x 25) 6 Blei Kupfer >0,7 Kupfer >(2,8 x 25) Kupfer- > (4 x 30) Zink- Legierung Edelstahl > (4 x 30) Kupfer > (4 x 30) 1) Die erforderliche Schalungsdicke bei Dachdeckungen beträgt mindestens 30 mm, bei allen anderen Werkstoffen mindestens 24 mm. 2) Je Haft mindestens 2 Stück mit einer Einbindetiefe von mindestens 20 mm. 3) Bei Schiebehaften ist das Unterteil mindestens 1 mm dick auszuführen. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 11

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten Tabelle 2. Metalldeckung: Breite und Länge der Scharen, Werkstoffdicken, Anzahl und Abstand der Hafte Gebäudehöhe m bis 8 über 8 bis 20 über 20 bis 100 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Scharenbreite 1) in mm = 520 620 720 920 520 620 2) 720 2 Werkstoff Scharenlänge Mindestwerkstoffdicke mm m 520 2) 620 3 Aluminium <10 0,7 0,8 0,8-3) 0,7 0,8-3) 0,7-3) 4 Kupfer <10 0,6 0,6 0,7-3) 0,6 0,6-3) 0,6-3) 5 Titanzink <10 0,7 0,7 0,8-3) 0,7 0,7-3) 0,7-3) 6 feuerverzinkter <14 0,6 0,6 0,6 0,7 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 7 Hafte, Anzahl und Abstand untereinander 4) 8 Allgemeiner Dachbereich 9 Dachrandbereich nach DIN 1055 T4 (1/8 der Gebäudebreite) Anzahl Stück/m 2 4 5 6 Abstand mm <500 <420 <360 <280 <400 <330 <280 <330 <280 Anzahl 6 8 5) 8 Stück/m 2 Abstand mm <500 <420 <360 <280 <330 <280 <240 <250 <210 1) Die Scharenbreiten errechnen sich aus den Band- bzw. Blechbreiten von 600, 700, 800 und 1000 mm abzüglich ± 80 mm bei Falzdächern. Für Leistendächer ergibt sich eine geringere Scharenbreite in Abhängigkeit vom Leistenquerschnitt.. 2) Größere Scharenbreite unzulässig. 3) Unzulässig. 4) Anforderungen an Hafte siehe Tabelle 1. 5) Für Kupferdeckung statt Nägel auch Schrauben aus Kupfer-Zink-Legierung 4 x 25, 6 Stück/m² mit max. 300 mm Abstand. 1.3.2. Metall-Dachdeckungen (Falz- und Leistendächer), Metall- Wandbekleidungen Metall-Dachdeckungen sind aus Bändern herzustellen. Metall-Wandbekleidungen sind aus Bändern nach dem Doppelfalzsystem herzustellen. 12 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten Bei Dachneigungen unter 5% (3 ) sind die Längsfalze zusätzlich abzudichten. Für Metall-Dachdeckungen ist eine Trennschicht aus Glasvlies- Bitumendachbahnen, fein besandet, einzubauen. Metallfalzdächer müssen senkrecht zur Traufe doppelte Stehfalze von mindestens 23 mm Höhe haben. Leistendächer sind nach dem Deutschen Leistensystem auszuführen. Der Leistenquerschnitt muß mindestens 40 mm x 40 mm betragen. Scharenlänge, Scharenbreite und Werkstoffdicke sowie Anzahl der Hafte sind Tabelle 2 zu entnehmen. Zwischen den Unterkanten der Längsaufkantung der Scharen ist ein Abstand von 3 mm zur Aufnahme der Dehnung zwischen den Falzen vorzusehen. Quernähte sind nachtabelle 3 auszubilden. Tabelle 3. Quernähte Dachneigung Art der Quernähte 1 2 1 58 % (30 ) und größer Überlappung 100 mm 2 47 % (25 ) größer einfacher Querfalz 3 18 % (10 ) und größer einfacher Querfalz mit Zusatzfalz 4 13 % (7 ) und größer doppelter Querfalz (ohne Dichtung) 5 kleiner als 13 % (7 ) wasserdichte Ausführung je nach verwendetem Werkstoff gelötet, genietet oder doppelt gefalzt mit Dichtung Ist der Abstand zwischen First und Traufe größer als die zulässige Scharenlänge nach Tabelle 2, ist ein Gefällesprung mit mindestens 60 mm Höhe vorzusehen. Die Traufe ist so auszubilden, dass die Längenänderungen der Scharen und die Windsoglasten aufgenommen werden. Die Scharenenden müssen mittels Umschlag an dem als Haftstreifen ausgebildeten Traufblech befestigt sein. Bei durchlüfteten Dächern (Kaltdächern) dürfen durch die Ausführung der Metalldeckung die Lüftungsquerschnitte nicht beeinträchtigt werden. Bei Metall-Wandbekleidungen muss die Überdeckung in der Senkrechten bei glatten Stößen mindestens 50 mm betragen. Hinterlüftete Aussenwandbekleidungen sind nach DIN 18516 Teil 1 "Aussenwandbekleidungen, hinterlüftet; Anforderungen, Prüfgrundsätze" auszuführen. Bei der Verwendung von Faserzementplatten sind asbestfreie Produkte, die von einem anerkannten Kontrollorganismus zugelassen sind, zu verwenden. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 13

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten 1.3.3. Kehlen Kehlen aus Metall sind auf beiden Seiten mit aufgebogenem Wasserfalz auszuführen. Ungelötete Überdeckungen müssen mindestens 100 mm betragen. Bei Kehlneigungen unter 26% (15 ) müssen Überdeckungen gelötet werden. Metallkehlen müssen vollflächig aufliegen. 1.3.4. Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse Die erforderliche Werkstoffdicke ist in Abhängigkeit von der Größe, der Zuschnittsbreite, der Formgebung, der Befestigung, der Unterkonstruktion und dem verwendeten Werkstoff zu wählen, dabei ist die Mindestdicke für gekantete Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse nach Tabelle 4 einzuhalten. Die Mindestdicke für Strangpreßprofile muss 1,5 mm betragen; für auf Unterkonstruktion verlegte Metallteile gilt Tabelle 2. Tabelle 4. Mindestwerkstoffdicken für gekantete Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse gekantete Werkstoff Dachrandabschlüsse Mauerabdeckungen Anschlüsse mindestens mindestens mindestens 1 2 3 4 1 Aluminium 1,2 mm 0,8 mm 0,8 mm 2 Kupfer 0,8 mm 0,7 mm 0,7 mm (halbhart) 3 verzinkter 0,7 mm 0,7 mm 0,7 mm 4 Titanzink 0,8 mm 0,7 mm 0,7 mm 5 Edelstahl 0,7 mm 0,7 mm 0,7 mm Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse sind mit korrosionsgeschützten Befestigungselementen verdeckt abzubringen. Für den Dehnungsausgleich gilt Abschnitt 1.3.1., Punkt 4. Abdeckungen müssen eine Tropfkante mit mindestens 20 mm Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen aufweisen. Alle Ecken sind je nach Werkstoff durch Falzen, Nieten, Weichlöten, Hartlöten oder Schweißen regendicht auszuführen. Aufgesetzte Kappleisten sind mindestens alle 250 mm, Wandanschlußschienen mindestens alle 200 mm zu befestigen. 14 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten 1.3.5. Dachrinnen, Rinnenhalter, Regenfallrohre Dachrinnen, Regenfallrohre und Zubehör sind nach DIN 18460 "Regenfalleitungen ausserhalb von Gebäuden und Dachrinnen; Begriffe, Bemessungsgrundlagen" zu bemessen und nach EN 612 auszuführen. Querschnitte und Abstände der Rinnenhalter sind nach EN 612 zu bemessen. Bei Metalldächern und bei Dachabdichtungen aus Bahnen sind die Halter in die Schalung bündig einzulassen und versenkt zu befestigen. Für die Abführung von Regenwasser während der Bauzeit sind Wasserabweiser vorzuhalten. Sie sind so anzubringen, dass sie mindestens 50 cm über das Gerüst hinausreichen. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 15

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten 022.1.4. Nebenleistungen, besondere Leistungen 1.4.1. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in den Einheitspreisen enthalten, außer wenn sie als gesonderte Positionen oder Ausführungsvorgaben in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Sie begreifen insbesondere: Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen; Anzeichnen der Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche am Bau; Einlassen und Befestigen der Rinnenhalter, Laufbrettstützen, Dübel, Rohrschellen; Liefern der Verbindungs- und Befestigungsmittel, z.b. Rinnenhalter, Spanneisen, Rohrschellen, Hafte, Schrauben, Nägel, Niete, Draht, Dübel, Lötzinn, Blei. 1.4.2. Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind nicht in den Einheitspreisen enthalten. Sie sind nicht zu erbringen, außer wenn sie als gesonderte Positionen oder Ausführungsvorgaben in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Sie begreifen insbesondere: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt; Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen; Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer; Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten z.b. für Gerüste; Erstellen von Montage- und Verlegeplänen; Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z.b. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese von anderen Unternehmern herrührt; Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte; Herstellen von Proben, Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen; Liefern statischer und bauphysikalischer Nachweise; Anbringen, Vorhalten und Befestigen von Wasserabweisern, wenn Maßnahmen nach Abschnitt 1.3.5., Punkt 4. nicht ausreichen; 16 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten Anbringen, Vorhalten und Befestigen von behelfsmäßigen Regenfallrohren und -ablaufstutzen; Abnehmen und Wiederanbringen von Regenfallrohren, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; Liefern und Einbauen von Laub- und Schmutzfängen; Herstellen von Schlitzen und Dübellöchern in Werkstein und von Schlitzen in Mauerwerk und Beton; Schließen von Schlitzen; Nachträgliches Herstellen und Schließen von Löchern im Mauerwerk und Beton für Auflager und Verankerungen; Auf- und Zudecken des Daches, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; Ausbau und/oder Wiedereinbau von Bekleidungselementen für Leistungen anderer Unternehmer; Nachträgliches Anarbeiten und/oder nachträglicher Einbau von Teilen; Einbauen von Innen- und Außenecken an geformten Blechen und Blechprofilen; Einbauen von Formstücken an Strangpreßprofilen; Einbauen von Rinnenwinkeln, Bodenstücken, Ablaufstutzen, Rinnenkesseln, Rohrbogen und -winkeln, konischen Rohren und Wasserspeiern; Einbauen von Dachhaken, Laufbrettstützen und Dachlukendeckel. CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 17

C.T.G. 022. Klempnerarbeiten 022.1.5. Abrechnung 1.5.1. Allgemeines Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen: Bei Dachdeckungen und Dachabdichtungen: auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der zu deckenden bzw. zu bekleidenden Flächen; auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der zu deckenden bzw. zu bekleidenden Flächen bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen. Bei Fassaden die Maße der Bekleidung. Bei Trenn- und Dämmschichten werden Bohlen, Sparren und dergleichen übermessen. Bei Schrägschnitten von Abkantungen und Profilen wird die jeweils größte Kantenlänge zugrunde gelegt. Bei geformten Blechen und Blechprofilen werden Überdeckungen und Überfälzungen übermessen. Rinnen und Traufbleche werden an den Vorderwulsten gemessen, Winkel und Dehnungsausgleicher werden übermessen. Regenfallrohre werden in der Mittellinie gemessen, Winkel und Bogen werden übermessen. Bei der Ermittlung des Längenmaßes wird die grösste Bauteillänge gemessen. 1.5.2. Es werden abgezogen Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²) Aussparungen und Öffnungen über 2,5 m² Einzelgröße, z.b. für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Entlüftungen. Bei Abrechnung nach Längenmaß (m) Unterbrechungen von mehr als 1 m Länge. 18 CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002)

C.T.G. 022 Klempnerarbeiten 022.2. Besondere technische Bedingungen 022.2.1. Beschreibung der Bauwerke 022.2.2. Artikel in Bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen CRTI-B (version 3.0 / 30.10.2002) 19