Allgemeine Geschäftsbedingungen. BTS Befestigungselemente Technik GmbH

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4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen BTS Befestigungselemente Technik GmbH Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe, sofern nicht im Einzelnen andere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind. Abschluss: 1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen sowie durch unsere Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen, auch im Rahmen der Vertragsabwicklung, haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätig sind. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten als vereinbart. Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Lieferzeit und höhere Gewalt: 1. Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen und verstehen sich als Termin, an dem die Ware zur Abholung oder zum Versand bereitgestellt wird. Betriebsstörungen und Lieferungserschwernisse jeder Art auch bei unseren Zulieferanten entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen, sowie zur Ausführung von Teillieferungen. 2. Ereignisse höher Gewalt bei uns oder unseren Zulieferanten, sowie neue behördliche Maßnahmen, die auf Erzeugungskosten und Versand nachteilig einwirken, berechtigt uns, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir hierdurch schadenersatzpflichtig werden. Preise und Verpackung: 1. Unsere Preise gelten ab Werk. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtig werden konnten, aber die Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie und sonstige Aufpreise eintreten. 2. Verpackung wird berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.

Versand: 1. Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer - spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes - auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob- oder frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. 2. Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftlichen Frachtverfügungen gegeben werden, unserer Wahl - unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung überlassen. 3. Versandbereit gemeldete Ware muss sofort übernommen werden und wird als ab Werk geliefert berechnet. Nimmt der Kunde die versandbereit gemeldete Ware nicht unverzüglich ab sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern. Geht die Ware in das Ausland oder unmittelbar an Dritte, so hat die Untersuchung und Abnahme in unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware unter Ausschluss jeder Rüge als vertragsgemäß geliefert. Mindestmengenabnahme: Wir liefern nur volle Packungen, wie sie in unserem Katalog für jeden Artikel und jede Größe angegeben sind. Der Mindestauftragswert beträgt 200 Euro. Aufträge unter 200 Euro werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro belegt. Modelle, Formen und Werkzeuge, die von uns angefertigt werden, gehen in jedem Fall in unser Eigentum über, auch wenn sie vom Abnehmer bezahlt werden. Wir sind in keinem Falle verpflichtet, sie dem Abnehmer auszuhändigen. Zahlungsbedingungen: 1. Unsere Rechnungen sind zahlbar - unabhängig von Eingang der Ware und ungeschadet des Rechtes der Mängelrüge - innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Erstgeschäfte liefern wir gegen Vorauskasse mit 3 % Skonto. 2. Alternativ dazu kann der Kunde an BTS GmbH ein SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug per Lastschrift erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 3 % auf alle rabattfähigen Beträge. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 4 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch BTS GmbH verursacht wurde. 3. Zahlungen gegen Akkreditiv sind erst ab einem Warenwert von 20.000 Euro möglich und bedürfen einer separaten Vereinbarung. Alle Bankspesen im Inund Auslandgehen grundsätzlich zu Lasten unseres Kunden. 4. Zahlung mittels Akzept oder Kundenwechsel bedarf einer besonderen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlung durch Akzept- - Laufzeit nicht über drei Monate, ausgestellt innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum werden Diskontspesen zum Banksatz berechnet.

5. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Die Diskontspesen werden zum jeweiligen Banksatz berechnet.

6. Bei Zielüberschreitungen können vorbehaltlich sonstiger Rechte Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge, ferner sind wir in diesem Falle berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Das gleiche gilt, wenn uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern. 7. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebener Wechsel - auch der Finanzwechsel und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns auf Kosten des Käufers wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. 2. Der Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware im Falle der Weiterverarbeitung kein Eigentum gemäß 950 BGB, da eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer in unserem Auftrag erfolgt. Die neu hergestellte Sache dient unbeschadet der Rechte dritter Lieferanten zu unserer Sicherung bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung. Sie wird vom Käufer für uns verwahrt und gilt als Ware i.s. dieser Bedingungen. 3. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich, in welchem Zustande -, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, wie ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 4. Übersteigt der Wert der uns gegebene Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 % so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

Abnahme und Mengentoleranz: 1. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während der Vertragszeit in möglichst gleichmäßigen Monatsmengen abzunehmen. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Einteilung nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder von dem noch unerledigten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. 2. Bei Auslieferung in großen Stückzahlen sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge zulässig. Prüfung 0-Fehlerforderungen lehnen wir ab, da sie nicht mit Sicherheit erfüllbar sind. Unsere Produkte werden, während der Fertigung im einfachen Stichprobenverfahren nach AQL-1,5 geprüft. Auf Wunsch können zusätzliche Kontrollen kostenpflichtig nach entsprechender Vereinbarung durchgeführt werden. Angaben über Maße, Gewichte, etc. Angaben und technische Daten wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen, etc. in Katalogen, Prospekten, Preislisten und anderen Drucksachen sowie auf Datenträgern (Dateien, CD s etc.) sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Sie sind unverbindlich, es sei denn, wir sichern diese Angaben ausdrücklich zu. Irrtumsbedingte Fehler dürfen von BTS berichtigt werden, ohne dass BTS für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden kann. Mängelrügen und Haftung: 1. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist noch festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung innerhalb einer Woche gemeldet werden. 2. Für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Verarbeitung durch uns als fehlerhaft noch nicht erkannt werden kann, übernehmen wir keine Haftung. 3. Ist unter den Voraussetzungen von 1. und 2. eine Mängelrüge rechtzeitig und sachlich berechtigt, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz dafür leisten oder den Minderwert zu vergüten, Schadenersatzsprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus. 4. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf nicht ohne vorherige Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses erfolgen, da wir sonst die Annahme zu Lasten des Absenders verweigern können. Waren, die teilweise oder ganz verarbeitet wurden, werden auf keinen Fall zurückgenommen.

Muster: Der Besteller trägt allein die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihm bestellte Marken, Warenaufmachungen usw. die Rechte Dritter nicht verletzten. Von unserer Seite erfolgt keine Nachprüfung in dieser Hinsicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferungen ist der von uns angegebene Bestimmungsort. Erfüllungsort für sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Saarburg. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar o- der mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Saarburg oder das Landgericht Trier. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Klagen aus Wechsel und Scheck, sowie aus unserem Eigentumsrecht. In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht. Gültigkeitsklausel: Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln sowie den Vertrag nicht. Eine unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.