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Transkript:

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 09. November 2011 Beginn: Ende: Ort: 14:10 Uhr 17:15 Uhr Sitzungssaal der BRAK im Hans-Litten-Haus A n w e s e n d : Frau Schmid Frau Müller-Jacobsen Herr Dr. Mollnau Herr Häusler Herr Dr. Börner Herr Betz Frau Delerue Frau Erdmann Frau Feindura Herr Gustavus Frau Dr. Hadamek Frau Dr. Hofmann Herr Dr. von Kiedrowski Herr Dr. Köhler Frau Maristany Klose Herr Meyer Frau Reisert Herr Rudnicki Herr Samimi Herr Dr. Schmidt-Ott Frau Silbermann Herr von Wedel Herr Weimann Herr Wesser Frau Zecher ab 15:45 Uhr ab 14:15 Uhr ab 14:30 Uhr ab 16:00 Uhr ab 15:05 Uhr ab 14:25 Uhr Frau Pietrusky Herr Ehrig Entschuldigt nicht erschienen sind die Vorstandsmitglieder Herr Jede, Herr Plassmann, Herr Dr. Steiner und Frau Weyde. Unentschuldigt fernbleibend ( 14 Abs. 1 S. 2 GO-GV): niemand. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Gesamtvorstands im September 2011 und Beschlussfassung über die Fassung für die Homepage Um 14:11 Uhr wird beschlossen:

2 Das Protokoll wird genehmigt. (einstimmig, bei 1 Enthaltung) TOP 3 * Feststellung der Abteilungen des Vorstands und der Geschäftsverteilung gemäß 77 Abs. 3 BRAO Der Vorstand hat nach 77 Abs. 3 BRAO vor Beginn des Kalenderjahres die Zahl der Abteilungen und ihrer Mitglieder festzusetzen, den Abteilungen die Geschäfte zu übertragen und die Mitglieder der einzelnen Abteilungen zu bestimmen, wobei Änderungen im laufenden Jahr nur noch unter bestimmten Umständen möglich sind. Um 14:15 Uhr wird beschlossen: a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin bildet 5 Abteilungen mit je 4 Mitgliedern und 1 Abteilung (Abteilung VI) mit 5 Mitgliedern. b) Die bisherige personelle Besetzung der Abteilungen wird beibehalten. c) An der Zuständigkeitsverteilung gemäß 7 Abs. 1 14 GO des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin wird festgehalten. (einstimmig) TOP 4 - keine Veröffentlichung gemäß 76 BRAO - Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof hier: Wahlvorschläge des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin TOP 2 Teilnahme an den Kammerversammlungen der Rechtsanwaltskammer Berlin In Form einer Powerpointpräsentation wurde zunächst in das Thema durch einen historischen Abriss mit Schaffung der anwaltlichen Selbstverwaltung 1879, ihrer auch formellen Abschaffung 1936 und der Wiedereinführung der Rechtsanwaltskammern nach 1945 eingeführt. Höchstes demokratisches Beschlussorgan ist die Kammerversammlung. Anhand einer Statistik der Teilnehmerzahlen an der Kammerversammlung in den Jahren 2009 und 2010 bei allen Rechtsanwaltskammern wurde erläutert, dass die Berliner Teilnehmerzahlen bei Weitem nicht die schlechtesten sind, aber gleichwohl nur im einstelligen Prozentbereich liegen. Es gab einzelne Kammern, bei denen ein Anstieg der Teilnahme zu verzeichnen war. Rücksprache mit diesen Kammern ergab, dass kein besonderes Ereignis oder keine besondere Gestaltung dafür aus- * Das Protokoll folgt der Reihenfolge der Erörterung.

3 schlaggebend war, die man übernehmen könnte. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass die Kammerversammlung inhaltlich attraktiv sein müsse und der Termin rechtzeitig und effektiv angekündigt werden sollte. In dem Zusammenhang wurde angeregt, mindestens zwei Monate vor der Kammerversammlung allen Kammerbriefen an Mitglieder eine Postkarte beizulegen, auf der an den Termin der Kammerversammlung erinnert wird. Sodann wurde in dem Vortrag die These aufgestellt, eine größere Legitimation der Vorstandsmitglieder lasse sich durch eine Briefwahl, entweder anstelle der Präsenzwahl oder zusätzlich zur Präsenzwahl auf der Kammerversammlung erreichen. Hierfür wurde als Beispiel die Rechtsanwaltskammer Wien genannt, die in diesem Jahr erstmals zusätzlich zur Präsenzwahl eine Briefwahl zugelassen habe, wodurch sich die Zahl der abgegebenen Stimmen verdoppelt habe. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Satzungsversammlung per Briefwahl gewählt würden. Dabei sei bundesweit eine Durchschnittsbeteiligung von 32,7 % erreicht worden. In Berlin beteiligten sich 14,4 % an der Briefwahl. Selbst diese Beteiligung lag also deutlich höher als die Wahlbeteiligung bei der Präsenzwahl in der Kammerversammlung für den Vorstand. In diesem Zusammenhang erfolgte der Vorschlag, die Mitglieder zu befragen, ob sie den Vorstand nach erforderlicher Gesetzesänderung durch Briefwahl wählen wollen. Als Nebeneffekt könnte gleichzeitig festgestellt werden, ob die Mitglieder überhaupt bereit seien, sich schriftlich zu Kammerfragen zu äußern. In der Diskussion ging es einerseits um die Briefwahl, andererseits um eine Attraktivitätssteigerung der Kammerversammlung. Zum Thema Briefwahl wurde auf die Beschlusslage des Vorstandes hingewiesen, nach der die Einführung von Briefwahlen abgelehnt wurde. Auch die seitens der BRAK in der Vergangenheit durchgeführte Umfrage bei allen RAKn ergab eine weit überwiegende Ablehnung der Briefwahl. Zur Legitimation wurde eingewandt, dass die Vorstandsmitglieder von der Kammerversammlung gewählt würden und nicht in einer Urwahl von allen Mitgliedern. Die Legitimation ergebe sich also daraus, dass jedes Vorstandsmitglied die gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit der ordnungsgemäß einberufenen Kammerversammlung erreicht habe. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass die Einführung einer Briefwahl zur Entwertung der Kammerversammlung beitragen könnte, in der ein Dialog des Vorstands mit den Mitgliedern ermöglicht werde. Zugunsten der Briefwahl wurde noch zu bedenken gegeben, dass diese für die Kollegen eine Zeitersparnis bringe und sich eine Rücksichtnahmen bei der Urlaubsplanung dadurch erübrige. Zur Attraktivitätssteigerung wurde eine kontroverse Pro- und Contra-Diskussion zu einem allgemein interessierenden Thema vorgeschlagen. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der nächsten Kammerversammlung, bei der keine Wahlen anstünden, der oder die Justizsenator/in ihr rechtspolitisches Programm für die nächste Legislaturperiode vorstellen könnte. Auch böte es sich an, die Rechtspolitiker der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien einzuladen, um über ihre Vorstellungen diskutieren zu können. Weiterhin wurde vorgeschlagen, der Realität insoweit Rechnung zu tragen, als die Kammerversammlung auch als Treffpunkt von Kolleginnen und Kollegen, gewissermaßen als gesellschaftliches Ereignis wahrgenommen werde und insoweit aufgewer-

4 tet werden sollte. Deshalb solle der bisherige Empfang im Anschluss an die Kammerversammlung einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Auch wurde die Meinung vertreten, dass in der Vergangenheit durchaus attraktive Vorträge auf Kammerversammlungen gehalten worden seien, ohne dass deshalb mehr Mitglieder teilgenommen hätten. Wenn für die Teilnahme daran eine Bescheinigung nach 15 FAO ausgestellt worden wäre, wären die Teilnehmerzahlen möglicherweise größer gewesen. Zur Attraktivitätssteigerung wurde angeregt, die Möglichkeiten des Internets auszubauen und im Vorfeld der Kammerversammlung auf der Homepage Blogdiskussionen zu kontroversen Themen anzustoßen. Auch könne die in die Diskussion gebrachte Mitgliederbefragung durchaus online geschehen. Um 15:50 Uhr wurde beschlossen: a) einen Ausschuss einzurichten, der Vorschläge für eine verbesserte Kommunikation zur besseren Ankündigung der Kammerversammlung und zur Attraktivitätssteigerung der Kammerversammlung erarbeiten soll. b) Diesem Ausschuss gehören an: RAin Schmid, RAin Dr. Hadamek und RAin Zecher sowie RA Wesser. (mehrheitlich, ohne Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen) Hinsichtlich der Kammerversammlung 2012 wurde um 16:05 Uhr beschlossen: Die Kammerversammlung findet am 7. März 2012 ab 18:00 Uhr statt und soll durch einen attraktiven Empfang abgeschlossen werden, zu dem Vertreter der Justiz und der Rechtspolitik eingeladen werden. (mehrheitlich, ohne Gegenstimme, bei 3 Enthaltungen) TOP 5 - keine Veröffentlichung gemäß 76 BRAO - Besetzung Richterdienstgerichtshof TOP 6 - keine Veröffentlichung gemäß 76 BRAO Personelle Besetzung des Anwaltsgerichts TOP 7 - keine Veröffentlichung gemäß 76 BRAO - Antrag nach Ziff. 10 Beitragsordnung

5 TOP 8 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht über Tagungen, Veranstaltungen und Gespräche Umsetzung: - Die Vizepräsidentin hat das Gespräch über die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer vor Ort geführt. - Die Einrichtung des elektronischen Gerichtsbrief- und Verwaltungspostfachs ist in die Wege geleitet. - Die Vorschlagsliste für die Besetzung des Richterdienstgerichts ist an das Verwaltungsgericht weitergeleitet worden. Bericht: - Am 17. Oktober hat ein Treffen mit dem Präsidenten der RAK Paris in Berlin stattgefunden, an dem neben der Präsidentin ein Vizepräsident und mehrere Vorstandsmitglieder teilgenommen haben. - Am 19. Oktober hat ein Vorstandsmitglied am DAV-Forum Rechtsschutzversicherung teilgenommen. - Am 20. Oktober wurde der kommissarische Staatssekretär und langjährige Leiter der Abt. I der Senatsverwaltung für Justiz verabschiedet. Die Präsidentin hat teilgenommen. - Ein Vizepräsident hat am 21. Oktober an der Preisverleihung der Berlin- Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften teilgenommen. - Ein Vizepräsident hat vom 3. bis 4. November am Kammerrechtstag 2011 in Köln teilgenommen. - Die Präsidentin hat an den Internationalen Berliner Anwaltstagen vom 3. bis 5. November teilgenommen. - Am 4. November fand die 2. Schatzmeisterkonferenz statt, an der der Schatzmeister und die Hauptgeschäftsführerin sowie weitere 21 Schatzmeister teilgenommen haben. Die nächste Schatzmeisterkonferenz wird im November 2012 auf Wunsch der Teilnehmer wieder in Berlin stattfinden. - Der Pressereferent hat an der Herausgebersitzung der Zeitschrift Neue Justiz teilgenommen. TOP 9 Verschiedenes a) Für die Teilnahme am Moot Court am 3. Dezember wurden zwei Anwälte unter den Leitern der Referendar-AG gewonnen. b) Das Institut für Anwaltsrecht an der Universität Köln veranstaltet im Dezember eine Fachtagung Der Anwalt als Spezialist Fachanwaltschaften, Spezialisierungshinweise, Zertifizierungen. Es besteht Einigkeit, dass ein Vertreter des Vorstands daran teilnehmen soll. c) Die Frage von Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird auf die Dezembersitzung vertagt.

6 d) In den gegenwärtigen Koalitionsgesprächen zwischen SPD und CDU ist eine Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams nach Polizeirecht von bisher längstens 2 auf dann längstens 4 Tage vorgesehen. Nach kurzer Diskussion wird um 17:15 Uhr beschlossen, eine solche Gesetzesverschärfung in einer Presseerklärung und in Briefen an die beteiligten Parteien abzulehnen. Berlin, 8. Dezember 2011 (mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung) gez. Irene Schmid gez. Dr. Marcus Mollnau