VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

Ähnliche Dokumente
VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

VER RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H. Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom

RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H VER INHALTSVERZEICHNIS /3 RECHTSVORSCHRIFTEN MITTEILUNGEN

Bewerbung online APS

Bewerbung online. Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Bewerber/innenliste für Allgemein bildende Pflichtschulen

Bewerbung online. Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Reihungsliste für Allgemein bildende Pflichtschulen

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1

LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 16. Juli 2014

1 Allgemeines. 2 Geltungsbereich. 3 Aufnahmeverfahren und Zahl der Studienplätze. 4 Aufnahmekriterien

Das Rektorat erlässt nach Stellungnahme des Senats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 folgende Verordnung:

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

INFORMATIONSDIENST. Selbstversorgerhäuser der katholischen Jungschar 3 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

INHALTSVERZEICHNIS 2018/18. x x x x x. x x x x x MITTEILUNGEN. x x x Personalnachrichten 5 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT

Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Grundschule

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik

Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen. * Änderungen ausschließlich aufgrund der Namensumstellung der THGA

Bewerbung online. Ausfüllhilfe für Berufsschulen. Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. August 2017 Teil II

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 54/2012 vom 18. Juli 2012

Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen

INHALTSVERZEICHNIS 2018/7. x x x x. x x x MITTEILUNGEN. x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 5 x Personalnachrichten 5 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT

Curriculum. Lehrgang

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom

RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Sonderpädagogik

Bewerbung online Berufsschule

. 1?-(33t1. LANDTAG Rheinl2nd - P falz 17 ; VOflLAGE. Ansprechpartner/-in / Herr Hili

Amtliche Mitteilung 24/2012

Amtliche Bekanntmachungen

AM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016

Die Botschaft von Weihnachten: Es gibt keine größere Kraft als die Liebe. Sie überwindet den Hass wie das Licht die Finsternis. Martin Luther King

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Amtliche Bekanntmachung

INHALTSVERZEICHNIS 2018/11. x x x. x x. x x x MITTEILUNGEN. x x x x. x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 4 x Personalnachrichten 5

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Aufnahmeprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom

Modell Oberösterreich für eine flächendeckende Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler

RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H

Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation (VBAB)

Zula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik

INHALTSVERZEICHNIS 2018/ APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN

INHALTSVERZEICHNIS 2016/11. x x x. x x x. x x x. x x x MITTEILUNGEN. x x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 5 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT

Zulassungs- und Auswahlsatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Zulassungsordnung. Master of Science in Electrical Engineering and. and Information Technology

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Zula MA Gesundheitsförderung v

Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Humboldt-Universität zu Berlin

INHALTSVERZEICHNIS 2016/4. x x x. x x x MITTEILUNGEN. x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 6 x x x Personalnachrichten

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung

M EFOAnglistik

Zula MA Kindheits- und Sozialpäd. v i.d.f. v

M I T T E I L U N G S B L A T T

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet.

geändert durch Satzungen vom 5. November März Februar Juli Februar 2014

Richtlinie. Amtliches Mitteilungsblatt. zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Präsident

2 Auswahlkommission 3 Auswahlverfahren und Eignungskriterien

Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang. Digitales Energiemanagement und Energiesysteme. vom

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtliches Mitteilungsblatt 1/2008

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

B E W E R B U N G S B O G E N

Amtliche Bekanntmachung Nr. 55

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Lehramtsstudium an der KFU Graz

Amtliche Mitteilungen

Nichtamtliche Lesefassung

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Zula/Auswahl MA Germanistik

INHALTSVERZEICHNIS 2017/5. x x x MITTEILUNGEN. x x x x x. x x x x x Ausschreibung von Lehrlingsplanstellen 5 x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 6

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der

School of Management and Law. Dok.- Verantw.: Studienleitung

CAS in Marketing und Vertrieb von Versicherungsunternehmen

Lehramtsstudium an der KFU Graz

St EFOAnglistik

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Erklärung der Optionen

Transkript:

VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom 09.02.2012 5. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 30.01.2012, MIT DER DIE ZUSÄTZLICHEN REIHUNGSKRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON LEHRERN/LEHRERINNEN AN ÖFFENTLICHEN ALLGEMEIN BILDENDEN PFLICHTSCHULEN APS GEÄNDERT WERDEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat gemäß 4 Abs. 6 des Landeslehrer-Dienstgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984, idgf, unter Berufung auf 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtgesetz 1962, idgf, die 9. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 8. 4. 2011, VOBl des LSR f. OÖ. 8/2011 vom 21. 4. 2011 Sonderbeilage, mit der zusätzliche Bestimmungen und Reihungskriterien für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen erlassen wurden, geändert. Auf Grund dieser Änderung ergeht nachstehende W I E D E R V E R L A U T B A R U N G. Gemeinsam mit jenen des LDG 1984 i.d.g.f. ergeben sich somit folgende Bestimmungen und Reihungskriterien: Übersicht: I.) Reihungskriterien für die Aufnahme 1. Abschluss der Ausbildung 2. Zusätzliche abgeschlossene Ausbildungen 3. Zusätzliche Qualifikationen 4. Wartezeit 5. Persönliche soziale Lage 6. Maßnahmen bei Ablehnung einer Anstellung II.) III.) IV.) Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Bewerbung Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen Inkrafttreten

2 I.) Reihungskriterien für die Aufnahme Notendurchschnitt: Punkte: Voraussetzungen für die Aufnahme in die Reihungsliste sind die Erfüllung aller Ernennungserfordernisse gem. LDG und eine Bewerbung. Die Reihung der Bewerber/innen erfolgt getrennt für folgende Bewerbungsgruppen: A B C D Volksschulen Sonderschulen Haupt- und Polytechnische Schulen (sortiert nach dem ersten Wahlpflichtfach) Haupt- und Polytechnische Schulen und einer Berufsausbildung zur Erteilung des praktischen Fachunterrichtes. 1. Abschluss der Ausbildung 1.1 Bachelorarbeit/Diplomarbeit: Für die Beurteilung der Bachelorarbeit/Diplomarbeit werden folgende Punkte vergeben: sehr gut: 20 Punkte gut: 10 Punkte befriedigend: 5 Punkte 1.2 Schulpraxis: Für die Beurteilung der Schulpraxis werden folgende Punkte vergeben: sehr gut bzw. für eine Bestätigung über hervorragende Leistungen in der Schulpraxis: 15 Punkte 1.3 Notendurchschnitt: Zusätzlich zur Beurteilung der Bachelorarbeit/Diplomarbeit wird auch der Notendurchschnitt des gesamten Studiums wie folgt mit Punkten versehen: 1 60 1,1 57 1,2 54 1,3 51 1,4 48 1,5 45 1,6 42 1,7 39 1,8 36 1,9 33 2 30 2,1 27 2,2 24 2,3 21 2,4 18 2,5 15 2,6 12 2,7 9 2,8 6 2,9 3 3 0 2. Zusätzliche abgeschlossene Ausbildungen 2.1 Für abgeschlossene zusätzliche Studien, aktuelle Fachgebiete, Lehrgänge und Hochschullehrgänge an Pädagogischen Akademien und Pädagogischen Hochschulen nach erbrachtem Nachweis über den Abschluss und die ECTS- Anrechnungspunkte bzw. Semesterwochenstunden erfolgt folgende Punkteanrechnung: 1,6 Punkte pro ECTS bzw. 2 Punkte pro Semesterwochenstunde max. 30 Punkte 2.2 Zusätzliches Lehramt, zusätzliches Fach für APS: Zusätzlich abgeschlossenes Lehramt: 100 Punkte Zusätzlich abgeschlossenes Fach: 2.3 Hochschullehrgang mit Masterabschluss: 120 Punkte 2.4 Europäischer Computerführerschein: 20 Punkte

3 2.5 Für den Abschluss der Ausbildungen Ergo-, Physio-, Psycho-, Musik- und Maltherapie sowie Therapien für Sinnesbehinderte (Mobilitätstraining, Lebenspraktische Fertigkeiten, Sprachanbahnungstherapie, Hörtraining/Hörerziehung) sowie Waldorf-, Freinetpädagogik, Institut für Ganzheitliches Lernen KAUL, Petersenmethode erfolgt folgende Punkteanrechnung: 1,6 Punkte pro ECTS bzw. 2 Punkte pro Semesterwochenstunde max. 30 Punkte Anrechnungserfordernis: Vorlage der Ausbildungsurkunde, aus der die ECTS- Anrechnungspunkte, die Semesterwochenstunden bzw. das Gesamtstundenausmaß der Ausbildung hervorgeht. 3. Zusätzliche Qualifikationen 3.1 Lehrer/in, Lektor/in, Assistent/in: 12,5 Punkte pro Monat max. 300 Punkte 3.2 Fachbezogener Auslandsaufenthalt zur Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse in Kursen, Institutionen oder als Au-pair- Kraft: 6,25 Punkte pro Monat max. 1 3.3 Teilnahme an EU Bildungsprogrammen: 6,25 Punkte pro Monat max. 1 Das Punktemaximum für Leistungen gemäß 3.2 bis 3.3 beträgt zusammen 1. 3.4 Cambridge Certificate und vergleichbare Zertifikate: 3.5 Abgeschlossenes Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschulstudium und vollständiges Lehramt für höhere Schulen, soweit nicht in 2.2 bzw. 2.3 berücksichtigt: 4. Wartezeit 4.1 Für Bewerbungen wird der Bewerbungsstichtag (Beginn der Wartezeit) wie folgt festgelegt: Für Bewerber/innen, die die Lehrerausbildung zum Sommertermin abschließen der 1. Juli, zum Herbsttermin abschließen der 1. Oktober und zum Frühjahrstermin abschließen der 1. März. Für Bewerbungen von Bewerbern/ Bewerberinnen mit allen Ernennungserfordernissen, die sich unabhängig von den Bachelor-, Diplom- bzw. Lehramtsprüfungsterminen bewerben, wird das Eingangsdatum beim Landesschulrat für Oberösterreich als Bewerbungsstichtag festgelegt. Wartezeit ab Bewerbungsstichtag und Erfüllung aller Ernennungserfordernisse: 12,5 Punkte pro Monat 5. Persönliche soziale Lage 5.1 Für verheiratete Bewerber/innen und Bewerber/innen mit einer eingetragenen Partnerschaft, deren Ehegatten/ Ehegattinnen bzw. Partner/innen laut eingetragener Partnerschaft kein eigenes Einkommen beziehen oder deren Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze gem. ASVG liegt: 5.2 Für Bewerber/innen mit eigenem Kind: 6. Maßnahmen bei Ablehnung einer Anstellung Im Falle der Ablehnung einer Aufnahme durch einen Bewerber/eine Bewerberin entscheidet die Kommission zur Objektivierung von Neulehrern/ Neulehrerinnen über die Konsequenzen. Bachelorstudium: 90 Punkte Masterstudium: 60 Punkte Magister-, Diplomoder Doktoratsstudium: 150 Punkte

4 II.) Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Bewerbung 7. Bewerbungen um Aufnahme als Lehrer/in an allgemein bildenden Pflichtschulen im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich sind mit dem dazu aufgelegten Bewerbungsformular vorzunehmen. 7.1 Es werden nur Angaben berücksichtigt, die durch Urkunden bzw Bestätigungen entsprechend belegt sind. 7.2 Bei vorgesehenen Punktewerten für Monate zählt der letzte unvollendete Monat, wenn mindestens 16 Tage erreicht werden. III.) Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen 8. Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich setzt als Ausschuss eine Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen unter dem Vorsitz des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich ein. IV.) Inkrafttreten 9. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft. 9.1 Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die 9. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 8. 4. 2011, VOBl des LSR f. OÖ. 8/2011 vom 21. 4. 2011 - Sonderbeilage, mit der die zusätzlichen Reihungskriterien für die Aufnahme von Lehrern/ Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen APS geändert wurden, außer Kraft. Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für OÖ (A1-19/12-11) 8.1 Mitglieder mit beschließender Stimme: Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich, der Vizepräsident des Landesschulrates für Oberösterreich und je ein Mitglied der im OÖ. Landtag vertretenen Fraktionen und 8.2 Mitglieder mit beratender Stimme aus dem Landesschulrat für Oberösterreich und dem Zentralausschuss für Landeslehrer/innen an allgemein bildenden Pflichtschulen. 8.3 Die Objektivierungskommission kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung der Bewerbungsverfahren und entscheidet anhand der vorgegebenen Reihungskriterien über die Reihung der Bewerber/innen für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen. Die Kommission behält sich vor in begründeten Einzelfällen eine Umreihung vorzunehmen.

5