RUMBA-ANLEIHE STAATEN FRANKREICH

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Transkript:

Werbemitteilung Inhaber schuldverschreibung Inhaber schuldverschreibung Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Telefon: +49 30/869 629 00, Fax: +49 30/869 624 18 E-Mail: zertifikate@lbb.de Internet: www.zertifikate.lbb.de RUMBA-ANLEIHE STAATEN FRANKREICH Rueckzahlung mit Bonitätsabhängigkeit. Dürfen wir bitten? ISIN / WKN: DE000LBB0B63 / LBB0B6

RUMBA-ANLEIHE STAATEN Frankreich (ISIN: DE000LBB0B63 / WKN: LBB0B6) Emittentin: Landesbank Berlin AG, London Branch Eintritt eines Kreditereignisses 4) : Art der Emission: Referenzschuldner 1) : Referenzschuldner Inhaberschuldverschreibung ISIN der Referenzanleihe 2) Moody s Rating 3) S&P Rating 3) Fitch Rating 3) Republik Frankreich FR0000189151 Aaa AAA AAA Stand: 15. Dezember 2010 Währung: Emissionskurs: kleinste handelbare Einheit/Nennbetrag: Euro 100 % zzgl. 0,5 % Agio 1.000, Euro Zinsberechnungsmethode: Act/Act, unadjusted, following, jährlich, nachträglich, Stückzinsberechnung Zinszahlung: 3,0 % p. a., solange kein Kreditereignis 4) eingetreten ist Zinszahlungstage: jeweils am 10. April, erstmalig am 10. April 2011, letztmalig am 10. April 2015, solange bei dem Referenzschuldner kein Kreditereignis 4) eingetreten ist 5). Kreditereignisse 4) : a. Nichtzahlung b. Nichtanerkennung / Moratorium c. Restrukturierung Rückzahlung am Fälligkeitstag: Sofern bei dem Referenzschuldner im Zeitraum vom Emissionstag bis zum Kreditereignisbestimmungstag kein Kreditereignis 4) eingetreten ist: Rückzahlung = 100 % des Nennbetrages 1) vorbehaltlich Anpassungen gemäß 3 der Produktbedingungen 2) Es handelt sich um die Referenzverbindlichkeit. 3) Mit der Emission der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich ist keine Aussage, Einschätzung oder Zusicherung der Emittentin zur Bonität des Referenzschuldners oder zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Kreditereignisses verbunden. 4) Das Kreditereignis muss nicht im Zusammenhang mit der Referenzverbindlichkeit stehen. Die einzelnen Kreditereignisse, ihr Eintritt und die Folgen des Eintritts werden in den Endgültigen Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zum Basisprospekt gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere für Rumba-Anleihe Staaten Frankreich beschrieben. 5) Der letzte Zinszahlungstag kann sich gemäß den Endgültigen Bedingungen verschieben. Für diesen Zeitraum werden jedoch keine Zinsen gezahlt. 6) ausführliche Informationen siehe Bonität der Landesbank Berlin AG/Landesbank Berlin AG, London Branch 7) vorzeitige Schließung möglich 8) Dieser Tag kann sich gemäß den Endgültigen Bedingungen verschieben. 9) Die Emittentin übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Stellung von regelmäßigen An- und Verkaufskursen oder hinsichtlich der Höhe des Zustandekommens derartiger Kurse. 10) Die Emittentin plant, entsprechende Anträge zu stellen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Abschnitt Wichtige Hinweise wird verwiesen. Wenn bei dem Referenzschuldner im Zeitraum vom Emissionstag bis zum Kreditereignisbestimmungstag ein Kreditereignis eintritt, entfallen die aktuelle sowie alle weiteren Zinszahlungen und die Verpflichtung der Emittentin, die Rumba-Anleihe Staaten Frankreich am Fälligkeitstag zu 100 % des Nennbetrages zurückzuzahlen, erlischt. Stattdessen erfolgt eine Zahlung in Form eines Barausgleichsbetrages, der dem ermittelten Marktwert einer Verbindlichkeit des Referenzschuldners entspricht. Bei dieser Verbindlichkeit muss es sich nicht um die o. g. Referenzverbindlichkeit handeln. Chancen: maßgeschneiderte Investitionsmöglichkeit in die Bonität des Referenzschuldners keine direkte Abhängigkeit von Aktienmarktentwicklungen Risiken: Ausfallrisiko des Referenzschuldners und der Emittentin 6) Eintritt eines Kreditereignisses bei dem Referenzschuldner möglich vollständiger Kapitalverlust möglich Zeichnungsfrist: 10. Januar 2011 bis 4. Februar 2011 (14 Uhr) 7) Emissionstag: 4. Februar 2011 Valuta: 8. Februar 2011 Kreditereignisbestimmungstag 8) : 7. April 2015 Letzter Handelstag: 7. April 2015 Fälligkeitstag 8) : 10. April 2015 Vertriebsvergütung: Die Landesbank Berlin AG zahlt den Vertriebspartnern für die Vermittlung der Produkte eine einmalige Vergütung i. H. v. 0,75 % je Nennbetrag. Die Vertriebsvergütung wirkt sich wertmindernd auf die Kurse 9), die die Emittentin während der Laufzeit stellt, aus. Auf den Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende hat sie keinen Einfluss. Zusätzlich erhalten die Vertriebspartner den Ausgabeaufschlag (Agio) i.h.v. 0,5% je Nennbetrag, der vom Anleger zu zahlen ist. Börsenzulassung: Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Berlin, der Börse Stuttgart sowie Frankfurt (Scoach, Premium Segment) ist für den 8. Februar 2011 vorgesehen. 10) Hinweis: Bei der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich handelt es sich um eine komplexe Struktur. Vor der Entscheidung über den Erwerb sollten nicht nur die auf den nachfolgenden Seiten enthaltenen Informationen, sondern auch die ausführliche Beschreibung zur Funktionsweise, den maßgeblichen Kredit ereignissen sowie den Risiken der Rumba-Anleihen gründlich gelesen und geprüft werden. Diese ausführliche Beschreibung findet sich in den Endgültigen Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zum Basisprospekt gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere für Rumba-Anleihe Staaten Frankreich. Die nachfolgenden Seiten enthalten lediglich eine Erstinformation. 2 3

RUMBA-ANLEIHEN Rumba-Anleihen der Landesbank Berlin AG gehören zur Gruppe der strukturierten Anleihen ohne Kapitalschutz, die eine Rueck zahlung mit Bonitätsabhängigkeit ( Rumba ) aufweisen. Das heißt, die Rückzahlung der Rumba-Anleihe erfolgt am Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages, wenn während der Laufzeit bei keinem der zugrunde liegenden Referenzschuldner ein Kreditereignis eingetreten ist. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Rückzahlung dieser Anleihen erfolgt und ob bis zum Fälligkeitstag Zinsen gezahlt werden, hängt von der Kreditwürdigkeit, d.h. der Bonität der für die jeweilige Rumba-Anleihe festgelegten Referenzschuldner, ab. Referenzschuldner einer Rumba-Anleihe können Unternehmen oder Staaten sein. Ziel ist es in der Regel, von der Kreditwürdigkeit eines Referenzschuldners oder eines Korbes aus mehreren ausgewählten Referenzschuldnern zu profitieren. Die Chance besteht dabei zumeist in einem möglichen Renditevorteil gegenüber Direktinvestitionen in vergleichbare Anleihen der Referenzschuldner. Die Idee Für Anleger, die in die Kreditwürdigkeit von Unternehmen oder Staaten investieren möchten, bieten sich grundsätzlich herkömmliche Unternehmens- bzw. Staatsanleihen an. Kommt der gewählte Referenzschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach, erhalten die Investoren eine Zinszahlung und einen in den entsprechenden Anleihebedingungen definierten Rückzahlungsbetrag, meist 100 % des Nennbetrages. Da diese Schuldverschreibungen mit dem Zweck der Kapitalbeschaffung begeben werden, orientieren sich die Laufzeit und Ausstattung dieser Anleihen an den Finanzierungsbedürfnissen des Referenzschuldners und stellen zumeist keine individuelle Investitionsmöglichkeit für Anleger dar. Strukturierte Anleihen, wie die Rumba-Anleihen, stellen eine weitere Möglichkeit dar, um in die Bonität von Unternehmen oder Staaten zu investieren. Wie Unternehmens- bzw. Staatsanleihen hängen die Rumba-Anleihen von der Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines oder mehrerer Referenzschuldner ab. Der Einschätzung der Kreditwürdigkeit dieser Referenzschuldner kommt daher eine zentrale Rolle zu. Bei Rumba-Anleihen tragen Anleger neben den Kreditausfallrisiken der ausgewählten Referenzschuldner auch das Ausfallrisiko der Emittentin. Aufgrund einer geringen Mindestanlage, verschiedener Laufzeitvarianten und der Möglichkeit, in die Bonität eines oder auch mehrerer Referenzschuldner gleichzeitig zu investieren, stellen strukturierte Anleihen eine maßgeschneiderte Anlagemöglichkeit in Kreditrisiken dar. Darüber hinaus besteht zumeist die Chance, eine höhere Rendite als bei Direktinvestitionen zu erzielen sofern bei keinem der zugrunde liegenden Referenzschuldner eines der im Folgenden beschriebenen Kreditereignisse eintritt. Bei Eintritt eines der im Folgenden beschriebenen Kreditereignisse der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich sind Verluste für das eingesetzte Kapital bis zum Totalverlust möglich. 4 5

Das Produktkonzept Rumba-Anleihen können in zwei Formen begeben werden: 1) entweder auf einen einzelnen Referenzschuldner oder 2) auf einen Korb aus mehreren Referenzschuldnern. Die Tilgung der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich erfolgt stattdessen in Form eines Barausgleichsbetrages. Der Barausgleichsbetrag wird auf Basis einer Bewertung einer Verbindlichkeit des Referenzschuldners berechnet. Die Rumba-Anleihe Staaten Frankreich basiert auf dem Referenzschuldner Republik Frankreich. Neben der Rückzahlung der Anleihe zu 100 % des Nennbetrages am Laufzeitende hängt auch die jährliche Verzinsung davon ab, dass kein Kreditereignis in Bezug auf die ausgewählten Referenzschuldner eintritt. Solange bei keinem Referenzschuldner während der Laufzeit der jeweiligen Rumba-Anleihe ein Kreditereignis eingetreten ist, findet eine regelmäßige Zinszahlung statt und die Anleihe wird am Fälligkeitstag zu 100 % des Nennbetrages zurückgezahlt. Die Verzinsung kann dabei je nach Ausstattung der Rumba-Anleihe festverzinslich oder in Form eines variablen Zinses erfolgen. DIE KREDITEREIGNISSE 11) Die folgende Zusammenfassung der Kreditereignisse betrifft nur die Rumba-Anleihe Staaten Frankreich. Die Kreditereignisse beziehen sich auf die Referenzverbindlichkeit oder auf Verbindlichkeiten des Referenzschuldners, bei denen es sich um Verbindlichkeiten für aufgenommene Gelder ( borrowed money ) handelt. Darunter können auch bestimmte von dem Referenzschuldner abgegebene Zahlungsgarantien fallen. Die Zinszahlung bei der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich erfolgt jährlich in Höhe von 3,0 % p. a., erstmalig jedoch am 10. April 2011, solange kein Kredit ereignis 4) eingetreten ist. Wird jedoch bei einem Referenzschuldner ein Kreditereignis festgestellt, entfallen aktuelle sowie alle zukünftigen Zinszahlungen. Dazu gehört auch die Zinszahlung für diejenige Zinsperiode, in der ein Kreditereignis eingetreten ist. Darüber hinaus erlischt in diesem Fall die Verpflichtung der Emittentin, die jeweilige Rumba-Anleihe am Fälligkeitstag zum Nennbetrag zurückzuzahlen. 4) Das Kreditereignis muss nicht im Zusammenhang mit der Referenzverbindlichkeit stehen. Die einzelnen Kreditereignisse, ihr Eintritt und die Folgen des Eintritts werden in den Endgültigen Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zum Basisprospekt gemäß 6 Wertpapier prospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere für Rumba-Anleihe Staaten Frankreich beschrieben. 11) Die Beschreibung der Kreditereignisse ist lediglich eine Zusammenfassung der in den Endgültigen Bedingungen definierten Kreditereignisse, die unverbindlich ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Allein maßgeblich für die Auslegung, ob ein Kreditereignis vorliegt und mit welchen Folgen für die Rumba-Anleihe Staaten Frankreich und die Anleger zu rechnen ist, sind die Ausführungen in den Endgültigen Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zum Basisprospekt gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere für Rumba-Anleihe Staaten Frankreich beschrieben. In diesen wird auch geregelt, wer über das Vorliegen eines Kredit ereignisses entscheidet. 6 7

Nichtzahlung Das Kreditereignis Nichtzahlung tritt ein, wenn der Referenzschuldner eine im Rahmen einer Verbindlichkeit geschuldete Zahlung nicht oder nicht in voller Höhe zum vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung einer eventuell vereinbarten Nachfrist, leistet. Dies gilt bei einer Nichtzahlung in Höhe von insgesamt mindestens 1 Mio. US-Dollar (oder entsprechendem Gegenwert in einer anderen Währung). Restrukturierung Dieses Kreditereignis bezieht sich auf die Restrukturierung von Schulden des Referenzschuldners. Das Kreditereignis der Restrukturierung liegt vor, wenn die Bedingungen von bestehenden Verbindlichkeiten nachträglich geändert werden und es sich um Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt mindestens 10 Mio. US-Dollar (oder entsprechendem Gegenwert in einer anderen Währung) handelt. Hierzu gehören beispielsweise folgende Fälle: Nichtanerkennung / Moratorium Das Kreditereignis Nichtanerkennung/ Moratorium tritt ein, wenn: der Referenzschuldner Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt mindestens 10 Mio. US-Dollar (oder entsprechendem Gegenwert in einer anderen Währung) nicht anerkennt oder für diese ein Moratorium, ein Stillhalteabkommen, eine Verlängerung oder eine Stundung erklärt und eine Nichtzahlung oder Restrukturierung im Zusammenhang mit einer solchen Verbindlichkeit eintritt, unabhängig davon, ob die für eine Nichtzahlung oder Restrukturierung erforderlichen Beträge überschritten wurden. Reduzierung des zurückzuzahlenden Kapitalbetrages, der Zinsen oder Prämien, eine Verschiebung der vereinbarten Termine, zu denen Kapitalbeträge, Zinsen oder Prämien gezahlt werden, eine Veränderung der Rangfolge von Zahlungen auf eine Verbindlichkeit, die zu einer Nachrangigkeit dieser Verbindlichkeit führt, eine Umrechnung der Verbindlichkeit in eine andere Währung, die nicht gesetzliches Zahlungsmittel der G7-Staaten oder gesetzliches Zahlungsmittel eines Staates ist, der Mitglied der OECD ist und dessen Verbindlichkeiten von Ratingagenturen mit AAA bewertet werden. Feststellung von Kreditereignissen Die Emittentin wird den Eintritt eines Kreditereignisses bekannt geben, wenn ihr entweder entsprechende Informationen vorliegen oder wenn ein von der ISDA (Verband von Derivatehändlern, International Swaps and Derivatives Association Inc.) eingesetztes Entscheidungs-Komitee bekannt gegeben hat, dass in Bezug auf den Referenzschuldner ein Kreditereignis eingetreten ist. 8 9

DIE RÜCKZAHLUNG DER RUMBA-ANLEIHE Staaten Frankreich Im Falle mehrerer Alternativen erfolgt die Verschiebung stets auf den jeweils letzteren der alternativen Verschiebungszeitpunkte. Wird während der Laufzeit (Zeitraum vom Emissionstag bis zum Kreditereignisbestimmungstag) der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich bei dem Referenzschuldner kein Kreditereignis festgestellt, erfolgt die Rückzahlung am Fälligkeitstag zu 100 % des Nennbetrages. Der Kreditereignisbestimmungstag, der Fälligkeitstag sowie der betreffende Zinszahlungstag können sich erheblich verschieben. Zinsen werden für den Zeitraum dieser Verschiebung nicht gezahlt. Tritt ein Kreditereignis ein, erfolgt bei Rumba-Anleihen anstelle der Rückzahlung zum Nennbetrag die Zahlung eines Barausgleichsbetrages in Höhe des Marktwertes einer Verbindlichkeit des betroffenen Referenzschuldners. Bei Rumba-Anleihen, die sich auf einen Korb aus mehreren Referenzschuldnern beziehen, ist für die Ermittlung des Barausgleichsbetrages jeweils der Marktwert einer Verbindlichkeit desjenigen Unternehmens bzw. Staates maßgeblich, bei welchem zuerst ein Kreditereignis festgestellt wurde. Eine Verschiebung findet in den folgenden Fällen statt: 1. Der Referenzschuldner erkennt am oder vor dem 7. April 2015 Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt mindestens 10 Mio. US-Dollar (oder entsprechendem Gegenwert in einer anderen Währung) nicht an oder erklärt ein Moratorium, ein Stillhalteabkommen, eine Verlängerung oder eine Stundung. Der Kreditereignisbestimmungstag kann sich dann auf den 60. Tag nach diesem Vorfall verschieben oder auf den Tag, an welchem eine dieser Verbindlichkeiten fällig wird. Der Fälligkeitstag und der letzte Zinszahlungstag verschieben sich auf den 28. Tag nach dem Tag, auf welchen sich der Kreditereignisbestimmungstag verschiebt; oder 2. Innerhalb von 60 Tagen vor dem 7. April 2015 wird ein Antrag auf Entscheidung in Bezug auf das Vorliegen eines Kreditereignisses im Hinblick auf einen Referenzschuldner an ein von der ISDA eingerichtetes Entscheidungs-Komitee gestellt und das Entscheidungs-Komitee hat nicht bis zum 6. April 2015 eine Entscheidung zu diesem Antrag veröffentlicht. Der Kreditereignisbestimmungstag verschiebt sich dann auf den 6. Mai 2015. Der Fälligkeitstag sowie der letzte Zinszahlungstag verschieben sich auf den 11. Mai 2015. Der Barausgleichsbetrag der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich wird wie folgt ermittelt: 1. Wird durch die ISDA ein Kurs für Verbindlichkeiten des ausgefallenen Referenzschuldners ermittelt und bekannt gegeben, so gilt dieser Kurs als Marktwert und damit als Basis für die Ermittlung des maßgeblichen Barausgleichsbetrages. Bei der für die Ermittlung des Marktwertes zugrunde zu legenden Verbindlichkeit kann es sich um Anleihen, Kredite oder Garantien des Referenzschuldners handeln. 2. Stellt die ISDA keinen Kurs in Bezug auf eine Verbindlichkeit fest, wird der Marktwert von der Emittentin aus dem Durchschnitt der Kurse für eine Verbindlichkeit des ausgefallenen Referenzschuldners ermittelt. Die maßgeblichen Kurse für die Wertermittlung werden von unterschiedlichen Banken auf Anfrage der Emittentin gestellt. Ist keine der angefragten Banken bereit, einen verbindlichen Kurs zu stellen, belaufen sich der Marktwert und somit auch der Barausgleichsbetrag auf 0, Euro. Eine negative Rückzahlung ist nicht möglich. Die Auszahlung des Barausgleichsbetrages erfolgt spätestens 130 Tage nach Bekanntmachung des Kreditereignisses (Hinweisbekanntmachung) in einem Börsenpflichtblatt durch die Landesbank Berlin AG. 10 11

AUF EINEN BLICK DIE RATINGSYMBOLE Chancen maßgeschneiderte Investitionsmöglichkeit in die Bonität des Referenzschuldners Chance auf eine attraktive, jährliche Zinszahlung Rückzahlung am Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages, sofern kein Kreditereignis eingetreten ist keine direkte Abhängigkeit von Aktienmarktentwicklungen geringe Anlagebeträge möglich Risiken vollständiger Kapitalverlust möglich neben dem Risiko des Eintritts eines Kreditereignisses bei dem Referenzschuldner besteht ein Emittentenausfallrisiko Eintritt eines Kreditereignisses möglich bei Eintritt eines Kreditereignisses: entfallen alle weiteren Zinszahlungen, einschließlich der aktuellen Zinszahlung entfällt die Rückzahlung der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich zu 100 % des Nennbetrages und es erfolgt stattdessen die Zahlung eines Barausgleichsbetrages, der auch Null betragen kann Ungewissheit über die Höhe des Barausgleichsbetrages bei Eintritt eines Kreditereignisses Kursschwankungen der Rumba-Anleihe Staaten Frankreich während der Laufzeit infolge: des Zinsänderungsrisikos einer Änderung der Bonitätseinschätzung des Referenzschuldners und/oder der Emittentin Liquiditätsrisiko: eine eingeschränkte Handelbarkeit ist möglich; die Emittentin ist nicht verpflichtet, regelmäßig An- und Verkaufskurse zu stellen Emittentenrisiko: die Rückzahlung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Emittentin Um die Bonität von Referenzschuldnern messbar und transparent zu gestalten, führen Rating-Agenturen wie Standard & Poor s, Moody s und Fitch regelmäßig externe Bewertungen durch. Grundlage für die Einschätzung bilden dabei quantitative Faktoren in Form von Bilanzkennziffern, qualitative Faktoren (z. B. Managementqualität, Transparenz, Unabhängigkeit) sowie Erfahrungs- und Umweltfaktoren, zu denen beispielsweise Kundenbeziehungen oder auch die Marktentwicklung zählen. Die Ergebnisse der Bonitätseinstufung werden anhand von Buchstaben in so genannten Ratingcodes veröffentlicht: 12 13

Investment Grade Speculative Grade/Non-Investment Grade Moody s Standard & Poor s (S & P) Fitch Moody s Standard & Poor s (S & P) Fitch höchste Qualität: praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA AAA sehr gute Qualität: sichere Anlage, wenn auch leichtes Ausfallrisiko Aa1 AA + AA + Aa2 AA AA Aa3 AA AA gute bis angemessene Qualität: relativ sichere Anlage, jedoch ist die wirtschaftliche Gesamtlage zu beachten A1 A + A + A2 A A A3 A A mittlere bis zufriedenstellende Qualität: durchschnittlich gute Anlage bei einer Verschlechterung der Gesamtwirtschaft können Probleme auftreten, da keine ausreichenden Sicherungsmechanismen bestehen Baa1 BBB + BBB + Baa2 BBB BBB Baa3 BBB BBB spekulativ: spekulative Anlage bei Verschlechterung der Lage ist mit Ausfällen zu rechnen, da keine Sicherungsmechanismen bestehen Ba1 BB + BB + Ba2 BB BB Ba3 BB BB deutlich spekulativ: deutlich spekulative Anlage bei Verschlechterung der Lage sind Ausfälle wahrscheinlich B1 B + B + B2 B B B3 B B hoch spekulativ: ausfallgefährdete Anlage nur bei günstiger Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation sind keine Ausfälle zu erwarten Caa CCC CCC Ca CC CC höchst spekulativ: Moody s: in Zahlungsverzug Standard & Poor s: hohe Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls oder Insolvenzverfahren beantragt, aber noch nicht in Zahlungsverzug C C C zahlungsunfähig: in Zahlungsverzug D D 14 15

VORTEILE RISIKEN Über Rumba-Anleihen investieren Anleger in die Kreditwürdigkeit eines bzw. mehrerer Referenzschuldner/s. Die Auswahl der Unternehmen bzw. Staaten erfolgt unter dem Gesichtspunkt, ein gutes Chance-/Risikoprofil für die jeweilige Rumba-Anleihe zu erzielen. Anleger erhalten das eingesetzte Kapital (exklusive Agio, also lediglich in Höhe des Nennbetrages) am Fälligkeitstag vollständig zurück, sofern während der Laufzeit der jeweiligen Rumba-Anleihe bei keinem Referenzschuldner ein Kreditereignis festgestellt wird. Rumba-Anleihen bieten, solange kein Kreditereignis eingetreten ist, die Chance auf eine regelmäßige Zinszahlung. Sowohl die Zinszahlungen als auch die Rückzahlung der jeweiligen Rumba-Anleihe zu 100 % des Nennbetrages sind von der Kreditwürdigkeit des bzw. der Referenzschuldner/s abhängig und stehen somit in keinem direkten Zusammenhang zu der Entwicklung an den Aktienmärkten. Tritt bis zum Kreditereignisbestimmungstag kein Kreditereignis ein, können selbst bei sinkenden Aktienkursen attraktive Renditen erzielt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten, die sich im kurz- bis mittelfristigen Bereich befinden, und der Möglichkeit, auch geringe Anlagebeträge zu investieren, stellen Rumba-Anleihen eine im Vergleich zu Direktinvestitionen in entsprechende Anleihen des bzw. der Referenzschuldner/s maßgeschneiderte Anlagemöglichkeit in Kreditrisiken dar. Das Anlagerisiko bei Rumba-Anleihen besteht in der Kreditwürdigkeit bzw. der Unfähigkeit oder fehlenden Bereitschaft des bzw. der Referenzschuldner/s, vertraglich geregelten Zahlungsvereinbarungen fristgerecht und in vollständiger Höhe nachzukommen. Zusätzlich tragen Anleger das Emittentenausfallrisiko. Während der Laufzeit der jeweiligen Rumba-Anleihe kann ein Kreditereignis bei einem der zugrunde liegenden Referenzschuldner eintreten, so dass die Höhe der dann zu erwartenden Zahlung vom Marktwert einer Verbindlichkeit des betroffenen Referenzschuldners zu diesem Zeitpunkt abhängt. Da die Möglichkeit besteht, dass bei jedem der gewählten Referenzschuldner ein Kreditereignis eintritt, ist mit einer Anlage in eine Rumba-Anleihe stets auch eine Investitionsentscheidung in Bezug auf alle zugrunde liegenden Referenzschuldner verbunden. Wird ein Kreditereignis festgestellt, entfallen die Zinszahlungen für die aktuelle sowie für alle zukünftigen Zinsperioden. Darüber hinaus erfolgt anstelle der Tilgung zum Nennbetrag die Zahlung eines Barausgleichsbetrages, dessen Höhe sich am ermittelten Marktwert einer bestimmten Verbindlichkeit des ausgefallenen Referenzschuldners orientiert. Da die tatsächliche Höhe des Barausgleichsbetrages erst bei einem festgestellten Kreditereignis ermittelt wird, besteht bis dahin eine Ungewissheit über die Höhe der Rückzahlung der jeweiligen Rumba-Anleihe. Der Betrag kann dabei erheblich unter dem Nennbetrag der jeweiligen Rumba-Anleihe liegen. Im Fall eines Kreditereignisses sind daher Verluste für das eingesetzte Kapital bis zum vollständigen Kapitalverlust möglich. Der Kurs einer Rumba-Anleihe kann während der Laufzeit Schwankungen unterliegen. Diese resultieren aus möglichen Zinsveränderungen am Markt, die Einfluss auf die Kursentwicklung nehmen. Wird bspw. das Zinsniveau erhöht, sinken die Kurse 16 17

der Rumba-Anleihen. Darüber hinaus kann sich eine Bonitätsverschlechterung eines Referenzschuldners negativ auf die Kursentwicklung der jeweiligen Rumba-Anleihe auswirken, ohne dass jedoch ein Kreditereignis festgestellt wird. Im Falle eines Korbes aus mehreren Referenzschuldnern können auch finanzielle Wechselbeziehungen der Referenzschuldner untereinander sowie Rahmenbedingungen, die mehrere Referenzschuldner gemeinsam beeinflussen, zu einer negativen Kursentwicklung führen. KAUFEN UND VERKAUFEN Mit Beginn einer Angebotsfrist für eine Emission der Wertpapiere werden die entsprechenden Angebotsunterlagen, der Basisprospekt samt Nachträgen und die Endgültigen Bedingungen veröffentlicht, die alle für die Emission wesentlichen Informationen enthalten. Hier werden auch die zum Kauf benötigte Wertpapierkennnummer (WKN) und ISIN mitgeteilt. Mit der Emission der Rumba-Anleihen ist keine Aussage, Einschätzung oder Zusicherung der Emittentin zur Bonität des bzw. der Referenzschuldner/s oder zur Wahrscheinlichkeit eines Kreditereignisses verbunden. STEUERLICHE BEHANDLUNG (Einschätzung der Emittentin) Kapitalerträge (realisierte Kursgewinne und Zinsen) unterliegen der Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Realisierte Verluste aus den Wertpapieren können steuerlich geltend gemacht und mit Kursgewinnen, Zinsen, Dividenden, Fondserträgen, etc. vollständig und unbefristet verrechnet werden. Stand: Januar 2011 Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Wertpapier inhabers ab und ist künftigen Änderungen unterworfen. Eine individuelle Aufklärung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist können Rumba-Anleihen an den Börsenhandels plätzen 10) Berlin, Frankfurt am Main (Scoach, Premium Segment) und Stuttgart börsentäglich zwischen 9 und 20 Uhr ge- bzw. verkauft werden. Die Landesbank Berlin AG stellt in der Regel fortlaufend handelbare Kurse, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. BONITÄT DER LANDESBANK BERLIN AG/ LANDESBANK BERLIN AG, LONDON BRANCH Haftungsverbund Die Landesbank Berlin AG mit ihrer Niederlassung, der Landes - bank Berlin AG, London Branch, ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Bei dem Sicherungssystem handelt es sich um einen Haftungsverbund, in dem die institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkasen zusammengeschlossen sind. Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne des Einlagensicherungsund Anlegerentschädigungsgesetzes. 10) Die Emittentin plant, entsprechende Anträge zu stellen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Abschnitt Wichtige Hinweise wird verwiesen. 18 19

Rating für Verbindlichkeiten der Landesbank Berlin AG/ Landesbank Berlin AG, London Branch: Rating-Agentur Langfrist-Rating Ausblick Moody s A1 stabil Fitch AA stabil WICHTIGE HINWEISE Diese Werbemitteilung erfüllt nicht alle gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und sie unterliegt nicht einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen (vgl. 33b Absatz 5 und 6 WpHG). Das jeweils aktuelle Rating ist zu finden unter: www.zertifikate.lbb.de WEITERE INFORMATIONEN Endgültige Bedingungen 12) zur kostenfrei bei umseitig genannter Rumba-Anleihe Staaten Adresse erhältlich bzw. zum Frankreich : Download im Internet verfügbar Reuters: DELBB0B6=BERA Internet: www.zertifikate.lbb.de Die in dieser Werbemitteilung enthaltenen Angaben stellen weder eine Anlageberatung oder eine Empfehlung, noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung der genannten Wertpapiere dar. Insbesondere handelt es sich nicht um eine Empfehlung, Geschäfte der angesprochenen Art zu tätigen. Unter anderem bestehen bei Rumba-Anleihen folgende Risiken: Während der Laufzeit der Rumba-Anleihen kann aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der Wert der Rumba-Anleihen (auch erheblichen) Schwankungen unterworfen sein. Während der Laufzeit sind daher Kurse unter dem am Emissionstag festgestellten Kurs möglich. Ist der Erwerb zu einem höheren Kurs als zum Nennbetrag erfolgt bzw. sollten die Rumba-Anleihen vor Laufzeitende verkauft werden, kann der Rückzahlungsbetrag bzw. Verkaufspreis geringer (oder auch erheblich geringer) sein als der eingesetzte Kapitalbetrag. Vollständige Kapitalverluste sind daher möglich. 12) Endgültige Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zum Basisprospekt gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere für Rumba-Anleihe Staaten Frankreich Die Zahlungen auf die Rumba-Anleihen sind vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bezüglich des bzw. der zugrunde liegenden Referenzschuldner/s abhängig. Die Höhe der Zahlungen, die ein Anleger auf eine Rumba-Anleihe erhält, hängt damit nicht nur von der Kreditwürdigkeit der Emittentin, sondern auch von der Kreditwürdigkeit des bzw. der Referenzschuldner/s ab. 20 21

Durch Fusionen oder andere Ereignisse im Zusammenhang mit den Referenzschuldnern kann sich die Zusammensetzung des Referenzschuldnerportfolios verändern. Somit besteht das Risiko, dass das Referenzschuldnerportfolio nach solchen Änderungen nicht mehr mit dem Referenzschuldnerportfolio vor solchen Änderungen wirtschaftlich vergleichbar ist. Das aus einer solchen Änderung resultierende Risiko tragen die Wertpapierinhaber. Bei den Rumba-Anleihen handelt es sich um Wertpapiere, die erstmals öffentlich angeboten werden. Es lässt sich nicht voraussagen, ob und inwieweit sich ein Sekundärmarkt für die Wertpapiere entwickelt, zu welchem Preis die Wertpapiere an diesem Sekundärmarkt gehandelt werden und ob dieser Sekundärmarkt liquide sein wird oder nicht. Die Emittentin übernimmt keinerlei Rechtspflicht zur Stellung von regelmäßigen An- und Verkaufskursen oder hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse. Mangels Nachfrage kann die Handelbarkeit der Wertpapiere weiter abnehmen. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, einen liquiden Markt aufrechtzuerhalten. Diese Werbebroschüre ersetzt keine individuelle Aufklärung über dieses Produkt durch das Wertpapier dienstleistungs unternehmen, bei dem der Erwerb des Produktes erfolgen soll. Die vorliegende Broschüre stellt lediglich einige wichtige Ausstattungsmerkmale dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Allein maßgeblich sind die Bedingungen und Angaben im maßgeblichen Wertpapierprospekt bestehend aus dem Basisprospekt gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz vom 3. März 2010 für kreditereignisbezogene Wertpapiere sowie den Endgültigen Bedingungen Nr. 15 vom 10. Januar 2011 zu diesem Basisprospekt. Diese sind bei umseitig genannter Adresse kostenfrei erhältlich bzw. im Internet unter www.zertifikate.lbb.de zum Download verfügbar. Dieses Anlageprodukt ist nicht für jeden Anleger geeignet, da es auch zu erheblichen Verlusten führen kann. Eine individuelle Aufklärung durch einen Anlageberater und ggf. Steuerberater ist daher empfehlenswert. Die Emittentin plant zwar, die Einbeziehung in den Freiverkehr bestimmter Handelsplätze zu beantragen (siehe Seite 3, Abschnitt Börsenzulassung ), die Entscheidung über eine Einbeziehung obliegt aber alleine den Trägern der jeweiligen Handelsplätze. Die Emittentin sichert auch nicht zu und ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Einbeziehung erfolgt und diese über die Laufzeit der Wertpapiere aufrechterhalten wird. Landesbank Berlin AG, 4. Januar 2011 Der Wert der jeweiligen Rumba-Anleihe kann durch die allgemeine Beurteilung der Bonität der Emittentin durch die Anleger beeinflusst werden. Neben den zuvor genannten Risiken besteht bei Schuldverschreibun gen ein Emittentenausfallrisiko. 22