Beitrags itrags- und Gebührenordnung 2016 des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. 97702 Münnerstadt Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt ab 01.Januar 2016. Alle bisherigen Beitrags- und Gebührenordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Es wird auf die Bestimmungen der Satzung verwiesen. Soweit nichts anderes vermerkt ist, gelten die Gebühren für eine Person. A. Aufnahmegebühr Aufnahmegebühr 0,00 Euro B.. Mitgliedschaft Jahresbeitrag Euro monatliche Zahlung näheres siehe Seite 6 1. Ordentliche Mitgliedschaft a) Einzelmitglied 1.280,00 Euro 110,20 Euro b) Ehepaar (Ehe 1 1.280,- / Ehe 2 1.040,- ) 2.320,00 Euro 196,80 Euro 2. Außerordentliche Mitgliedschaft (siehe weitere Regelung Punkt 11) a) Kinder bis vollendetes 12. Lebensjahr 50,00 Euro --- b) Jugendliche vom 13. bis vollendetes 18. Lebensjahr 138,00 Euro --- c) Mitglieder in Ausbildung vom 18. bis zum 295,00 Euro vollendeten 27. Lebensjahr (siehe weitere Regelung Punkt 6) d) Fernmitglieder - Einzelmitglied 495,00 Euro --- - Ehepaar (Ehe 1 495.- /Ehe 2 370.- ) 865,00 Euro --- (siehe weitere Regelung Punkt 8) e) Zweitmitglieder - Einzelmitglied 495,00 Euro --- - Ehepaar (Ehe 1 495.- /Ehe 2 370.- ) 865,00 Euro --- (siehe weitere Regelung Punkt 9) f) Fördernde Mitglieder - Einzelmitglied 250,00 Euro --- - Ehepaar (Ehe 1 250.- /Ehe 2 185.- ) 435,00 Euro --- (siehe weitere Regelung Punkt 10) g) Schnuppermitgliedschaft h) Firmenspielberechtigung auf Anfrage auf Anfrage Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 1 von 6
D. Verbandsbeiträge Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen werden die Verbandsbeiträge, welche vom BLSV, BGV und DGV pro Mitglied ab dem 21. Lebensjahr erhoben werden, an die Mitglieder weiterbe berec rechnet. Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft 1. Diese Beitragsordnung gilt in Verbindung mit der Satzung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. 2. Ehepaare zahlen bei der Begründung ihrer Mitgliedschaft einen ermäßigten Jahresbeitrag, der von einem Abbuchungskonto erfolgen muss. Für diesen Beitrag haften die Partner gesamtschuldnerisch. Lebensgemeinschaften mit gleichem amtlichem Wohnsitz werden Ehepaaren gleichgestellt. a) Im Falle einer Trennung ist im Trennungsjahr der ermäßigte Jahresbeitrag zu entrichten. Im darauf folgendem Jahr haben beide Ehepartner den Jahresbeitrag als Einzelmitglied zu zahlen. b) Dies gilt auch für Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften. 3. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar. 4. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. September eines Jahres erfolgen (vgl. Satzung 8, Abs. 2). Maßgeblich ist der Posteingang im Clubsekretariat. 5. Umwandlungen in eine andere Mitgliedsart sind durch schriftlichen Antrag an das Präsidium bis zum 31.12. für das folgende Kalenderjahr möglich. 6. Die erforderliche Ausbildungsbescheinigung für Mitglieder in Ausbildung muss bis zum 31. März eines Jahres im Clubsekretariat vorliegen. 7. Mitglieder, die nach dem 01. Juni eines Jahres dem Verein beitreten, zahlen im Beitrittsjahr für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresbeitrags. 8. Fernmitglieder müssen einen Nachweis vorlegen, der belegt, dass der Erstwohnsitz mindestens 100 km vom Golf-Club Maria Bildhausen e.v. entfernt ist. 9. Zweitmitglieder müssen eine Bestätigung ihres Heimatclubs über eine dortige ordentliche Mitgliedschaft/Vollmitgliedschaft vorlegen. 10. Fördermitglieder erhalten 50% Rabatt auf Tageskarte, Monatskarte oder Jahreskarte für den 6-Loch - Kurzplatz, bzw. Drivingrange. Es besteht kein Spielrecht für den 18-Loch-Platz 11. Eine außerordentliche Mitgliedschaft wandelt automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft um, sobald die Voraussetzungen einer außerordentlichen Mitgliedschaft nicht mehr gegeben sind. Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 2 von 6
D.. Gebühren für Caddy-Boxen, Stellplätze, Schränke usw. jährlich 1. Einzel-Caddy-Box (unten) 75,00 Euro 2. Einzel-Caddy-Box (oben) 50,00 Euro 3. Familien-Caddy-Box 105,00 Euro 4. Elektro-Caddy-Box (inklusive Strom*) 175,00 Euro 5. Elektro-Caddy, Stellplatz (inklusive Strom*) 85,00 Euro 6. Zwei Einzel-Caddy-Boxen (bei gleichem Abbuchungskonto) 125,00 Euro 7. Schlüssel-Kaution für Caddy-Halle (einmalig in bar) 20,00 Euro 8. Schrank im Umkleideraum 30,00 Euro 9. Versicherung Caddybox oder Caddystellplatz (pro Ausrüstung) 10,00 Euro *Der Strom in den Caddiehallen zum Laden der Batterien wird in der Zeit vom 01. Dezember bis einschließlich 31. März abgestellt. Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 3 von 6
E.. Greenfee-Gebühren Gebühren 18-Loch Loch-Anlage 20 2015 pro Spieler 1. wochentags Mondschein -Tarif ab 16.00 Uhr 50,00 Euro 40,00 Euro 2. samstags, sonntags, feiertags 60,00 Euro Mondschein -Tarif ab 16.00 Uhr 50,00 Euro 3. Mehrtages-Karten 5er-Karte 18 Loch Greenfee (5x zahlen, 6x spielen + 1x E-Cart kostenlos) Die 5er-Karte gilt auch für Ehepaare/Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz Karte gilt nur wochentags. An Wochenenden/Feiertagen muss die Differenz aufgezahlt werden. 250,00 Euro 4. Gruppen wochentags samstags, sonntags, feiertags a) 10-19 Spieler 45,00 Euro 55,00 Euro b) ab 20 Spieler 40,00 Euro 50,00 Euro Bei Gruppen ist eine Anmeldung zwei Wochen vorher erforderlich. 5. Gastspieler eines mitspielenden Mitglieds (beide spielen gemeinsam) 40,00 Euro 50,00 Euro 6. Bei eingeschränkter Bespielbarkeit der Golfanlage z.b. Wintergrüns, Platzarbeiten, Grüns gesandet, usw. (wird vom Club entschieden) 30,00 Euro 40,00 Euro 7. Partnerhotels Gastspieler die in unseren Partnerhotels übernachten (Anmeldung durch Hotel), bzw. Mitglied in einem Partnerclub sind erhalten 20% Rabatt. 8. Golfregion Franken / Partnerclubs Mitglieder aus den Golfclubs der Golfregion Franken (Clubausweis erforderlich) 30,00/40,00 Euro 50,00/55,00 Euro Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 4 von 6
F.. Öffentlicher Pay & Play Kurzplatz Tageskarte Wochenkarte Monatskarte 3-Monatskarte 12-Monatskarte 16,00 Euro 40,00 Euro gültig ab Ausstelldatum 70,00 Euro gültig ab Ausstelldatum 110,00 Euro gültig ab Ausstelldatum 260,00 Euro gültig ab Ausstelldatum 10er-Karte 160,00 Euro gültig 1 Jahr ab Ausstelldatum (10x zahlen, 11x spielen + je 1x Token kostenlos) Ermäßigungen für Punkte E. und F.: Jugendliche iche, Studenten, Schüler bis zum vollendeten 27. Lebensjahr erhalten 50 % Ermäßigung gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises Bei Nichtentrichten des Greenfees oder fehlender Greenfee-Karte, betrifft E. und F., ist die doppelte Normalgebühr (ohne Ermäßigung) zu zahlen. G.. Gebühren für Driving Range, Leihschläger, E-Carts E Carts,, Trollys 1. Driving Range 5,00 Euro / Tag 2. 10er++ Driving Range 50,00 Euro / 11 Tage 2. Leihschlägersatz für Anfänger 5,00 Euro / Tag 3. E-Carts 20,00 Euro / 18 Loch für Mitglieder 25,00 Euro / 18 Loch für Nichtmitglieder 4. E-Carts 5er Karte + 1 100,00 Euro für Mitglieder 125,00 Euro für Nichtmitglieder 5. Token 1,00 Euro / 24 Bälle 6. Multi-Token 10,00 Euro / 11 x 24 Bälle 7. Ziehtrolly 3,00 Euro / Tag für Mitglieder 5,00 Euro / Tag für Nichtmitglieder 8. Elektrotrolly (erhältlich im ProShop SURF IN) 10,00 Euro / Tag Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 5 von 6
Monatliche Zahlung Ordentliche Mitgliedschaft des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. 97702 Münnerstadt 1. Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitgliedschaft - Einzelmitglied: Der Jahresbeitrag von 1.280,- wird monatlich am 1. AT in Höhe von 106,70 eingezogen. - Ehepaar: Der Jahresbeitrag von 2.320,- wird am 1. AT in Höhe von 193,30 eingezogen. 2. Monatliche Bearbeitungsgebühr Es wird pro Monat zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 erhoben. 3. Eintritt nach dem 01. Juni eines Jahres Für jeden vollen Monat wird 1/12 des Jahresbeitrages, wie Pkt. 2 eingezogen. 4. Zahlungsweise O.g. Zahlungen können nur mit Einzugsberechtigung monatlich erfolgen. Sollte dies vom Mitglied gekündigt werden oder nicht durchführbar sein, wird der komplette Jahresbeitrag für das jeweilige Jahr fällig. Beitrags- und Gebührenordnung des Golf-Club Maria Bildhausen e.v. Stand: 01.Januar 2016 - Seite 6 von 6