Asbest - noch lange ein Krebsrisiko Die einst als Wunderstoff gepriesene Silikatfaser hat hervorragende Eigenschaften: sie gilt als unbrennbar, hitzebeständig, säureresistent, zugfest, flexibel und günstig. Andererseits jedoch gilt sie auch als hochgradig krebserregend. Deshalb ist die Verwendung von Asbest seit 1995 in Deutschland verboten. Doch in Folge der großen Sanierungswelle in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts, ist Asbest aus der öffentlichen Wahrnehmung und auch aus der Wahrnehmung vieler Handwerker weitestgehend verschwunden. Zu Unrecht. Asbest findet sich noch in vielen Gebäuden Asbest ist kein Problem der Vergangenheit. Der früher als Mineral der tausend Möglichkeiten beworbene Zuschlagstoff ist noch immer in nahezu jedem Haus in Deutschland verbaut. Weit über 3.000 verschiedenen Bauprodukten und Geräten wurde im vergangenen Jahrhundert Asbest zugesetzt. Die Fasern des Asbests bedeckten bald Dächer, Wände und Böden, sie steckten in Lüftungsschächten, Dichtungsschnüren von Ofenklappen, Tischtennisplatten, Toastern und Föhnen. Sie wurden in Beton gemischt, zu Garnen versponnen, zu Hitzeschutzbekleidung verarbeitet, um Heizungsrohre gewunden. Asbest unsichtbar und allgegenwärtig Unterschieden werden muss zwischen fest gebundenem und schwach gebundenem Asbest. Im Ruhezustand geht von ersterem zumeist keine Gefahr aus. Erst durch Alterung, Verwitterung oder Bearbeitung werden Fasern freigesetzt. Frei liegende, schwach gebundene Asbestprodukte wie etwa Weichasbestplatten unter Fensterbänken setzen allerdings auch schon bei Vibration, Luftzug oder Berührung größere Mengen an unsichtbaren Fasern frei und sollten so schnell wie möglich von einem darauf spezialisierten und zugelassenen Fachmann ausgetauscht werden. Heutzutage ist vielen Menschen nicht mehr bewusst, wo überall Asbest enthalten sein kann. Viele Heimwerker und Bauprofis sanieren Gebäude oder öffnen Geräte, die Asbest enthalten. Was z.b. wenigen Fliesenlegern bekannt ist: Immer noch befinden sich in mindestens jedem vierten Haus, das vor 1995 gebaut wurde, asbesthaltige Fliesenkleber oder Spachtelmassen. Werden diese Fliesen ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen herausgerissen, können große Mengen an krebserregenden Fasern freigesetzt werden und die Gesundheit der Handwerker sowie der Bewohner gefährden. Auch wer sich an den alten PVC-Böden aus den sechziger bis achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts in seiner Wohnung satt gesehen hat, tut gut daran, die Beläge nicht einfach herauszureißen. Denn das ausgediente Material oder auch der Kleber können Asbest enthalten. Insbesondere die Rückenbeschichtung der Böden bestand vielfach aus fast reinen, gepressten Asbestfasern. Bei schadhaften Böden oder beim Herausreißen der Böden können sehr große Mengen an Asbest entweichen. Ohne Sicherheitsvorkehrungen ist dies ein riskantes Unterfangen. Sicheres Vorgehen bei der Renovierung Selbst Experten können oft mit dem bloßen Auge nicht erkennen, ob ein Bauteil Asbest enthält. Die einzig sichere Methode ist, von relevanten Bauteilen vor Beginn der Arbeiten eine Materialprobe entnehmen und diese im Labor auf Asbest untersuchen zu lassen. Erst dann kann entschieden
werden, wie bei der Sanierung in Hinsicht auf besonderen Anforderungen an Arbeitssicherheit, Entsorgung und Hygiene vorgegangen werden muss. Bei Abbruch oder Sanierung eines Bauwerks dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, besonders Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der Bauherr. So muss an Sanierungsarbeiten - insbesondere im öffentlichen Bereich - gut vorbereitet herangegangen, Gefährdungen erkannt und richtig eingeschätzt werden. Durch unvorbereitete Sanierungsarbeiten oder eine falsche Gefährdungsbeurteilung werden Handwerker, Bewohner und Nutzer der Gebäude dem Risiko ausgesetzt, an asbestbedingten Lungenoder Kehlkopftumoren sowie an Tumoren des Brust-, Rippen und Bauchfells zu erkranken.
Smoltczyk & Partner GmbH Asbest trotz Verwendungsverbot beim Umbau und Rückbau von Gebäuden allgegenwärtig Frau Dipl.-Geol. Dagmar Wolf Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden Öffentliche Informationsveranstaltung 16. Juni 2016, Kurhaus Lenzkirch
Übersicht "Wunderfaser" Asbest Was ist Asbest? Warum wurde Asbest verbaut? Gesundheitsgefahren Praxisbeispiele Wo wurde Asbest verbaut? Kostenfalle Empfehlungen zum richtigen Umgang Rechtzeitige Erfassung technisch und rechtlich notwendig und sinnvoll Gesetze und Richtlinien 2
Was ist Asbest? Asbest Sammelbegriff für faserförmige, natürlich vorkommende Silikate, aus denen technisch verwendbare Fasern hergestellt wurden. asbestos = unvergänglich (altgriechisch) Asbest Serpentine Chrysotil "Weißasbest " Amphibole Amosit "Braunasbest " Krokydolith - " Blauasbest " Anthopylit Tremolith Aktinolith BauAkademie GmbH 2016 3
Was ist Asbest? Gruppe I: Serpentine einzige Asbestart ist das Chrysotil (Weißasbest) ca. 90 % der Weltförderer & Verarbeitungsmenge elastische, lange Fasern, gut verspinnbar http://www.infopool-bau.de Gruppe II: Amphibole, z.b Krokydolith ca. 10% der weltweiten Fördermenge spröde, brüchige Fasern, schwer verspinnbar http://www.infopool-bau.de Asbestfasern können 10.000 mal feiner als menschliches Haar sein. Die größten Asbestlagerstätten befinden sich in Russland, Kanada, Südafrika und China. 4
Warum wurde Asbest verbaut? Grundlage für die 1000-fachen Anwendungen sind die hervorragenden technischen Eigenschaften: nicht brennbar hitzebeständig (> 500 C) hoher Schmelzpunkt (> 1.500 C) chemisch stabil sehr reißfest hohe Flexibilität hohe Zugfestigkeit (Krokydolith 22.500 N/mm², Baustahl 1.000 N/mm²) beständig gegen Fäulnis (verrottet nicht) gute Spinnfähigkeit hohe thermische und elektrische Isolationswirkung gutes Absorptions- und Adsorptionsvermögen gute Bindefähigkeit mit anderen Stoffen niedrige Rohstoffkosten 5
Gesundheitsgefahren Asbestaufnahme erfolgt überwiegend bei "Staubbildung" über die Atemluft durch: Nase: Schleimhäute, Härchen Luftröhre: Flimmerepithelien (Drüsengewebe welches die Luftröhre auskleidet und Atemwege reinigt) Bronchien, Lunge: Fresszellen, Makrophagen (Leukozyten, weiße Blutkörperchen, Alveolarmakrophagen) Latenzzeit (erster Kontakt /Ausbruch Erkrankung) im menschlichen Gewebe beträgt ca. 30 Jahre Gefährlichkeit von Asbest liegt in der Größe der Fasern: Länge > 5 µm Durchmesser < 3 µm Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis > 3:1 TÜV Nord 6
Gesundheitsgefahren Asbesterkrankungen Asbestose (anerkannt seit 1936): Asbeststaublungenerkrankung, die zur Verhärtung der Lunge und folglich zu Atemnot führt. Asbestose ist unheilbar und kann zum Tod führen. Lungenkrebs (anerkannt seit 1943) und Mesotheliom des Rippen- und Bauchfells (anerkannt seit 1977): Asbestspezifische Tumore führen innerhalb kurzer Zeit zum Tode DGVU 7
Gesundheitsgefahren Bauwirtschaft: Zahl der Asbesttoten steigt Höhepunkt der Erkrankungswelle kommt erst in den nächsten Jahren Das Ausmaß der Asbestkatastrophe wird immer deutlicher sichtbar: 1994 wurden in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, 2012 waren es 281 Todesfälle! Damit gab es im Jahr 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Auch die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest steigt nach wie vor: Von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012. Und noch mehr unglaubliche Zahlen: Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte. 75 Millionen Euro brachte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) allein im Jahr 2012 für asbestbedingte Erkrankungen auf. (BG BAU, Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am April 2014) 8
Wo wurde Asbest verbaut? bereits vor ca. 4.000 Jahren für feuerfeste Lampendochte und bruchsichere Keramiken verwendet 1870 erste Asbest verarbeitende Fabrik Deutschlands in Frankfurt: Asbestwerke Louis Wertheim in den 50er Jahren großer Verbrauchsanstieg seit 1979 Verwendungsverbot von schwach gebundenem Asbest in den alten Bundesländern etwa 1981 Höhepunkt mit 170.000 t Rohasbest, in mehr als 3.000 verschiedenen Bauprodukten 1982 freiwillige Verzichtserklärung der Industrie innerhalb von 10 Jahren Ersatzstoffe einzuführen seit Ende 1993 Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest nach GefStoffV 9
Wo wurde Asbest verbaut? Derzeit wird in zwei Asbestprodukte unterschieden: Asbestzement (fest gebundener Asbest) mit einer Dichte von mindestens 1.500 kg/m³ enthält einen vergleichsweise hohen Anteil mineralischer Bindemittel (Asbestanteil 10-15%). Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden. Spritzasbest (schwach gebundener Asbest) enthält oft Blauasbest (Krokydolith) und einen geringen Anteil an Bindemitteln (Asbestanteil 25-40%). Daher sind die Asbestfasern nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.b. Erschütterungen und Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich. Es kann zu einer stoßweisen Abgabe von Fasern kommen, die zu Spitzenkonzentrationen in der Raumluft führen können. Spritzasbest wurde weltweit u.a. als Hitzeschutz bei Bauten in Stahlskelettbauweise verwendet. Beispiele für die Verwendung von Spritzasbest in Stahlskelettbauweise sind der Palast der Republik in Berlin, das World Trade Center in New York und die Deutsche Welle in Köln. 10
Spritzasbest schwach gebundenes Asbestprodukt 11
Asbestpappe schwach gebundenes Asbestprodukt 12
Asbestpappe schwach gebundenes Asbestprodukt 13
Leitungs-Dämmungen aus Diatomeenerde/ Kieselgur 14
Steinholz-Estrich 15
Fensterkitt 16
Cushion-Vinyl (kurz CV-Beläge) 17
Stragula Linoleum-Imitation = imprägnierte Pappe, die mit Ölfarben in verschiedenen Mustern bedruckt wurde 18
Stragula http://www.eichwaelder.de 19
Vinyl-Platten mit asbesthaltigem Bitumenkleber 20
Vinyl-Platten mit asbesthaltigem Bitumenkleber 21
Asbesthaltige Kleber 22
Fliesen - Asbestzement 23
Wandverkleidung - Asbestzement 24
Fassaden-Platten - Asbestzement 25
Fassaden-Platten Faserzement = kein Asbest 26
Schindeln - Asbestzement 27
Fensterbank - Asbestzement 28
Asbestzementkanäle und -Leitungen 29
Außenisolierung - Wellzementplatten 30
Außenisolierung - Wellzementplatten 31
Nachtspeicheröfen 32
Haustechnik 33
Flanschdichtungen 34
Asbestgewebe 35
Brandschutzklappen 36
Dichtung Lüftungskanal 37
Dichtung Lüftungskanal 38
Brandschott 39
Feuerabschluss 40
Fliesenkleber und Putze 41
Bitumenabdichtungen von Dächern 42
Gewächshaus 43
Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor Im Auftrag eines Investors wurden im Industriegebiet industriell genutzte Hallen und Verwaltungsgebäude rückgebaut. Die Rückbauarbeiten wurden von seinem Architekten überwacht. Es liegen Schadstoffgutachten und ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vor, die unter anderem Schadstoffe wie Asbest, alte Mineralwolle- Dämmstoffe, bituminöse Dachpappen und säurefeste Estriche beschreiben und bewerten. Hinweise zum Arbeitsschutz und zur Entsorgung liegen ebenfalls vor. Die Abbrucharbeiten wurden 2011 vom Gewerbeaufsichtsamt eingestellt, als Asbest und alte Mineralwolle-Dämmstoffe im Bauschutt vermischt festgestellt wurden, die nicht ordnungsgemäß rückgebaut und entsorgt wurden. 44
Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor Obwohl eine Bestandsaufnahme und eine technische Erkundung auf schadstoffhaltige Bausubstanzen durchgeführt wurden und die Schadstoffe somit bekannt waren, wurde kein selektiver Rückbau vom beauftragten Bauunternehmen durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgte einmal Pauschal. Der Bauschutt konnte vor Ort belassen werden und musste nicht entsorgt werden. Der Rückbau wurde nicht fachgerecht überwacht. Eine Sanierungsplanung fehlte. 45
Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor Das Risiko trägt in der Regel der Auftraggeber/Eigentümer. Die nun anfallenden Entsorgungskosten für die Bauschuttabfälle sind nicht in der Finanzierung berücksichtigt. Beispiel Deponiekosten Bauschutt DK I = 19,50 /t; bei 1.000 t = 19.500 Bauschutt DK II = 30,00 /t; bei 1.000 t = 30.000 Der Terminplan ist nicht mehr einzuhalten. 46
Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kauft ein zweigeschossiges Einfamilienhaus Baujahr 1960. Der Familienvater renoviert das Haus mit Hilfe von Freunden und Verwandten selber. Nachdem alle Zimmertüren ausgebaut sind, werden Fußbodenbeläge entfernt. Nach dem Entfernen kommt der Familienvater ins Grübeln und ruft wegen Asbestverdacht beim Gutachter an. 47
Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater 48
Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater 49
Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater Anruf Kunde möglicher Schaden, telefonische Beratung, Ortstermin mit Beprobung, Veranlassung 4 Asbestproben à 60,- Untersuchungsergebnisse mitteilen, Asbest in Vinyl-Flexplatten und schwarzem Kleber 1.000,- Mittels Staubproben feststellen, ob sich Asbestfasern im Haus verteilt haben und wenn ja, wo: 1. Schritt: Ortstermin und 5 Asbestanalysen, weitere Rückstellproben vorhanden Glück gehabt: keine Verunreinigung im Staub des restlichen Hauses festgestellt 1.200,- Ortstermin mit Bausubstanzbeprobung (9 Asbestanalysen) Dokumentation Untersuchungsergebnisse und weitere Vorgehensweise 2.000,- Sanierung weiterer Vinyl-Flex-Platten mit schwarzem Kleber durch Fachunternehmen 6.000,- Freimessung je nach Stückzahl à 500,- 1.500,- Summe: 11.700,- 50
Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll Gefährdete Gewerke z.b. : Installateure Heizungstechniker Elektriker Maler Teppichverleger, Verleger anderer Bodenbeläge Betriebsschlosser Wartungspersonal, einschließlich Vertragspersonal und Hausmeister Dachdecker Reinigungskräfte 51
Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, erkundigen Sie sich, ob der Arbeitsplatz auf Asbest geprüft wurde. Gehen Sie davon aus, dass Asbest vorhanden sein kann, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Wenn Sie vermuten, dass Asbest vorhanden sein könnte, unterbrechen Sie die Arbeit und holen Sie Rat ein. Entfernen Sie auf keinen Fall Asbestmaterial, wenn Sie dazu nicht befugt sind und über keine entsprechende Ausbildung verfügen. Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, beim Umgang mit Gefahrstoffen (z.b. Asbest, künstliche Mineralfasern) die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen (GefStoffV 6: Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit GefStoffV 15 Absatz 5). 52
Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll 319 StGB Baugefährdung (www.gesetze-im-internet.de, unter StGB) Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Abs. 3: Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstraße bestraft. 53
Gesetze und Richtlinien Gesetzliche Grundlagen Landesbauordnung (LBO) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 54
Gesetze und Richtlinien Gefahrstoffverordnung Grundsatz Arbeiten an asbesthaltigen Produkten sind verboten! Ausnahme Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) Aber: bei Sanierung und Instandhaltung kein Einsatz von Arbeitsverfahren, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen dazu zählen z.b. Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren 55
Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wieder. 56
Gesetze und Richtlinien Der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist in der TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten geregelt ASI-Arbeiten 57
Gesetze und Richtlinien TRGS 519 58
Gesetze und Richtlinien Aktuelle Änderung TRGS 519 Sachkunde Sachkundenachweise gelten künftig nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren, Ausnahme: Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurde, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2016 Verlängerung um sechs Jahre durch Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang (TRGS 519 Anlage 5 neu) Für Tätigkeiten geringer Exposition: mindesten Sachkunde nach Anlage 4 erforderlich (Erleichterung nach Anlage 5 alt entfällt) keine Verlängerung durch Fortbildungslehrgang möglich 59
Gesetze und Richtlinien Den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten bei der Weiternutzung von Gebäuden regelt die Asbest-Richtlinie Landesbauordnung BaWü, Liste technischer Baubestimmungen Anlage 6.2: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden 60
Gesetze und Richtlinien 61
Abfallrecht Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, zuletzt geändert Februar 2012) Umgang mit Abfällen bei der Entsorgung Verwertung Beseitigung Kreislaufwirtschaft statt Beseitigungswirtschaft Abfallvermeidung (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung), Abfalltrennung/Vermischungsverbot Europäischer Abfallkatalog mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Nr.) 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 16 02 12* gebrauchte Geräte, die Asbest enthalten 62
Handlungshilfe April 2008 63
Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll Bestandsaufnahme Grobrecherche der Bau und Nutzungsgeschichte Weiterer Untersuchungsbedarf Überprüfung Untersuchungsbedarf nein ja: Konzept ausarbeiten Bausubstanzuntersuchung Erstuntersuchung - Bausubstanz - Verdachtsmomente Vertiefenden Untersuchung (je nach Aufgabenstellung) Dokumentation 64
Gesetze und Richtlinien VDI/GVSS 6202 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Oktober 2013 Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen, sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung. In dieser VDI-Richtlinie werden die wesentlichen Aspekte für den Ablauf der Schadstoffsanierung von der Erhebung bis zur Entsorgung dargelegt. 65
Gesetze und Richtlinien VDI/GVSS 6202 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweise 3. Begriffe 4. Abkürzungen 5. Bauherrnaufgaben 6. Anforderungen an die weiteren Beteiligten 7. Planung und Ausführung 8. Nebenleistungen Besondere Leistungen 9. Abrechnung Anhang A: Muster für Anlage zum Schadstoffkataster Anhang B: Muster für Schadstoffkatasterplan als Anlage zum Schadstoffkataster 66
Rechtzeitige Erfassung Schadstoffkataster 67
Rechtzeitige Erfassung Probenahmepunkte 68
Gesetze und Richtlinien 69
Gesetze und Richtlinien Eine besondere Gefahr stellen solche Baustoffe dar, die bei bloßer Inaugenscheinnahme gar nicht als asbestverdächtig erkannt werden. Verbreitung verdeckt eingebauter asbesthaltiger mineralischer Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (von Farbschichten und Tapeten überdeckt) Schon bei einem einfachen Tapetenwechsel kann es zu erhöhten Asbestwerten in der Raumluft kommen. Nach bisherigen Erkenntnissen weisen etwa ¼ der in den Bauboom-Jahren vor 1995 errichteten Bestandsgebäude asbesthaltige Putze oder Spachtelmassen an Innenwänden auf. Hinweise zu Erkundung und Bewertung Sanierung 70
Gesetze und Richtlinien 71
Gesetze und Richtlinien 72
Gesetze und Richtlinien 73
Smoltczyk & Partner GmbH Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit