Asbest Alles geregelt?
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- Franka Kurzmann
- vor 6 Jahren
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1 Fachtagung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: Bauen im Bestand - Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten? Stuttgart, Asbest Alles geregelt? Andreas Feige-Munzig BG BAU - Prävention Bereich Sanierung und Bauwerksunterhalt
2 . oder, was hat unsere ach so heile Asbestwelt VDI-GVSS Diskussionspapier Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden NEU?? Unbekannt??. eher doch NEIN!!. oder, was hat unsere ach so heile Asbestwelt erweiterte Betroffenheit beim Bauen im Bestand um ein Vielfaches mehr betroffene Objekte bzw. Projekte mehr asbesthaltige Materialien zu berücksichtigen mehr Gewerke und Tätigkeiten Asbest gesamt-gesellschaftliche Aufgabe. oder, was hat unsere ach so heile Asbestwelt erweiterte Betroffenheit beim Bauen im Bestand erweiterter Personenkreis Altbau- und Schadensanierer das gesamte Bauhandwerk! Heimwerker! Nutzer Immobilienwirtschaft. oder, was hat unsere ach so heile Asbestwelt Bauen im Bestand Arbeitsschutz Dritt-(Nutzer)schutz Entsorgung Vergabe von Aufträgen Immobilienwirtschaft 1
3 Asbest gesamt-gesellschaftliche Aufgabe Der Nationale Asbestdialog 2017 BMAS und BMUB (!) laden alle betroffenen und interessierte Kreise ein Bauwirtschaft / Handwerk / Sanierung Immobilienwirtschaft (Verbände, Kommunen) Gutachter, Planer, SiGe-Koordinatoren Länder, Unfallversicherungsträger Umweltbehörden (UBA, LfU s Entsorgung) Asbest gesamt-gesellschaftliche Aufgabe Der Nationale Asbestdialog 2017 BMAS und BMUB (!) laden alle betroffenen und interessierte Kreise ein Fragebogenaktion + 3 Dialogforen (ca. 200 TN) Sammlung der Fragestellungen Aufgaben Leitplanken Zielsetzungen Maßnahmenkatalog Wer macht was Asbest gesamt-gesellschaftliche Aufgabe Der Nationale Asbestdialog 2017 BMAS und BMUB (!) laden alle betroffenen und interessierte Kreise ein Fragebogenaktion + 3 Dialogforen (ca. 200 TN) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Bauherrn!! Arbeitsschutz Gefahrstoffverordnung: Auftraggeberpflichten!! Bearbeitung im Beraterkreis des BMAS!! Legalisierung bisher verbotener, aber notwendiger Arbeiten unter neuen Standards Verbote, Einschränkungen weg von Material und ASI eindeutige Definition verbotener/erlaubter Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung / (Schutz-)Maßnahmen entsprechend tätigkeitsbezogenem Risiko (TRGS 910) auch Anforderungen an Anzeige, Fach-/Sachkunde etc. 2
4 Arbeitsschutz Gefahrstoffverordnung: ist in Bearbeitung!! Neufassung von TRGS 519 / TRGS 517 Fachkunde / Sachkunde Zulassungs- und Anzeigekriterien und verfahren Zuordnung Tätigkeit Risiko? Schutzmaßnahmen umfangreiche Messprojekte der UVT! DGUV Information (bisher BGI 664) neue, insbesondere allgemein zugängliche Verfahren! Fachverbände in Zusammenarbeit mit UVT Schutz Dritter (Nutzer, Käufer) Asbestrichtlinie der Länder ( BMUB ) Vorgehensweise noch up to date?? Angleichung an Denkweise der zuk. TRGS 519 schwach / fest gebunden Faserfreisetzungspotential bessere Erfassung der neuen Materialien (P-S-F + ggf. AZ?) Bauordnung Informationspflichten des Eigentümers / Bauherrn Immobilienrecht Informationspflichten Eigentümer / Vermieter Nutzer Nachweispflichten des Verkäufers?! NL, Frankreich! Was ist asbestfrei? Umweltschutz (Entsorgung) LAGA M 23 (2015) keine asbesthaltigen Abfälle in Sortierund Behandlungsanlagen, auch wenn rechnerisch Asbest < 0,1 Gew.% asbestfrei!!?? Sichtkontrolle bei Anlieferung und Entladung wird wirklich danach gehandelt?? Entscheidungskriterien?? Umweltschutz (Verwendung) EU-REACH-VO, Anhang 17, Nr. 6 Verbote, -einschränkungen und Ausnahmen Weiterverwendung vor 2005 installierter asbesthaltiger Erzeugnisse ist erlaubt, bis deren Nutzungsdauer abgelaufen ist wann ist das der Fall?? Entscheidungskriterien?? z.b. wenn das Asbesterzeugnis seine ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllt?! 3
5 Vergabewesen (VOB) Informations pflichten für Auftraggeber / Bauherr DIN ATV Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen Entwurf liegt vor!! Beschluss bis Ende 2017? Wer außer Handwerkern ist durch unerkannte Asbestanwendungen noch gefährdet? Wer macht die Renovierung? der handwerklich begabte Nachbar? Selbst ist der Mann / die Frau? auf zu Hage, OBI, Bauhaus und her mit der Maschine! und wer macht die wieder sauber asbestfrei?? Arbeitschutz Schutz Dritter!! Umweltschutz Vergabewesen Besondere Gefahr bei Tätigkeiten (mit Asbest) bei Bauen im Bestand!! asbest- (gefstoff-) haltige Baustoffe nicht erkannt zerstörende Arbeitsverfahren führen zu (hohen) Belastungen Kenntnis, ob Asbest vorhanden ist ja / nein!! Gefährdung!! auch Dritter (Nutzer)!! Keine Schutzmaßnahmen!! 4
6 Besondere Gefahr bei Tätigkeiten (mit Asbest) bei Bauen im Bestand!! Besondere Gefahr bei Tätigkeiten (mit Asbest) bei Bauen im Bestand!! asbest- (gefstoff-) haltige Baustoffe nicht erkannt Wer ist verantwortlich für den Zustand des Gebäudes Information an Handwerker? Eigentümer- asbest- (gefstoff-) / Auftraggeberpflichten Wer ist verantwortlich für den haltige Baustoffe Zustand des Gebäudes Pflichten unabhängig von Kenntnissen etc.!! Information an Handwerker? nicht erkannt siehe z.b. Bauordnung / Umweltrecht Verpflichtung zur Erkundung und Weitergabe von Informationen an Handwerker und Nutzer! Eigentümer / Auftraggeber! Verpflichtung zur Erkundung und Weitergabe von Informationen an Handwerker und Nutzer! Eigentümer / Auftraggeber! auch OMA SCHULZE? auch OMA SCHULZE? Bundesratsinitiative zum ChemG Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Bauherrn!! ChemG 19 Absatz 3 Nr. 16 (neu): (3) Durch Rechtsverordnung kann insbesondere bestimmt werden, dass und welche Informations- und Mitwirkungspflichten derjenige hat, der Tätigkeiten an Erzeugnissen oder Bauwerken veranlasst, welche Gefahrstoffe enthalten, die durch diese Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu besonderen Gesundheitsgefahren führen können. (Bundesgesetzblatt 1/52, ) schnelle Umsetzung in GefStoffV!! Gefahr bei jeglichem Eingriff in Bausubstanz vor 1996! Gefährdung von Handwerkern und Nutzern, durch unerkannte Asbestanwendungen! Notwendigkeit der Untersuchung / Beurteilung auf wissenschaftlich gesicherter und gesellschaftlich akzeptierter Grundlage neue Untersuchungsstrategien! Aktivitäten von Fachverbänden und UVT 5
7 Gefährdung von Handwerkern und Nutzern durch (unerkannte) Asbestanwendungen nicht nur Aufgabe des Arbeitsschutzes gesamt-gesellschaftliche Aufgabe! und das gilt auch und insbesondere für die Kosten!! Gefährdung von Handwerkern und Nutzern durch (unerkannte) Asbestanwendungen nicht nur Aufgabe des Arbeitsschutzes gesamt-gesellschaftliche Aufgabe! Vision Europa asbestfrei 20xx Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 6
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