Landesfeuerwehrverband Steiermark

Ähnliche Dokumente
BERGLANDLÖSCHFAHRZEUG (KLEINLÖSCHFAHRZEUG mit ALLRADANTRIEB) Taktische Bezeichnung: KLF-A

Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Versorgungsfahrzeug. Taktische Bezeichnung: LKW

Kleinrüstfahrzeug Straße

Kommandantenfahrzeug

Mannschaftstransportfahrzeug

Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Rüstanhänger. Taktische Bezeichnung: Ausführungsvariante 1: RA-750 Ausführungsvariante 2: RA-1000

Tanklöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: TLFA 2000 Normausführung Steiermark

Tragkraftspritzenanhänger

Kleinrüstfahrzeug für Einsätze in Straßentunnelanlagen

Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Kommandofahrzeug. Taktische Bezeichnung: KDO

Feuerwehrjugendanhänger

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Tanklöschfahrzeug 2000 Taktische Bezeichnung: TLF 2000

Kleintanklöschfahrzeug 500 (TS) Taktische Bezeichnung: TLF 500 (TS)

Tanklöschfahrzeug 1000 Taktische Bezeichnung: TLF 1000

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Tanklöschfahrzeug Taktische Bezeichnung: TLF 1000

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Kommandofahrzeug. Taktische Bezeichnung: KDO

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Großtanklöschfahrzeug. Taktische Bezeichnung: z.b. GTLF Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN :

Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 Tunnel

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband. Richtlinie. Mannschaftstransportfahrzeug Taktische Bezeichnung: MTF(A)

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER. Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Rüstlöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: RLFA 2000

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE KLEINRÜSTFAHRZEUG MIT BERGEAUSRÜSTUNG KRF-B TAKTISCHE BEZEICHNUNG: ÖNORM EN L 1(2) 5(6) 0 0 1

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Atemschutzfahrzeug. Taktische Bezeichnung: ASF Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN :

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE BERGLANDLÖSCHFAHRZEUG BLF TAKTISCHE BEZEICHNUNG: ÖNORM EN L

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE VERSORGUNGSFAHRZEUG LKW TAKTISCHE BEZEICHNUNG: ÖNORM EN L 1 3 [2450 X 1700 MM LADEFLÄCHE]-0

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck. 1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Taktische Bezeichnung: WLF - K

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)

Technische Richtlinie Nr. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)

1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck. 1 Stk Atemschutzmasken / Atemschutzmasken Überdruck

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

1 Stk Handscheinwerfer / Handscheinwerfer Ex-Ge RLFA 1 Stk Spillwinde / Rotzler TR030/6 1 Stk Suchscheinwerfer / Suchscheinwerfer

Placeoldertext. Freiwillige Feuerwehr Obertiefenbach. LFB-A / Renault Midlum / HB 215 FF

Technische Richtlinie Nr. 5. Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP) - MZF 1 - MZF 2 - MZF 3

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 2 HLF 2 TAKTISCHE BEZEICHNUNG:

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Einsatzleitfahrzeug. Taktische Bezeichnung: ELF

Tank 1. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 12 S 21. Baujahr Motor 6-Zylinder Reihen-Dieselmotor mit Abgasturbolader 154kW

FREWILLIGE FEUERWEHR GRÖBMING

Tank 3. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 18 S 28. Baujahr Motor 6-Zylinder Reihenmotor mit Abgasturbolader 206kW

Beladung des TLFA-2000 Tanklandlöschfahrzeug 2000l Wasser mit Allradantrieb. Fahrzeughersteller: Steyer MAN Feuerwehraufbau: Fa.

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 3 HLF 3 TAKTISCHE BEZEICHNUNG:

Placeoldertext. Freiwillige Feuerwehr Obergralla. RLF-A 2000 / Steyr STEYR 13 S 23 4X4 / LB 198 FF

FREWILLIGE FEUERWEHR GRÖBMING

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 2 MIT LÖSCH- HLF 2 LB UND BERGEAUSRÜSTUNG TAKTISCHE BEZEICHNUNG:

ANFORDERUNGEN AN FEUERWEHR- FAHRZEUGE in Rheinland-Pfalz

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

Stand: Technische Richtlinie Nr. 9. Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP) 1. Begriff

2018 FÖRDERUNGSSÄTZE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE UND GERÄTE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

Einleitung... 3 Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark Einsatzfahrzeuge Basisfahrzeuge... 4

Freiwillige Feuerwehr. Rohrendorf. Beladeplan Rüstlöschfahrzeug

Rüst. Technische Daten Hersteller Fahrgestell Steyr. Modell 16 S 26. Baujahr Motor 6-Zylinder Reihenmotor mit Abgasturbolader 191kW

Richtlinie. Schweres Rüstfahrzeug

Placeoldertext. Freiwillige Feuerwehr Auersthal. Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband. WLA-SST / Sonstige - / -

SPENDEN AN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR SIND AUCH FÜR PRIVATPERSONEN STEUERLICH ABSETZBAR! 2 Stk Anhaltestab LED rot/grün Anschaffungspreis je 81,60

F Ö R D E R K A T A L O G

Neues Fahrzeugkonzept: Prototypen des HLF 1 vorgestellt

NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung. Fahrzeugkonzepte

Der LF 8/6 - das Löschgruppenfahrzeug "Florian Halle "

LFB-A2 - Fahrerkabine

Veranstaltung: F-II. Ausbildungseinheit: Fahrzeugkunde. Thema: Ausgabe: Zuständig: Abteilung T. Bearbeitet von: Herr Heerdt

Zu verkaufen Tanklöschfahrzeug 2000 mit Allrad (TLFA 2000 Aufbau Rosenbauer) Steyr 690 mit Allrad

Datenblatt Löschgruppenfahrzeug LF10/6

Fahrzeugnormen, Baurichtlinien, Herstellerinformationen

Richtlinie. Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung. Variante 2. X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Präsentation VFW Giengen HLF 10/6 MB 1226 F/3860 ALPAS-2

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 5. Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe, MZF (RP) - MZF 1 - MZF 2 - MZF 3

Das neue Mehrzweckfahrzeug der Freiw. Feuerwehr Bad Wörishofen

Truppmannlehrgang 1/2015

Leistungsbeschreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Gruppenkabine in Anlehnung DIN Teil 22

Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge

PFLICHTENHEFT. für Feuerwehrfahrzeuge und deren Ausrüstung im Bundesland Salzburg

KREIS DÜREN Beladeplan Plan-Nr.: FTZ-01

RW RW

Leistungsbeschreibung. Los 2. Beladung DLAK Stadt Geretsried Feuerwehr

Hilfeleistungs- Löschfahrzeug 10 (HLF 10)

Leistungsverzeichnis für die Sanierung des Feuerwehrfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr

L A N D E S F E U E R W E H R V E R B A N D N I E D E R S A C H S E N e. V.

BELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011

TSF. Mannschaftsraum vorne. Mannschaftsraum hinten. Rücksitzbank

Ausbildungsunterlage Unfallverhütung in der Feuerwehrjugend für Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe

Inventarliste RLFA 2000 FF Göttlesbrunn Stand:

UNSER RÜSTWAGEN NACH NORM. RAUMWUNDER UND BELADUNGSGIGANT.

Beladung für das TLF 16/25 Kayunga

Leistungsbeschreibung: Hilfeleistungslöschfahrzeug nach EN 1846 und DIN Teil 27 Ausgabe November 2011

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 12. Gerätewagen Tragkraftspritze GW-TS (RP)

Referat 3 Feuerwehrtechnik

Richtlinie. Inhaltsverzeichnis:

Beladeplan TLF 16/24 (MIL 2036)

Richtlinie. Geräteverwaltung in sybos

TECHNISCHER EINSATZ TECHNISCHER EINSATZ TECHNISCHER EINSATZ TECHNISCHER EINSATZ

Transkript:

Fachabteilung 7B Katastrophenschutz und Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat Landesfeuerwehrverband Steiermark Approbiert vom Landesfeuerwehrverband am 08.05.003 Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge KLEINRÜSTFAHRZEUG mit BERGEAUSRÜSTUNG Taktische Bezeichnung: KRF-B Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN 846-: Ausführungsvariante : Straßenfähig, Gesamtmasse bis 3.500 kg: L--3(5)-[]-0- (Lichtmast) Ausführungsvariante : Straßenfähig, Gesamtmasse bis 5.500 kg: L--5(6)-[]-0- (Lichtmast) Ausführungsvariante 3: Geländefähig, Gesamtmasse bis 3.500 kg: L--3-[]-0- (Lichtmast) Ausführungsvariante 4: Geländefähig, Gesamtmasse bis 5.500 kg: L--5-[]-0- (Lichtmast) Inhalt:. Anwendungsbereich. Normative Verweisungen 3. Definitionen 4. Liste der Gefährdungen 5. Anforderungen 6. Prüfungen 7. Bedienungsanleitung 8. Fest eingebaute Ausrüstung 9. Beladung 0. Beladeplan Anhang 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

VORBEMERKUNGEN: Die Richtlinie dient als Ausschreibungs- und Abnahmeunterlage und gilt ausschließlich im Zusammenhang mit folgenden Normen und Richtlinien:. ÖNORM EN 846- Feuerwehrfahrzeuge; Nomenklatur und Bezeichnung. ÖNORM EN 846- Feuerwehrfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen Sicherheit und Leistung 3. ÖNOMR EN 846-3 Feuerwehrfahrzeuge; fest eingebaute Ausrüstung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen 4. Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Sofern in den genannten Normenwerken unterschiedliche Festlegungen aufscheinen, gelten diese in der oben genannten Reihenfolge.. ANWENDUNGSBEREICH: Das Kleinrüstfahrzeug mit Bergeausrüstung ist ein Feuerwehrfahrzeug, das für den Transport von Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: tragbares Notstromaggregat Beleuchtungsgeräte Unterwassertauchpumpe Greifzug Kettensäge Hand- und Schanzwerkzeug hydraulisches Rettungsgerät (Bedarfsausrüstung) Zwecks besserer Abstimmung mit den bei ein und derselben Feuerwehr bzw. bei Feuerwehren innerhalb einer Gemeinde vorhandenen anderen Typen von Einsatzfahrzeugen stehen 4 Ausführungsvarianten zur Verfügung.. NORMATIVE VERWEISUNGEN: Diese Richtlinie enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Sie sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und im Anhang angeführt. 3. DEFINITIONEN: gemäß ÖNORM EN 846-800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

3 4. LISTE DER GEFÄHRDUNGEN siehe ÖNORM EN 846-5. ANFORDERUNGEN: Über die ÖNORM EN 846- hinaus gelten folgende Punkte: 5. Sicherheitsanforderungen und/oder -abmessungen 5... Steigfähigkeit Die Steigfähigkeit (P) muss mindestens 7 (30 %) betragen. 5... Antriebsstrang Das Fahrzeug ist bei Bedarf mit Allradantrieb und Hinterachsdifferenzialsperre auszurüsten. 5...6 Bremsen Eine Bremsanlage mit Antiblockiervorrichtung, bei Bedarf eine Antischlupfregelung ist vorzusehen. 5...7 Bereifung Das Fahrzeug ist mit Reifen für den Ganzjahresbetrieb (M + S Reifen) auszurüsten. Das Anlegen von Schneeketten an allen Rädern muss möglich sein. 5...4 Sitze Sämtliche Sitze sind mit Kopfstützen auszustatten. Sind keine Sicherheitsgurten als Dreipunktgurte vorgesehen, ist für jeden Sitz eine Haltegriff zu montieren. 5...5 Bedienposition Notstromaggregat: Lichtmast: Verkehrswarnanlage (falls vorhanden): im Heck oder rechts seitlich im Heck oder rechts seitlich vom Fahrersitz aus 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

4 5..3.3 Beleuchtung Wird das Dach begehbar ausgeführt, ist es im begehbaren Teil mit mindestens 5 lx zu beleuchten. 5..4. Bedien- und Kontrollinstrumente im Fahrerhaus Kontrollanzeigen müssen insbesondere vorhanden sein für: Differenzialsperre eingeschaltet (falls vorhanden) Nebenantrieb eingeschaltet (falls vorhanden) Lichtmast ausgefahren 5. Leistungsanforderungen 5... Masse und Maße Das serienmäßige Rahmen- oder Kastenwagen-Fahrgestell ist so zu wählen, dass im Rahmen der 95%igen Auslastung der technisch zulässigen Gesamtmasse (zgm) die vorgesehene Besatzung, sowie die Beladung nach Abschnitt 9 aufgenommen werden können. Ausführungsvariante und 3: Die zulässige Gesamtmasse ist so zu wählen, dass unter Berücksichtigung der Vorgaben der Baurichtlinie die effektive Gesamtmasse (Dienstgewicht) 3.500 kg nicht überschreitet und eine Typisierung mit einem maximalen Gesamtgewicht (zulässige Gesamtmasse nach KFG) von 3.500 kg erfolgt. Ausführungsvariante und 4: Die effektive Gesamtmasse (Dienstgewicht) darf 5.500 kg nicht überschreiten. 5... Dynamische Leistung Ausführungsvariante und 3: Die Verschränkungsfähigkeit (c) muss mindestens 00 mm betragen. 5...9 Anhängevorrichtung Es ist eine Kugelkopfanhängekupplung gemäß Normalienblatt Anhängerkupplung des ÖBFV mit sichtbarem Hinweis auf die zulässige Anhängelast in Verbindung mit einer genormten Anhänge-Steckvorrichtung vorzusehen. 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

5 5.. Aufbau 5... Kabine Das Fahrzeug ist im Bereich der Sitzplätze der ersten/zweiten Sitzreihe mit mindestens einem öffenbaren Fenster auszustatten. 5...4 Sitze Ausführungsvariante : Im Fahrer- und Mannschaftsraum sind insgesamt mindestens 3, max. 5 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) vorzusehen. Ausführungsvariante : Im Fahrer- und Mannschaftsraum sind insgesamt mindestens 5, max. 6 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) vorzusehen Ausführungsvariante 3: Im Fahrerraum sind insgesamt 3 Sitzplätze vorzusehen. Ausführungsvariante 4: Im Fahrer- und Mannschaftsraum sind insgesamt 5 Sitzplätze vorzusehen. 5...4 Geräteräume Der heckseitige Geräteraum ist durch Türen, die ca. 70 öffnen bzw. nach oben öffnende Klappen oder Rollladen zu verschließen. Bei Bedarf sind Geräte in Sitzkästen unter den Mannschaftssitzen unterzubringen. 5...4. Verstauen von Geräten Eine rasche und leichte Entnahme der Geräte muss gewährleistet sein. Das Notstromaggregat muss auch ohne Entnahme betrieben werden können. Sind Geräte auf dem Dach derart gelagert, dass eine Entnahme vom Boden aus nicht möglich ist, ist das Dach begehbar auszuführen. 5..3 Elektrische Ausrüstung: 5..3.3 Batterien Es muss gewährleistet sein, dass bei Lehrlaufdrehzahl des Fahrzeugmotors bei gleichzeitiger Versorgung aller elektrischer Verbraucher ein Betrieb von mind. 30 Minuten möglich ist. Ein System zur Ladeerhaltung der Fahrzeugbatterie (bei am Stellplatz im Gerätehaus abgestelltem Fahrzeug) ist vorzusehen. 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

6 5..3.5 Beleuchtung Im Bereich des Beifahrersitzes ist ein von der Fahrzeugelektrik versorgter Suchscheinwerfer anzubringen und derart elektrisch zu verkabeln, dass ein eingeschränkter Betrieb auch ohne Entnahme aus der Halterung möglich ist. Uneingeschränkt muss die handgeführte Verwendung möglich sein. Die Beleuchtung der Geräteräume hat jedenfalls nur bei geöffneten Verschlüssen zu erfolgen. 5..3.7 Kommunikationseinrichtungen Das Fahrzeug ist mit einer eingebauten Funkanlage auszurüsten. Der Bedienteil ist im Fahrer- bzw. Mannschaftsraum unterzubringen. 6. PRÜFUNGEN: 6.3 Abnahmeprüfung bei Lieferung Die Abnahmeprüfung hinsichtlich Leistungs- und Sicherheitsanforderungen für das Fahrzeug samt seiner fest eingebauten Ausrüstung ist bei der Übernahme durch den Anwender oder durch eine vom ÖBFV befugte Prüforganisation durchzuführen. Vor der Abnahmeprüfung sind durch den Hersteller die erforderlichen Ergebnisse von Teilprüfungen (z.b. Stromerzeuger, Ausrüstungsgegenstände, sofern sicherheitstechnisch relevant, etc.) nachzuweisen und in Form von Prüfzeugnissen und Konformitätsbestätigungen zu belegen. 7. BEDIENUNGSANLEITUNG: 7. Handbuch: Das Benutzerhandbuch und alle Verwenderinformationen für mitgelieferte Gerätschaften müssen in deutscher Sprache verfasst sein. 8. FEST EINGEBAUTE AUSRÜSTUNG: 8. Lichtmast Es ist ein fest eingebauter Lichtmast mit mindestens x 500 W/30 V vorzusehen. Die Verkabelung zum Notstromgenerator, eine optische und akustische Warnanzeige im Fahrerraum sowie eine automatische Abschaltung in eingefahrenem Zustand ist vorzusehen. 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

7 8.. Stromversorgungsgerät Bei Bedarf kann anstelle des tragbaren Stromerzeugers eine fix eingebauter Stromerzeuger mit mindestens 0 kva Nennleistung bei 400 V, angetrieben vom Fahrzeugmotor, vorgesehen werden. In diesem Fall ist zusätzlich ein tragbarer Stromerzeuger mindestens kva/30 V mitzuführen. 8.3 Verkehrswarnanlage mit Richtungsangaben Bei Bedarf ist eine elektronische Verkehrsleiteinrichtung, bestehend aus mindestens 5 Blitzleuchten, vom Fahrersitz aus bedienbar (Blinken, Linkslauf, Rechtslauf), heckseitig vorzusehen. 9. BELADUNG: Die Beladung ist so unterzubringen, dass die ordnungsgemäße Lagerung und Entnahme der Geräte sichergestellt ist. Die Beladung besteht aus der Pflichtausrüstung; eine wählbare Bedarfsausrüstung ist wegen der beschränkten Platz- und Gewichtsverhältnisse nicht vorgesehen. Die Beladung hat den einschlägigen Fachnormen zu entsprechen. 9.. FEUERWEHRTECHNISCHE BELADUNG: PFLICHTBELADUNG. ALARM-, FERNMELDE-, SIGNALund WARNGERÄTE Nach ÖNORM (DIN) Masse Stück Gesamtmasse Bei Bedarf. Alarm-, Signal- und Warngeräte Winkerkelle, beidseitig beleuchtet Warnblitzleuchte (mit integriertem Ladegerät). Fernmeldegeräte Funkgerät, eingebaut Funkgerät, tragbar 3,,0,0,0 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

8 PFLICHTBELADUNG Nach ÖNORM (DIN) Masse Stück Gesamtmasse Bei Bedarf. ABSPERRMITTEL und SICHERHEITSKENNZEICHEN, FÜHRUNGSMITTEL. Absperrmittel und Sicherheits- Kennzeichen Absperrband, Rolle Absperrpflöcke (Absperrstange) Bodenteller für Absperrpflöcke Warnzeichen FEUERWEHR, faltbar 0,8,,5, 5 5 0,8 6,0 7,5 4,4. Führungsmittel Kurzliteratur für Gefährliche Güter Karten und Pläne, Garnitur Meldertasche oder Schreibmappe Straßenverzeichnis 0,4 0, 0,4 0, 3. LÖSCHAUSRÜSTUNGEN 3. Löschgeräte tragbar, mobil Löschdecke Trockenlöscher kg, ABC oder x6 kg ON F 00 ON EN 3 4,0 0,0 4,0 0,0 3.3 Druckleitung B-Druckschlauch, 0 m Schlauchträger 4. LEITERN, RETTUNGSGERÄTE, SANITÄTSAUSRÜSTUNGEN ÖN F 05,0 0, 4. Leitern Mehrzweckleiter ÖN EN 47 u.ön F 4047 4. Rettungsgeräte Rettungsleine 30 m Notrettungsgeräte-Set Federkörner Glassäge Gurtentrennmesser Korbtrage, zerlegbar Feuerwehrauffanggurt Elektro-Rettungssatz, klein ÖN F 560 ÖN F 00 ÖN F 4030,0 0, 5,0 5,0,9,6 0, 0,3 0,4,0,0,0,9,6 4.3 Sanitätsausrüstungen Abdeckfolie (silber) Hygieneset (Reinigungsmittel) Sanitätskasten oder Tasche DIN 360 0, 3,0, 0, 3,0, 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

9 PFLICHTBELADUNG 5. BEKLEIDUNGEN Nach ÖNORM (DIN) Masse Stück Gesamtmasse Bei Bedarf 5. Einsatzbekleidung Chemieschutzhandschuhe, Paar Infektionsschutzhandschuhe, Pkg. Hochsichtbare Warnkleidung (Überwurf Feuerwehr) Schnittschutzausrüstung (Beinlinge) ÖN EN 374 ÖN EN 374 ÖN EN 47 ÖN EN 38-3-6 0, 0,,5 3 Stk. pro Sitzplatz 0,6 0, 3,0,5 6. SCHUTZAUSRÜSTUNG 7. MESSGERÄTE und NACHWEISMITTEL 8. Beleuchtungsgeräte Handscheinwerfer, Ex-geschützt mit Blinkeinrichtung Lichtfluter mit Handgriff mind.000w Stativ für Scheinwerfer Suchscheinwerfer Halogen V Taschenlampe, aufladbar, abgewinkelte Bauform, spritzwasserdicht, rostsicher DIN 4683,3 6,0 5,5,5 4,6 6,0 5,5,5 8. Stromversorgung Tragbarer Generator, mind. 8 kva,400 V Abgasschlauch für Stromerzeuger Kraftstoffkanister, 0 l, mit Ausgießkrümer Verteilerkabeltrommel, 30 m, 30/400 V, 6 A Verlängerungskabel, 0 m,3x,5 mm², 30 V div. Übergangsstücke ÖBFV RL DIN 457 ÖBFV RL ÖBFV RL 40,0,5,0 0,0, 40,0,5,0 0,0 4,4 9. ANSCHLAG- und BEFESTIGUNGSMITTEL Arbeitsleine, 0 m Schnürleine, 4 m,8 0,3 4,8, 0. HANDWERKZEUGE 0. Brech- und Trennwerkzeuge Arbeitsmesser Bolzenschneider für mind. mm Brecheisen, mind..500 mm lang Hacke, kurzstielig Feuerwehraxt oder Hacke lang Handfäustel kg Vorschlaghammer 5 kg DIN 4853 ÖN F 400 DIN 6475 DIN 04 0, 4,5 5,6,,5, 5, 0, 4,5 5,6,,5, 5, 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

0 PFLICHTBELADUNG Nach ÖNORM (DIN) Masse Stück Gesamtmasse Bei Bedarf 0. Räumwerkzeuge Piassavabesen Alu-Schaufel Fassschaufel,,8,8,4 3,6,8. TECHN.GERÄTE U. AUSRÜSTUNGEN. Hydraulische Berge- und Rettungsgeräte: Hydraulischer Rettungssatz, bestehend aus: Hydr. Spreizer, mind. SP 30 Hydr. Schere, mind. S 90, Spreizzylinder doppelwirkend Zubehör (Schwelleraufsatz usw.) 30,0.3 Hebe- und Zuggeräte Alternative : Freilandverankerung für Greifzug, komplett Greifzug 30 kn, kompl., mit 50 m Seil Umlenkrolle, 60 kn, hochfest Alternative : Motorseilwinde, ca. 3 kw, mit 50 m Seil, komplett, mit automatischer Spulvorrichtung und Zubehör Umlenkrolle, 0 kn Baumschoner 60,0 4,0 6,7 4,0 4,6,0 60,0 4,0 6,7 4,0 4,6,0.4 Schneid- und Trenngeräte Motorkettensäge, 400 mm Schwert mit Reservekette Kombikanister, 5 l/ l 8,0 6,0 8,0 6,0.5 Auspump- und Lüftungsgeräte Tauchpumpe, UWP 8/ Tauchpumpe UWP 8/ Schmutzwasserpumpe mit B-Festkupplungen Wassersauger ÖBFV RL ÖBFV-RL 40,0 40,0 5,0 0,0 40,0.7 Fahrzeugausrüstungen Kfz-Warndreieck Kfz-Verbandskasten Kfz-Wagenheber Kfz-Abschleppseil nach KFG Unterlegkeile (Ausführungsvariante u.4) Schneeketten, Paar ÖN V 505,0 0,8 0,0,,0 0,0,0 0,8 0,0,,0 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003

PFLICHTBELADUNG. WASSERDIENST- UND TAUCHERAUSRÜSTUNGEN Nach ÖNORM (DIN) Masse Stück Gesamtmasse Bei Bedarf 3. AUSRÜSTUNG FÜR SCHADSTOFFEINSATZ Ölwehrgrundausrüstung, bestehend aus: 3. Auffangmittel mit Angabe des Materials und der chemischen Beständigkeit Transportbehälter mit Deckel, ca.600x400x50,stahl oder Kunststoff 8,0 Auffangplane, Kunststoffgewebe, ca. 3x4 m,0,0 3.3 Binde- und Neutralisationsmittel sowie Zubehör Mehrzweckbinder 6,5 33,0 3.4 Dichtgeräte und material Schachtabdeckung, mind. 75x75 cm Moosgummiplatte,ca.500x000x30 cm Dichtband, Rolle 0 m 3,0,5 8,0 3,0,5 Gesamtmasse der Pflichtausrüstung: 58,5 kg 0. BELADEPLAN Aufgrund der Beengtheit des zur Verfügung stehenden Raumes ist eine Zuordnung der Geräte in bestimmte Räume nicht möglich. Auf eine leichte und rasche Entnahmemöglichkeit ist zu achten! Zusammengehörende Geräte (meist gleichzeitige Verwendung) sind zusammen zu lagern. Die allgemeinen Grundsätze der Feuerwehrtaktik und der Ausbildung und Lehre sind so weit als möglich zu berücksichtigen. 800 Graz, Paulustorgasse 4, Tel.: (036) 877-350, Fax: (036) 877-483, e-mail: fa7b@stmk.gv.at 0.04.003