Schulordnung des Adolf-Reichwein-Gymnasiums. Regeln für die Schulgemeinde. Grundsätze

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Transkript:

Schulordnung des Adolf-Reichwein-Gymnasiums Regeln für die Schulgemeinde Wer ein ganzes Leben gestalten will, muss das Lernen lernen, gemeinsam, allezeit. Adolf Reichwein, 1943 Grundsätze Jedes Mitglied der Schulgemeinde verhält sich so, dass durch unser tägliches gemeinsames Zusammenleben in der Schule zum Einen eine gute Atmosphäre zum Lernen, Arbeiten und Lehren entsteht, zum Anderen durch ein hilfsbereites und höfliches Verhalten zueinander, wobei der Eine die Rechte des Anderen achtet und jeder seine Pflichten erkennt und erfüllt, eine Schulgemeinde geschaffen wird, in der wir uns alle wohlfühlen und mit der wir uns auch identifizieren. Wir nehmen besondere Rücksicht auf Schwächere und Behinderte und alle, die besonderer Hilfe bedürfen. Der gemeinsame Schulalltag wird nicht freibleiben können von hier und da auftretenden Spannungen und Meinungsverschiedenheiten. Dies liegt in der Natur des menschlichen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens. Solche Konflikte werden durch rationale Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, gegebenenfalls mit Unterstützung anderer Mitglieder der Schulgemeinde, gelöst. Es ist verboten, Konflikte mit irgendeiner Form körperlicher Gewalt auszutragen und andere seelisch oder körperlich zu demütigen oder zu verletzen. Dies ist mit den Grundsätzen der Menschenwürde und der Achtung vor dem Anderen oder Andersdenkenden nicht zu vereinbaren. Als besonderes Zeichen zunehmender sozialer Reife und wachsender Verantwortung sollen ältere Schülerinnen und Schüler auf ihre jüngeren Mitschülerinnen und Mitschüler Rücksicht nehmen. Man kann ihnen den Vortritt überlassen, kann als Älterer, Überlegener über manches vorlaute und wenig rücksichtsvolle Benehmen hinwegsehen, soll aber ihnen bei Nöten und Problemen eben als der Ältere und Erfahrenere eine hilfreiche Hand reichen. Freilich sollen die Jüngeren diesem verständnisvollen Verhalten Älterer keine Berechtigung zu absoluter Narrenfreiheit entnehmen. Die Mitglieder der Schulgemeinde sind aufgefordert, die Schule inhaltlich und gestalterisch weiterzuentwickeln. (Hierzu gehören u.a.: Schulkonzept, besondere Schwerpunkte der Schule, Gestaltung von Klassenräumen und der Bereiche davor usw.) Die Mitglieder der Schulgemeinde sind aufgerufen, in gegenseitiger Kommunikation und Abstimmung ihre Gedanken, Pläne und Vorschläge zu konkretisieren, wobei insbesondere den Gesamt- und Fachkonferenzen, Klassenelternabenden, Elternbeiratssitzungen, SV- und Tutorenstunden sowie Veranstaltungen, bei denen die Schule sozusagen "nach außen" auftritt, wie Theateraufführungen, Musikveranstaltungen, Projekttagen und -wochen sowie Schulfesten eine besondere Verantwortung zukommt. - 1 -

Versprechen an die Schulgemeinschaft Bestandteil der Schulordnung ist auch ein Schulversprechen, das jedes Jahr von den Schülerinnen und Schülern gemeinsam erarbeitet und neu formuliert wird. Konkrete Verhaltensweisen 1.) Der Unterricht beginnt mit dem Klingeln. Bei der Gestaltung aller Pausen ist darauf Rücksicht zu nehmen. 2.) Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht eingetroffen sein, so melden dies die Klassen- oder Kurssprecher im Sekretariat. 3.) Mobiltelefone, MP3-Player usw. sind ausgeschaltet und bleiben in den Taschen der Schüler/innen. 4.) Wegen der Enge der Klassenräume ist besonders darauf zu achten, Kleidung und Taschen so abzustellen, dass sie niemanden stören und dass keiner darüber fallen kann. 5.) Das Schulgelände darf von Schülern der Jgst. 5 10 auch während der Pausen ohne Erlaubnis nicht verlassen werden. Bei einem Raumwechsel werden die Taschen mitgenommen. 6.) Auf dem Schulgelände sind Alkohol und andere Drogen, auch Rauchen verboten. 7.) Auf den Schulhöfen sind Laufspiele sowie Spiele mit Softbällen erlaubt, an den Tischtennisplatten auch Spiele mit Tennisbällen. Alle anderen Bälle sind grundsätzlich verboten, da sie eine Verletzungsgefahr darstellen. Aus diesem Grunde sind auch Skateboards, Inlineskates und Heelys (Turnschuhe mit integrierten Rollen) nicht gestattet. 8.) Innerhalb des Gebäudes, vor allem in den Gängen und auf den Treppen sind Fangspiele, Ballspiele, Nachlaufen und sonstige Aktivitäten, die andere gefährden, verboten. 9.) Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsraum. 10.) Das Erdgeschoss des C-Baus wird in der ersten und zweiten großen Pause nur von den Klassen 10 bis 13 als Aufenthaltsraum genutzt. In der Mittagspause können sich alle dort aufhalten. Der Kiosk ist von außen für alle zugänglich. Jeder nimmt Rücksicht auf den anderen und drängelt nicht. 10.a) Die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe verlassen während der großen Pausen die Schulgebäude und halten sich auf den Pausenhöfen auf. In - 2 -

den Doppelstunden gibt es keine "kleinen" Pausen, alle verbleiben in den Unterrichtsräumen. Durch geeignete pädagogische Maßnahmen, die eine Entschleunigung der Unterrichtsarbeit bewirken, z.b. Phasenwechsel, Gruppenarbeit etc., wird verhindert, dass es zu einer Überforderung der Konzentrationsfähigkeit kommt. 11.) Regelung für angesagte Regenpausen: Bei Regen ist das Erdgeschoss des C-Baus und des A-Baus für alle Jahrgangsstufen geöffnet. Das Erdgeschoss des B-Baus ist für die Oberstufe geöffnet. 12.) Der A-Bau ist mit Ausnahme der Bibliothek in der Mittagspause zu verlassen. 13.) Warmes Mittagessen wird ausschließlich im Essensraum im C-Bau eingenommen. 14.) Nach dem Essen werden die Tabletts in die vorgesehenen Wagen gestellt und die Essenplätze sauber hinterlassen. 15.) Der Cafeteriadienst hält die Cafeteria bzw. den Essensraum sauber. 16.) Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist für minderjährige Schüler/innen lediglich mit schriftlicher Genehmigung der Eltern gestattet nur für den Fall, dass zu Hause ein Mittagessen eingenommen wird. 17.) Die Wege zu den Bushaltestellen und die Busfahrten sind Teile des Schulwegs. Hier gelten die gleichen Regeln wie auf dem Schulgelände. 18.) Das Schulgelände und die Schulgebäude sind für die Mitglieder der Schulgemeinde da; das Hausrecht übt der Schulleiter, an seiner Stelle jede andere Lehrkraft und die anderen Mitarbeiter aus. 19.) Den Anweisungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters und der Verwaltungskräfte haben alle Schüler/innen im Rahmen dieser Hausordnung Folge zu leisten. Mögliche Sanktionen bei Regelverstößen Grundsätze Genauso wie positive Verstärkungen sollten Sanktionen (Strafen; Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) erzieherisch wirken. Wir wollen erreichen, dass Schüler und Schülerinnen ihr Fehlverhalten erkennen und ihre Verhaltensweisen dauerhaft ändern, außerdem wollen wir auch der Umgebung signalisieren, dass wir Regelverletzungen nicht hinnehmen. - 3 -

Die Strafe erfolgt möglichst unmittelbar nach und in einsehbarem, sinnvollem Zusammenhang mit dem Vergehen. Sie bezieht sich nur auf das Fehlverhalten. Positive Veränderungen des Verhaltens werden anerkannt, gelobt und unterstützt. Keine oder kontraproduktive Wirkung haben Strafen in der Regel, wenn sie mit Entwürdigung oder gar Kränkung verbunden sind, wenn dabei Frustration empfunden wird (Gefühl der Ungerechtigkeit, des Übertreibens), wenn zwischen Vergehen und Strafe kein logischer Zusammenhang eingesehen wird. Mögliche pädagogische Maßnahmen Der folgende Katalog soll die Steigerung der Sanktionen im Wiederholungsfall verdeutlichen, wird aber nicht starr abgearbeitet, sondern die ergriffene Maßnahme sollte der Schwere des Regelverstoßes entsprechen. Gespräche Einfache Ermahnung möglichst unmittelbar. Einzelgespräch mit dem Schüler, schriftliche Zielformulierung (s. Anlage) und die daraus resultierende Verhaltensänderung: Schüler und Lehrer sollten diesen Vertrag gemeinsam entwickeln, erneutes Zusammentreffen, um Erfolg der Verhaltensänderung auch zu belohnen. Ermahnung mit Nachricht an die Eltern (Mitteilungsheft) Kleine Klassenkonferenz (Gespräch Schüler, zwei Lehrkräfte Elterngespräch in der Schule (schriftliche Zielformulierung, Verhaltensänderung) Aufgaben Pädagogische Maßnahmen (Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, Fehlverhalten erkennen zu lassen) schriftliche Aufgabe, die die Funktion haben soll, das Fehlverhalten zu reflektieren oder entgangenen Stoff nachzuarbeiten, bzw. zu vertiefen - 4 -

soziale Arbeiten in der Schule, z. B. Mitarbeit in Schulprojekten (Bewegte Schule, LRR-Förderkurse, Projekt Lernförderung usw.) Nachholen versäumter Zeiten und Arbeiten, individuell oder auch gemeinschaftlich (Klassenverband) Maßnahmen gegen Gewalt schriftliche Darstellung des Vorfalls durch die Beteiligten Gespräch mit den Beteiligten, eventuell dem Schulseelsorger verbale und schriftliche Entschuldigung mit Zielformulierung der Verhaltensänderung, gemeinsam mit dem Schüler zu einer Vertragsformulierung kommen, eine Bereinigung / Entschuldigung muss von beiden Seiten als Gewinn empfunden werden Alles sollte unbedingt aktenkundig gemacht werden Maßnahmen gegen Sachbeschädigungen der angerichtete Schaden muss ersetzt werden Prinzip der Verantwortlichkeit für Klassenräume, Flure etc.: Jeder Einzelne soll Verantwortung übernehmen kollektive Belohnung: Wer sein Klassenzimmer ordentlich am Ende des Schuljahrs abgibt, bekommt z. B. einen zusätzlichen Wandertag Ordnungsmaßnahmen Klassenkonferenzen und Schulleitung können Ordnungsmaßnahmen nach 82 des Hessischen Schulgesetzes beschließen (z. B. Ausschluss von Klassenfahrten, Verweisung in Parallelklasse, Androhung des Verweises von der Schule). Heusenstamm, 10.07.2013 Siegfried Ritter für die Schulgemeinde - 5 -

Anhang Versprechen an die Schulgemeinschaft (Stand Schuljahr 08/09) Wir wollen... 1.)... einander respektieren und mit Toleranz begegnen. 2.)... niemanden aufgrund seiner Herkunft oder Religion diskriminieren und Rassismus verhindern. 3.)... niemandem Gewalt antun, auch nicht durch Worte. 4.)... kein fremdes Eigentum zerstören, beschädigen oder stehlen. 5.)... positive Umgangsformen pflegen, wie z. B. Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. 6.)... Kritik von Schüler und Lehrern gleichermaßen annehmen. 7.)... dafür sorgen, dass unsere Schule sauber bleibt, insbesondere die Aufenthaltsräume und Toiletten. 8.)... keinen Alkohol oder andere Drogen zur Schule mitbringen und vor oder während der Schulzeit konsumieren. 9.)... Lärm während der Unterrichtszeit vermeiden. 10.)... die für uns vorgesehenen Pausenbereiche akzeptieren. Die Schüler des ARG - 6 -