Mietvertrag. für eine Ferienwohnung. im Müritz-Nationalpark Kratzeburg Granzin 38

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Transkript:

Mietvertrag für eine Ferienwohnung im Müritz-Nationalpark 17237 Kratzeburg Granzin 38 Jörg Trinogga 17237 Kratzeburg, Granzin 38 Telefon 039822 299488 Funktelefon 0171 / 763 78 44 E-Mail: joergtrinogga@web.de Stand: 1.1.2015 1

Zwischen Jörg Trinogga, 17237 Kratzeburg, Granzin 38. als Vermieter und als Mieter wird der folgende Mietvertrag geschlossen. 1 Mietobjekt Der Vermieter vermietet an den oben genannten Mieter die möblierte Ferienwohnung Nr. 1 in 17237 Kratzeburg-Granzin, Dorfstraße 38, Obergeschoss rechts. Die Wohnung besteht aus 1 Zimmer 1 voll eingerichteten Küche 1 Bad 1 Flur. Die Wohnfläche beträgt ca. 55 m 2. Die Wohnung wird komplett möbliert und eingerichtet vermietet. Eventuelle Beschädigungen des Inventars sind dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten möglichst umgehend, aber spätestens zwei Tage nach Mietbeginn mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, den hinteren Teil des Gartens (zum Kinderspielplatz bzw. zur Seeseite hin) zum Spielen, Sonnen, Grillen etc. zu nutzen. Die Nutzung des Gartens zum Zelten bedarf der besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter. Nur zur Information: Offene Feuer sind in Mecklenburg-Vorpommern auch in Gärten nur in den Monaten März und Oktober erlaubt. (Allerdings hat es bis jetzt noch keine Beschwerden gegeben, wenn auch außerhalb dieser Zeit kleine Feuer gebrannt haben. In diesem Fall läuft das aber auf Risiko des Mieters.) Der Mieter ist außerdem berechtigt (ggf. nach Absprache mit der anderen Mietpartei), die zu den Ferienwohnungen gehörenden Sportgeräte, Gartenmöbel, Grillgeräte, Boote (grüner Kanadier Prijon, Lettmann-Doppel-Zweier Langer Lulatsch und 2

Jugendboot Bavaria) und Fahrräder kostenlos zu nutzen. Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter bzw. seinem/r Beauftragten möglichst umgehend, aber spätestens zwei Tage nach Mietbeginn mitzuteilen. Die Wohnung und das Inventar werden den Mietenden in sauberem Zustand übergeben. Beanstandungen sind dem Vermieter bzw. seinem/r Beauftragten sofor t zu melden. 2 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am um 14 Uhr und endet am um 11 Uhr. 3 Mietpreis Der Mietpreis beträgt 45 Euro pro Tag; Anreise - und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet. Im Mietpreis sind die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung) sowie Bettwäsche, Hand- und Küchentücher enthalten. Für die unter 2 genannte Mietdauer ist eine Gesamtmiete in Höhe von Euro zu zahlen. Mit Abschluss dieses Vertrags, spätestens bis, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages, also Euro auf das Konto des Vermieters, Nr. 123 bei der xyz- Bank Berlin (BLZ 123..) zu überweisen. Der Restmietpreis in Höhe von Euro ist 1 Woche vor Mietbeginn, also bis zum auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Bei der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an. 4 Höhere Gewalt und Fremdeinwirkung Sollte es dem Vermieter in Folge höherer Gewalt (z.b. Zerstörung oder Beschädigung des Hauses durch Feuer oder Naturgewalten) nicht möglich sein, die gemietete Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, überweist er dem Mieter die gezahlte Miete zurück. Darüber hinaus sind keine weiteren Ansprüche an ihn zu erheben. Sollten von Vormietern Schäden an der Einrichtung (TV-, Musikgerät etc.) oder an Rädern und/oder Booten hinterlassen worden sein, die dem Vermieter nicht 3

rechtzeitig zur Abhilfe bekannt wurden, ist dieser nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Er wird sich um schnelle Abhilfe bemühen. 5 Rücktritt vom Vertrag Bei vorzeitigem Rücktritt aus diesem Vertrag schuldet der Mieter noch 2/3 des gesamten Mietzinses, sofern nicht für vollständigen Ersatz gesorgt werden kann. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich dann umgehend, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt das oder benennt der Mieter selbst einen Ersatzmieter, der für ihn in den Mietvertrag eintritt, so erhält der Mieter die Vorauszahlung zurück, abzüglich einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr von 30 Euro. Bei Nichtweitervermietung muss der Vermieter, wie üblich, 75 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Dieselbe Regelung gilt, wenn der Mieter die Anzahlung oder Restzahlung trotz Nachfrist nicht leistet, oder - ohne diesen Vertrag ausdrücklich zu kündigen - seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte nicht oder nur zum Teil geltend macht. 6 Umfang der Nutzung Der Mieter benutzt die Wohnung als Ferienwohnung für 2 Erwachsene 1 Kind. (Standardbelegung) Der Mieter darf weitere Personen und/oder Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter nutzt die Wohnung nur in der Art und Weise, dass andere Bewohner des Hauses nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. In der Ferienwohnung ist das Rauchen nicht erwünscht. 7 Schlüsselübergabe Der Mieter erhält für die Mietdauer vom Vermieter: 4

1 Hausschlüssel 2 Wohnungsschlüssel (einer liegt in der Wohnung) 1 Schuppenschlüssel (liegt in der Wohnung). Die Schlüssel sind vor Ort hinterlegt bei Frau, Granzin, Tel. Bitte rufen Sie Frau rechtzeitig vor Ihrer Ankunft bitte mind. vier Tage vorher - in Granzin an und vereinbaren mit ihr einen Übergabetermin. Ohne Terminverein barung kann ich nicht für eine termingerechte Schlüsselübergabe garantieren. 8 Pflege und Erhaltung Dem Mieter steht das Recht zu, alle von ihm gemieteten Objekte einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Während der Mietzeit behandelt der Mieter die Wohnung nebst den dazugehörenden Einrichtungen und Gegenständen pfleglich. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (siehe 2). Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner oder Besucher entstehen, werden vom Mieter ersetzt. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat. Der Mieter reinigt während der Mietdauer die Wohnung einschließlich Geschirr, Gläser usw. selbst. Die Endreinigung der Wohnung (inkl. feuchtem Wischen der Wohnung) wird vom Mieter ausgeführt. Frau bietet eine komplette Endreinigung der Wohnung für 30 EUR an. Bitte sprechen Sie sie bei Bedarf rechtzeitig an und sorgen in diesem Fall für einen ausreichenden Zeitkorridor zum Nachmieter. Benutzte Gegenstände wie Geschirr und Besteck sind zu spülen bzw. anderweitig zu reinigen, die Mülleimer werden geleert. Grundsätzlich wird der Müll getrennt gesammelt, kompostierbarer Müll ist auf dem Kompost im Garten zu entsorgen, recycelbarer Müll kommt in den gelben Sack im Schuppen, Restmüll in die Mülltonne im Hof. Flaschencontainer befinden sich ca. 60 m vom Haus entfernt. Eine davon abweichende Regelung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Dieser behält sich vor, bei Nichtbeachtung dieser Vereinbarung die Wohnung dem Mieter nicht mehr zur Verfügung zu stellen. 5

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass sperrige Gegenstände wie z.b. Fahrräder nicht mit in die Wohnung genommen werden dürfen. 9 Anreisezeit/Abreisezeit Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung am Einzugstag ab 14 Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung am Auszugstag bis 11 Uhr zu räumen. Bei der Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter bzw. dessen Bev ollmächtigter sind sämtliche Schlüssel herauszugeben. 10 Gerichtsstand Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart. 11 Zusatzvereinbarungen Es werden folgende Zusatzvereinbarungen getroffen: Granzin, den (Vermieter) (Mieter) Bitte senden Sie ein unterschriebenes Exemplar des Vertrags umgehend zurück. Die Reservierung wird für den Vermieter rechtsverbindlich, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag und die Mietanzahlung bei ihm eingegangen sind. Vorherige mündliche oder per E-Mail gemachte Aussagen sind bis zu diesem Zeitpunkt lediglich als Information zu betrachten. 6