Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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Transkript:

Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 4, Jahrgang 5, 22. April 2015 Der Frühling kommt in großen Schritten Die ersten Frühlingsboten durften wir ja bereits in den vergangenen Wochen erleben. Da macht es Freude, sich an der frischen Luft zu bewegen, die Natur zu genießen und unsere Stadt zu erkunden. Diese Freude, die Natur z. B. im Unteren Saaletal zu sehen, konnte ich erleben, als ich am 28. März dieses Jahres an der vom Förderverein Kultur und Geschichte Döblitz e. V. organisierten Kuhschellenwanderung teilgenommen habe. Familie Simon aus Döblitz ist es mit den Mitstreitern des Fördervereins gelungen, dass sich diese Wanderung bereits zu einem Höhepunkt zu Beginn eines jeden Jahres etabliert hat. In diesem Jahr hatten sich über 100 Interessierte (!) dazu eingefunden, die nicht nur aus der Stadt Wettin-Löbejün, sondern vor allem aus Halle in unsere Stadt nach Döblitz kamen. Durch die entsprechende Sachkunde der Familie Simon wurden alle interessierten Wanderer über das Vorkommen und die Besonderheiten der Kuhschellen, aber auch über weitere interessante Dinge informiert, welche man auf dem Wanderweg entdecken konnte. Dafür meinen herzlichen Dank an die Mitglieder des Fördervereins Kultur und Geschichte Döblitz e. V. Danke auch für den herrlichen Kuchen, der nach der Wanderung besonders gut schmeckte. Man erkennt, dass der Frühling vor allem eine Zeit ist, in der man den Winter hinter sich lassen und endlich den grauen Winterschmutz beseitigen möchte. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Ortschaftsräte haben bereits den Frühjahrsputz erledigt oder stehen in den Startlöchern, diesen zu organisieren. Ebenso tragen die Beschäftigten des städtischen Bauhofs und die der Stadt von der ASG Mücheln zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte mit ihren derzeitigen Reinigungsarbeiten in den einzelnen Ortschaften der Stadt tatkräftig dazu bei, dem Winterschmutz zu Leibe zu rücken und damit unsere Ortschaften wieder ansehnlich werden zu lassen. Im Ergebnis dieser Initiativen hoffe ich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger diesem Engagement anschließen und mit ihrem Frühjahrsputz dazu beitragen, das Grau des Winters zu beseitigen. Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit Seite 2-4 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Seite 5 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 15 Ortschaft Brachwitz Seite 27 Ortschaft Döblitz Seite 29 Ortschaft Domnitz Seite 29 Ortschaft Dößel Seite 29 Ortschaft Gimritz Seite 30 Ortschaft Löbejün Seite 30 Ortschaft Nauendorf Seite 34 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 38 Ortschaft Plötz Seite 40 Ortschaft Rothenburg Seite 40 Ortschaft Wettin Seite 42 Ihre Antje Klecar Bürgermeisterin

Seite - 2 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün Markt 1 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 7570 Fax: 034603 75715 Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr. Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin 75711 Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ 75710 Vorzimmer Bürgermeisterin Hauptamt Bujak, Frank Leiter 75712 Worofka, Luise SB Poststelle 75713 Brode, Sabine SB Hauptamt 75718 Marschner, Karola SB Kita/Schule 75717 Ebert, Lisa SB Kita/Schule 75717 Westphal, Anika SB Personal 75719 Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt 75719 Päutz, Corinna Standesbeamtin/ 75724 SB Friedhöfe Löser, Angela Sekretärin GS Carl Loewe 034603 20300 Necker, Christin Sekretärin GS Wettin 034607 20546 Bau- und Ordnungsamt Blume, Heike Amtsleiterin 75735 Schaaf, Daniela SB allg. Bauverwaltung 75730 Repert, Runa SB Liegenschaften 75736 Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften 75732 Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau/ 75734 Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau 75733 Schulze, Juliane SB Gebühren/Beiträge Papendieck, Jan SGL Ordnungswesen/ 75721 SB Verkehrsangelegenheiten Beyer, Monika SB allg. 75720 Ordnungsangelegenheiten/ Vollzug/Bußgeld Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/FW 75725 Gaebel, Heiko SB Gewerbe und OA 75759 Heinrich, Mona SB Einwohnermeldeamt 75723 Taube, Elke SB Einwohnermeldeamt 75723 Finanzverwaltung Schmidt, Waltraud Leiterin 75741 Rothmeier, Karla Kassenleiterin 75747 Strzoda, Heidlinde SB Kasse 75746 Niesel, Jenny SB Kasse 75745 Denkewitz, Christiane Leiterin Geschäftsbuchhaltung 757401 Tüttmann, Christiane SB Geschäftsbuchhaltung 757403 AIbrecht, Corina SB Anlagenbuchhaltung 757402 Kämmerei Zimmer, Bianca SB Geschäftsbuchhaltung 757404 Nitzer, Katrin SB Steuern 75743 Storch, Kristina SB Vollstreckung 75744 Dienststelle Wettin (Einwahl 034607) Fax: 34313 Taube, Elke SB Meldeamt/ 34333 Bürgerbüro Dienststelle Rothenburg (Einwahl 034691) Fax: 21039 Rössel, Iris Gebäudemanagement 21038 dienstags 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Öffnungszeiten der Dienststelle Löbejün montags geschlossen dienstags 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr mittwochs 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr donnerstags 9.00-12.00 Uhr freitags geschlossen Öffnungszeiten der Dienststelle Wettin donnerstags 9.00-12.00 Uhr Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: Sprechstunde nach Vereinbarung, E-Mail: jan.richter@sachsen-anhalt.net Ort: Ortschaftsbüro Brachwitz bzw. FFw Friedrichsschwerz OS Döblitz, Tanneneck 5, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags 17.00-18.00 Uhr Tel.: 034607 20251 OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr Tel., Fax: 034603 20214, 32546 Handy: 0171 3627496 OS Dößel, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags 19.00-20.00 Uhr über Handy: 0174 3937879 OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags 16.30-17.30 Uhr Tel.: 034607 21856 OS Löbejün, Kirchhof 1, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter stadt_loebejuen@web.de oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links Tel./Fax 043603 719088 OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2-3, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags 17.00-18.00 Uhr OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz, Ortschaftsbüro, Teichstr. 18 von 17.00 bis 17.30 Uhr jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle, Hallesche Str. 2 von 17.00 bis 17.30 Uhr Handy: 0151 62941978 OS Plötz, Winkel 9a, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: nach Vereinbarung Priv. Tel. 034603 77590 Handy: 0151 11701187 dienstlich: 034603 3203814 E-Mail: ingelore.zimmer@web.de OS Rothenburg, Am Kindergarten 11, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags 17.00-18.00 Uhr Tel.: 034691 20485 OS Wettin, Burgstraße 1, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags 16.00-18.00 Uhr nach Vereinbarung Tel.: 034607 34351 Handy: 0172 7901185

Jahrgang 5 22. April 2015 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 3 - Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz- Lettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg) OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis WAZV Saalkreis Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg 06163 Petersberg Telefon: 034606 360-0 Fax: 034606 360-299 Störungsnummer AW: 01511 4122795 Störungsnummer TW: 0800 6647003 E-Mail: info@wazv-saalkreis.de Internet: dienstags: www.waz.saalkreis.de 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr bzw. nach telefon. Vereinbarung Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, 06406 Bernburg Tel./Fax: 03471 3757-0/375712 Notfall: 03471 375721 montags: 9.00-12.00 Uhr dienstags: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr donnerstags: 9.00-12.00 Uhr Mitnetz Strom/Störungsdienst 0800 2305070 Telekom/Entstörungsdienst 0800 3301300 Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 20. Mai 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, 6. Mai 2015, 9.00 Uhr Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr. 4, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034607 20320/21864 Homepage: www.wettin.de E-Mail: wettin-info@mail-wl.de Öffnungszeiten: montags: 12.00-17.00 Uhr dienstags: 12.00-17.00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 12.00-18.00 Uhr freitags: 11.00-15.00 Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 77250 Fax.: 034603 71258 E-Mail: kulturscheune-loebejuen@gmx.de Öffnungszeiten: dienstags: 9.00-18.00 Uhr mittwochs: 9.00-12.00 Uhr donnerstags: 9.00-18.00 Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 donnerstags 12.00-14.00 Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 mittwochs 14.30-17.00 Uhr Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt 116 117 Feuerwehrleitstelle 0345 2215000 Rettungsdienstleitstelle 0345 8070100 Krankentransport 0345 19222 Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 0345 52540295 Kriminaldienst 0345 52540263 Unfalldienst 0345 52540243 Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034603 32840/328410 dienstags: 15.00-18.00 Uhr

Seite - 4 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling 034603 77296 OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 FÄ W. Ute Nestler 034603 77805 OS Löbejün, Doktorberg 8 0171 2613811 Dr. med. St. Roth 034603 77295 OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Theresia Baust 034603 20250 Domnitzer Lindenstr. 12 Fax: 034603 718064 06193 Wettin-Löbejün OT Domnitz FÄ Dipl.-Med. K. Just 034603 20338 FÄ Dr. med. Katja Rüde Fax: 034603 21600 FA Andreas Rüde OS Nauendorf, Poststr. 2 E-Mail: info@allgemeinarztpraxis-nauendorf.de web: www.allgemeinarztpraxis-nauendorf.de Dr. A. Lukowski 034607 34029 OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormanns 034606 20216 Wallwitz 0177 4390133 OS Rothenburg, Am Kindergarten 11 034691 52173 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 0800 1110111 oder 0800 1110222 Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe 034976 21634 0177 2937054 Amb. Pflegedienst B. Hausmann 034603 21318 Nauendorfer Engel 034606 363949 Katrin Kirchschlager 0171 3259940 Fax: 034606 363950 Betreuungszentrum 034603 71540 Kerstin Kirchhof Fax: 034603 715420 Fahrdienst 034603 715413 Volkssolidarität 034603 20073 Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern 034691 51160 Wettiner Schwestern 034607 34929 Pflegedienst GmbH Fax: 034607 239987 0174 6537271 E-Mail: wettiner-schwestern@gmx.de Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik 034607 34540 OT Wettin, Saalestr. 7a 0173 2624232 Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. D. Meisel 034607 20537 OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior 034609 23279 OS Löbejün, Kirchhof 1 034603 71911 Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz 034603 77220 OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr. 8 034691 52047 S. Hünicke 0345 5511608 OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel 034603 20406 OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Apotheken Kreuzapotheke Löbejün 034603 77823 Burg-Apotheke Wettin 034607 20310 (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann 034691 22049 OS Dornitz, Zum Sixbach 3 0172 8682155 info@hn-vets.de www.hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß 034603 32852 OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: 034603 71544 info@tierarztpraxis-loebejuen.de www.tierarztpraxis-loebejuen.de Physiotherapie Monika Zwanzig OT Wettin, Johannisstraße 16 Tel./Fax 034607 20303

Jahrgang 5 22. April 2015 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 5 - Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 2. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 2. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Dienstag, dem 28.04.2015 um 18:30 Uhr im Raum 2 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift, Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 1. Sitzung des Schul-, Kulturund Sozialausschusses am 18.11.2014 6. Vorstellung Jugendpflegerin 7. Vorstellung der Carl-Loewe-Gesellschaft 8. Aktuelles 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister Mit freundlichen Grüßen gez. Hartmut Isaak Vorsitzender des Ausschusses Öffentliche Bekanntmachung der 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, den 30.04.2015 um 18:30 Uhr in dem im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom 26.03.2015 öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil 12.1. Beratung und Beschluss Beitrittsbeschluss zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün 12.2. Beratung und Beschluss 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün 12.3. Beratung und Beschluss Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr 2015 ohne Vorlage der Eröffnungsbilanz 12.4. Beratung und Beschluss Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wettin-Löbejün 12.5. Beratung und Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr 2015 12.6. Beratung und Beschluss Feststellung des Ausscheidens eines Mitgliedes des Ortschaftsrates Rothenburg 12.7. Beratung und Beschluss - Feststellung des Ausscheidens eines Mitgliedes des Ortschaftsrates Gimritz 12.8. Beratung und Beschluss Abberufung des Seniorenbeauftragten der Stadt Wettin-Löbejün 12.9. Beratung und Beschluss Aufnahme eines Kommunaldarlehens 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift vom 26.03.2015 nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 3. Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014-2019 Die 3. Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Dienstag, dem 5. Mai 2015, 18.30 Uhr im Raum 1 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün statt. Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Tagesordnung und Änderungsanträge 4. Kontrolle des Protokolls vom 24.02.2015 5. Beratung - Umlagesatzung nach 135 a-c BauGB 6. Mitteilungen und Anfragen nichtöffentlicher Teil 7. Mitteilungen und Anfragen 8. Schließung der Sitzung gez. Sandra Schubert Ausschussvorsitzende

Seite - 6 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 Öffentliche Bekanntmachung einer Einwohnerversammlung für die Bürger der Stadt Wettin-Löbejün am 6. Mai 2015 Gemäß den Festlegungen von 11 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün erfolgt hiermit die Bekanntmachung einer Einwohnerversammlung für die Bürger der Stadt Wettin-Löbejün zum Thema Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich des WAZV Saalkreis. Die Einwohnerversammlung findet am Mittwoch, dem 6. Mai 2015 um 18:00 Uhr in der Aula des Burggymnasiums Wettin unter der Anschrift Burgstraße 5 in 06103 Wettin-Löbejün, OT Wettin statt. gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem 07.05.2015 um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 9. Sitzung und der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2015 - öffentlicher Teil- 7. Beratung und Abstimmung - Umlagesatzung nach 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB) 8. Beratung und Abstimmung - Neufassung des Redaktionsstatuts der Stadt Wettin-Löbejün 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 9. Sitzung und der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2015 nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin- Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem 21.05.2015 um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - öffentlicher Teil- 7. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 8. Bauamtsangelegenheiten 8.1. Beratung und Abstimmung Umlagesatzung nach 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) 8.2. Beratung und Abstimmung Abwägungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Am Wiesengrund in Gimritz 8.3. Beratung und Abstimmung Satzungsbeschluss Einbeziehungssatzung Am Wiesengrund in Gimritz 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün Auf Grund der 8, 24 und 43 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 i.v.m. 4 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (VwVG LSA) vom 23. Juni 1994 (GVBl. S. 710) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin- Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 folgende Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen. 1 Allgemeines (1) Die Stadt Wettin-Löbejün betreibt eine Bibliothek als öffentliche Einrichtung der Stadt. Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Notwendige Schließungen (z.b. wg. Urlaub, Krankheit, Weiterbildung) werden durch Aushang bekannt gemacht. (2) Sie dient der Förderung des allgemeinen Bildungsinteresses, der Information aller Bevölkerungsgruppen, der Lesekompetenz und der Aus- und Fortbildung. (3) Die Bibliothek steht im Rahmen dieser Satzung allen Personen entsprechend ihres Öffentlichkeitscharakters zur Benutzung offen. (4) Die Bibliotheksnutzung ist grundsätzlich kostenlos. Gebühren für die Ausstellung eines Benutzerausweises zur Ausleihe von Medien der Bibliothek, für besondere Leistungen sowie für Versäumnisgebühren richten sich nach der jeweils geltenden Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün. (5) Bei der Vervielfältigung entliehener Medien haben die Benutzer die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht einzuhalten und haften für jede Verletzung von Urheberrechten. 2 Anmeldung (1) Für die Benutzung der Bibliothek sind eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich. Der Be-

Jahrgang 5 22. April 2015 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 7 - nutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadt Wettin-Löbejün. (2) Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises, eines Passes mit Meldebescheinigung oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments mit amtlichen Adressnachweis an. Erfasst werden folgende Angaben: Name, Vorname(n), Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift der neuen Benutzer. Die Benutzer erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungssatzung und die Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün an. (3) Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr ist zur Anmeldung zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich durch ihre Unterschrift gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall. (4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Veränderungen von persönlichen Daten zur Kenntnis zu geben. (5) Die Gültigkeitsdauer des bei der Anmeldung ausgestellten Benutzerausweises beträgt ein Jahr. Er verliert mit Ablauf des Jahres seine Gültigkeit. Gebühren hierfür ergeben sich aus der jeweils geltenden Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün. (6) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust ist eine Gebühr nach Maßgabe der Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. 3 Speicherung von personenbezogenen Daten (1) Die Bibliothek erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In der Regel werden folgende Daten erfasst: a) Benutzerdaten, wie Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Benutzernummer, Aufnahmedatum, Ablauf der Berechtigung, Änderungsdatum, bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten der gesetzlichen Vertreter. b) Fristverlängerungen, Vormerkungen und Bestellungen mit Datum, Entstehungsdatum und Betrag, Gebühren, Ersatzleistungen und Auslagen, Anzahl der gegenwärtigen Mahnungen, Ausschluss von der Benutzung. Einzelne Benutzer haben gegen die Bibliothek keinen Anspruch auf Mitteilung erfasster Daten Dritter. (2) Die Benutzungsdaten werden gelöscht, sobald das betreffende Werk zurückgegeben wurde sowie die ggf. entstehende Gebühr, Auslagen oder Entgelte bezahlt und die geschuldete Ersatzleistung erbracht wurden. Für die Eintragungen über befristete Ausschlüsse gilt, vom Vorstehenden abweichend, Abs. 3. (3) Benutzerdaten werden spätestens ein Jahr nach dem Ende des Benutzungsverhältnisses gelöscht. Haben Benutzer zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt, erfolgt die Löschung der Daten erst nach der Erfüllung der Verpflichtung. Nicht gelöscht werden Daten über einen unbefristeten Ausschluss von der Benutzung. 4 Benutzung der Bibliothek (1) Die Zulassung zur Benutzung von Medien in der Bibliothek sowie der Ausleihe außer Haus erfolgt nur nach Vorlage des Benutzerausweises. Die karteikartenmäßige oder elektronische Erfassung des Ausleihvorganges gilt als Nachweis für die Aushändigung der Medien. (2) Die Bibliothek unterstützt ihre Benutzer durch fachgerechte Beratung und Information. (3) Medien, die als Informationsbestand jederzeit für die Benutzer zur Verfügung stehen oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können auf Dauer von der Ausleihe ausgeschlossen werden. (4) Auf Wunsch der Benutzer können ausgeliehene Medien vorbestellt werden. Für jede Vorbestellung und entsprechende Benachrichtigung wird eine Gebühr gemäß der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün erhoben. (5) Im Auftrag der Benutzer beschafft die Bibliothek auf der Grundlage der Leihverkehrsordnung für öffentliche Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt Literatur aus anderen Bibliotheken. Für die Nutzung des Leihverkehrs gelten zusätzlich die Benutzungsbedingungen der entsendenden Bibliothek. Der Auftrag ist gebührenpflichtig gemäß den jeweils geltenden Festlegungen der Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün. 5 Benutzungsbedingungen der Online Dienste (soweit vorhanden) (1) Voraussetzung für die Zulassung der Nutzung der Online Dienste ist ein gültiger Benutzerausweis. Der Platz an den Computern wird durch das Bibliothekspersonal zugewiesen. (2) Änderungen und Manipulationen an den Computern sind untersagt. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer oder Dritten durch die Nutzung der Online Dienste entstehen. Die Bibliothek ist nicht für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität der Online Dienste verantwortlich. (3) Der Benutzer, der die Online-Dienste in Anspruch nimmt bzw. der gesetzliche Vertreter dessen, haftet für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden und Kosten, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der angebotenen Dienste entstehen. (4) Benutzer, die gegen einschlägige Regelungen (u. a. Strafgesetzbuch, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz usw.) verstoßen bzw. Online Dienste zu kommerziellen Zwecken nutzen, werden von der Benutzung ausgeschlossen. (5) Im Rahmen der Nutzung der Online-Dienste ist es untersagt, Bestellungen zu tätigen und E-Mail-Verkehr zu führen. Es ist untersagt, kopierte oder mitgebrachte Software in der Bibliothek zu verwenden. 6 Leihfristen (1) Bei der Ausleihe von Medien außer Haus beträgt die Leihfrist für Bücher, Zeitschriften, Videos, CD-ROMs und DVDs sowie CDs vier Wochen. Sind Medien vorbestellt, ist die Bibliothek berechtigt, Ausleihfristen im Einzelfall zu verkürzen. (2) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn die Medien nicht vorbestellt sind. Die Leihfrist kann maximal dreimal verlängert werden; nach Vorlage des Mediums können im Einzelfall weitere Verlängerungen gewährt werden. Von der Möglichkeit der Leihfristverlängerung sind Zeitschriften ausgeschlossen. (3) Ausgeliehene Medien sind der Bibliothek fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. (4) Bei Überschreitung der Ausleihfrist sind Versäumnisgebühren gemäß der jeweils geltenden Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin- Löbejün zu entrichten. Diese Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn die Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten haben. Die Bibliothek versendet in der Regel schriftliche Mahnungen an die vom Benutzer angegebene Adresse, wenn die Ausleihfrist um 2 Wochen überschritten ist. (5) Eine weitere Ausleihe von Medien ist nur möglich, wenn alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind und damit im Zusammenhang stehende angemahnte Medien zurückgegeben sind. 7 Pflichten der Benutzer (1) Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien der Bibliothek sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Verlust oder die Beschädigung der entliehenen Medien sind der Bibliothek sofort mitzuteilen.

Seite - 8 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 (2) Schäden an auszuleihenden Medien, die die Benutzer zur Zeit der Entleihung feststellen, sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen haften die Benutzer. Im Fall von Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. (3) Die Benutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Medien nicht missbräuchlich benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. (4) In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erforderliche Ruhe zu wahren und Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung beeinträchtigen oder die Medien gefährden, zu unterlassen. (5) Rauchen und laute Unterhaltung sind nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausleihbereichen der Bibliothek nicht erlaubt. (6) Die Benutzer haben den Anordnungen des Personals, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Bibliotheken erlassen werden, Folge zu leisten. (7) Benutzer, die gegen diese Vorschrift des 7 Abs. 1 bis 6 verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. 8 Haftung und Schadenersatz (1) Die Benutzung der Bibliothek der Stadt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr der Benutzer, die gebotene Sorgfalt anzuwenden und Hinweise der Mitarbeiter der Bibliothek zu beachten haben. (2) Die Bibliotheksmitarbeiter können bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien die Benutzer zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars verpflichten oder stattdessen die Kosten der Wiederbeschaffung des Originals oder die Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Die Art und die Höhe der Ersatzleistung bestimmt der verantwortliche Mitarbeiter der Bibliothek nach pflichtgemäßen Ermessen. (3) Die Benutzer haften für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände selbst. (4) Für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern durch Dritte zugefügt werden, wird seitens der Stadt keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss umfasst auch verlorengegangene Gegenstände der Benutzer, die auf den unsachgemäßen Gebrauch der Medien zurückzuführen sind, den Zustand der Medien und Irrtümer bei der Ausleihe. 9 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 10 Inkrafttreten (1) Die Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Stadt Wettin-Löbejün tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden folgende Satzungen außer Kraft gesetzt: a) Benutzungsordnung der Burg-Bücherei Wettin vom 19.07.2002 b) Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Löbejün vom 31.05.2001 Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossene Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 5, Ausgabe Nr. 4 am 22.04.2015 öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün Auf Grund der 8, 24 und 43 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 i.v.m. 4 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (VwVG LSA) vom 23. Juni 1994 (GVBI. S. 710) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 folgende Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen. 1 Gebührenpflicht (1) Für die Ausleihe von Medien der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün werden auf der Grundlage der Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün und der damit verbundenen Ausstellung eines Benutzerausweises folgende Gebühren erhoben: Benutzer ab 18 Jahre 24,00 Jahresgebühr Ermäßigte Benutzer ab 18 Jahre 12,00 Jahresgebühr Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Benutzer unter 18 Jahre 6,00 Jahresgebühr (2) Die Nutzung der Bibliothek durch Gruppen der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Sekundarschule Wallwitz und des Burggymnasiums Wettin im Rahmen von Projekten ist gebührenfrei. 2 Gebührenmaßstab Der Maßstab, die Höhe der Gebühren und die die Gebühren begründenden Tatbestände ergeben sich aus den nachfolgenden Gebührentarifen: (1) Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Ausleihfrist pro Medieneinheit und angefangener Woche 2,00 zuzüglich Portokosten bei zuvor erfolgter schriftlichen Mahnung Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entrichten 50 % der aufgeführten Versäumnisgebühren. (2) Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises bei Verlust im Laufe des Nutzungsjahres Benutzer ab 18 Jahren 12,00 Benutzer unter 18 Jahren 4,00 (3) Vorbestellung der Medien - je Medieneinheit 2,00 (zuzüglich Porto gem. 5 Abs. 4 der Benutzungssatzung) (4) Auftragserteilung für auswärtigen Leihverkehr - je Auftrag 3,00 (zuzüglich Porto gem. 5 Abs. 5 der Benutzungssatzung) (5) Einarbeiten eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium - je Medium 5,00

Jahrgang 5 22. April 2015 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 9 - (6) Kopieren aus Büchern und Zeitschriften: - prp Kopie DIN A4 0,20 /Seite - pro Kopie DIN A 3 0,40 /Seite (7) Internetnutzung: - Nutzung eines Internetarbeitsplatzes 0,05 /Minute - Druck aus dem Internet 0,25 /Seite - Anfertigung vonpersönlichen Schriftstücken 0,25 /Seite 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Benutzer der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün, die die unter 1 und 2 aufgeführten Gebührentatbestände erfüllen. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haften die gesetzlichen Vertreter. 4 Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der aufgeführten Dienstleistungen der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün. (2) Die Gebührenschuld entsteht hinsichtlich der Säumnisgebühr nach 2 Abs. 1 dieser Satzung erstmalig mit Beginn der Säumnis für jede Woche im Voraus. (3) Die Gebühren werden grundsätzlich durch mündlichen oder auf Verlangen des Pflichtigendurch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Gebühren werden spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. 5 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 6 Inkrafttreten (1) Die Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden folgende Satzungen außer Kraft gesetzt: a) Benutzungsordnung der Burg-Bücherei Wettin vom 19.07.2002 b) Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Löbejün vom 31.05.2001 c) 5 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Kunst und Kulturscheune Löbejün vom 03.05.2007 Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossene Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliothek der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 5, Ausgabe Nr. 4 am 22.04.2015 öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Satzung der Stadt Wettin-Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserableitung - Niederschlagswasseranschlusssatzung - Präambel Aufgrund 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) und des 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 406), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 (Beschluss-Nr.: 70-911515R) folgende Satzung beschlossen: 1 Beitragserhebung, Geltungsbereich Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt im Sinne des 8 KAG-LSA im Gebiet der Ortschaften Brachwitz, Domnitz, Dößel, Löbejün und Plötz der Stadt Wettin-Löbejün Kosten für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen. 2 Kostenerstattung 1) Für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen bei Straßenbauarbeiten (grundhafter Ausbau) wird die Kostenerstattung nach Einheitssätzen erhoben. Dabei gelten Niederschlagswasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz je Meter Grundstücksanschlussleitung beträgt 130,00, der Einheitssatz für ein Anschlussstandrohr (Kupferrohr, Gussrohr) 65,00. 2) Wird auf Antrag des Grundstückseigentümers ein Grundstücksanschluss erneuert oder für ein Grundstück nachträglich ein weiterer Grundstücksanschluss gestellt, so sind die Aufwendungen für die Erneuerung bzw. Herstellung dieser Grundstücksanschlüsse in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. 3) Die Kostenerstattung für die Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen erfolgt in der tatsächlich entstandenen Höhe. 3 Entstehen der Beitragspflicht und Kostenerstattungspflicht 1) Die Beitrags- und Kostenerstattungspflicht entsteht mit der Fertigstellung des Grundstücksanschlusses. Für das Entstehen des Kostenerstattungsanspruches ist Voraussetzung, dass für ein Grundstück, bezogen auf den Anschlusskanal, die kostenpflichtige Handlung auf Antrag vorgenommen wurde. 2) Der Beitrag und der Kostenerstattungsbetrag werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. 4 Beitrags- und Kostenerstattungspflichtiger Beitrags- und Kostenerstattungspflichtiger ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer des zu entwässernden Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers erstattungspflichtig. Der Hauseigentümer steht dem Grundstückseigentümer gleich. Mehrere Kostenerstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Kostenerstattungspflichtig ist, wer die Vornahme der kostenpflichtigen Handlung beantragt hat. 5 Einleitbestimmungen Zulässig ist nur die Einleitung von Niederschlagswasser der Dachflächen und unbelastetes Oberflächenwasser von versiegelten Flächen.

Seite - 10 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 6 Billigkeitsmaßnahmen 1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. 2) Der Schuldner hat zur Prüfung des Antrages die erforderlichen Anlagen gemäß der Abgabenordnung dem Antrag auf Stundung beizufügen. 7 Inkrafttreten 1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 2) Gleichzeitig treten die Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasseranschlussableitung der ehemaligen Stadt Löbejün sowie der ehemaligen Gemeinden Dößel und Brachwitz außer Kraft. - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind. Ausfertigungsvermerk: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 (Beschluss-Nr.: 70-911515R) beschlossene, Satzung der Stadt Wettin-Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserableitung Niederschlagswasseranschlusssatzung wurde durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Bekanntmachungsanordnung: Die, durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 26.03.2015 (Beschluss-Nr.: 70-911515R) beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.03.2015 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Satzung der Stadt Wettin-Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserableitung Niederschlagswasseranschlusssatzung ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 5, Ausgabe Nr. 4, vom 22.04.2015 öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den 27.03.2015 gez. Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Bau- und Ordnungsverwaltung Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: 12.257 m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün 034603 757-0 oder 034603 757-36 Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an. Größe der Grundstücke: 400-600 qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in 06193 Wettin-Löbejün Tel. 034603 757-0 oder 034603 75732

Jahrgang 5 22. April 2015 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite - 11 - Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Repert bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm Höhe des Kaufpreises: 50,00 /qm, voll erschlossen. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 11 freie Baugrundstücke Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel. 034603 75732 Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen.

Seite - 12 - Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr. 4 22. April 2015 Jahrgang 5 Wohnungen in der Stadt Wettin-Löbejün zu vermieten im OT Nauendorf Alte Dorfstraße 2/3 (1. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 172,00 qm Alte Dorfstraße 2/3 (DG) 2-Raum-Wohnung ca. 53,00 qm im OT Löbejün Schulberg 1 (1.OG) 1-Raum-Wohnung ca. 32,88 qm im OT Gimritz Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 1-Raum-Wohnung ca. 20,89 qm Spielberg 4 (DG) 2-Raum-Wohnung ca. 72,50 qm im OT Dornitz Am Feldrain 2 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 56,12 qm Am Feldrain 2 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm im OT Rothenburg Pappelstr. 1 (2. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 68,50 qm Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 43,00 qm Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58,00 qm Am Kindergarten 1 (EG) 1-Raum-Wohnung ca. 25,00 qm Am Kindergarten 4 (2. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 57,00 qm Am Kindergarten 7 (2. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 57,00 qm im OT Wettin Schilfberg 7 (2.OG) 2-Raum-Wohnung ca. 47,69 qm Schilfberg 7 (2.OG) 3-Raum-Wohnung ca. 59,32 qm Schilfberg 7 (2.OG) 4-Raum-Wohnung ca. 59,32 qm Schilfberg 8 (2.OG) 2-Raum-Wohnung ca. 74,80 qm Könnernsche Str. 46 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 50,78 qm Könnernsche Str. 47c (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 60,86 qm Nähere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Wettin-Löbejün Ortsteil Rothenburg Gebäudemanagement Am Kindergarten 11 Ansprechpartner: Frau Rössel Telefon: 034691 21038 Fax: 034691 21039 Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit einer teilunterkellerten Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss und Nebengebäuden bebaut ist. Das Haus wurde um 1950 errichtet. Es wurden Teilmodernisierungen vorgenommen. Im Erdgeschoss befinden sich die Küche, das Bad und ein Zimmer. Im Dachgeschoss befinden sich 2 weitere Räume. Die Wohnfläche beträgt ca. 55 m 2. Das Haus ist eigen genutzt. Die postalische Anschrift lautet: Neue Siedlung 1, 06193 Wettin-Löbejün OT Merbitz. Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 35.000,00. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Sprechzeiten: dienstags 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Rössel Gebäudemanagement - Ausfertigung - Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den 02.02.2015 -Zwangsversteigerung- -Az: 552 K 10/14 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben. Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, dem 02.06.2015, 10.00 Uhr, im Saal 2.047 vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Nauendorf Blatt 1196 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 - Gemarkung Nauendorf, Flur 9, Flurstück 275, Gebäude- und Freifläche, Domnitzer Str. 1 zu 550 m 2 Hinweis der Einwohnermeldebehörde Neuer Bundespersonalausweis - was muss ich bei der Beantragung mitbringen? Für die Beantragung eines neuen Bundespersonalausweises benötigen Sie: - ein biometrisches Passbild - Ihre Geburts - oder Heiratsurkunde - Ihren bisherigen (alten) Personalausweis und - die Gebühr, die am Tag der Antragstellung zu entrichten ist (Antragsteller unter 24 J. = 22,80 EUR und über 24 J. = 28,80 EUR) Ihre Einwohnermeldebehörde