EINFUHR. von Hunden und Katzen

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Transkript:

EINFUHR von Hunden und Katzen

HUNDE UND K ATZEN

PRAKTISCHE TIPPS BEI ALLEN REISEN MIT HUND UND KATZE 4 5 EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz 6 9 EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Island, Irland, Großbritannien 10 12 EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS allen Ländern außerhalb der EU und EFTA mit Ausnahme von Australien, Neuseeland, Mauritius und dem US-Bundesstaat Hawaii 13 15 EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Australien, Neuseeland, Mauritius und dem US-Bundesstaat Hawaii 16 18 FRAGEN UND ANTWORTEN 19 23

PRAKTISCHE TIPPS BEI ALLEN REISEN MIT HUND UND KATZE Diese Schrift ist eine Zusammenfassung der Regeln für Privatpersonen, die ihren Hund oder ihre Katze nach Schweden einführen wollen. Die gleichen Regeln gelten auch, wenn Sie wohnhaft in Schweden Ihren Urlaub außerhalb von Schweden verbracht haben oder wenn Sie einen Hund oder eine Katze im Ausland erwerben und das Tier zu Privatzwecken nach Schweden einführen möchten. Die vollständigen Regeln für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze nach Schweden enthalten die Vorschriften des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft (SJVFS 1996:52) über die Einfuhr von Gesellschaftstieren sowie die Vorschriften des Zentralamtes (SJVFS2002:43) über den Schutz eines Hundes oder einer Katze vor Zwergbandwürmern bei der Einfuhr aus Dänemark. Es gelten außerdem besondere Tierschutzbestimmungen beim Transport eines Hundes oder einer Katze, die u.a. den Platzbedarf des Tieres beim Transport, Reisezeiten und die Überwachung des Tieres vorschreiben. Lesen Sie mehr darüber in der Broschüre Transport von Hunden und Katzen. Diese Drucksachen erhalten Sie von der Formularausgabestelle des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft, Telefon +46 (0)36-15 51 75. Die Einfuhrregeln für das Tier sind unter vier Hauptabschnitten zusammengestellt, je nachdem, aus welchem Land Sie nach Schweden einreisen Schlagen Sie Ihr Abreiseland im Inhaltsverzeichnis auf Seite 3 nach dort erfahren Sie, auf welcher Seite die aktuellen schwedischen Regeln für die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze aus diesem Land direkt 4 nach Schweden aufgeführt sind. Die Länder sind in vier Gruppen geordnet, entsprechend der Ansteckungssituation in verschiedenen Teilen der Welt. Ein Hund oder eine Katze darf uneingeschränkt aus Norwegen nach Schweden eingeführt werden. Aus Gründen des Tierschutzes kann es mitunter das Beste sein, wenn das Tier zu Hause bleibt Viele Tiere erleben z.b. eine Reise an Bord eines Flugzeugs als sehr stressig. Sie sollten daher darüber nachdenken, welche Transportweise für Ihr Tier am schonendsten ist, welche Reiseroute sich am besten eignet oder ob es vielleicht sogar das Beste ist, wenn Ihr Tier zu Hause bleibt. Die notwendigen Impfungen müssen unbedingt rechtzeitig erfolgen Damit ein Tier nach Schweden einreisen darf, muss es mit einem Impfstoff behandelt werden, der vom Zentralamt für Landwirtschaft zugelassen ist. Mit Hilfe einer Blutprobe wird geprüft, dass der Tollwutschutz ausreicht. Bei unzureichendem Impfschutz muss der Tierarzt Ihr Tier erneut impfen. Alle Blutproben müssen von einem Labor analysiert werden, das offiziell vom Zentralamt für Landwirtschaft zugelassen ist. Beantragen Sie beim Zentralamt für Landwirtschaft rechtzeitig die Einfuhrerlaubnis Ihres Tieres nach Schweden Das Zentralamt benötigt normalerweise bis zu 1 Monat zur Bearbeitung Ihres Antrags. Circa 30.000 schwedische und ausländische Katzen- und Hundebesitzer beantragen jedes Jahr eine Einfuhrerlaubnis. Die meisten Anträge erreichen uns vor den großen Feiertagen und vor dem Sommerurlaub. Die von Ihnen in der Genehmigung gemachten Angaben können vom Zentralamt für Landwirtschaft nicht nachträglich geändert werden.

Prüfen Sie unbedingt die Regeln für die Mitnahme des Tieres in das Land Ihres Urlaubsziels Die Einfuhrregeln können von Land zu Land unterschiedlich sein. Müssen Sie auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsziel durch andere Länder reisen, sind unbedingt die Einfuhrregeln jedes Transitlandes zu prüfen. Wenden Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise an die Veterinärbehörde im jeweiligen Land. Die Adresse erhalten Sie über die Botschaften in Schweden. Wer das Tier auf der Reise begleitet, trägt auch die Verantwortung Wenn Sie das Tier über die schwedische Grenze bringen, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass sämtliche Bedingungen erfüllt sind. Sie müssen also selbst herausfinden, was gefordert ist, dass die Impfungen gültig sind sowie dass die Atteste laufend während des gesamten Zeitraums aktuell bleiben, für den die Genehmigung des Zentralamtes gültig ist. Bestimmte Hunden und Katzen dürfen in Schweden nicht gehalten werden daher ist auch die Einfuhr untersagt In Schweden ist es nicht erlaubt, Hunde mit extrem großer Kampfeslust zu halten, d.h. Tiere, die leicht aggressiv werden und beißen und bei denen man nur mit großer Schwierigkeit einen Angriff abwehren kann und die dazu tendieren, ihr Kampfinteresse gegen andere Hunde und Menschen zu richten. In Schweden ist es auch untersagt, als Gesellschaftstier Kreuzungen zwischen zahmen Hunden und wilden Hunden (z.b. Wölfen) zu halten, dies gilt auch für Kreuzungen zwischen zahmen Katzen und wilden Katzen. Beispiele solcher Kreuzungen, die manchmal als eigene Rassen angesehen werden, sind der Wolfhybrid Saarlos Wolfhond sowie die Katzenhybriden Bengal und Savannah. Mit Hybriden sind Nachkommen bis einschließlich der vierten Generation nach Kreuzung einer wilden Art mit zahmen Hunden bzw. zahmen Katzen gemeint. 5

EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz Oben sind die nicht Tollwut-freien Länder der EU und EFTA aufgeführt, d.h. Länder, in denen Tollwut existiert, aber auch Tollwut-freie Länder mit Importregeln, die weniger streng sind als die schwedischen. Bei der Einfuhr aus diesen Ländern gelten die nachstehenden Regeln. Die Regeln werden ausführlicher unter der Überschrift Einfuhrregeln erläutert. ID-KENNZEICHNUNG Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben. IMPFUNGEN UND BLUTPROBE Sowohl Hund als auch Katze müssen einerseits gegen Tollwut geimpft sein, andererseits einen bestandenen Blutprobentest absolviert haben. Der Hund muss außerdem gegen Leptospirose (sog. Stuttgarter Hundeseuche, Weilsche Krankheit) und Hundestaupe geimpft sein. EINFUHRREGISTRIERUNG Sie müssen beim Zentralamt für Landwirtschaft beantragen, für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze registriert zu sein, damit Sie das Tier mit nach Schweden nehmen können. IMPFSAMMELZEUGNIS Ein Tierarzt muss dieses Formular ausfüllen, das Sie zusammen mit der Genehmigung für die Einfuhr vom Zentralamt erhalten. GESUNDHEITSATTEST Ein Tierarzt im Abreiseland muss den Vordruck des Gesundheitsattests ausfüllen, den Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt erhalten. ZOLLANMELDUNG Sie müssen die Einfuhr des Tiers beim Zoll an der Grenze anmelden und die notwendigen Formulare im Original vorlegen, wenn Sie das Tier nach Schweden einführen. 6 Das Tier muss sich in der EU oder EFTA mindestens 6 Monate vor der Einreise aufgehalten haben Diese Regeln gelten für Hunde und Katzen, die sich ausschließlich in EU- oder EFTA-Ländern einschließlich Schweden mindestens 6 Monate (180 Tage) vor der Einfuhr nach Schweden aufgehalten haben. Hat sich das Tier in den letzten Monaten außerhalb dieser Länder aufgehalten, müssen Sie die schwedischen Einfuhrregeln für das Land beachten, in dem sich das Tier damals aufgehalten hatte (siehe Inhaltsverzeichnis auf Seite 3). Identitätskennzeichnung Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, indem es entweder dauerhaft tätowiert ist oder einen Mikrochip unter der Haut trägt. Diese Identitäts- Nummer muss in sämtlichen tierärztlichen Attesten, Impfunterlagen und Blutprobenergebnissen aufgeführt sein. Ist Ihr Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet, sollten Sie vorher prüfen, dass das Zollamt, wo Sie das Tier nach Schweden einführen, mit einem passenden Lesegerät für diesen Mikrochip ausgestattet ist. Dies gilt besonders für kleinere Zollämter rufen Sie daher vor der Reise bei der Zollbehörde an, Telefon +46 (0)7771-520 520. Ist das Zollamt bei der Einreise nicht mit einem passenden Lesegerät ausgestattet, müssen Sie selbst ein solches mitführen. Impfungen Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, damit es geimpft werden darf. Diese Impfung ist von einem Tierarzt vorzunehmen.

Sowohl Hund als auch Katzen müssen geimpft werden gegen Tollwut Das Tier muss mindestens 3 Monate alt sein, um eine Grundimpfung gegen Tollwut zu erhalten. Frühestens 120 Tage oder spätestens 365 Tage nach der Grundimpfung muss ein Tierarzt eine Blutprobe entnehmen, um den Tollwut-Antikörperwert zu prüfen. Diese Prüfung muss ein Labor ausführen, das vom Zentralamt für Landwirtschaft genehmigt ist. Die Blutprobe muss zeigen, dass ein Wert von mindestens 0,5 internationalen Einheiten pro Milliliter (IE/ml) erreicht ist. Das Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, dass das Tier 2 Mal mit 1-monatigem Intervall geimpft wird, bevor die Blutprobe entnommen wird und zwar frühestens 120 Tage nach der zweiten Impfung. Dann sinkt das Risiko, dass der Antikörperwert zu niedrig ist. Ist der Antikörperwert trotzdem zu niedrig, muss das Tier erneut geimpft und 120 Tage lang auf eine neue Blutprobe warten. Weist das Tier den geforderten Antikörperwert auf, muss bei jeder neuen Impfung innerhalb von 410 Tagen nach der letzten Tollwutimpfung keine Blutprobe entnommen werden. Das Tier sollte dann einmal pro Jahr geimpft werden, um die Gefahr zu verringern, dass man die absolute Zeitgrenze (410 Tage) zwischen den Tollwutimpfungen verpasst. Eine Tollwutimpfung darf höchstens 1 Jahr und 45 Tage (410 Tage) insgesamt alt sein, wenn das Tier nach Schweden eingeführt wird. Ein Hund muss außerdem geimpft werden gegen Leptospirose Der Hund muss höchstens 1 Jahr und 45 Tage (410 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor der Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Es gibt keine untere Altersgrenze für die Leptospirose- Impfung, der Hund sollte bei der Impfung aber mindestens 8 Wochen alt sein. Hundestaupe Der Hund muss höchstens 2 Jahre und 45 Tage (775 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Das Tier muss bei der Impfung mindestens 8 Wochen alt sein, damit diese Impfung anerkannt wird. Formell ist nur 1 Impfung gegen Leptospirose und Staupe erforderlich, damit der Hund nach Schweden eingeführt werden darf. Das Zentralamt empfiehlt jedoch, dass der Hund entsprechend der Empfehlungen des Tierarztes einen Grundimpfschutz erhält, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen. Einfuhrregistrierung Damit Sie einen Hund oder eine Katze nach Schweden einführen dürfen, müssen Sie sich zuvor für die Einfuhr des Tieres nach Schweden beim Zentralamt für Landwirtschaft registrieren lassen. Das Zentralamt registriert Ihren Antrag und schickt Ihnen dann eine Genehmigung zu. Diese Genehmigung gilt bis zu 1 Jahr ab Ausfertigungsdatum und kann bis zu 10 Tiere (Hunde und Katzen) umfassen, falls Sie die Einfuhr sämtlicher Tiere gleichzeitig beantragen. Diese Genehmigung gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen während ihrer Gültigkeitsdauer. Das Antragsformular erhalten Sie von der Formularabteilung des Zentralamtes für Landwirtschaft, Telefon +46 (0)36 15 51 75 oder Sie laden es selbst von der Homepage des Amtes herunter (www.sjv.se). Den Antrag schicken Sie dann an das Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, 551 82 Jönköping, Schweden. Die Genehmigung kostet 400 SEK, die Sie im Voraus entrichten müssen. Ihr Antrag wird erst behandelt, nachdem bei uns die Gebühr eingegangen ist. Schicken Sie daher die Quittung oder 7

eine Kopie dieser Quittung (der Überweisungsauftrag der Post oder Bank gilt nicht als Quittung) zusammen mit dem Antrag an uns ein. Die Gebühr für die Genehmigung kann nicht zurückerstattet werden, falls Sie später Ihren Antrag zurückziehen oder die Genehmigung nicht nutzen. Sie können auf verschiedene Weise zahlen: In Schweden zahlen Sie die Gebühr auf die Postgironummer 95 57 99-2 des Zentralamtes für Landwirtschaft ein. Im Ausland bezahlen Sie über SWIFT, Adresse: PGSI SESS oder Eurogiro. Sie können auch mit einem normalen Bankscheck bezahlen, nicht jedoch mit einem Euroscheck. Die Genehmigung wird ausgefertigt, unabhängig davon, ob Impfungen oder Antikörpertests ausgeführt wurden. Sie können also die Genehmigung sehr rechtzeitig beantragen noch bevor Sie mit dem Impfschutz begonnen haben. Rechnen Sie jedoch damit, dass es 30 Arbeitstage dauert, bis Sie die Genehmigung erhalten. Impfsammelzeugnis Das Formular für das Impfsammelzeugnis erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt für Landwirtschaft. Ein Tierarzt muss auf diesem Originalformular bestätigen, dass Ihr Tier, dass eine Identitätskennzeichnung hat, geimpft wurde und nach einer Tollwutschutzimpfung eine Blutprobe mit ausreichendem Ergebnis (Antikörperwert mindestens 0,5 IE/ml) aufweist. Das Impfsammelzeugnis gilt während der Gültigkeitsdauer der Impfungen, und ein neues Zeugnis muss also bei jeder erneuten Impfung ausgefertigt werden. Gesundheitsattest Das Formular für das Gesundheitsattest erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt. Ein Tierarzt im Abreiseland nicht in Schweden muss höchstens 10 Tage vor der Einfuhr des Tieres nach Schweden Ihr Tier mit ID-Kennzeichnung auf seinen gesundheitlichen Zustand untersuchen und das Tier gegen Zwergbandwurm mit einem genehmigten Präparat entwurmen. Der Tierarzt muss dann auf dem Formular bescheinigen, dass er das Tier für gesund hält sowie dass es entwurmt wurde. Dieses Gesundheitsattest gilt 10 Tage und darf nur bei 1 Einfuhr des Tieres nach Schweden verwendet werden. Das Zentralamt empfiehlt, dass Sie das Tier so spät wie möglich vor der Abreise nach Schweden entwurmen, damit die Gefahr reduziert wird, dass sich das Tier während der Zeit zwischen Behandlung und Abreise erneut infiziert. Vergehen mehrere Tage zwischen der Behandlung und Abreise, steigt das Risiko einer erneuten Infektion, und Sie sollten dann die Entwurmung innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft in Schweden wiederholen. Vereinfachte Regeln für das Gesundheitsattest bei der Einfuhr und erneuten Einfuhr eines Hundes oder einer Katze aus Finnland oder Dänemark nach Aufenthalt nur in Finnland höchstens 10 Tage lang Es ist kein Gesundheitsattest erforderlich, wenn Sie ein Tier wieder einführen, das von Schweden direkt nach Finnland eingeführt wurde und das sich dort höchstens 10 Tage lang aufgehalten hat einschließlich des Abreisetages. Bei der Abreise aus Schweden müssen Sie Ihre Genehmigung mit dem Datum abstempeln lassen. Bei der Rückkehr nach Schweden legen Sie dem Zoll das Impfsammelzeugnis und die mit Datum abgestempelte Genehmigung als Bestätigung dafür vor, dass die Reise nicht länger als 10 Tage gedauert hat. nach Aufenthalt nur in Finnland Ein Gesundheitsattest ist erforderlich, das Tier muss jedoch nicht gegen Zwergbandwurm entwurmt werden, wenn sich das Tier mindestens 1 Jahr lang vor der Einfuhr nach Schweden nur in Finnland, Norwegen oder Schweden aufgehalten hat. 8

mit Sechs-Wochen-Attest bei wiederholten Reisen zwischen Schweden und Finnland Bei der Einfuhr aus Finnland nach Schweden können Sie das Gesundheitsattest verwenden, das für Tiere gilt, die in Finnland, Schweden oder Norwegen zu Hause sind (Sechs-Wochen-Attest). Dieses Attest fertigt ein Tierarzt in Schweden oder Finnland aus. Der Tierarzt muss dabei eine gesundheitliche Untersuchung des mit ID-Kennzeichnung versehenen Tieres vornehmen und zu dem Schluss kommen, dass es keine ansteckenden Krankheiten hat. Sie müssen bei jeder Einfuhr nach Schweden schriftlich auf der Rückseite des Attests versichern, dass sich das Tier nur in Finnland, Schweden oder Norwegen aufgehalten hat. mit Vier-Wochen-Attest für Pendler zwischen Schweden und Dänemark Pendler können anstelle des Gesundheitsattests ein 4- Wochen-Attest für das Tier verwenden. Dieses wird nur für Tiere genehmigt, die in Schweden oder Dänemark zu Hause sind und Pendler zwischen diesen beiden Ländern begleiten. Das Attest wird von einem Tierarzt in Schweden oder Dänemark ausgestellt. Der Tierarzt nimmt eine gesundheitliche Untersuchung des mit ID-Kennzeichnung versehenen Tieres vor, entwurmt es und bescheinigt, dass es seines Erachtens keine ansteckenden Krankheiten hat. Sie verpflichten sich auch, die Entwurmung des Tiers durch einen Tierarzt zwischen 21 28 Tagen nach der Untersuchung vornehmen zu lassen, damit das Tier nach der Reise keine anderen Tiere ansteckt. dabei sämtliche Originaldokumente einem Zollbeamten vorlegen Genehmigung, Impfsammelzeugnis und Gesundheitsattest sowie Impfbuch und Resultat der Blutprobe. Der Zollbeamte kontrolliert diese Unterlagen und stempelt das Genehmigungsformular als Bestätigung dafür ab, dass die Einreisebedingungen erfüllt sind. Ist der Zollplatz bei der Einreise nicht besetzt, müssen Sie das Hauptzollamt anrufen, um Ihrer Anmeldepflicht nachzukommen, Telefon +46 (0)771-520 520. Sie müssen auch die Originalformulare mindestens 3 Monate nach Einreise aufbewahren. wiederholte Einreise Ist der Zollplatz bei der ersten Einreise nicht besetzt, müssen Sie bei der nächsten Einreise das Tier bei einer besetzten Zollstelle anmelden, damit Sie dort Ihre Papiere kontrollieren und das Genehmigungsformular abstempeln lassen. Bei späteren Reisen während der Gültigkeitsdauer und mit abgestempeltem Genehmigungsformular gilt ein vereinfachtes Erklärungsverfahren. Sie füllen dann nur den Erklärungsbogen für das vereinfachte Anmeldeverfahren bei der Einfuhr eines Hundes/einer Katze nach Schweden aus EU/EFTA- Land für andere Zwecke als Handel aus. Dieses Formular erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt für Landwirtschaft. Ihr ausgefülltes Formular werfen Sie in den grünen Briefkasten der Zollstelle, die mit dem Text Erklärungsformular Hund & Katze gekennzeichnet ist. Zollanmeldung bei einmaliger Einreise Wenn Sie das Tier mit nach Schweden bringen, müssen Sie dem Zoll die Einfuhr des Tieres anzeigen und 9

EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Island, Irland, Großbritannien Oben sind die Länder der EU und der EFTA aufgeführt, die tollwutfrei sind. Bei der Einfuhr aus diesen Ländern gelten die nachstehenden Regeln. Die Regeln werden näher unter der Überschrift Einfuhrregeln erläutert. ID-KENNZEICHNUNG Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben. IMPFUNGEN (gilt nur für Hunde aus Irland und Großbritannien) Ihr Hund muss gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft sein. Für die Einfuhr aus Island sind keine Impfungen vorgeschrieben. EINFUHRREGISTRIERUNG Sie müssen beim Zentralamt für Landwirtschaft beantragen, für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze registriert zu sein, damit Sie das Tier mit nach Schweden nehmen können. IMPFSAMMELZEUGNIS Ein Tierarzt muss dieses Formular ausfüllen, das Sie zusammen mit der Genehmigung für die Einfuhr vom Zentralamt erhalten. Original vorlegen, wenn Sie das Tier nach Schweden einführen. Das Tier muss sich mindestens 6 Monate vor der Einreise auf Island, Irland oder in Großbritannien aufgehalten haben Diese Regeln gelten für Hunde und Katzen, die sich mindestens 6 Monate lang (180 Tage) vor der Einfuhr nach Schweden ausschließlich auf Island, Irland oder in Großbritannien aufgehalten haben. Reisen Sie beispielsweise mit dem Auto über ein anderes EU- oder EFTA-Land ein, das nicht tollwutfrei ist, müssen Sie stattdessen die schwedischen Einfuhrregeln für das Land beachten, in dem sich das Tier dann aufgehalten hat (siehe Inhaltsverzeichnis auf Seite 3). Ist das Tier jünger als 6 Monate und auf Island, Irland oder in Großbritannien geboren, müssen Sie selbst eine Bescheinigung verfassen und versichern, dass das Tier nicht in einer Quarantänestation geboren wurde. Identitätskennzeichnung Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, indem es entweder dauerhaft tätowiert ist oder einen Mikrochip unter der Haut trägt. Diese Identitäts- Nummer muss in sämtlichen tierärztlichen Attesten und Impfunterlagen aufgeführt sein. GESUNDHEITSATTEST Ein Tierarzt im Abreiseland muss den Vordruck des Gesundheitsattests ausfüllen, den Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt erhalten. TRANSPORT Buchen Sie den Direkttransport nach Schweden ohne Umladen. ZOLLANMELDUNG Sie müssen die Einfuhr des Tiers beim Zoll an der Grenze anmelden und die notwendigen Formulare im 10 Ist Ihr Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet, sollten Sie vorher prüfen, dass das Zollamt, wo Sie das Tier nach Schweden einführen, mit einem passenden Lesegerät für diesen Mikrochip ausgestattet ist. Dies gilt besonders für kleinere Zollämter rufen Sie daher vor der Reise bei der Zollbehörde an, Telefon +46 (0)7771-520 520. Ist das Zollamt bei der Einreise nicht mit einem passenden Lesegerät ausgestattet, müssen Sie selbst ein solches mitführen.

Impfungen (gilt nur für Hunde) Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, damit es geimpft werden kann. Diese Impfung ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Hunde aus Irland oder Großbritannien müssen geimpft werden gegen Leptospirose Der Hund muss höchstens 1 Jahr und 45 Tage (410 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor der Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Es gibt keine untere Altersgrenze für die Leptospirose- Impfung, der Hund sollte bei der Impfung aber mindestens 8 Wochen alt sein. Hundestaupe Der Hund muss höchstens 2 Jahre und 45 Tage (775 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Das Tier muss bei der Impfung mindestens 8 Wochen alt sein, damit diese Impfung anerkannt wird. Formell ist nur 1 Impfung gegen Leptospirose und Staupe erforderlich, damit der Hund nach Schweden eingeführt werden darf. Das Zentralamt empfiehlt jedoch, dass der Hund entsprechend der Empfehlungen des Tierarztes einen Grundimpfschutz erhält, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen. Einfuhrregistrierung Damit Sie einen Hund oder eine Katze nach Schweden einführen dürfen, müssen Sie sich zuvor für die Einfuhr des Tieres nach Schweden beim Zentralamt für Landwirtschaft registrieren lassen. Das Zentralamt registriert Ihren Antrag und schickt Ihnen dann eine Genehmigung zu. Diese Genehmigung gilt bis zu 1 Jahr ab Ausfertigungsdatum und kann bis zu 10 Tiere (Hunde und Katzen) umfassen, falls Sie die Einfuhr sämtlicher Tiere gleichzeitig beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie von der Formularabteilung des Zentralamtes für Landwirtschaft, Telefon +46 (0)36 15 51 75 oder Sie laden es selbst von der Homepage des Amtes herunter (www.sjv.se). Den Antrag schicken Sie dann an das Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, 551 82 Jönköping, Schweden. Die Genehmigung kostet 400 SEK, die Sie im Voraus zahlen müssen. Ihr Antrag wird erst behandelt, nachdem bei uns die Gebühr eingegangen ist. Schicken Sie daher die Quittung oder eine Kopie dieser Quittung (der Überweisungsauftrag der Post oder Bank gilt nicht als Quittung) zusammen mit dem Antrag an uns ein. Die Gebühr für die Genehmigung kann nicht zurückerstattet werden, falls Sie später Ihren Antrag zurückziehen oder die Genehmigung nicht nutzen. Sie können auf verschiedene Weise zahlen: In Schweden zahlen Sie die Gebühr auf die Postgironummer 95 57 99-2 des Zentralamtes für Landwirtschaft ein. Im Ausland bezahlen Sie über SWIFT, Adresse: PGSI SESS oder Eurogiro. Sie können auch mit einem normalen Bankscheck bezahlen, nicht jedoch mit einem Euroscheck. Die Genehmigung wird ausgestellt, unabhängig davon, ob Impfungen ausgeführt wurden. Sie können also die Genehmigung sehr rechtzeitig beantragen noch bevor Sie mit dem Impfschutz begonnen haben. Rechnen Sie jedoch damit, dass es 30 Arbeitstage dauert, bis Sie die Genehmigung erhalten. Impfsammelzeugnis Das Formular für das Impfsammelzeugnis erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt für Landwirtschaft. Wenn Sie mit Ihrem Hund aus Irland oder Großbritannien nach Schweden reisen, muss ein Tierarzt auf diesem Formular bescheinigen, dass das Tier, dass eine Identitätskennzeichnung hat, geimpft wurde. 11

Dieses Formular ist nicht erforderlich für die Einfuhr einer Katze, das keine Impfungen für Katzen vorgeschrieben sind eines Hundes aus Island Das Impfsammelzeugnis gilt während der Gültigkeitsdauer der Impfungen, und ein neues Zeugnis muss also bei jeder erneuten Impfung ausgefertigt werden. Gesundheitsattest Das Formular für das Gesundheitsattest erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung vom Zentralamt. Ein Tierarzt im Abreiseland nicht in Schweden muss höchstens 10 Tage vor der Einfuhr des Tieres nach Schweden Ihr Tier mit ID-Kennzeichnung auf seinen gesundheitlichen Zustand untersuchen und das Tier gegen Zwergbandwurm mit einem genehmigten Präparat entwurmen. Der Tierarzt muss dann auf dem Formular bescheinigen, dass er das Tier für gesund hält sowie dass es entwurmt wurde. Dieses Gesundheitsattest gilt 10 Tage und darf nur bei 1 Einfuhr des Tieres nach Schweden verwendet werden. Das Zentralamt empfiehlt, dass Sie das Tier so spät wie möglich vor der Abreise nach Schweden entwurmen, damit die Gefahr reduziert wird, dass sich das Tier während der Zeit zwischen Behandlung und Abreise erneut infiziert. Vergehen mehrere Tage zwischen der Behandlung und Abreise, steigt das Risiko einer erneuten Infektion, und Sie sollten dann die Entwurmung innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft in Schweden wiederholen. Transport Sie müssen Ihr Tier mit einem Direktflug oder mit einer direkten Fährverbindung nach Schweden transportieren, wenn dies möglich ist. Lässt sich eine Zwischenlandung oder ein Umladen im Ausland nicht vermeiden, muss der Transportbehälter des Tieres vom Zoll oder vom Tierarzt der Grenzkontrolle auf Island, Irland oder in Großbritannien verplombt werden. Sollte diese Verplombung bei der Ankunft in Schweden aufgebrochen sein, kann der Zoll dem Tier die Einreise nach Schweden untersagen. Zollanmeldung Wenn Sie das Tier mit nach Schweden bringen, müssen Sie dem Zoll die Einfuhr des Tieres anzeigen und dabei sämtliche Originaldokumente einem Zollbeamten vorlegen Genehmigung, Impfsammelzeugnis und Gesundheitsattest. Der Zollbeamte kontrolliert diese Unterlagen und stempelt das Genehmigungsformular als Bestätigung dafür ab, dass die Einreisebedingungen erfüllt sind. Ist der Zollplatz bei der Einreise nicht besetzt, müssen Sie das Hauptzollamt anrufen, um Ihrer Anmeldepflicht nachzukommen, Telefon +46 (0)771-520 520. Sie müssen auch die Originalformulare mindestens 3 Monate nach Einreise aufbewahren. 12

EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS allen Ländern außerhalb der EU und EFTA mit Ausnahme von Australien, Neuseeland, Mauritius und dem US-Bundesstaat Hawaii Die nachstehenden Regeln gelten für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze nach Schweden aus Ländern außerhalb der EU und EFTA die nicht Tollwut-frei sind, d.h. Länder, in denen Tollwut existiert, aber auch Tollwut-freie Länder mit Importregeln, die weniger streng sind als die schwedischen. Nur Australien, Neuseeland, Mauritius und der US-Bundesstaat Hawaii gelten als tollwutfrei. Die Regeln werden näher unter der Überschrift Einfuhrregeln erläutert. ID-KENNZEICHNUNG Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben. IMPFUNGEN (gilt nur für Hunde) Der Hund muss gegen Leptospirose geimpft sein. QUARANTÄNE Sie müssen selbst einen Quarantäneplatz für Ihr Tier bestellen, bevor Sie die Einfuhrgenehmigung beantragen. EINFUHRGENEHMIGUNG Sie müssen beim Zentralamt für Landwirtschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragen, um Ihren Hund oder Ihre Katze mit nach Schweden nehmen zu können. GESUNDHEITSATTEST Ein Tierarzt im Abreiseland muss schriftlich bescheinigen, dass das Tier gesund ist. ZOLLANMELDUNG Sie müssen die Einfuhr des Tiers beim Zoll an der Grenze anmelden und die notwendigen Formulare im Original vorlegen, wenn Sie das Tier nach Schweden einführen. Identitätskennzeichnung Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, indem es entweder dauerhaft tätowiert ist oder einen Mikrochip unter der Haut trägt. Diese Identitäts- Nummer muss in sämtlichen tierärztlichen Attesten und Impfunterlagen aufgeführt sein. Ist Ihr Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet, sollten Sie vorher prüfen, dass das Zollamt, wo Sie das Tier nach Schweden einführen, mit einem passenden Lesegerät für diesen Mikrochip ausgestattet ist. Rufen Sie daher vor der Reise bei der Zollbehörde an, Telefon +46 (0)7771-520 520. Ist das Zollamt bei der Einreise nicht mit einem passenden Lesegerät ausgestattet, müssen Sie selbst ein solches mitführen. Impfungen (gilt nur für Hunde) Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, damit es geimpft werden kann. Diese Impfung ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Der Hund muss geimpft sein gegen Leptospirose Der Hund muss höchstens 1 Jahr und 45 Tage (410 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor der Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Der Tierarzt muss dann auf einem Impfattest bescheinigen, dass das Tier gegen Leptospirose geimpft wurde. Es gibt keine untere Altersgrenze für die Leptospirose- Impfung, der Hund sollte bei der Impfung aber mindestens 8 Wochen alt sein. 13

Formell ist nur 1 Impfung gegen Leptospirose erforderlich, damit der Hund nach Schweden eingeführt werden darf. Das Zentralamt empfiehlt jedoch, dass der Hund entsprechend der Empfehlungen des Tierarztes einen Grundimpfschutz erhält, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen. Quarantäne Sie müssen selbst einen Quarantäneplatz für Ihr Tier buchen. Dies muss erfolgen, bevor Sie beim Zentralamt für Landwirtschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Auch wenn Ihr Tier eine gültige Tollwutschutzimpfung mit bestandenem Bluttest hat, muss es in Quarantäne versetzt werden. Das Tier muss sich mindestens 120 Tage auf der Quarantänestation aufhalten und ist anschließend weitere 60 Tage am Heimatort von anderen Tieren isoliert zu halten. Während dieses Zeitraums darf sich das Tier natürlich nicht an Ausstellungen und Wettbewerben beteiligen oder sich natürlich paaren. Wenn Sie und Ihr Tier die Grenzstation des Zolls passieren, muss das Tier direkt zur Quarantänestation transportiert werden. Diesen Transport übernehmen Personal der Quarantänestation, ein Quarantäne- Tierarzt oder der Tierarzt der Grenzkontrolle. Es gibt zwei anerkannte permanente schwedische Quarantänestationen für Hunde und Katzen: 1. Storskogen, Skeda SE 585 97 Linköping Telefon +46 (0)13 503 36 Telefax +46 (0)13 504 36 e-post storskogens.karantan@telia.com 2. Manlötens Hundkarantän (nur für Hunde) Manlötens Gård SE 186 40 Vallentuna Telefon +46 (0)8 511 786 39 Telefax +46 (0)8 511 786 75 e-post manloten@delta.telenordia.se Es gibt auch einige private, provisorische Quarantänestationen, die Tiere aufnehmen. Das Referat für Seuchenschutz des Zentralamtes für Landwirtschaft informiert Sie darüber ausführlicher. Sie können auch die Genehmigung erhalten, für Ihr Tier eine provisorische private Quarantäne zu errichten. Es werden jedoch sehr hohe Anforderungen an die Quarantänelokale und an die Pflege des Quarantänetieres gestellt. Sie beantragen beim Amtstierarzt Ihres Regierungsbezirkes die Einrichtung einer privaten Quarantäne. Der Amtstierarzt des Regierungsbezirks beantwortet dazu auch weitere Fragen. Einfuhrgenehmigung Um einen Hund oder eine Katze nach Schweden einführen zu dürfen, müssen Sie beim Zentralamt für Landwirtschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Bevor Sie diesen Antrag stellen, müssen Sie einen Platz bei einer anerkannten Quarantänestation gebucht haben. Das Zentralamt für Landwirtschaft registriert Ihren Antrag und schickt die Einfuhrgenehmigung im Original an die Quarantänestation, Sie erhalten eine Kopie zur Kenntnis. Diese Genehmigung gilt bis zu 1 Jahr ab Ausfertigungsdatum. Das Antragsformular erhalten Sie von der Formularabteilung des Zentralamtes für Landwirtschaft, Telefon +46 (0)36 15 51 75 oder Sie laden es selbst von der Homepage des Amtes herunter (www.sjv.se). Den Antrag schicken Sie dann an das Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, 551 82 Jönköping, Schweden. Die Genehmigung kostet 400 SEK, die Sie im Voraus zahlen müssen. Ihr Antrag wird erst behandelt, nachdem bei uns die Gebühr eingegangen ist. Schicken Sie daher die Quittung oder eine Kopie dieser Quittung (der Überweisungsauftrag der Post oder Bank gilt nicht als Quittung) zusammen mit dem Antrag an uns ein. Die Gebühr für die Genehmigung kann nicht zurückerstattet werden, 14

falls Sie später Ihren Antrag zurückziehen oder die Genehmigung nicht nutzen. Sie können auf verschiedene Weise zahlen: In Schweden zahlen Sie die Gebühr auf die Postgironummer 95 57 99-2 des Zentralamtes für Landwirtschaft ein. Im Ausland bezahlen Sie über SWIFT, Adresse: PGSI SESS oder Eurogiro. Sie können auch mit einem normalen Bankscheck bezahlen, nicht jedoch mit einem Euroscheck. Rechnen Sie damit, dass es bis zu 30 Arbeitstage dauern kann, bis Sie die Genehmigung erhalten. Gesundheitsattest Ein Tierarzt im Abreiseland nicht in Schweden muss höchstens 10 Tage vor der Einfuhr nach Schweden eine gesundheitliche Untersuchung Ihres Tieres mit ID-Kennzeichnung vornehmen. Der Tierarzt muss dann schriftlich bescheinigen, dass er dieses Tier für gesund hält und es nicht verdächtigt wird, ansteckende Krankheiten zu übertragen. Das Gesundheitsattest gilt 10 Tage lang und darf nur bei 1 Einfuhr verwendet werden. Zollanmeldung Wenn Sie das Tier mit nach Schweden bringen, müssen Sie dem Zoll die Einfuhr des Tieres anzeigen und dabei sämtliche Originaldokumente einem Zollbeamten vorlegen Einfuhrgenehmigung, Impfzeugnis und Gesundheitsattest. Der Zollbeamte stempelt die Genehmigung ab. Wenn Sie und Ihr Tier die Grenzstation des Zolls passiert haben, muss das Tier direkt zu einer Quarantänestation transportiert werden. Den Transport dorthin übernehmen das Quarantänepersonal, der Quarantänetierarzt oder der Tierarzt der Grenzkontrolle. Sie müssen die Originalformulare mindestens 3 Monate nach der Einreise aufbewahren. 15

EINFUHR VON HUND UND KATZE AUS Australien, Neuseeland, Mauritius und dem US-Bundesstaat Hawaii Oben aufgeführt sind die tollwutfreien Länder außerhalb der EU und EFTA. Bei der Einfuhr aus diesen Ländern gelten die nachstehenden Regeln. Die Regeln werden näher unter der Überschrift Einfuhrregeln erläutert. Jeder Punkt wird näher unter der Überschrift Einfuhrregeln erläutert. ID-KENNZEICHNUNG Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben. IMPFUNGEN (gilt nur für Hunde) Der Hund muss gegen Leptospirose geimpft sein. EINFUHRGENEHMIGUNG Sie müssen beim Zentralamt für Landwirtschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragen, um Ihren Hund oder Ihre Katze mit nach Schweden nehmen zu können. GESUNDHEITSATTEST Ein Tierarzt im Abreiseland muss schriftlich bescheinigen, dass das Tier gesund ist. TRANSPORT Das Tier muss mit dem Flugzeug transportiert werden. ZOLLANMELDUNG Sie müssen die Einfuhr des Tiers beim Zoll am Flughafen anmelden und dabei die notwendigen Formulare im Original vorlegen, wenn Sie das Tier nach Schweden einführen. TIERÄRZTLICHE BESICHTIGUNG Das Tier muss vom Tierarzt der Grenzkontrolle auf dem schwedischen Flughafen untersucht werden. Das Tier hat sich mindestens 6 Monate vor der Einreise nach Schweden in Australien oder auf Neuseeland, Mauritius oder im US-Bundesstaat Hawaii aufgehalten Diese Regeln gelten für Hunde und Katzen, die sich ausschließlich in Australien oder auf Neuseeland, Mauritius oder Hawaii aufgehalten haben, und zwar mindestens 6 Monate (180 Tage), direkt vor der Einfuhr nach Schweden. Hat sich das Tier in den letzten sechs Monaten außerhalb dieser Länder aufgehalten, gelten die schwedischen Einfuhrbestimmungen für dieses Land, in dem sich das Tier zuvor aufgehalten hat (siehe Inhaltsverzeichnis auf Seite 3). Ist das Tier jünger als 6 Monate und in Australien oder auf Neuseeland, in Mauritius oder im US-Bundesstaat Hawaii geboren, müssen Sie selbst eine Bescheinigung verfassen und versichern, dass das Tier nicht auf einer Quarantänestation geboren wurde. Identitätskennzeichnung Das Tier muss eine Identitätskennzeichnung haben, indem es entweder dauerhaft tätowiert ist oder einen Mikrochip unter der Haut trägt. Diese Identitäts- Nummer muss in sämtlichen tierärztlichen Attesten und Impfunterlagen aufgeführt sein. Ist Ihr Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet, sollten Sie vorher prüfen, dass das Zollamt mit einem passenden Lesegerät für diesen Mikrochip ausgestattet ist. Rufen Sie daher vor der Reise bei der Zollbehörde an, Telefon +46 (0)7771-520 520. Ist das Zollamt bei der Einreise nicht mit einem passenden Lesegerät ausgestattet, müssen Sie selbst ein solches mitführen. 16

IMFPUNGEN (gilt nur für Hunde) Der Hund muss eine Identitätskennzeichnung haben, damit er geimpft werden kann. Diese Impfung ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Der Hund muss geimpft sein gegen Leptospirose Der Hund muss höchstens 1 Jahr und 45 Tage (410 Tage), jedoch spätestens 30 Tage vor der Einfuhr nach Schweden geimpft worden sein. Der Tierarzt muss dann auf einem Impfattest bescheinigen, dass das Tier gegen Leptospirose geimpft wurde. Es gibt keine untere Altersgrenze für die Leptospirose- Impfung, der Hund sollte bei der Impfung aber mindestens 8 Wochen alt sein. Formell ist nur 1 Impfung gegen Leptospirose erforderlich, damit der Hund nach Schweden eingeführt werden darf. Das Zentralamt empfiehlt jedoch, dass der Hund entsprechend der Empfehlungen des Tierarztes einen Grundimpfschutz erhält, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen. Einfuhrgenehmigung Um einen Hund oder eine Katze nach Schweden einführen zu dürfen, müssen Sie beim Zentralamt für Landwirtschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Das Zentralamt registriert Ihren Antrag und schickt Ihnen dann eine Genehmigung zu. Diese Genehmigung gilt bis zu 1 Jahr ab Ausfertigungsdatum. Das Antragsformular erhalten Sie von der Formularabteilung des Zentralamtes für Landwirtschaft, Telefon +46 (0)36 15 51 75 oder Sie laden es selbst von der Homepage des Amtes herunter (www.sjv.se). Den Antrag schicken Sie dann an das Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, 551 82 Jönköping, Schweden. Die Genehmigung kostet 400 SEK, die Sie im Voraus zahlen müssen. Ihr Antrag wird erst behandelt, nachdem bei uns die Gebühr eingegangen ist. Schicken Sie daher die Quittung oder eine Kopie dieser Quittung (der Überweisungsauftrag der Post oder Bank gilt nicht als Quittung) zusammen mit dem Antrag an uns ein. Die Gebühr für die Genehmigung kann nicht zurückerstattet werden, falls Sie später Ihren Antrag zurückziehen oder die Genehmigung nicht nutzen. Sie können auf verschiedene Weise zahlen: In Schweden zahlen Sie die Gebühr auf die Postgironummer 95 57 99-2 des Zentralamtes für Landwirtschaft ein. Im Ausland bezahlen Sie über SWIFT, Adresse: PGSI SESS oder Eurogiro. Sie können auch mit einem normalen Bankscheck bezahlen, nicht jedoch mit einem Euroscheck. Die Genehmigung wird ausgestellt, unabhängig davon, ob Impfungen ausgeführt wurden. Sie können also die Genehmigung sehr rechtzeitig beantragen noch bevor Sie mit dem Impfschutz begonnen haben. Rechnen Sie jedoch damit, dass es 30 Arbeitstage dauert, bis Sie die Genehmigung erhalten. Gesundheitsattest Ein Tierarzt im Abreiseland nicht in Schweden muss höchstens 10 Tage vor der Einfuhr des Tieres nach Schweden Ihr Tier mit ID-Kennzeichnung auf seinen gesundheitlichen Zustand untersuchen und das Tier gegen Zwergbandwurm mit einem genehmigten Präparat entwurmen. Der Tierarzt muss dann schriftlich bescheinigen, dass er das Tier für gesund hält sowie dass es entwurmt wurde, und zwar mindestens 10 Tage vor der Einfuhr nach Schweden. Dieses Gesundheitsattest gilt 10 Tage und darf nur bei 1 Einfuhr verwendet werden. Wenn Sie eine Katze aus Australien nach Schweden einführen, benötigen Sie außerdem ein besonderes 17

Gesundheitsattest eines Amtstierarztes. Aus diesem Attest muss hervorgehen, dass sich die Katze in keiner Anlage in Australien aufgehalten hat, wo in den zurückliegenden 60 Tagen Krankheitsfälle aufgrund des sog. Hendra-Virus aufgetreten sind. Circa 1 Woche nach der Ankunft in Schweden sollten Sie Ihr Tier ein weiteres Mal gegen Zwergbandwurm entwurmen. Transport Sie müssen Ihr Tier mit Direktflugverbindung zum Flughafen Göteborg Landvetter oder Stockholm Arlanda transportieren, wenn eine solche Direktverbindung möglich ist. Lässt sich eine Zwischenlandung im Ausland nicht vermeiden, muss der Transportbehälter des Tieres von einem Tierarzt oder Zollbeamten im Abreiseland plombiert werden. Sollte die Verplombung bei der Ankunft in Schweden aufgebrochen sein, kann der Zoll dem Tier die Einreise nach Schweden untersagen. Der Zollbeamte stempelt die Genehmigung ab. Sie müssen die Originalformulare mindestens 3 Monate nach der Einreise aufbewahren. Tierärztliche Besichtigung Ein Tierarzt der Grenzkontrolle muss das Tier am Ankunftsflughafen besichtigen und beurteilen, ob es gesund ist. Der Tierarzt der Grenzkontrolle nimmt für seine Arbeit bezahlt. Sie müssen daher die Ankunft dem Tierarzt der Grenzkontrolle mindestens 1 Arbeitstag im Voraus anmelden. Angaben zu den Tierärzten der Grenzkontrolle liegen der Einfuhrgenehmigung vom Zentralamt für Landwirtschaft bei. Sie können auch vom Amtstierarzt des Regierungsbezirkes oder direkt vom Zentralamt für Landwirtschaft weitere Informationen erhalten. Zollanmeldung Wenn Sie das Tier mit nach Schweden bringen, müssen Sie dem Zoll die Einfuhr des Tieres anzeigen und dabei sämtliche Originaldokumente einem Zollbeamten vorlegen Einfuhrgenehmigung, Impfzeugnis und Gesundheitsattest. 18

FRAGEN UND ANTWORTEN IDENTITÄTSKENNZEICHNUNG Was tue ich, wenn die Identitätskennzeichnung unleserlich ist? Wenn die Tätowierung des Tieres unleserlich geworden ist oder der Mikrochip nicht länger funktioniert, muss eine erneute Kennzeichnung vorgenommen werden. Lässt sich die Identität des Tieres nicht sicher feststellen, muss das Tier erneut geimpft werden. Auch eine neue Blutprobe ist erforderlich. GENEHMIGUNG UND ATTEST Welche Genehmigungen und Atteste benötige ich, um meinen Hund oder meine Katze nach Schweden einzuführen? Gültige Genehmigung, Impfsammelzeugnis und Gesundheitsattest. Anträge erhalten Sie beim Zentralamt für Landwirtschaft. Wann kann ich die Einfuhrerlaubnis beantragen? Es empfiehlt sich, die Einfuhrerlaubnis zu beantragen, während Sie darauf warten, dass das Tier Antikörper entwickelt, da die Sachbearbeitung bis zu 30 Tage erfordern kann. Sollte das Ergebnis der Blutprobe nicht anerkannt werden und wurde die Genehmigung bereits ausgefertigt, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet. Kann man mehrere Genehmigungen haben? Ja, aber Sie müssen dann zwei Anträge ausfüllen und die Gebühren doppelt bezahlen (2 x 400 SEK). Was tue ich, wenn ich die Genehmigung nicht länger finden kann? Sie müssen erneut eine Genehmigung beantragen und auch die Gebühr für eine neue Genehmigung noch einmal bezahlen. Kann man die Genehmigung schneller erhalten? Die Genehmigung wird in der Folge des Datums ausgestellt, wie die komplett ausgefüllten Anträge beim Zentralamt für Landwirtschaft eintreffen. Wenn ich meine Genehmigung nicht ausgenutzt habe, kann ich dann mein Geld zurück erhalten? Nein. Das Zentralamt für Landwirtschaft erstattet die Gebühr für einen Antrag nicht zurück. Warum benötige ich ein Impfsammelzeugnis? Alle Angaben müssen so konzentriert überschaubar sein, dass der Zoll leicht prüfen kann, dass die Einfuhrbedingungen auch erfüllt sind. Man könnte sagen, dass die Genehmigung des Zentralamtes für Landwirtschaft zusammen mit dem Impfsammelzeugnis und dem Gesundheitsattest eine Pass für die Einfuhr nach Schweden sind. Wie lange im Voraus muss man sich vorbereiten, bis man mit dem Hund/der Katze die Reise antreten kann? Rechnen Sie mit circa 6 Monaten einschließlich Impfungen. Warum muss das Tier mindestens 6 Monate in einem EU- oder EFTA-Land gewesen sein? Hat sich das Tier in einem Drittland aufgehalten, muss es sich 6 Monate lang in einem EU/EFTA-Land aufhalten und dort geimpft werden, andernfalls ist eine Quarantäne erforderlich, um zu prüfen, dass das Tier wahrscheinlich keine Tollwut hat. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass das Tier Tollwut überträgt, wenn es 1. gegen Tollwut geimpft wurde und 2. sich 6 Monate in einer Region aufgehalten hat, wo Tollwut kontrolliert werden kann sowie 19

3. es in diesem Zeitraum keine Symptome von Tollwut gezeigt hat. Dies ist auch der Grund dafür, warum Tiere aus Ländern, wo Tollwut nicht kontrolliert werden kann, eine 4-monatige Quarantäne absolvieren und anschließend weitere 2 Monate isoliert werden müssen, während Tiere, die sich im Vergleichszeitraum in kontrollierten Bereichen aufgehalten haben, nach Schweden ausschließlich nach entsprechender Impfung und Antikörperkontrolle einreisen dürfen. Praktisch funktioniert dies so: Wenn Sie sich beispielsweise während des Urlaubs einige Tage mit Ihrem Tier in Polen aufgehalten haben und dann über Deutschland nach Schweden zurückreisen, muss Ihr Tier in Schweden in Quarantäne, da sich das Tier in einem Land außerhalb der EU aufgehalten hat, d.h. in Polen, wo die Tollwut nicht unter Kontrolle ist. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise aus den USA mit Ihrem Tier in ein EU/EFTA-Land übersiedeln und dann innerhalb von 6 Monaten nach dem Umzug nach Schweden einreisen wollen. Welche Personen können das Sechs-Wochen- Attest nutzen? Das Sechs-Wochen-Attest wird für alle Hunde und Katzen verwendet, die regelmäßig aus Finnland nach Schweden reisen und die in Finnland oder Schweden zu Hause sind. Sie müssen Ihr Tier in Schweden oder Finnland durch einen Tierarzt untersuchen lassen, der die Identitätsnummer kontrolliert und bescheinigt, dass es seiner Meinung nach keine ansteckenden Krankheiten überträgt. Bei jeder Einfuhr nach Schweden müssen Sie außerdem auf der Bescheinigung schriftlich versichern, dass das Tier keine Anzeichen ansteckender Krankheiten während der Gültigkeitsdauer des Attests aufweist. Sie müssen außerdem versichern, dass sich das Tier nur in Finnland, Schweden oder Norwegen aufgehalten hat. Das Tier muss nicht entwurmt werden, wenn es sich mindestens ein Jahr ausschließlich in den oben genannten Ländern aufgehalten hat. Welche Personen können das Vier-Wochen- Attest nutzen? Das Vier-Wochen-Attest wird für alle Hunde und Katzen verwendet, die in Dänemark oder Schweden zu Hause sind und mindestens einmal pro Monat zwischen Dänemark und Schweden hin- und herreisen. Sie müssen das Tier in Schweden oder Dänemark von einem Tierarzt kontrollieren lassen, der auch die ID- Nummer überprüft und bescheinigt, dass es wahrscheinlich keine ansteckenden Krankheiten aufweist. Beginnt die Reise in Dänemark, muss das Tier auch in Zusammenhang mit der Gesundheitskontrolle durch den Tierarzt entwurmt werden. Sie verpflichten sich, während der Gültigkeitsdauer des Attests das Tier nicht nach Schweden einzuführen, wenn es Anzeichen ansteckender Krankheiten aufweist. Sie verpflichten sich auch, das Tier durch einen Tierarzt erneut entwurmen zu lassen, und zwar innerhalb von 21 28 Tagen nach Ausfertigung des Attests. Ein Attestzeitraum von vier Wochen muss also mit einer Entwurmung beendet werden. Diese Entwurmung erfolgt nicht vorbeugend, sondern ist erforderlich, da das Tier einer Ansteckungsgefahr unterliegt. Wie erneuere ich das Vier-Wochen-Attest, wenn ich kontinuierlich pendle? Sie gehen alle 21 28 Tage zum Tierarzt, um dort regelmäßig die Parasiten abtöten zu lassen, die sich Ihr Tier auf der Reise möglicherweise angeeignet hat. Wenn Sie Ihr Reisen beenden, müssen Sie sich an das zuletzt vorgenommene Entwurmen nach der Heimkehr erinnern. Was geschieht, wenn ich die abschließende Entwurmung verpasse? Wenn Ihr Tier sich Parasiten angeeignet hat, so sind diese nach 28 Tagen fertig entwickelt. Ihr Tier beginnt dann, ansteckende Eier in seiner Umgebung abzulegen, weist aber selbst keine Symptome auf. Sie und Ihre Angehörigen können sich durch diese Eier infizieren, indem Sie das Tier streicheln, sich nicht ausreichend die Hände waschen, wenn Sie Kot des Tieres aufnehmen. Sie können entsprechend erkranken (siehe wei- 20

ter unter der Überschrift Krankheiten ). Entwurmen Sie Ihr Tier richtig, geht von Ihrem Tier keine Ansteckungsgefahr aus. Warum hat dieses Attest nur eine Gültigkeit von vier Wochen? Von einem Tier, das kontinuierlich alle 21 28 Tage entwurmt wird, geht keine Ansteckungsgefahr aus, da die Behandlung den Lebenszyklus der Parasiten unterbricht. IMPFUNGEN UND BEHANDLUNGEN Warum muss ich mein Tier impfen und behandeln, um es nach Schweden einführen zu können? Um zu verhindern, dass eine Reihe ansteckender Krankheiten in Schweden Ausdehnung findet. Zwergbandwurm, Leptospirose und Tollwut übertragen sich vom Tier auf den Menschen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich Ihr Tier auf einer Auslandsreise mit einer ansteckenden Krankheit infiziert hat, wenden Sie sich bitte sofort an einen Tierarzt und informieren Sie den Arzt darüber, welche Bereiche das Tier besucht hat! Unter der Überschrift Krankheiten können Sie mehr über diese Krankheiten nachlesen. Was ist zu tun, wenn der Hund/die Katze nicht wie erwartet Antikörper bildet? Das Tier darf nicht nach Schweden eingeführt werden. Es muss erneut geimpft werden, nach 120 Tagen ist ein weiterer Test erforderlich. Was tue ich, wenn ich 1 Jahr und 45 Tage für die Wiederholungsimpfung gegen Tollwut überschritten habe? Dann muss das Tier erneut geimpft werden, 120 Tage nach der Impfung ist eine neue Blutprobe erforderlich. Warum kann eine Blutprobe nicht früher als 120 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden? Nach der Impfung bilden sich Antikörper als Schutz gegen Tollwut. Um sicher feststellen zu können, dass das geimpfte Tier einen ausreichenden Impfschutz aufgebaut hat, der 1 Jahr und 45 Tage lang erhalten bleibt, erfolgt der Antikörpertest zum ersten Mal 120 Tage nach der Impfung. 120 Tage decken die Inkubationszeit bei den meisten an Tollwut erkrankten Tieren ab (vgl. Quarantänezeit). Ich habe mehrere Jahre lang regelmäßig meinen Hund/meine Katze gegen Tollwut geimpft muss ich dennoch für die Antikörperbestimmung eine Blutprobe machen lassen? Ja, alle Tiere müssen mindestens 4 Monate (120 Tage) nach der zuletzt erfolgten Tollwutimpfung eine Blutprobe machen lassen. Hat das Tier ausreichend Antikörper gebildet (mindestens 0,5 IE/ml ) reicht eine jährliche Wiederholungsimpfung aus, die innerhalb eines Jahres und 45 Tagen erfolgt. KRANKHEITEN Was ist Leptospirose? Leptospirose ist eine von verschiedenen Arten des Erregers Leptospira verursachte Krankheit. Die Symptome sind Fieber, herabgesetzter Allgemeinzustand, Blutungen der Schleimhäute, Leber- und Nierenkrankheiten. Leptospirose-Erreger werden vor allem über Harnausscheidungen des erkrankten Tieres übertragen. An Leptospirose können viele verschiedene Tierarten aber auch der Mensch erkranken. Der Mensch wird dadurch infiziert, dass die Bakterien durch kleine Wunden in der Haut und durch die Schleimhäute eindringen. Die Krankheit tritt dann oft mit geringen, grippeähnlichen Symptomen auf, ist jedoch dennoch eine schwere, lebensbedrohliche Krankheit mit Blutungen sowie Leber- und Nierenschäden. 21