Seite 1 Gebrauchsanleitung CORBEL Zul.-Nr.: 3190-00 Pfl.Reg.Nr.: 900010 Fungizid Wirkstoff: Formulierung: Packungsgröße: Fenpropimorph (750 g/l) Emulsionskonzentrat 1 l und 5 l Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste ANWENDUNG Wirkungsweise Corbel ist ein systemisch wirkendes Fungizid, das von der Pflanze aufgenommen und innerhalb des Pflanzengewebes transportiert wird. Corbel zeichnet sich durch eine schnelle und über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzrankheiten an Weizen, Gerste und Roggen. Wirkungsspektrum I. Weizen II. Echten Mehltau Gelbrost Braunrost Gerste Echten Mehltau Zwergrost Erysiphe graminis Puccinia striiformis Puccinia recondita Erysiphe graminis Puccinia hordei
Seite 2 III. Roggen Echten Mehltau Erysiphe graminis Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Pflanzenverträglichkeit Corbel erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen genannten Kulturen als gut verträglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Ackerbau Getreide Gegen Echten Mehltau (Blatt und Ähre) an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost an und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste (Puccinia hordei) 1,0 l/ha Bei Weizen, Gerste und Roggen erfolgt die erste Anwendung im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (ES 61, BBCH-Code). Maximale Zahl der Behandlungen: 2 Anwendungen je Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr Wassermenge: 200-400 l/ha Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Schadorganismus/ Pflanzen/-erzeugnisse/ Nummer Zweckbestimmung Objekte 043190-00/00-001 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen 043190-00/00-002 Gelbrost (Puccinia striiformis) Weizen 043190-00/00-003 Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste
Seite 3 043190-00/00-004 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Gerste 043190-00/00-005 Echter Mehltau Roggen 043190-00/00-006 Braunrost (Puccinia recondita) Weizen Wartezeiten Getreide: abgedeckt durch zugelassene Anwendung (F) Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit / Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Corbel bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Dann Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Mischbarkeit Corbel ist mischbar mit Biathlon, Basagran DP, Starane 4 180, Cycocel 720, Juwel Top, Champion &Diamant, Swing Gold, Sumicidin 1 Alpha EC, Fastac SC Super Contact.
Seite 4 Corbel ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Fetrilon 2- Combi und Nutrimix 2 fluid. In der Gerste ist der Zusatz von AHL oder Harnstoff bis max. 15 kg/ha N möglich. Spritzflüssigkeit, der diese N-Dünger zugegeben werden, an heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden ausbringen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. In Weizen und Roggen keine Mischung mit AHL oder Harnstoff. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitsschädlich N - Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Inhaltsstoffe: Enthält neben den Wirkstoffen: CYCLOHEXANON, Calcium-Alkylbenzolsulfonat in Isobutanol. Gefahrenhinweise (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R38) Reizt die Haut.
Seite 5 (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel: (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels: (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. (SF189) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Seite 6 Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: keine II. Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit *" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Red. Abstände: 75 % 15 m, 90 % 5 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen
Seite 7 Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. III. Wasserorganismen: (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. IV. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). V. Nützlinge (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN270) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN2842) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Seite 8 ENTSORGUNG Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA 3 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann
Seite 9 deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke von Sumitomo 2 = Eingetragene Marke von Compo 3 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 4 = Eingetragene Marke von DOW