Neue technische Anforderungen an Fahrräder Entwurf einer Verordnung über die technische Ausrüstung von Fahrrädern (FAusrüV) Europäische Fahrrad Sicherheits- Normen (CEN) Vortrag Fahrrad Akademie Bremen 11.3.2006 Zweirad-Industrie-Verband 1
Vorstellung des ZIV Ca. 80 Mitgliedsfirmen 15 weitere Firmen aus dem Bereich Groß- und Außenhandel Beratung und Betreuung in technischen und wirtschaftlichen Fragen Vertretung in Gremien Zweirad-Industrie-Verband 2
Fahrradmarkt in Deutschland 2004 wurden rund 4,7 Mio Fahrräder verkauft 2005 wird mit einer vergleichbaren Inlandsanlieferung gerechnet Bestand rund 65 Mio. Stück Nutzung soll gesteigert werden Nationaler Radverkehrsplan Zweirad-Industrie-Verband 3
Fahrradmarkt in Deutschland Inlandsanlieferung Fahrräder Deutschland (Menge in Mio. Stück) 4,92 4,65 4,7 2002 2003 2004 Zweirad-Industrie-Verband 4
Fahrradmarkt in Deutschland Modellgruppenaufteilung 2004 Jugendrad 4% Kinderrad 3% Sonstige 1% MTB-Look 4% MTB 9% ATB-Rad 15% Rennmaschine/ Fitness-Bike/ Cross 7% Holland- u. Tourenrad 2% Cityrad 27% Trekkingrad 28% Zweirad-Industrie-Verband 5
Technische Anforderungen an Fahrräder 1. Straßenverkehrs- Zulassungs- Vorschriften in der StVZO 2. Neue EN-Sicherheitsnormen für Fahrräder Zweirad-Industrie-Verband 6
Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) Anforderungen an Fahrräder sind in vielen Paragraphen enthalten Zusammenführung erforderlich Seit vielen Jahren in Bearbeitung Neue Struktur der StVZO Zweirad-Industrie-Verband 7
1: Begriffsbestimmungen Definition des Fahrrades Ausnahmen: Kinderroller, usw. Elektro-Fahrräder Hilfsantrieb mit max. 0,25 kw Unterstützung des Tretens Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Keine Betriebserl-., Versicherungsund Helmpflicht Zweirad-Industrie-Verband 8
2: Zulassung zum Verkehr Zum Verkehr auf öffentlichen Strassen sind alle Fahrräder zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen Zweirad-Industrie-Verband 9
3: Beschaffenheit der Fahrräder Allgemeine Anforderungen: Keine Gefährdungen, Behinderungen und Belästigungen im verkehrsüblichem Betrieb Verkehrs- und Betriebssicherheit Verschleißteile müssen leicht überprüft und ausgewechselt werden können Zweirad-Industrie-Verband 10
4: Bremsen Zwei voneinander unabhängige Bremsen Eine auf Vorder- und eine Bremse auf Hinterrad wirkend Räder auf derselben Achse über gemeinsame Betätigungseinrichtung Im Neuzustand muss mindestens ISO 4210 erfüllt werden Im Verkehr befindliche: Spezielle Werte Fahrräder mit mehr als 2 Räder: Feststelleinrichtung erforderlich Zweirad-Industrie-Verband 11
5: Lenkeinrichtung Fahrräder müssen leicht und sicher lenkbar sein Dies gilt auch beim Mitführen eines Fahrradanhängers. Zweirad-Industrie-Verband 12
6: Lichttechn. Einrichtungen Dynamo für Straßenfahrräder weiterhin Pflicht MTB bis 13 kg und Rennrad bis 11 kg mit Batteriebeleuchtung zulässig 6 V und 12 V Anlagen Batteriebeleuchtung zusätzlich möglich Standlichtfunktion nach hinten Doppelte Verkabelung vorgeschrieben Bauartgenehmigungen / TA s Zweirad-Industrie-Verband 13
7: Einrichtung für Schallzeichen Helltönende Glocke am Fahrradlenker Andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig: z.b. Radlaufglocken Zweirad-Industrie-Verband 14
8: Rückspiegel an mehrspurigen Fahrrädern Mehrspurige Fahrräder Sicht nach hinten durch Aufbau oder mitfahrende Personen beeinträchtigt Rückspiegel an der linken Seite Zweirad-Industrie-Verband 15
9: Kennzeichnung von Fahrrädern Rahmennummer Kreisrunde Plakette mit Durchmesser von 50 mm Vor erstmaliger Abgabe an Endverbraucher Name, Anschrift des Händlers Vierstellige Jahreszahl z.b. 2006 Zweirad-Industrie-Verband 16
10: Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger Abmessungen Länge: max. 2 m; Breite: max.1 m; Höhe: max.1,4 m Zul. Gesamtmasse: 80 kg Bei mehr als 40 kg wird Bremse empfohlen Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten: max. 4,00 m Zweirad-Industrie-Verband 17
11: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern Bauartgenehmigungspflicht Nach vorne: Mehr als 0.6 m Breite: 2 weiße Rückstrahler Mehr als 0,8 m Breite: Weiße Leuchte an der linken Seite (Auch Batterie o. Akku zul.) Zweirad-Industrie-Verband 18
11: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern Nach hinten: Eine Schlussleuchte links (Auch Batterie o. Akku zul.) Zwei rote Rückstrahler (keine dreieckigen) o. Großflächenrückstrahler ( Z ) Bei Breite von nicht mehr als 0,6 m eine Schlussleuchte und ein Rückstrahler in der Mitte Zu den Seiten: Speichenrückstrahler o. refl. Reifen o. refl.speichen oder jeweils 2 gelbe Rückstrahler an den Längsseiten Zweirad-Industrie-Verband 19
12: Kennzeichnung von Fahrradanh. Rahmennummer Kreisrunde Plakette mit Durchmesser von 50 mm Vor erstmaliger Abgabe an Endverbraucher Name, Anschrift des Händlers Vierstellige Jahreszahl z.b. 2006 Zweirad-Industrie-Verband 20
13: Verbindungseinrichtungen Sicherheit muss ständig auch bei Bedienung der Kupplung gewährleistet sein Bauartgenehmigungspflicht bei Anhängern zur Beförderung von Kindern Anbauhöhe Zweirad-Industrie-Verband 21
14: Bauartgenehmigung für Fahrradteile Folgende Fahrradteile sind bauartgenehmigungspflichtig: Dynamos Scheinwerfer und Schlussleuchten Reflektoren Begrenzungsleuchten Verbindungseinrichtungen für Kinderanhänger Zweirad-Industrie-Verband 22
15: Gegenseitige Anerkennung Gegenseitige Anerkennung von Vorschriften in der EU Keine Handelshemmnisse zulässig Das Sicherheitsniveau muss mindestens gleichwertig sein Nicht Harmonisierter Bereich Zweirad-Industrie-Verband 23
16: Ordnungswidrigkeit Festlegung, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt Bußgeldkatalog Zweirad-Industrie-Verband 24
17: Übergangsvorschriften Alle neuen Regelungen bezüglich Fahrradbeleuchtung, Kennzeichnung und Bremsen: Neue Fahrräder voraussichtlich ab 1.7.2007 Anhänger: voraussichtlich 1.7.2007 Verbindungseinrichtungen: Neue Anhänger voraussichtlich 1.7.2007 Abverkauf Handel voraussichtlich bis 1.1.2008 Zweirad-Industrie-Verband 25
Nächste Schritte Verabschiedung sollte am 10. März 2006 durch Bundesrat erfolgen. Wurde von der Tagesordnung genommen. Termin steht noch nicht fest Zweirad-Industrie-Verband 26
Neue europäische Normen DIN 79100; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfbedingungen für Straßenfahrräder CEN/TC 333 wurde 1998 gegründet 6 Arbeitsgruppen erarbeiten EN- Normen Zweirad-Industrie-Verband 27
Neue europäische Normen Schlussabstimmung für 4 Fahrradnormen war im Herbst 2005 Normen müssen in allen CEN- Mitgliedstaaten übernommen werden Nationale Normen, wie DIN 79100 müssen bis Ende 2006 zurückgezogen werden Zweirad-Industrie-Verband 28
Neue europäische Normen DIN EN 14764 City und Trekking-Fahrräder DIN EN 14765 Kinderfahrräder DIN EN 14766 Mountain Bikes DIN EN 14781 Rennräder Sind mit Ausgabedatum 2/2006 und 3/2006 veröffentlicht worden Zweirad-Industrie-Verband 29
Neue europäische Normen Schwierige Diskussion bezüglich der Anforderungen an die Bremsen: Zwei Messverfahren wurden aufgenommen Bremswegprüfung auf der Strasse Bremskraftmessung auf dem Prüfstand Zweirad-Industrie-Verband 30
Neue europäische Normen Sattel Sattelstütze Rahmen Allgemein Lenker Lenkervorbau Kennzeichnung Radschützer Bremsen Antrieb Gabel Laufräder Felgen, Reifen Schläuche Tretkurbeln Pedale Zweirad-Industrie-Verband 31
Neue europäische Normen Beispiele für Prüfungen (EN 14764) Dynamische Lenkerprüfung Zweirad-Industrie-Verband 32
Neue europäische Normen Beispiele für Prüfungen (EN 14764) Dynamische Rahmenprüfung Zweirad-Industrie-Verband 33
Neue europäische Normen Beispiele für Prüfungen (EN 14764) Dynamische Gabelprüfung Zweirad-Industrie-Verband 34
Neue europäische Normen Erstmals werden in ganz Europa die gleichen Normen gelten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien (neu), Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Zweirad-Industrie-Verband 35
Neue europäische Normen Bezüglich Geräte- und Produktsicherheitsgesetz von großer Bedeutung Schutz der Endverbraucher vor unsicheren Produkten. Schutz der Hersteller vor Produkthaftungsrisiken Eventuell soll Anfrage bezüglich Fahrrad-Richtlinie an EU-Kommission gerichtet werden. Zweirad-Industrie-Verband 36
Neue europäische Normen Arbeitsgruppen erstellen weitere Normen: pren 15194 Fahrräder Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb -EPAC pren 14872 Gepäckträger pren 15496 Fahrrad Schlösser pren xxxxx Terminologie Projekte: Fahrradanhänger, BMX, etc. Zweirad-Industrie-Verband 37
Neue technische Anforderungen an Fahrräder Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zweirad-Industrie-Verband 38