Elternmerkblatt. Sehr geehrte Eltern

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Transkript:

Elternmerkblatt Sehr geehrte Eltern Wir danken Ihnen, dass Sie sich entschlossen haben, Ihr Kind dem Therapiehaus Fürstenwald anzuvertrauen. Wir werden unser Bestes geben, um Ihr Kind optimal zu betreuen und zu unterstützen. Sie kennen Ihr Kind jedoch viel besser als wir, deshalb brauchen wir für unsere Arbeit Ihre Unterstützung und Ihre Mitarbeit! Ebenso ist uns der gute Kontakt und Austausch mit Ihnen sehr wichtig. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Fragen haben oder Probleme sehen. Gerne nehmen wir uns Zeit, diese mit Ihnen zu besprechen. Es freut uns, aber auch Ihre Kinder, wenn Sie sagen, womit Sie besonders zufrieden sind. Damit eine gute Zusammenarbeit gelingt, braucht es Regeln, die in diesem Merkblatt zusammengetragen sind. Wir bitten Sie daher, die Informationen aufmerksam zu lesen und sich bei Fragen gerne an uns zu wenden. Öffnungszeiten Internat und Externat Internat 1+2: Montag 08.00 Uhr bis Freitag 16.30 Uhr Externat 1+2: Täglich 08.00 bis 16.30 Uhr Öffnungszeiten Sekretariat Montag: 07.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr Dienstag bis Freitag: 07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr Wenn Sie mit dem Sozialpädagogen oder Ihrem Kind sprechen möchten, rufen Sie das Sekretariat an. Sie werden dann weiterverbunden. Am Nachmittag können die Anrufe erst ab 14.00 Uhr weitergeleitet werden. Tel. 081 353 10 64, E-Mail: therapiehaus@kjp-gr.ch Ausserhalb der Bürozeit Von Montag bis Donnerstag können Sie auch nach 17.30 Uhr beim Sekretariat anrufen. Ihr Anruf wird dann automatisch ans Internat weitergeleitet. Änderungen Adresse und Telefonnummer Damit wir bei dringenden Angelegenheiten oder akuten Schwierigkeiten sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, erwarten wir von Ihnen, dass Sie jederzeit per Telefon oder Natel erreichbar sind. Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Telefon- oder Natelnummer müssen umgehend dem Sekretariat mitgeteilt werden. Krankheit Wenn Ihr Kind krank ist und nicht ins Therapiehaus kommen kann, rufen Sie jeweils morgens um 7.00 Uhr auf folgende Nummer an: 081 353 10 64. Wenn Ihr Kind mehr als drei Tage krank ist, benötigen wir ein Arztzeugnis. Abwesenheiten Muss Ihr Kind einen externen Termin wahrnehmen, so ist dies mindestens 3 Tage im Voraus dem Therapiehaus mit dem Formular Dispensationsblatt schriftlich zu melden.

Jahresplan Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie einen Plan mit den wichtigsten Daten und Veranstaltungen. Bitte reservieren Sie diese Daten, sie sind für alle verbindlich. Ferien Die Ferien im Therapiehaus finden zur gleichen Zeit wie in der Stadtschule Chur statt mit Ausnahme der letzten Sommerferienwoche (siehe Jahresplan). Dann findet für alle Kinder und Jugendlichen des Therapiehauses eine obligatorische sozialpädagogische Einführungswoche statt. Sollten während der Ferien Elterngespräche, testpsychologische oder ärztliche Untersuchungen nötig sein, werden wir dies mit Ihnen persönlich absprechen. Finanzierung Die Kosten für den Aufenthalt Ihres Kindes im Therapiehaus Fürstenwald übernehmen zum grössten Teil der Wohnsitzkanton und die Gemeinde. Als Eltern müssen Sie sich jedoch an den Kosten beteiligen, wobei die Elternbeiträge je nach Wohnsitzkanton variieren. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie jeweils am Ende des Monats. Wohnsitz in Graubünden Externat: Fr. 25.- pro Woche Internat: Fr. 45.- pro Woche Wohnsitz in St. Gallen (für ein Schuljahr) Externat: Fr. 70.- monatlich (12x pro Jahr) Internat: Fr. 285.- monatlich (12x pro Jahr) Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein Externat: Fr. 50.- pro Woche Internat: Fr. 75.- pro Woche Die Leistungen unserer Psychotherapeuten sind nur zum Teil im Schulgeld inbegriffen. Für diejenigen Leistungen, die wir der Krankenkasse verrechnen, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Rechnung in der Höhe des Selbstbehalts. Falls die IV für die Psychotherapie aufkommt, entstehen bei Ihnen keine weiteren Kosten. Versicherung Unfallversicherung In der Schweiz ist Ihr Kind obligatorisch bei der eigenen Krankenkasse gegen Unfall versichert. Sie müssen also für den Aufenthalt Ihres Kindes im Therapiehaus Fürstenwald keine zusätzliche Unfallversicherung abschliessen. Haftpflichtversicherung Für die Dauer des Aufenthalts im Therapiehaus Fürstenwald, braucht Ihr Kind obligatorisch eine Haftpflichtversicherung (dies ist auch notwendig für das Fahren auf einem Velo). Wir bitten Sie, bei Eintritt Ihres Kindes eine Kopie ihrer privaten Haftpflichtversicherungspolice mitzubringen.

Haftung bei Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar Wenn Ihr Kind einen Schaden am Gebäude oder Mobiliar des Therapiehauses verursacht, haften Sie als Eltern finanziell (Haftpflichtversicherung) für die Schäden. Transport der Kinder ins Therapiehaus Fürstenwald und nach Hause Wenn Sie im Kanton Graubünden wohnen, besteht zwischen Rothenbrunnen und Landquart die Möglichkeit, dass Ihr Kind durch den Kindertransport des Therapiehauses in Ihrer Nähe abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht wird. Ältere Kinder können nach Absprache auch die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Taschengeld Bei Externats-Kindern ist Taschengeld in gegenseitiger Absprache erlaubt. Bei Internats-Kindern ist Taschengeld ebenfalls gestattet. Die Höhe des Taschengelds wird in der Gruppe besprochen und verbindlich festgelegt. Entwendungen Die Kinder tragen grundsätzlich selbst die Verantwortung dafür, dass ihnen Spielsachen oder andere Gegenstände, die sie von zu Hause mitbringen, nicht abhanden kommen oder beschädigt werden. Wird trotzdem das Eigentum eines Kindes grobfahrlässig beschädigt, so klären wir das intern ab und kontaktieren die betroffenen Eltern, um eine Lösung zu suchen. Waffen, Messer, Feuerzeug: Waffen, Messer und Feuerzeuge sind im Therapiehaus verboten. In Ausnahmefällen regeln unsere Mitarbeitenden den Gebrauch dieser Gegenstände. Rauchen und Alkohol Der Konsum von Tabakwaren und Alkohol ist verboten. Persönliches Betreuungsteam Ihr Kind hat ein Betreuungsteam, bestehend aus seiner Bezugsperson (Sozialpädagoge) auf der Gruppe, seinem Hauptlehrer und seinem Psychotherapeuten. Dieses Team ist für Ihr Kind zuständig und gemeinsam mit den Eltern und dem Kind werden die Ziele erarbeitet, überwacht und angepasst. Es trifft alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam und bespricht diese mit Ihnen. Diese drei Personen sind auch für Sie als Eltern und andere involvierte Fachpersonen die Ansprechpartner. Dieses Team sorgt mit Ihnen zusammen dafür, dass der Übergang vom Therapiehaus an den folgenden Schulungsort (das Ziel ist meistens die öffentliche Schule) gut gelingt. Koordinator dafür ist der Psychotherapeut. Ärztliche Betreuung Für medizinische Fragen haben wir Ärzte im Therapiehaus, die sich bei medizinischen Problemen telefonisch bei Ihnen melden. Falls der untersuchende Arzt eine Behandlung als notwendig erachtet, wird er Ihnen empfehlen, mit dem Kind den Hausarzt aufzusuchen. Wir bitten Sie, uns beim Eintritt eine Kopie des Impfausweises abzugeben.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie für Ihr Kind einen Besuch beim Kinder- oder Hausarzt vereinbaren, damit die medizinische Betreuung zwischen Ihrem Arzt und dem Therapiehaus-Arzt koordiniert werden kann. Falls der Arzt einen schriftlichen Befund abfasst, bitten wir Sie, uns eine Kopie davon zukommen zu lassen. Zahnarzt Die Kinder des Therapiehauses werden einmal jährlich in der Schulzahnklinik der Stadt Chur untersucht. Dabei handelt es sich um eine Kontrolluntersuchung. Sollten weitere Behandlungen beim Schulzahnarzt nötig sein, werden Sie informiert und müssen dafür Ihre Einwilligung geben. Bitte bringen Sie beim Eintritt ins Therapiehaus Fürstenwald das Zahnbüchlein Ihres Kindes mit. Vereinbarte Gesprächstermine Für eine optimale Betreuung Ihres Kindes ist es für uns sehr wichtig, dass wir uns regelmässig austauschen und wenn nötig auch intensiv zusammenarbeiten. Deshalb sind Gesprächstermine, die wir gemeinsam abmachen, für Sie verpflichtend. Wir versuchen Ihren Wünschen bei den Gesprächszeiten entgegenzukommen, machen Sie aber auch darauf aufmerksam, dass Sie das Recht haben, für wichtige Termine wegen Ihren Kindern bei der Arbeit zu fehlen. Obligatorische Veranstaltungen Die Familien der THF Schüler sind alle in einer ähnlichen Lage. Die Familien können sich daher gegenseitig unterstützen, wenn sie sich kennenlernen und Gelegenheit haben sich auszutauschen. Damit dies möglich wird, haben wir einige Veranstaltungen auf unserem Jahresprogramm, zu welchen die wichtigen Bezugspersonen des Kindes eingeladen sind und mindestens eine Bezugsperson pro Kind obligatorisch teilnehmen soll. Beschwerdeweg Wenn Sie als Eltern im Laufe des Aufenthaltes Ihres Kindes im Therapiehaus Fürstenwald mit Geschehnissen und Entscheidungen nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte mündlich oder schriftlich mit einer der drei Personen des persönlichen Betreuungsteams Ihres Kindes Kontakt auf. Falls das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden kann, können Sie sich an die Erziehungsleitung, die Schulleitung oder die Gesamtleitung des Therapiehauses Fürstenwald wenden. Sollte auch auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden, wenden Sie sich an die Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden. Falls auch dadurch das Problem weiter bestehen bleibt, steht Ihnen die Ombudsstelle Graubünden für Heime zur Verfügung. Name und Adresse der Ombudsperson erfahren Sie unter http://osab-gr.ch, per E-Mail (info@osab-gr.ch) oder Telefon (0844 80 80 44). Für das THF Team Dr. med. G.A. Giovanoli, Leitender Arzt

Einverständniserklärungen: Ich habe das Elternmerkblatt des THF gelesen und bin zur Zusammenarbeit bereit und werde dafür sorgen, dass ich oder ein anderes verantwortliches Familienmitglied an den obligatorischen Veranstaltungen teilnimmt. Fotos und Videoaufnahmen: Wir sind einverstanden damit, dass digitale Fotos und Videoaufnahmen von Aktivitäten mit unserem Kind gemacht werden und auf einem geschützten internen KJP-Computer gespeichert werden. Im Schulhaus und auf den Gruppen dürfen solche Fotos auf Papier sichtbar sein. Ja nein Name des Kindes:.. Ort Datum.. Vater Ort Datum.. Mutter..