Grabarten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen

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Transkript:

Grabarten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen Auf den Friedhöfen in Ludwigshafen werden folgende Grabarten und Grabfelder angeboten: Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Familien- und Partnergrabstätte für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Grabfelder mit privater Dauergrabpflege Urnenmauern und Urnenstelen Urnengemeinschaftsanlage Baumgrabstätten an einem Gemeinschaftsbaum Baumgrabstätten an einem Familien- oder Partnerschaftsbaum Kindergrabstätten für Kinder bis sechs Jahre Ruhestätte für totgeborene Kinder, die nicht dem Bestattungsrecht unterliegen Grabfeld der Herzenskinder Grabfeld für verstorbene Muslime Jüdischer Friedhof Die verschiedenen Grabarten und Grabfelder werden nicht auf allen Friedhöfen angeboten. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung. Eine entsprechende Tabelle kann auf unserer Seite heruntergeladen werden. Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen: Reihengräber werden in zeitlicher Reihenfolge belegt. Eine Verlängerung über der Laufzeit von 20 Jahren ist nicht möglich. Die Bestattung oder Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Kosten für das Nutzungsrecht von 20 Jahren an Reihengrabstätten: Erdgrab für Erwachsene und Kinder über sechs Jahre 918 Euro Erdgrab für Kinder bis sechs Jahre 378 Euro Urnengrab 565 Euro

Familien- und Partnergräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen Familien- und Partnergräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen können bereits zu Lebzeiten zunächst für die Dauer von 30 Jahren, Baumgrabstätten für die Dauer von 25 Jahre erworben werden. Verlängerungen sind entsprechend der Friedhofssatzung möglich. Familiengräber eignen sich zur Beisetzung von Verstorbenen einer Familie oder eines verbundenen Personenkreises. Es können zwei Särge übereinander (Doppelbelegung) und bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden. Partnergräber eignen sich für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Es können zwei Särge übereinander (Doppelbelegung) bestattet oder zwei Aschenurnen beigesetzt werden. Unter anderem kann auch eine normale sowie eine besondere Lage der Grabstätte in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung gewählt werden. Die Lage für Partnergräber wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt des Ersterwerbes und endet nach Ablauf von 30 Jahren. Die Ersterwerberin bzw. der Ersterwerber des Nutzungsrechtes an einer Familien-, Partnergrabstätte erhält darüber eine Urkunde. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der 30 Jahre verlängert werden. Mehrstellige Grabstätten können nur als Gesamtgrabstätte verlängert und dürfen nicht geteilt werden. Beim Tode der Nutzungsberechtigten bzw. des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht und die mit ihm verbundenen Rechte und Pflichten auf einen Familienangehörigen (Ehegatten oder Ehegattinnen, Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten oder Ehegattinnen) über, falls nicht durch Verfügung etwas anderes bestimmt wurde. Die Angehörigen haben der Friedhofsverwaltung innerhalb von drei Monaten eine Nutzungsberechtigte bzw. einen Nutzungsberechtigten mitzuteilen. Solange eine Nutzungsberechtigte bzw. ein Nutzungsberechtigter nicht benannt wird, werden weitere Beisetzungen nicht zugelassen. Das gleiche gilt auch für Grabarten bei Feuerbestattungen. Kosten für das Nutzungsrecht von 30 Jahren an einstelligen Familien- und Partnergrabstätten: Erdfamiliengrab (allgemeine Lage) 1.816 Euro Erdfamiliengrab (besondere Lage nur Hauptfriedhof)) 2.339 Euro Erdpartnergrab 1.713 Euro Urnenfamiliengrab (allgemeine Lage) 1.041 Euro Urnenfamiliengrab (besondere Lage nur Hauptfriedhof) 1.564 Euro Partnerurnengrab 911 Euro Urnenmauern und Urnenstelen (Kolumbarien) Urnenmauern werden auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Mundenheim, Urnenstelen auf dem Friedhöfen Friesenheim und Ruchheim angeboten. Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre mit der Möglichkeit einer individuellen Verlängerung und der Beisetzung von zwei Urnen pro Mauernische.

Die Lage der zur Verfügung stehenden Nischen erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung. Kosten für das Nutzungsrecht von 30 Jahren an Mauernische oder Stelennische Urnenmauer Hauptfriedhof 2.660 Euro Urnenmauer Friedhof Mundenheim 2.261 Euro Urnenstelen Friedhöfe Friesenheim und Ruchheim inkl. Verschlussplatte 2.572 Euro Urnengemeinschaftsgrabstätten Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf dem Friedhof Friesenheim angeboten. Es handelt sich um Urnengrabstätten mit einem gemeinsamen Grabmal inkl. gärtnerischer Pflege des Grabfeldes. Die Urnengemeinschaftsgrabstätten werden für die Dauer des Nutzungsrechtes von 30 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung angeboten. In jeder Grabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden. An einem gemeinsamen Grabmal können die Lebensdaten der Verstorbenen mit einer Bronzetafel dargestellt werden. Kosten für das Nutzungsrecht von 30 Jahren an einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 1.825 Euro Baumgrabstätten Im Einklang mit der Natur unter einem Baumbestand befinden sich die außergewöhnlichen und stimmungsvollen Grabstätten. Am Fuße der Bäume werden die Aschen der Verstorbenen in Bio- Urnen beigesetzt wird. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren angeboten. Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt und erworben werden. Die dauerhafte Pflege des Grabfeldes obliegt der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck darf nur an dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Familien- und Partnerschaftsbaum: Das Nutzungsrecht an acht Baumgrabplätzen wird an einen Nutzungsberechtigten vergeben. Der Baum und die Lage der Grabstätte kann persönlich ausgewählt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich. Kosten für das Nutzungsrecht von 25 Jahren an einem Baum 9.620 Euro

Gemeinschaftsbaum: Die Nutzungsrechte werden an die jeweiligen Grabverantwortlichen vergeben. Der Baum und die Lage des Grabplatzes kann ausgewählt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich. Kosten für das Nutzungsrecht von 25 Jahren an einem Baum 1.283 Euro Bei Fragen und für Besichtigungen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne beratend zur Seite. Kinderbegräbnisstätten Kinderbegräbnisstätten werden auf allen Friedhöfen angeboten. Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr können hier ihre letzte Ruhe finden. Die Erd- oder Urnenbeisetzungen werden als Reihengräber vergeben. Die Gedenksteine können individuell gestaltet werden. Kosten für das Nutzungsrecht von 15 Jahren an einem Kindergrab 441 Euro Ruhestätte für totgeborene Kinder Grabfeld der Herzenskinder In Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen, Stadträtin Frau Helga Koch und der Selbsthilfegruppe Leere Wiege, Frau Beisel, wurde aus Spenden im Jahre 2006 die Ruhestätte der Herzenskinder geschaffen. Für alle totgeborenen Kinder bis 500 Gramm, die nicht individuell bestattet wurden, finden zweimal jährlich Beisetzungen im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier auf dem Hauptfriedhof statt. Eltern die keiner christlichen Religion angehören, können auf Wunsch ihre Trauerrituale in die Trauerfeier einbringen.

Die Teilnahme von Eltern, Geschwistern, Angehörigen und Freunden ist erwünscht. Diese Form der Bestattung ist für die Eltern kostenfrei. Die Grabpflege wird durch Spenden gewährleistet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.leere-wiege.de Grabfeld für verstorbene Muslime Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein nach Mekka ausgerichtetes Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens. Für den traditionellen Abschied stehen Räumlichkeiten zur Totenwaschung in der Trauerhalle und ein nach Mekka ausgerichteter Gebetstisch auf dem Grabfeld zur Verfügung. Jüdischer Friedhof Die Bestattungen auf dem jüdischen Friedhof im Hauptfriedhof, finden nur in Absprache mit der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz, Am Weidenberg 3, 67346 Speyer (Tel. 06232 9901761) statt. Gärtnerbetreute Grabanlagen Zur Sicherung der Dauergrabpflege bei Gemeinschaftsgrabstätten wurde von der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Oppau und Friedhof Maudach in Kooperation mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.g. und dem Verein für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.v. Flächen zur Gesamtgestaltung und zur Gewährleistung einer dauerhaften Pflege zur Verfügung gestellt. In einer fertig angelegten parkähnlichen Umgebung mit blühender Wechselbepflanzung dem Memoriam Garten Ludwigshafen sind Bestattungen in verschiedenen Grabarten möglich. Über einen zusätzlich zum Erwerb des Nutzungsrechtes abzuschließenden Dauergrabpflegevertrag wird für die Dauer der Nutzung die gärtnerische Pflege des gesamten Grabfeldes gewährleistet. Die Hinterbliebenen können, ohne sich selbst um die Grabpflege kümmern müssen, ihren Verstorbenen gedenken. Memoriam Garten, www.memoriam-garten-ludwigshafen.de

Allgemeine Informationen Die Grabstelle oder Grabstätte ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehene, genau bestimmter Teil eines Friedhofes. Eine Grabstelle oder Grabstätte kann mehrere Gräber umfassen. Der Erwerb einer Grabstelle auf Zeit gewährt das Recht, dort eine Verstorbene oder einen Verstorbenen zu bestatten oder eine Urne mit der Asche der Verstorbenen oder des Verstorbenen beizusetzen und die Grabstelle nach Vorgaben der jeweiligen Friedhofssatzung zu gestalten, zu pflegen sowie durch ein Grabmal zu kennzeichnen. Die Grabstellen selbst bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers. Ruhezeit: Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen und als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren und bei der einer Beisetzung in einer Baumgrabstätte beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Vor Ablauf dieser Ruhezeit ist eine Wiederbelegung beziehungsweise Umbettung grundsätzlich nicht möglich. Hinter dem Wort Ruhezeit steht die christliche Auffassung, dass Verstorbene auf dem Friedhof ihre letzte Ruhe finden und diese nicht gestört werden darf. Laufzeit: Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte, die bei einem Familien- oder Partnergrab durch Nachkauf verlängert werden kann. Bei einem Reihengrab ist dies nicht möglich, da die Laufzeit der Ruhezeit entspricht. Gestaltung Auf den Friedhöfen befinden sich Grabfelder mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung. Kontakt: Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Bereich Grünflächen und Friedhöfe Bliesstraße 10 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 504-3391 /-3372 /-3353 Telefax: 0621 504-2969 E-Mail: gruenflaechen-friedhoefe@ludwigshafen.de Internet: www.ludwigshafen.de