Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache



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Transkript:

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg

Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben einem anderen Menschen auch die Erlaubnis, für Sie wichtige Entscheidungen zu treffen. Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden, dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf. Diese Vorsorge-Vollmacht wird gültig, wenn Sie wichtige Entscheidungen für Ihr Leben nicht selber treffen können. Sie sind der Vollmacht-Geber. Der Mensch, der die Vorsorge-Vollmacht bekommt heißt: Bevollmächtigter. Der Bevollmächtigte darf nur für Sie tätig werden, wenn er die Original-Vorsorge-Vollmacht hat. Original Der Bevollmächtigte muss die Vorsorge-Vollmacht vorzeigen: Wenn er für Sie eine Entscheidung treffen soll. Wenn er für Sie handeln soll. 2

Vorsorge-Vollmacht Wichtig: Bitte schreiben Sie die Information in die Kästchen mit dem Stift! Informationen über den Vollmacht-Geber. Ihr Nachname Ihr Vorname Wann sind Sie geboren Wo sind Sie geboren Ihre Straße Ihre Hausnummer Ihre Post-Leitzahl Ihr Wohnort Ihre Telefon-Nummer Ihre Telefax-Nummer Informationen von dem Bevollmächtigten Ihr Nachname Ihr Vorname Wann sind Sie geboren Wo sind Sie geboren Ihre Straße Ihre Hausnummer Ihre Post-Leitzahl Ihr Wohnort Ihre Telefon-Nummer Ihre Telefax-Nummer 3

Auf den nächsten Seiten bestimmen Sie, was der Bevollmächtigte für Sie machen darf. Bitte kreuzen Sie an, was Ihr Bevollmächtigter für Sie machen darf. 1. Gesundheits-Sorge Alles entscheiden was mit meiner Gesundheit zu tun hat. Entscheiden, ob ich zu Hause gepflegt werde oder in einer anderen Einrichtung. zum Beispiel: Pflege-Heim Krankenhaus Verlangen, dass meine Patienten-Verfügung anerkannt wird. Entscheiden, ob ein Arzt mich untersuchen darf. Entscheiden, ob mich ein Arzt behandeln darf. Entscheiden, ob ein Arzt mich operieren darf. Auch wenn ich dabei sterben kann. Oder einen schweren Schaden bekomme. 4

Die Ärzte und Menschen, die mich pflegen, dürfen Informationen über mich Information an den Bevollmächtigten weiter sagen. Oder weiter geben. Das schwere Wort heißt: Entbindung von der Schweige-Pflicht Wenn es für meine Gesundheit wichtig ist, Freiheits-entziehende Maßnahmen erlauben. Das heißt: Er darf entscheiden, ob mich jemand daran hindern kann, aus dem Bett aufzustehen. Oder aus dem Rollstuhl auszusteigen. Zum Beispiel: Durch ein Bettgitter. Einen Bauchgurt. Oder durch Medikamente. 2. Aufenthalt und Wohnungs-Angelegenheiten Entscheiden, wo ich wohnen soll. Zum Beispiel: In einem Wohnheim. In einem Krankenhaus. Oder in einem Pflegeheim. 5

Den Miet-Vertrag kündigen und die Wohnung ausräumen. Sich um die Rechte und Pflichten kümmern, die im Miet-Vertrag stehen. Zum Beispiel: Die Miete bezahlen. Den Strom bezahlen. Einen Miet-Vertrag für eine neue Wohnung unterschreiben. Oder kündigen. Einen Heim-Vertrag unterschreiben. Oder kündigen. Vertrag 3. Behörden Mich bei Behörden vertreten. Mich bei Versicherungen vertreten. Mich beim Renten-Träger vertreten. Mich beim Sozial-Versicherungs-Träger vertreten. Zum Beispiel: Sie wollen Geld vom Sozial-Amt. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Der Bevollmächtigte darf für Sie diesen Antrag stellen. 6

4. Vermögens-Sorge Sich um alles kümmern, was mit meinem Geld zu tun hat. Das darf er in Deutschland. Und in anderen Ländern. Über alles entscheiden, was mit meinem Vermögen zu tun hat. Vermögen ist zum Beispiel: Geld Ein Haus Ein Grundstück Für mich Geld annehmen. Für mich Wert-Gegenstände annehmen. Wert-Gegenstände sind zum Beispiel: Uhr Schmuck Für mich Schulden machen. Das bedeutet zum Beispiel: Mein Bevollmächtigter darf auf eine Bank gehen und sich Geld borgen. Bank 7

Alle Dinge mit meiner Bank regeln. Achtung! Gehen Sie auf Ihre Bank. Lassen Sie sich dort beraten! Jede Bank hat eigene Formulare zur Banken-Vollmacht. Von mir Dinge verschenken. Achtung! Im Bürgerlichen Gesetz-Buch steht, welche Dinge der Bevollmächtigte verschenken darf. Bank BGB Hier können Sie aufschreiben, über welche Geld-Dinge Ihr Bevollmächtigter nicht bestimmen darf. 5. Post und Fernmelde-Verkehr Meine Post annehmen. Meine Post öffnen. Post für mich verschicken. Einen Telefon-Vertrag unterschreiben. Oder kündigen. 8

6. Vertretung vor Gericht Mich vor dem Gericht voll vertreten. Das heißt: Er darf für mich Entscheidungen treffen und für mich handeln. 7. Unter-Vollmacht Einem anderen Menschen das Recht geben für mich zu handeln. 8. Betreuungs-Verfügung Das Gericht möchte für Sie einen gesetzlichen Betreuer. Dann möchte ich, dass der Bevollmächtigte mein gesetzlicher Betreuer wird. 9. Geltung über den Tod hinaus Diese Vollmacht soll nach meinem Tod noch gültig sein. Vollmacht-Geber Datum Unterschrift Bevollmächtigter Datum Unterschrift 9

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Dieser Vordruck wurde erstellt vom: SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.v. Ansprechpartner: Richard Matern Stefan-Meier-Str. 131, 79104 Freiburg Tel: 0761-272220 Email:post@skm-freiburg.de www.skm-freiburg.de Dr. Nancy Brack und Matthias Vogl vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt haben die Vorsorge-Vollmacht in Leichte Sprache übersetzt Die Vollmacht haben geprüft: Heiko Schneider Sabine hn Simone Gebhard und Kerstin Axthelm vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt. Die Bilder sind von: Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. 11

Sie haben Fragen zur Vorsorge-Vollmacht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.v. Ansprech-Partner: Richard Matern Stefan-Meier-Str. 131, 79104 Freiburg Tel: 0761-272220 Email:post@skm-freiburg.de www.skm-freiburg.de Einen herzlichen Dank für die finanzielle Unterstützung zur Erstellung dieses Formulars an den Caritasverband in der Erzdiözese Freiburg und SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in der Erzdiözese Freiburg e.v. 12