Professor Dr. Koenigs S 16. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Inhaltsübersicht. I. Übersicht 2

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Transkript:

Professor Dr. Koenigs S 16 Internationale Wirtschaftsorganisationen Februar 2008 Inhaltsübersicht Seite I. Übersicht 2 II. Koordinierungsorganisationen 3 A Koordinierungsorganisationen mit umfassenden Aufgaben 3 B Koordinierungsorganisationen mit fachlich begrenzten Aufgaben 3 1. Währung, Zahlungsverkehr, Investitions- und Entwicklungshilfe 3 a) Weltweit 3 b) Regional 4 2. Handelsbeziehungen 4 a) Weltweit 4 b) Regional 4 3. Energie 5 a) Weltweit 5 b) Regional 5 4. Verkehr 5 a) Weltweit 5 b) Regional 5 5. Sonstige 5 III. Weitere wichtige internationale Organisationen 6 IV. Gemeinsamer Markt; Freihandelszonen 6 Schrifttum 7

2 I. Übersicht Internationale Wirtschaftsorganisationen bestehen in kaum noch zu übersehender Zahl a) als Vereinigungen von Privatpersonen oder deren Verbänden b) als Vereinigungen von Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge Hier nur Gruppe b) zu betrachten Zu unterscheiden zwei große Gruppen 1. Zusammenschlüsse mit dem Ziel, ein einheitliches Wirtschaftsgebiet mit Binnenmarkt- Verhältnissen, gemeinsamer Währung und früher oder später auch eine politische Einheit zu schaffen = Wirtschaftsunion Bisher nur die Europäische Gemeinschaft - EG - (European Community - EC), vorher Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - EWG - (European Economic Community - EEC), Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EGKS - (European Coal and Steel Community - ECSC) bis 2002 und Europäische Atomgemeinschaft - EURATOM (European Atomic Community - EAC) als Teile der Europäischen Union - EU (European Union - EU) 2. Zusammenschlüsse zur Herstellung oder Erhaltung a) besserer Bedingungen für den internationalen Handel und Zahlungsverkehr, internationalen Verkehr, Telekommunikation b) zur Verbreitung von Wissen c) zur Verbesserung der sozialen Bedingungen d) zur Entwicklungshilfe = Koordinierungsorganisationen Mittelgruppe zwischen Koordinierungsorganisationen und Wirtschaftsunionen 1. Freihandelszonen Zwar wie bei Wirtschaftsunion Abbau der Binnenzölle und mengenmäßigen Beschränkungen, aber nicht wie bei Wirtschaftsunion einheitlicher Außenzolltarif und einheitliches Auftreten nach außen im Bereich der Handelspolitik, sondern jeweils autonomer Außenzolltarif und selbständiges Auftreten im Bereich der Handelspolitik. Daher kein freier Verkehr von Einfuhrwaren aus Drittländern In Europa jetzt neue Zwischenstufen für den Übergang von der Freihandelszone zur Wirtschaftsunion. Durch die Verträge der EG mit den anderen europäischen Staaten In unterschiedlichem Umfang Herstellung freien Warenverkehrs, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, freies Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, einheitliche Wettbewerbsregeln - Kartellrecht, Beihilfen, Freizügigkeit des Verkehrs. Siehe dazu Umdrucke zur Europäischen Union 2. Assoziierungsabkommen Verträge wirtschaftlich starker Staaten oder Staatengemeinschaften mit Entwicklungsländern zu deren Unterstützung; unterschiedliche, z.t. nur einseitige Zugeständnisse im Bereich der Handelspolitik, Niederlassungsrecht und Dienstleistungsverkehr; finanzielle und technische Zusammenarbeit Bisher nur solche Verträge der EG

3 II. Koordinierungsorganisationen Zu unterscheiden Koordinierungsorganisationen mit umfassenden Aufgaben mit fachlich begrenzten Aufgaben A Wichtigste Koordinierungsorganisation mit umfassenden Aufgaben Vereinte Nationen (United Nations - UNO) Organe: Vollversammlung, Rat, Sicherheitsrat, Treuhandschaftsrat, Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ECOSOC koordiniert die Tätigkeit der UNO und ihrer sog. Sonderorganisationen, d.h. durch besondere internationale Abkommen errichtete Organisationen für bestimmte fachliche Aufgaben, die durch Verträge mit der UNO verbunden sind und mit ihr zusammenarbeiten Der ECOSOC hat sowohl Fachkommissionen gebildet als auch - von größerer Bedeutung - regionale Kommissionen, z.b. die Economic Commission Europe (ECE) Die UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) ist rechtlich eine organisatorische Untergliederung der Generalversammlung der UNO, aber inzwischen mit eigenem Ständigen Sekretariat. Sie wird insbes. unter dem Druck der Entwicklungsländer als Konkurrenzorganisation zur WTO ausgebaut. B Koordinierungsorganisationen mit fachlich begrenzten Aufgaben vielfach zugleich sog. Sonderorganisationen der UNO 1. Währung, Zahlungsverkehr, Investitions- und Entwicklungshilfe a) Weltweit Internationaler Währungsfonds - IWF (International Monetary Fund - IMF) Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development - World Bank - IBRD) mit ihren Tochterorganisationen Internationale Entwicklungs-Organisation (International Development Association - IDA) Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation - IFC) und Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency - MIGA) Bank für Internationalen Zahlungsausgleich - BIZ - (Bank of International Settlements - BIS) Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht (Basle Committee on Banking Supervision - BCBS) Forum für Finanzstabilität (Financial Stability Forum) Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions - IOSCO) Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors - IAIS) Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (United Nations Industrial Development Organization - UNIDO)

4 b) Regional Europäisches Währungssystem - EWS - (European Monetary System - EMS) Teil der EG ab 1.1.1999 ersetzt teilweise durch Europäische Währungsunion - EWU (European Monetary Union - EMU) mit Europäisches System der Zentralbanken - ESZB (European System of Central Banks - ESCB) aus Europäische Zentralbank - EZB (European Central Bank - ECB) und nationale Zentralbanken teilweise durch Wechselkursmechanismus II - WKM II (Exchange Rate Mechanism II - ERM II) Europäische Investitionsbank - EIB - (European Investment Bank - EIB) Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - EBWE - (European Bank for Reconstruction and Development - EBRD) Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators CESR) 2. Handelsbeziehungen a) Weltweit: Welthandelsorganisation - WHO - (World Trade Organization - WTO); im Rahmen der WTO Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT), Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (General Agreement on Trade Services - GATS), Abkommen über Rechte an geistigem Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPs), Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und weitere Abkommen ECOSOC (siehe oben) Übereinkommen zur Gründung eines Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Abkommen für bestimmte Rohstoffe, Welttextilabkommen b) Regional: OECD (Organization for Economic Cooperation and Development), früher OEEC (Organization for European Economic Cooperation) Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon); bis 1990 ECE (siehe oben) Shanghai Cooperation Organization SCO. Politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Vollmitglieder Rußland, China, Kasachstan, Tirkisistan, Tadschikistan, Usbekistan. Zunächst noch inoffizielle Mitglieder Iran, Indien, Mongolei, Pakistan

5 3. Energie a) Weltweit: Internationale Atomenergieorganisation - IAO - (International Atomic Energy Agency - IAEA) Energiecharta b) Regional: Europäische Atomgemeinschaft - EURATOM - (European Atomic Community - EAC) Energiegemeinschaft; EG - Albanien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Makedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien, UN-Verwaltung Kosovo Planungen und Beschlüsse können erstreckt werden auf Griechenland, Italien, Slowenien 4. Verkehr a) Weltweit: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization - ICAO) Zwischenstaatliche Beratende Seeschifffahrtsorganisation (Inter-Governmental Maritime Consultative Organisation - IMCO) Weltpostverein (Universal Postal Union - UPU) Internationale Fernmelde-Union (International Telecommunication Union - ITU) Internationale Fernmeldesatellitenorganisation (Agreement relating to the International Telecommunications Satellite Organization - INTELSAT) Internationale Seefunksatelliten-Organisation (International Maritime Satellite Organization - INMARSAT) b) Regional: Europäische Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) Europäische Organisation für Flugsicherung - EUROCONTROL 5. Sonstige Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO-International Organisation of Securities Commissions) International Competition Network (ICN) Informelle Organisation der Kartellbehörden der Welt zum Austausch von Informationen und einheitlicher Entscheidungspraxis III. Weitere wichtige internationale Organisationen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization - UNESCO)

6 Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation (Food and Agriculture Organization - FAO) Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization - WHO) Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law - UNICITRAL) Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO) IV. Gemeinsamer Markt; Freihandelszonen Europäische Freihandelszone (European Free Trade Area - EFTA); seit 1994 nur noch EG und Schweiz; im übrigen zunächst 1994 ersetzt durch Vertrag zur Gründung eines Europäischen Wirtschaftsraumes Europäischer Wirtschaftsraum - EWR - (European Economic Area - EEA); Zwischenstufe zwischen Freihandelszone und Wirtschaftsunion; ab 1995 durch EG-Beitritt von Österreich, Finnland, Schweden nur noch EG, Norwegen, Island, Liechtenstein Mitteleuropäische Freihandelszone - Visegrád-Staaten (Central European Free Trade Area - CEFTA). Gründer Polen, Tschechoslowakei, Ungarn. Jetzt Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien bis 1.5.2004 USA - Kanada - Mexiko (North American Free Trade Area - NAFTA) Mittelamerikanische Freihandelszone Caribbean Community and Common Market (Caricom) - 13 Staaten der Karibik Argentinien - Brasilien - Uruguay Paraguay - Venezuela (Mercado Commún del Sur - Mercosur) Andenpaktstaaten Venezuela, Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru - Vertrag von Cartagema, seit 1996 Andengemeinschaft. Seit Beginn gemeinsame Organe für Rechtsetzungsbefugnis. Seit 1995 Zollunion. Ziel, bis spätestens 2005 Gemeinsamen Markt mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zu schaffen Indonesien - Thailand - Philippinen - Malaysia - Singapur - Brunei Burma Vietnam Laos (Asia Free Trade Area AFTA); Teil der ASEAN (Association South East Asia Nations) Bangladesh Indien Pakistan Bhutan Malediven Nepal Sri Lanka (South Asia Association Regional Cooperation SAARC) Saudi-Arabien-Kuweit-Bahrein-Quatar-Vereinigte Arabische Emirate-Oman (Gulf Cooperation; GC); ab 1.1.2008 Gemeinsamer Markt Schrifttum Beilage zum Bundesgesetzblatt II. Fundstellennachweis B Völkerrechtliche Vereinbarungen

7 Altmann-Kulessa: Internationale Wirtschaftsorganisationen. UTB-Taschenbuch Stuttgart: Lucius und Lucius 1998 Herdegen, Matthias: Internationales Wirtschaftsrecht 6. Aufl. München: Beck 2007 Schraepler, Hans-Albrecht: Taschenbuch der internationalen Organisationen. München: Beck 1995 The Europa Yearbook. Band 1: International Organisations, Europe, Countries outside Europe from Afghanistan to Burundi. Band 2: Cameroon to Zimbabwe. London: Europa Publications