Erdgasbeschaffenheit und Regelungen zur Nominierung und Allokation von Erdgasmengen

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Transkript:

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 1 / 7 Stand: 01.07.2015 Erdgasbeschaffenheit und Regelungen zur Nominierung und Allokation von Erdgasmengen Stand 01. Juli 2015 Copyright: Gas-Union Storage GmbH, Frankfurt am Main Das Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne die Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigungen in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrokopie oder ein anderes Verfahren), Übersetzungen oder die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Einrichtung eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf eine dieser Seiten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gas-Union Storage GmbH untersagt.

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 2 / 7 I. Allokation (Zuordnung) (1) Die Allokation (Zuordnung) von Erdgas wird notwendig, wenn das Erdgas mehrerer Speicherkunden ungetrennt voneinander gespeichert und gemessen wird. Die Zuordnung an den Messpunkten kann grundsätzlich nach zwei Methoden (Deklaration oder ratierliche Aufteilung der technischen Steuerungsdifferenzen) bzw. einer Mischform aus beiden Methoden erfolgen. Gas-Union Storage wählt zurzeit das Verfahren der Deklaration als Grundlage für die Ermittlung und/oder Abrechnung der gespeicherten Gasmengen. (2) Am Ein- und Ausspeisepunkt werden die Erdgasmengen durch Gas-Union Storage gemessen. An allen Ein- und Ausspeisepunkten werden die Nominierungen zu Istwerten deklariert, d.h. es gilt allokiert wie nominiert. II. Gasbeschaffenheit und Kompatibilität (1) Der Speicherkunde stellt Gas-Union Storage am Einspeisepunkt eine Gasmenge zur Einspeisung in den Speicher an, die den jeweils geltenden technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.v. (DVGW), insbesondere den jeweils aktuell geltenden Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, entspricht. (2) Gas-Union Storage übergibt dem Speicherkunden am Ausspeisepunkt eine Gasmenge, die den jeweils geltenden technischen Regeln des DVGW, insbesondere den jeweils aktuell geltenden Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, entspricht. (3) Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass eine unparteiische Stelle die Untersuchung der Übereinstimmung des Gases mit den Regeln gemäß Ziffer (1) vornimmt. Falls sich die Vertragspartner innerhalb von einem Monat nach Zugang des Verlangens beim anderen Vertragspartner nicht über die unparteiische Stelle einigen können, wird sie von DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH bestimmt. Die Kosten der Untersuchung trägt bei Bestätigung der Übereinstimmung des Gases mit den Regeln gemäß Ziffer (1) derjenige Vertragspartner, der das Verlangen gestellt hat. Ansonsten ist der andere Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet.

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 3 / 7 III. Nominierung, Renominierung (1) Der Speicherkunde ist verpflichtet, die ein- bzw. auszuspeisende Gasmenge am Einund Ausspeisepunkt gemäß den nachfolgenden Regeln zu nominieren. (2) Die Nominierung muss die ein- bzw. auszuspeisende Energiemenge in Stundenwerten in der Energieeinheit Kilowattstunde (kwh), den Gültigkeitszeitraum sowie die Bezeichnungen des Speichervertrages einschließlich Shippercode enthalten. (3) Die Nominierungen müssen in maschinenlesbarer Form an Gas-Union Storage übermittelt werden. Der Standardweg ist die Kommunikation mittels Edig@s. Die Verwendung anderer Nachrichtenformate kann bei Gas-Union Storage angefragt werden. (4) Gas-Union Storage bestätigt den ordnungsgemäßen Empfang der Nominierung bis 16:00 Uhr des Vortages. Erst nach der Empfangsbestätigung durch Gas-Union Storage gilt eine Nominierung als verbindlich. (5) Mit dem vorgelagerten Netzbetreiber erfolgt ein stündliches Matching. Ergeben sich dabei Abweichungen zu den Nominierungen, gilt nach der Lesser Rule der kleinere Wert als nominiert. (6) Eine Ablehnung der Nominierung kann dann erfolgen, wenn Vertragsparameter verletzt werden oder fehlen. Die Ablehnung muss begründet werden. (7) Für das Einrichten neuer Verträge, die Aufnahme von Kommunikations-verbindungen zwischen Gas-Union Storage und Speicherkunde einschließlich der dazu notwendigen Verbindungstests wird eine Vorlaufzeit von 10 (zehn) Werktagen benötigt. (8) Die Tagesnominierung ist die auf Tages- bzw. auf Stundenwerte aufgeschlüsselte Nominierung der ein- bzw. auszuspeisenden Erdgasmenge für einen bestimmten Tag. Der Speicherkunde muss die Tagesnominierung spätestens am Vortag der Ein- bzw. Ausspeicherung bis 12:00 Uhr an Gas-Union Storage übermitteln. Ist für den Zeitraum keine gültige Nominierung vorhanden, erfolgt keine Speicherdienstleistung (Nullnominierung). (9) Der Speicherkunde kann seinen bereits nominierten Bedarf an Ein- bzw. Ausspeiseleistung bei Gas-Union Storage nur für einen zukünftigen Zeitraum durch eine Renominierung ändern. (a) Bei Renominierungen am laufenden Gastag gilt eine Vorlaufzeit von 3 (drei) Stunden nach Können und Vermögen zur nächsten vollen Stunde, bevor

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 4 / 7 (b) (c) renominierte Werte wirksam werden. Das Können und Vermögen wird bestimmt durch die technischen Parameter der Speicheranlage. Der Speicherkunde hat die Möglichkeit, jede der 24 (vierundzwanzig) Stunden des Gastages zu renominieren. Der Renominierungs-Annahmeschluss für die erste Stunde des Folgetages ist 3:00 am Vortag, der Renominierungs- Annahmeschluss für die letzte Stunde des aktuellen Gastages ist 2:00 Uhr. Die vorgenannten Renominierungsfristen stehen hinsichtlich des Speichers Etzel unter dem Vorbehalt, dass kein Wechsel der Betriebsart (Anfahren des Speichers sowie Umstellung von Einspeicherung auf Ausspeicherung sowie umgekehrt) der dortigen technischen Anlagen erfolgt, in die der Speicher Etzel der Gas-Union Storage eingebunden ist, erfolgen muss. Kommt es zu einem solchen Wechsel der Betriebsart, gelten für den Speicher Etzel folgende Renominierungsfristen: Anfahrzeit von Null auf Einspeicherung: 4 h Anfahrzeit von Null auf Ausspeicherung: 4 h Umschalten von Ein- auf Ausspeicherung: 8 h Umschalten von Aus- auf Einspeicherung: 8 h

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 5 / 7 Anhang A. Kommunikationsverbindungen der Gas-Union Storage für den Speicherbetrieb Dispatching der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (im Auftrag der Gas-Union Storage GmbH) Adresse: Gas-Union Storage GmbH Schaumainkai 87 60596 Frankfurt am Main Internetadresse: www.gas-union-storage.de Kontakt Lastverteilung (Schichtdienst, ständig besetzt): Telefon: Telex / Telefax: E-Mail: +49 I 69 I 3003 215 +49 I 69 I 3003 129 bkm@gas-union.de Kontakt Versorgungsplanung / Disposition: Telefon: Telex / Telefax: E-Mail: +49 I 69 I 3003 215 +49 I 69 I 3003 129 bkm@gas-union.de

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 6 / 7 Kontakt Vertragskommunikation: Personen, die zu verbindlichen Absprachen gemäß in der Dispatchingvereinbarung enthaltenen Regelungen berechtigt sind: Name/Funktion: Dr. Oliver Malerius Telefon/E.Mail: 069-3003 224, malerius@gas-union.de Name/Funktion: Tobias Messer Telefon/E.Mail: 069-3003 278, messer@gas-union.de Homepage: http://www..gas-union-storage.de

Anlage 3 zum Speichervertrag Blatt 7 / 7 Anhang B. Kommunikationsverbindungen des Speicherkunden [Vom Speicherkunden vor Vertragsabschluss zu ergänzen]