Transparenzbericht 2014

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Transkript:

Transparenzbericht 2014 Auskunftsersuchen zu Verkehrs- und Bestandsdaten Zusammenfassende Darstellung 1

Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Grundsätzliches... 3 3. Anfragen bei HeLi NET bzw. autorisiertem Dienstleister... 4 4. Schlusswort... 5 5. Impressum... 5 2

1. Einleitung Transparenz-Bericht der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG HeLi NET legt großen Wert auf transparente Abläufe innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Werte wie Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit, Solidität, Verlässlichkeit und Seriosität sollen auf diesem Weg gestützt und gefördert werden. Dazu gehört es selbstverständlich auch, dass Kunden sich bei uns sicher fühlen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, jährlich einen Transparenzbericht mit den wesentlichen Daten zu Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden zu veröffentlichen. Nachdem die juristische Grundlage für die Veröffentlichung von Transparenzberichten von Carriern und Providern geklärt wurde, informieren wir im Folgenden darüber, wie viele Anfragen bzw. Auskunftsersuchen es zu unseren Kundendaten seitens staatlicher Stellen im Jahr 2014 gab und wie wir damit umgegangen sind. 2. Grundsätzliches Es gibt unterschiedliche Auskunftsanfragen seitens der berechtigten Stellen (wie z.b. LKA, BKA, Staatsanwaltschaft). Darüber hinaus gibt es Überwachungsmaßnahmen, die allgemein als Abhörmaßnahmen bekannt sind. Gesetzliche Anforderung zur Durchführung ist hier zwingend eine richterliche Anordnung. Diese werden auf Grund der Größe unseres Unternehmens nicht intern durchgeführt, sondern von einem dazu autorisierten externen Dienstleister. Das hinter den Überwachungsmaßnahmen liegende technische Verfahren ist von unserer Aufsichtsbehörde - der Bundesnetzagentur - geprüft und genehmigt worden. Bei den Auskunftsverfahren ist die sog. Bestandsdatenabfrage (Auskunft zur Zuordnung einer Rufnummer oder einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber) von der Verkehrsdatenabfrage zu unterscheiden. Verkehrsdaten (Wer hat mit wem wann telefoniert? Oder: Wer hat wann welche Server im Internet besucht?) werden nur gespeichert, wenn sie für die Abrechnung von Relevanz sind (bspw. wenn der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis für seine geführten Telefonate möchte). Diese Daten werden ein halbes Jahr gespeichert. Verbindungen ins Internet werden seit der Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2010 nicht mehr vorgehalten, soweit es sich um dynamisch zugewiesene IP-Adressen handelt, wie bei DSL- Einwahlkunden. Daher können Bestandsdatenabfragen, die zumeist später erfolgen, in der Regel nicht beantwortet werden. In 2014 hat es zwei Ausnahmen von dieser Regel gegeben (siehe Tabelle). Zwar handelte es sich auch in diesen Fällen um dynamische IP-Adressen, jedoch kam die jeweilige Anfrage extrem zeitnah zum Nutzen der Adressen bei gleichzeitig aufgetretenem temporärem technischem Problem. Das Zusammentreffen dieser zwei sehr seltenen Umstände bedingte, dass der Datensatz noch vorhanden war und Auskunft erteilt werden konnte. 3

2.1 Zusammenfassung: Arten der Auskunftsersuchen Generell gibt es verschiedene Arten von Anfragen: Anfragen gemäß 100a STPO Telekommunikationsüberwachung (TKÜ): Abhören aufgrund richterlicher Anordnung -> wird durch externen öffentlich autorisierten Dienstleister im Auftrage der HeLi NET abgewickelt, Anzahl wird im Transparenzbericht genannt. Anfragen von berechtigten Stellen (wie Staatsanwaltschaften, Landes- und Bundeskriminalamt) nach Bestandsdaten: Bestandsdatenabfragen, wie z. B. der Name eines Anschlussinhabers, werden beispielsweise nach 100j StPO, 113 TKG abgefragt und im gesetzlichen Rahmen ( 111 Abs. 1 TKG) beantwortet. Andere (evtl. unberechtigte) Anfragen: Anfragen von unberechtigten privatrechtlichen Anspruchstellern oder von Behörden die formalrechtlich nicht dazu berechtigt sind werden abschlägig beauskunftet. 3. Anfragen bei HeLi NET bzw. autorisiertem Dienstleister Anfragende Stelle Art der Anfrage Sicherheitsbehörde (berechtigte Stelle im Sinne des TKG) Sicherheitsbehörde (berechtigte Stelle im Sinne des TKG) Abhörmaßnahmen gem. 100a STPO TKÜ Unberechtigte Anfragen von nicht berechtigten Stellen Art der Daten Anzahl Beauskunftet Bestandsdaten-Auskunft zu Anschlussinhaber Bestandsdaten-Auskunft zu IP-Adresse 9 9 14 2 Inhaltsdaten 1 1 Insgesamt 0 0 3.1 Rechtliche Grundlagen Bestandsdatenabfragen (Internet und Telefonie), wie z. B. der Name eines Anschlussinhabers, werden nach 100j StPO, 113 TKG abgefragt und im gesetzlichen Rahmen ( 111 Abs. 1 TKG) beantwortet. 4

3.1 Haltung der HeLi NET zu Anfragen von Sicherheitsbehörden Generell sind wir sehr darauf bedacht, die Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis einzuhalten und Daten nur auf gesetzlicher Grundlage und nur in zwingend notwendigem Umfange herauszugeben. Jedes eingehende Auskunftsersuchen wird bei der HeLi NET in der Abteilung Recht und Regulierung gründlich auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Mit dieser Haltung sollen nicht die Strafverfolgungsbehörden behindert, sondern die Persönlichkeitsrechte unserer Kunden geschützt werden. 4. Schlusswort Liebe Kunden, wir hoffen, dass wir in diesen unsicheren Zeiten mit diesen Ausführungen ein wenig mehr zu einem sicheren Gefühl beigetragen haben. Sollten Sie dennoch weitere Fragen zum Umgang mit Ihren Daten bei der HeLi NET oder vielleicht sogar Anregungen haben, dann erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter: Datenschutz@helinet.de 5. Impressum Unternehmensname: HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG Adresse: Hafenstr. 80-82; 59067 Hamm Geschäftsführung: Dipl.-Kfm. Ralf Schütte Telefon: 02381 874-0 Telefax:0180 4 42 62 66 Internet: www.helinet.de Email: info@helinet.de Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE220987283 Amtsgericht: Amtsgericht Hamm, HRA-Nr. 1881 Komplementärin: HeLi NET Verwaltung GmbH Sitz der Gesellschaft: Hamm - Amtsgericht Hamm HRB 2781 Aufsichtsbehörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Sitz Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228/140, Fax 0228/14 88 72 5