Telekommunikationsüberwachung. und Vorratsdatenspeicherung
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- Gabriel Beutel
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1 3. Mailserverkonferenz, Juli 2007 Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Dr. jur. Thomas Petri, Stellvertreter des BlnBDI im Bereich Recht 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 1
2 I. Ausgangspunkt Spannungs- und Ergänzungsverhältnis: Innere Sicherheit und persönliche Freiheit im freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat. 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 2
3 II. Bisherige Rechtslage Richtlinie 2002/58/EG: Art. 5: Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation: Ohne Einwilligung grundsätzlich Mithören, Abhören und Speicherung von Verkehrsdaten der betroffenen Nutzer unzulässig! Art. 6: Ausnahme: Daten sind zur ordnungsgemäßen Erbringung eines elektronischen Kommunikationsdienstes erforderlich Art. 15: Die EU-Mitgliedstaaten können zur Wahrung der nationalen Sicherheit, zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder des unzulässigen Gebrauchs elektronischer Kommunikationssysteme Speicherpflichten vorsehen, wenn dies in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 3
4 II. Bisherige Rechtslage Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG durch Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG)/ Telemediengesetz (TMG): 4 Abs. 6 TDDSG / 13 Abs. 6 TMG: Pflicht des Diensteanbieters zur Ermöglichung der anonymen oder pseudonymen Nutzung von Diensten 6 Abs. 4 / 15 TMG: Erfassung von Nutzungsdaten über den Zeitpunkt der Erbringung des Dienstes grundsätzlich nur solange und soweit, wie für Abrechnungszwecke erforderlich => Datenzugriff für Strafverfolgung? Nur soweit Daten vorhanden! 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 4
5 III. Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsspeicherung von Daten Dient der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten (Art. 1) Abweichend von bisheriger Rechtslage vorzusehen: Pflicht zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten (Art. 5) Vorzusehende Speicherdauer: mindestens 6 Monate, höchstens 2 Jahre (Art. 6). Ausnahmsweise können Mitgliedstaaten längere (!) Speicherfristen vorsehen (Art. 12) Statistik für Kommission (Art. 10) Vorzusehen: Sanktionen für Verstoß (Art. 13). 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 5
6 IV. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 275/07) Pflicht: Speicherung der äußeren Umstände der elektronischen Kommunikation für die Dauer von sechs Monaten ( 113a Abs.1TKG-E) Verbot: Speicherung von Kommunikationsinhalten ( 113a Abs. 8 TKG-E) Verwendung der Daten für: Verfolgung von (auch einfachen!) Straftaten, zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben von Geheimdiensten ( 113b TKG-E) Bei Zuwiderhandlungen: Zwangsgeldfestsetzung ( 115 Abs. 2 Nr.1 TKG-E), Bußgeld ( 149 Abs. 1 Nr TKG-E). 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 6
7 V. Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 275/05) Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sicherzustellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erteilen und dabei die gemäß 113a Abs. 4 TKG-E gespeicherten Daten zur Erfüllung des Auskunftsersuchen intern verarbeiten darf... 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 7
8 V. Gesetzgebungsverfahren: Nächste Schritte Erste Beratung im Bundestag (PlPr. 16/109) für 6. Juli 2007 vorgesehen (Überweisung in die Fachausschüsse) 2. und 3. Beratung; Zuleitung an Bundesrat. 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 8
9 VI. Eigene Stellungnahme Recht der Europäischen Union: Richtlinie 2006/24/EG führt erstmals eine europaweite und für Deutschland verbindliche Pflicht zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten aller Telekommunikationsnutzer ein. Verstoß gegen Art. 95 EGV Verstoß gegen Art. 8 EMRK und Widerspruch zu Art. 8 EU- Grundrechte-Charta? Vorratsdatenspeicherung ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, angemessen und verhältnismäßig. 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 9
10 VI. Eigene Stellungnahme Verstoß gegen Verfassungsrecht? / Datenschutzrechtliche Bewertung Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit/Eigentumsrecht sind kein Selbstzweck, sondern Grundlage für eine offene, freiheitlichdemokratisch ausgerichtete Gesellschaft Überlagerung durch Europarecht? Vorratsdatensammlung als Umkehrung grundlegender Datenschutzprinzipien: Geplantes Umsetzungsgesetz geht weit über die Vorgaben der Richtlinie 2006/24/EG hinaus! Keine hinreichenden rechtsstaatliche Kontrollen. 2.Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. B. Thomas Petri Stellv. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich Recht An der Urania Berlin Tel.: Telefax: Juli 2007 Petri, Vorratssammlung von TK-Daten 11
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