Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
|
|
- Sylvia Auttenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1
2 Gliederung 1 Überblick zum Datenschutzrecht 1.1 Datenschutz ist Grundrecht! 1.2 Datenschutzrecht in Thüringen 1.3 Datenschutzbestimmungen im Schulbereich 2 Ausgewählte Aspekte zum Datenschutz in der Schule 2.1 Veröffentlichungen der Schule 2.2 Kommunikation Schule Lehrer Schüler Eltern 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 2
3 1 Überblick zum Datenschutzrecht 1.1 Datenschutz ist Grundrecht! 1983 Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Geburt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 3
4 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Aus dem Volkszählungsurteil: Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [ ] * Fazit des BVerfG: individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen wären beeinträchtig und Gemeinwohl wäre beeinträchtigt Informationelle Selbstbestimmung ist elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. * * Zit. aus Urteil v , Az. 1 BvR April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 4
5 Bedeutung des BVerfG Urteils: Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Grundsätzlich entscheiden Sie, wo Ihre Privatsphäre anfängt und wo sie aufhört! Übliche Form der Datengewinnung, wenn nicht gesetzlich geregelt: Einwilligung Prüfen Sie genau, in was Sie einwilligen! 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 5
6 1.2 Datenschutzrecht in Thüringen Grundrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Artikel 6 Verfassung des Freistaats Thüringen EU-Recht Allgemeines Datenschutzrecht Bundesrecht BDSG Landesrecht ThürDSG Spezielles Datenschutzrecht Bundesrecht SGB, TMG, Landesrecht ThürSchulG, ThürSchulO 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 6
7 2 Ausgewählte Aspekte zum Datenschutz in der Schule Datenschutz in der Schule aus zwei Gründen wichtig: Schülerinnen und Schüler sollen für die Probleme des Datenschutzes sensibilisiert werden. Die Schule ist öffentliche Stelle, sie muss die gesetzlich festgelegten datenschutzrechtlichen Anforderungen im Schulalltag einhalten. Wesentliche Rechtsgrundlagen für den Schulbereich: 57 Thüringer Schulgesetz 136 Thüringer Schulordnung ergänzend: Thüringer Datenschutzgesetz 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 7
8 2.1 Veröffentlichungen der Schule Unproblematisch, wenn die Veröffentlichung (z. B. Homepage) keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich Fotos des Schulgebäudes, die Anschrift der Schule, die Schulhistorie, statistische Angaben usw. enthält. Ansonsten gilt, dass nach 57 Abs. 4 ThürSchulG eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig ist. Da die anderen dort genannten Voraussetzungen regelmäßig nicht zutreffen, setzt eine Veröffentlichung immer eine Einwilligung der Betroffenen voraus, wenn Bilder von Personen, Personennamen usw. im Spiel sind. 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 8
9 Anforderungen an Einwilligungserklärung möglichst präzise Zweck der Einwilligung muss erkennbar sein (Fotos oder Nennung von Namen in Verbindung mit schulischen Veranstaltungen wie Sport- und Schulfesten, Theateraufführungen, Klassenfotos, etc.) Medium, in welchem die Veröffentlichung geplant ist, ist genau aufzuführen (Internet, Schülerzeitung, Aushänge in der Schule, etc.) muss Hinweis enthalten, dass die Einwilligung verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 9
10 2.2 Kommunikation Schule Schüler Eltern Kritik des TLV : kaum Empfehlungen für Lehrer, uneinheitliche Positionen in den einzelnen Bundesländern Verbote unzeitgemäß Facebook und Co. vereinfachen Informationsaustausch zwischen Lehrer, Eltern und Schülern Was geht? Was geht nicht? 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 10
11 Soziale Netzwerke Es ist zu unterscheiden, ob Lehrer den Schülern den sachkundigen Umgang mit sozialen Netzwerken vermitteln oder ob sie als Lehrer mit Schülern in sozialen Netzwerken kommunizieren. Die Nutzung sozialer Netzwerke für die Übermittlung solcher personenbezogenen Daten muss zunächst den Anforderungen des 9 Thüringer Datenschutzgesetz gerecht werden. Diese Kriterien können aber viele der gebräuchlichen Sozialen Netzwerke nicht erfüllen. Denn bei der Nutzung von sozialen Netzwerken wie bspw. Facebook und Google for Education werden die Daten nicht unter der alleinigen Kontrolle der Schule verarbeitet Fortbildungsveranstaltung Datenschutz in der Schule 11
12 Soziale Netzwerke Im Ergebnis stellt daher jegliche dienstliche Kommunikation, die personenbezogene Daten beinhaltet, mittels solcher sozialen Netzwerke sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander einen Verstoß gegen das Thüringer Datenschutzgesetz dar. Datenschutzrechtliche Alternativen bilden Netzwerke, die dezentral bei den Schulen selbst eingerichtet oder deren Server ausschließlich in Deutschland betrieben werden. Anregungen finden sich auf April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 12
13 Kommunikation per 9 ThürDSG: Technische und organisatorische Maßnahmen (1) Öffentliche Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Annahme: in dienstlichen s sind regelmäßig personenbezogene Daten enthalten Tatsache: Aufwand für Verschlüsselung (Ende zu Ende!) heute überschaubar 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 13
14 Konsequenz: Kommunikation zwischen Schule Lehrer; Lehrer Schüler; Lehrer Eltern sollte immer verschlüsselt erfolgen. Empfehlung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik: Gpg4win April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 14
15 Haben Sie noch Fragen? 14. April Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 15
Datenvielfalt. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf JMU Würzburg
Datenvielfalt Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf JMU Würzburg Vier Perspektiven 1. Datenschutz 3. Datenzuordnung 2. Datensicherheit 4. Datenselektion 15.02.2017 2 Datenschutz Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetze
MehrGrundzüge des Datenschutzes
Grundzüge des Datenschutzes Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 1 Der TLfDI Datenschutzrechtliche Kontrolle aller öffentlichen Stellen in Thüringen Datenschutzrechtliche
MehrJuristische Stolpersteine für Genealogen. oder. Datenschutz auf dem Friedhof?
Juristische Stolpersteine für Genealogen oder Datenschutz auf dem Friedhof? Andreas Job, Verein für Computergenealogie Dies ist der Grund für das Grabsteinprojekt: (Foto: GenWiki; Lizenz cc-by-sa; 24.02.2016)
MehrDatenschutz Freiermuth Wolfgang 1
Datenschutz Freiermuth Wolfgang 1 IT- Sicherheit und Datenschutz IT Sicherheit Datenschutz die DATEN müssen sicher sein die PERSONEN müssen sicher sein Datenschutz Freiermuth Wolfgang 2 IT Sicherheit:
MehrKommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit
20 Medienrecht rechte Verfassungsrang und stehen über den sog. einfachen Gesetzen, gehen normalen Gesetzen also vor. Nach dem Kreis der Berechtigten lassen sich Grundrechte einerseits in sog. Jedermannsrechte
MehrInformationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben
Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )
MehrDatenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrAufwachsen in digitalen Welten Zwischen Überwachung, Fürsorge und Lernerfolg. PD Dr. Jessica Heesen
Aufwachsen in digitalen Welten Zwischen Überwachung, Fürsorge und Lernerfolg PD Dr. Jessica Heesen 1. Was kennzeichnet eine digitale Gesellschaft? 2. Orientierung 3. Persönlichkeitsentwicklung 4. Lernen
MehrChancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen
Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 1 Aktuelle Situation in Thüringen 2 Wer ist der Thüringer
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrGeodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg
Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrVerwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz für Schulen Landesdatenschutzgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz Zusammenfassung der für den Schulbereich
MehrDatenschutz in der Schule
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrWie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering
Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrDatenschutz in der Bildung
Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrDatenschutz und Social Communities
Datenschutz und Social Communities Fortbildung, 12. November 2008 Dr. Jochen Koubek Humboldt-Universität zu Berlin Informatik in Bildung und Gesellschaft Erwartungen Datenschutz Anonymisierung Gläserner
MehrDatenschutz und Persönlichkeitsrechte DMSJ Frankfurt am Main
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte DMSJ Frankfurt am Main 2.3.2014 Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator Mentaltrainer Lehrbeauftragter www.maltejoerguffeln.de
MehrOffenbarung von Privatem ein Einzelphänomen
Offenbarung von Privatem ein Einzelphänomen... 1.600 feierfreudige stürmen eine Geburtstagsparty angehende Friseurin gekündigt 14jährige fliegt von der Schule Headhunter googeln Bewerber Kreditversagung
MehrSafe Harbor. #medialawcamp E-Commerce und E-Payment. Berlin, 27. November 2015
Safe Harbor #medialawcamp E-Commerce und E-Payment Berlin, 27. November 2015 G R E E N B E R G T R A U R I G G E R M A N Y, L L P R E C H T S A N W Ä L T E W W W. G T L A W. D E 2015 Greenberg Traurig
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrFAQ Datenschutz an Schulen
FAQ Datenschutz an Schulen I. Allgemeine Fragen: 1. Was bedeutet Datenschutz und wer ist für den Datenschutz an öffentlichen Schulen verantwortlich? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Volkszählungsurteil"
MehrVorlesung Staatsrecht II
Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der
MehrBRAUCHEN WIR EINE DIGITALE GRUNDRECHTECHARTA?
BRAUCHEN WIR EINE DIGITALE GRUNDRECHTECHARTA? WARUM WIR BEI DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG NICHT STEHEN BLEIBEN DÜRFEN Prof. Dr. Johannes Caspar Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrSchutz der Sozialdaten
Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
MehrV orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...
V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrSOZIALE NETZWERKE AUS DATENSCHUTZSICHT. Whitepaper Worauf ist beim Einsatz sozialer Netzwerke in Unternehmen zu achten?
SOZIALE NETZWERKE AUS DATENSCHUTZSICHT Whitepaper Worauf ist beim Einsatz sozialer Netzwerke in Unternehmen zu achten? Autorin: Regina Mühlich Kontakt: consulting@adorgasolutions.de Stand: 20. Februar
MehrRedaktionsdatenschutz, Medienprivileg und Persönlichkeitsrecht
Redaktionsdatenschutz, Medienprivileg und Persönlichkeitsrecht in der Spruchpraxis des Deutschen Presserats RA Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Berlin APR-Workshop Datenschutz
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrMedizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May
izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
MehrCloud und Datenschutz
Cloud und Datenschutz Cloudspeicher und Datenschutz bei der Stammorganisation Jens Hoffmann Inhalt Datenschutz Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Cloudspeicher
MehrDatenschutzerklärung für die Nutzung des Tetra-Digitalfunknetzes der Rhein-Neckar- Verkehr GmbH (rnv)
Datenschutzerklärung für die Nutzung des Tetra-Digitalfunknetzes der Rhein-Neckar- Verkehr GmbH (rnv) Die rnv nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen
MehrEinwilligungserklärung zur Zusendung von Informationsmaterial direkter Kontakt mit Interessenten (z.b. Messestand, Formular)
Einwilligungserklärung zur Zusendung von Informationsmaterial direkter Kontakt mit Interessenten (z.b. Messestand, Formular) (Name) (Vorname) (Postadresse) (Email-Adresse) (Festnetz) (Mobiltelefon) erklärt
MehrEinsatz von Sozialen Netzwerken an Schulen
Einsatz von Sozialen Netzwerken an Schulen Anmerkungen zur VwV bzw Handreichung des KmK vom Juli 2013! Manuel Mauch Das Kultusministerium hat am 15. Juli 2013 allen Schulleitungen im Land die Handreichung
MehrDatenschutz und Datensicherheit der egk
Datenschutz und Datensicherheit der egk aus Bürger- und Patientensicht IT-Trends Medizin Health Telematics am 10. September 2009 in Essen Jürgen H. Müller beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrAllgemeines Seminar Thema: Beamtenrecht
Thema: Beamtenrecht Relevanz: Profession als verbeamteter Lehramtsanwärter die Rechte und Pflichten eines Landesbeamten in seinem Verhalten anwenden rechtliche Grundlagen sach- und situationsgerecht gebrauchen
MehrOpen Data zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit
Open Data zwischen Datenschutz und Dr. Imke Sommer Apps4, 11. November 2011 Datenschutz Datenschutz ist Grundrechtsschutz 1. Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
MehrDas sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
Ein neues Grundrecht? Das sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme Eine Präsentation von Ninja Brief und Mona Markowitz Gliederung Problemstellung
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrDatenschutz & Datensicherheit
Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln
MehrVereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen
Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
MehrGesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen
Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Berlin, 11. November 2015 Fachveranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrVolkszählung Metadaten für die On-Site-Nutzung. Stand:
Volkszählung 1987 Metadaten für die On-Site-Nutzung Stand: 01.4.2008 www.forschungsdatenzentrum.de Inhalt Seite 1 Grundlegende Metadaten zur Statistik 3 1.1 Administrative Informationen 3 1.1.1 Statistik
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrVon Christopher Goeritz und Tobias Behrends. Informationelle Selbstbestimmung
Von Christopher Goeritz und Tobias Behrends Informationelle Selbstbestimmung Gliederung Einleitung Herkunft und Ursprung der ISB Generelle Aussagen Inhalt und Ausnahmen Anwendungen und Beispiele Fazit
MehrNutzung medizinischer Daten Qualitätssicherung und Forschung
Nutzung medizinischer Daten Qualitätssicherung und Forschung Dr. Bernd Schütze Sitzung der AG Datenschutz im Gesundheitswesen (DKI), Berlin, 2011-03-24 Datenschutzrecht in Deutschland BDSG Subsidiaritätsprinzip
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Lösungen zur 1. Übung: BDSG des Datenschutzes (1) Schutz vor Missbrauch 4 Abs. 1 BDSG (Zulässigkeitsprüfung) Begr.: Gewährleistung, dass nur zulässige DV stattfindet 4 Abs. 2 BDSG
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrSAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT
SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?
MehrSpannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS
Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung
EU-Datenschutz-Grundverordnung www.ooelfv.at DSVG gültig ab 25.05.2018 Herausforderung für die Feuerwehr. Datenschutz regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz
MehrDie Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO
Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Thanos Rammos, LL.M. TaylorWessing, Berlin www.dsri.de Wesentliche Aspekte Konzept einer pauschalen Einwilligung,
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag
Schleswig-Holstein Der echte Norden 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag Datenverarbeitung im Auftrag Schulische IT-Anwendungen Möglichkeiten für Schulen in Schleswig Holstein im Rahmen der Schul-Datenschutzverordnung
MehrZukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0
Zukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0 Forum A1: CrowdWorking Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung von Crowdworkern Referenten Dipl. iur. Hans Leo Bechtolf (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Helmut-Schmidt-Universität,
MehrDas Pilotprojekt Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste. Stephan Di Nunzio
Das Pilotprojekt Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste Stephan Di Nunzio MOTIVATION Vorteile der Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste für Anbieter und für Nutzer: Nachweis der Erfüllung
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrSchüleranmeldebogen Klasse 5 im Schuljahr 2017/18
Waldschule Städt. Gesamtschule Eschweiler Schüleranmeldebogen Klasse 5 im Schuljahr 2017/18 Hinweis: Die nachfolgenden Angaben werden gemäß der aktuell gültigen Datenschutzverordnungen und bei Fragen zum
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrTechniken der Ausspähung bedrohte Privatheit
Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)
MehrDas 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des
Dorothea Marx MdL Das 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion als neue bereichsspezifische
MehrDatenschutz an einer pädagogischen Hochschule
Vortrag des Chaos Computer Club Karlsruhe am 14.07.2010 Datenschutz an einer pädagogischen Hochschule ein Vortrag für Dozenten, Studierende und Mitarbeiter der Verwaltung Referent: Boris Kraut
MehrRechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)
Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.
MehrBewertungssysteme im Internet
Bewertungssysteme im Internet Bewertungen anderer Personen im Internet Ein datenschutzrechtliches Thema! 1 Lehrerbeurteilungen bei spickmich.de (1) Guter Unterricht Cool und witzig Fachlich kompetent Motiviert
MehrInnovationen mit Stolpersteinen: mobile apps für die Medizin
Innovationen mit Stolpersteinen: mobile apps für die Medizin Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen Landtag
MehrDATENSCHUTZ IN SOZIALEN NETZWERKEN. Konstantin Knöbber
DATENSCHUTZ IN SOZIALEN NETZWERKEN Konstantin Knöbber RECHT AUF DATENSCHUTZ? 1970: Erstes Datenschutzgesetz der Welt in Hessen Volkszählungsurteil des BVerfG 1983 1. Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte
MehrDatenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017
und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich
MehrABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4
INHALT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII LITERATURVERZEICHNIS XIX MATERIALIEN XXVII EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4 III. BESCHRÄNKUNG
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDatenschutzinformationen
Datenschutzinformationen Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). In diesen
MehrArt. 12 DSGVO Transparente Information
Art. 12 DSGVO Transparente Information Wir sind uns der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, bewusst. Wir verstehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Vertraulichkeit
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrAktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO
Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung 10. Juni 2016 in München Thomas Kranig, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Agenda 1 2 3 4 5 Blick zurück
Mehr