Datenvielfalt. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf JMU Würzburg
|
|
- Adolph Maurer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenvielfalt Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf JMU Würzburg
2 Vier Perspektiven 1. Datenschutz 3. Datenzuordnung 2. Datensicherheit 4. Datenselektion
3 Datenschutz Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetze der Länder, u.a. Schutzgegenstand sind personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten Grundregel: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, wenn entweder der Betroffene zustimmt oder eine Rechtsvorschrift das Speichern usw. erlaubt. EU-Datenschutzgrundverordnung 2016 bestätigt diesen Ansatz
4 Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1 ff. (43) Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [ ] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
5 Sinn des Schutzes einer Privatsphäre Schutz der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten Schutz gesellschaftlicher Vielfalt ( offene Gesellschaft ) Schutz der Demokratie
6 Herausforderungen für das gegenwärtige Datenschutzrecht Unnötig komplizierte, unübersichtliche gesetzliche Regelung Kommunikationsschwächen der Datenschutzbefürworter Desinteresse weiter Bevölkerungsgruppen Extrem starke Vermehrung personenbeziehbarer Daten infolge des technischen Fortschritts Einwilligung ist oft Farce Zusammenprall der Rechtskulturen: Deutschland/EU vs. USA (China?)
7 Datensicherheit Cyberangriffe von außen Sabotage von innen
8 Schutz gegen Angriffe auf Datensicherheit Technische Sicherungen Arbeitsrechtliche Verbote Zivilrechtliche Haftung (Verschuldenshaftung, z.b. 823 BGB und Gefährdungshaftung, z.b. 7 StVG) Strafrecht 202a, 303a, 303b StGB usw. : Computerstrafrecht Providerhaftung, 7 ff. TDG Zukunftsprobleme: Klärung der geforderten Sorgfalt und Verantwortung für Sabotageanfälligkeit
9 Fallbeispiel A stellt in seiner durchgehend digitalisierten und vernetzten Fabrik Tauchsieder her. Für die Systemsicherheit ist Ingenieur B verantwortlich. Hacker C gelingt es, in das Fabriksystem einzudringen und dort Schadsoftware zu platzieren, die wie beabsichtigt dazu führt, dass die Tauchsieder einen versteckten Defekt aufweisen. D erwirbt einen dieser Tauchsieder und erleidet einen schmerzhaften Stromschlag, der eine ärztliche Behandlung erforderlich macht. Zivilrechtliche Haftung? Strafrechtliche Verantwortlichkeit?
10 Datenzuordnung: Wem gehören Daten? Datenschutzrecht: Kommunikationsordnung für personenbezogene Daten Welche Regeln gelten für nicht-personenbezogene Daten? Sachenrecht? Urheberrecht? Keine originäre Zuordnung nicht-personenbezogener Daten! Faktische Folgen: Fast beliebige Abziehbarkeit nichtpersonenbezogener Daten Lösung?
11 Datenselektion, oder: Welche Daten dürfen/sollen in einer konkreten Situation als relevant angesehen werden? Dilemma-Problem als Beispiel: Quelle: Wikipedia
12 Selbstlernende Systeme Wie stellen wir sicher, dass selbstlernende Systeme die richtigen Daten als relevant ansehen? Bsp.: Chatbot Tay Verantwortung/Haftung für Fehlentscheidungen selbstlernender Systeme? Neue Gefährdungshaftung (Zivilrecht)? Neuer Vorfeldtatbestand (Strafrecht)?
13 Abschließende Thesen Beim Thema Verantwortungsvoller Umgang mit der neuen Datenvielfalt ist nicht bloß das Recht des Datenschutzes relevant Wichtige Problembereiche neben dem Datenschutz sind die Datensicherheit, die Datenzuordnung, und die Datenselektion Zentrale juristische Zukunftsprobleme beim Umgang mit Daten sind Sicherstellung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung Zuordnung nicht-personenbezogener Daten Klärung der im Umgang mit der neuen Technologie erforderlichen Sorgfalt Haftung/Verantwortung für Sabotageanfälligkeit technischer Systeme Haftung/Verantwortung für lernfähige autonome Systeme
14 Weiterführende Hinweise Vhb-Kurs Technik und Recht ab SS 2018 (JMU/TUM) Dtv-Atlas Recht
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April 2014 4. Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1 Gliederung 1 Überblick
MehrJuristische Stolpersteine für Genealogen. oder. Datenschutz auf dem Friedhof?
Juristische Stolpersteine für Genealogen oder Datenschutz auf dem Friedhof? Andreas Job, Verein für Computergenealogie Dies ist der Grund für das Grabsteinprojekt: (Foto: GenWiki; Lizenz cc-by-sa; 24.02.2016)
MehrAufwachsen in digitalen Welten Zwischen Überwachung, Fürsorge und Lernerfolg. PD Dr. Jessica Heesen
Aufwachsen in digitalen Welten Zwischen Überwachung, Fürsorge und Lernerfolg PD Dr. Jessica Heesen 1. Was kennzeichnet eine digitale Gesellschaft? 2. Orientierung 3. Persönlichkeitsentwicklung 4. Lernen
MehrÜberblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrGrundzüge des Datenschutzes
Grundzüge des Datenschutzes Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 1 Der TLfDI Datenschutzrechtliche Kontrolle aller öffentlichen Stellen in Thüringen Datenschutzrechtliche
MehrGeodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg
Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrDatenschutz und Persönlichkeitsrechte DMSJ Frankfurt am Main
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte DMSJ Frankfurt am Main 2.3.2014 Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator Mentaltrainer Lehrbeauftragter www.maltejoerguffeln.de
MehrSpannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS
Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil
MehrDatenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzen
Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzen Prof. Dr. Hannes Federrath Sicherheit in verteilten Systemen (SVS) http://svs.informatik.uni-hamburg.de/ Girlsday, 28. April 2016 3 Datensicherheit Voydock,
MehrRecht und neue Robotik. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Forschungsstelle RobotRecht Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Recht und neue Robotik Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Forschungsstelle RobotRecht Julius-Maximilians-Universität Würzburg Wirtschaft, Technik und Recht Juristen und Wirtschaft/Technik: Ein schwieriges Verhältnis!
MehrDatenschutz und Social Communities
Datenschutz und Social Communities Fortbildung, 12. November 2008 Dr. Jochen Koubek Humboldt-Universität zu Berlin Informatik in Bildung und Gesellschaft Erwartungen Datenschutz Anonymisierung Gläserner
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrInformationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben
Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrDas sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
Ein neues Grundrecht? Das sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme Eine Präsentation von Ninja Brief und Mona Markowitz Gliederung Problemstellung
MehrDatenschutz und Datensicherheit der egk
Datenschutz und Datensicherheit der egk aus Bürger- und Patientensicht IT-Trends Medizin Health Telematics am 10. September 2009 in Essen Jürgen H. Müller beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrVolkszählung Metadaten für die On-Site-Nutzung. Stand:
Volkszählung 1987 Metadaten für die On-Site-Nutzung Stand: 01.4.2008 www.forschungsdatenzentrum.de Inhalt Seite 1 Grundlegende Metadaten zur Statistik 3 1.1 Administrative Informationen 3 1.1.1 Statistik
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDatenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrUnsicheres Internet staatlich verordnet? Spagat zwischen Vertrauen und Sicherheit das Wissen staatlicher Stellen
Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M., Köln, 19. März 2014 Unsicheres Internet staatlich verordnet? Spagat zwischen Vertrauen und Sicherheit das Wissen staatlicher Stellen Übersicht I. Datenschutz warum und weshalb?
MehrDatenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Aleksander Paravac watz@nerd2nerd.org Grüne Jugend Würzburg Seminar Übersicht 1 Motivation 2 Datenschutz 3 Massenüberwachung 4 Vorratsdatenspeicherung
MehrDas Volkszählungsurteil
Dr. Thomas Petri: Das Volkszählungsurteil Einleitung 1 Entscheidungsmaßstab: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
MehrDatenschutz an einer pädagogischen Hochschule
Vortrag des Chaos Computer Club Karlsruhe am 14.07.2010 Datenschutz an einer pädagogischen Hochschule ein Vortrag für Dozenten, Studierende und Mitarbeiter der Verwaltung Referent: Boris Kraut
MehrVon Christopher Goeritz und Tobias Behrends. Informationelle Selbstbestimmung
Von Christopher Goeritz und Tobias Behrends Informationelle Selbstbestimmung Gliederung Einleitung Herkunft und Ursprung der ISB Generelle Aussagen Inhalt und Ausnahmen Anwendungen und Beispiele Fazit
MehrDatenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein
Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 18. Februar 2010 Die 7 Säulen des ULD
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrJuristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung
Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai 2016 Dr. Jürgen Hartung Das IoT bringt uns Juristen vor allem Fragen 2 Wer hört denn im IoT noch so mit? Der Datenschutz
MehrDatenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzen
Girlsday, 27. April 2017 Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzen Prof. Dr. Hannes Federrath Sicherheit in verteilten Systemen (SVS) h?p://svs.informack.uni-hamburg.de/ 3 Schutzziele Voydock,
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Lösungen des 4. Übungsblattes: Fallbeispiel zum Datenschutz
und der IT-Sicherheit Lösungen des 4. Übungsblattes: Fallbeispiel zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen eingetragener Verein nicht-öffentliche Stelle nach 2 Abs. 4 BDSG (da Verein = privatrechtliche Personenvereinigung)
MehrDas 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des
Dorothea Marx MdL Das 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion als neue bereichsspezifische
MehrDie EU-DSGVO und die anonymen Daten
Die EU-DSGVO und die anonymen Daten Kann man und wann kann man Daten nach der EU-DSGVO als anonym ansehen? 23.05.2016 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra 1 Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDatenschutz & Datensicherheit
Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln
MehrMedizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May
izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für
MehrElektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen
llka Heinemeyer Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung
MehrDatenschutz in der Schule
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrAllgemeines Persönlichkeitsrecht
Jura Heike Schaffrin Allgemeines Persönlichkeitsrecht Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Skript Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Inhaltsverzeichnis
MehrBRAUCHEN WIR EINE DIGITALE GRUNDRECHTECHARTA?
BRAUCHEN WIR EINE DIGITALE GRUNDRECHTECHARTA? WARUM WIR BEI DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG NICHT STEHEN BLEIBEN DÜRFEN Prof. Dr. Johannes Caspar Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrNeue juristische Herausforderungen durch Industrie 4.0
Neue juristische Herausforderungen durch Industrie 4.0 Benötigt die vierte industrielle Revolution einen neuen Rechtsrahmen Sven Hötitzsch Wissenschaftlicher Mitarbeiter Forschungsstelle RobotRecht Agenda
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrPrivatsphäre und Datenschutz im Kontext neuer Technologien
35. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Ad-hoc-Gruppe: Wer weiß was? Auf dem Weg in die Datengesellschaft 13.10.2010 Privatsphäre und Datenschutz im Kontext neuer Technologien Philip Schütz,
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrDatenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Cebit 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ist-Zustand Früher: Der Umgang
MehrIT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung
IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrDatenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017
und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
MehrDatensicherheit und -schutz aus informationstechnischer Sicht
1 Datensicherheit und -schutz aus informationstechnischer Sicht Andreas Pfitzmann TU Dresden, Fakultät Informatik, D-01062 Dresden Nöthnitzer Str. 46, Raum 3071 Tel.: 0351/ 463-38277, e-mail: pfitza@inf.tu-dresden.de,
MehrHerzlich willkommen. meine Daten gehören mir!
Herzlich willkommen meine Daten gehören mir! 1 Datenschutz bei der Hilfe für Geflüchtete Der kompetente Umgang mit fremden Daten meine Daten gehören mir! 2 Gliederung Vorstellung/Einführung Begriffsklärung
MehrDatenschutz und neue Medien
Datenschutz Vortrag des Chaos Computer Club Karlsruhe am 25.03.2010 Datenschutz und neue Medien am Gymnasium Neureut Referenten: Boris Kraut Ort: Datum: Gymnasium Neureut 25.03.2010
MehrDatenschutz und Rundfunkfreiheit
RA Gernot Lehr Referat auf der 2. Fachtagung der LfM zum Datenschutz im privaten Rundfunk Düsseldorf, 3. Dezember 2012 Ausgangslage: Kollision zwischen zwei Grundrechten Recht auf informationelle Selbstbestimmung
MehrDatenschutz - ein Überblick über die Gesetzeslage und grundlegende Rechte und Pflichten (im nicht-öffentlich rechtlichen Bereich)
Datenschutz - ein Überblick über die Gesetzeslage und grundlegende Rechte und Pflichten (im nicht-öffentlich rechtlichen Bereich) 1. Status quo und aktuelle Gesetzeslage im Überblick Der Datenschutz steht
MehrDatenschutz in der Bildung
Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrVorlesung Staatsrecht II
Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit
IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s
MehrInformationelle Selbstbestimmung. Umsetzung eines Grundrechts gestern und heute
Informationelle Selbstbestimmung Umsetzung eines Grundrechts gestern und heute Gliederung 1. Inhalte dieses Rechtes 2. Geschichte 2.1 Beginn des Datenschutz 2.2 Das Bundesverfassungsgericht 1983 2.3 Anpassung
MehrInnovationen mit Stolpersteinen: mobile apps für die Medizin
Innovationen mit Stolpersteinen: mobile apps für die Medizin Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen Landtag
MehrSaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf
SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrVorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch
MehrDatenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches
MehrV orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...
V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...
MehrRechte und Pflichten im Schneesport. von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff
Rechte und Pflichten im Schneesport von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff Was ist Ski-Recht? Definition kein Skigesetz; Skirecht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsnormen, die mit dem Skilauf in Zusammenhang
MehrVorlesung Datenschutzrecht. Hajo Köppen - Vorlesung Datenschutzrecht - Stand 02/2012 1
Vorlesung Datenschutzrecht Hajo Köppen - Vorlesung Datenschutzrecht - Stand 02/2012 1 Vorlesung Datenschutzrecht Analyse genetischer Daten & Datenschutz Hajo Köppen Hajo Köppen - Vorlesung Datenschutzrecht
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrDatenschutz bei Forschungsinformationssystemen
ZENDAS Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten Datenschutz bei Forschungsinformationssystemen von Bernd Desoi 1 Forschungsinformationssysteme (FIS) werden an immer mehr Hochschulen
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz biometrischer Verfahren bei Ausweispapieren. Dr. Thilo Weichert
Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz biometrischer Verfahren bei Ausweispapieren Datenschutztag auf der CeBIT 2005 Der maschienenlesbare Fingerabdruck Biometrie und Datenschutz Dr. Thilo
MehrHaftung der Kommunen und ihrer Bediensteten am Beispiel der Abwasserbeseitigung
3. Forum Recht der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft 24. September 2012 in Kiel Haftung der Kommunen und ihrer Bediensteten am Beispiel der Abwasserbeseitigung Prof. Dr. Christoph Brüning Lehrstuhl
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrBig Data Small Privacy?
Big Data Small Privacy? Herausforderungen für den Datenschutz Future Internet Kongress Palmengarten, Frankfurt 4. Dezember 2013 Übersicht 1. Schutzgut des Datenschutzrechts Informationelle Selbstbestimmung
MehrGrundrecht Datenschutz als fester Bestandteil unseres Rechtsstaates
Grundrecht Datenschutz als fester Bestandteil unseres Rechtsstaates Ansprache des Herrn Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler zur Festveranstaltung 25 Jahre Datenschutzbeauftragter am 17. März 2017 im
MehrSMARTE ASSISTENZSYSTEME ALS ENTSCHEIDUNGSERSATZ
SMARTE ASSISTENZSYSTEME ALS ENTSCHEIDUNGSERSATZ RA Daniel Schätzle Berlin, 30. August 2015 Telemedicus Sommerkonferenz 2015 Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts Selbstbestimmte Entscheidungen
MehrIst Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01.
Ist Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01. September 2009 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN-
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrZwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?
Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die
MehrCarlo Piltz. Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH
Carlo Piltz Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH IX Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Allgemein 1 1.2 Gang der Untersuchung 5 2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Mehrzwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken
Abkürzungen XIII Einleitung 1 Teil I: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken 1. Kapitel: Die Entstehung des Rechts auf informationelle
MehrNeue Herausforderungen des Selbstdatenschutzes im Internet
Neue Herausforderungen des Selbstdatenschutzes im Internet 01. September 2008 Cornelia Tausch Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Datenschutz ist Verbraucherschutz Datensammlungen für (personalisierte)
Mehr