Critical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Critical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz"

Transkript

1 Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz

2 Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen auf Verkehrsflughäfen Umsetzbarkeit des Vorhabens ohne Verstoß gegen bestehende rechtliche Normen ggfs. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge bzw. Formulierung neuer Rechtsgrundlagen Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 2

3 Gliederung Verfassungsrechtliche Fragen Arbeitsrechtliche Fragen Datenschutzrechtliche Fragen Luftsicherheitsrechtliche Fragen Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 3

4 Verfassungsrecht (I) Schutz der Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 GG Objekttheorie des BVerfG Persönlichkeitsrechte Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG Freiheit der Person Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG Weitere Grundrechte Gebot der Gleichbehandlung Art. 3 GG Religionsfreiheit Art. 4 Abs. 1 GG Postgeheimnis Art. 10 GG Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 4

5 Verfassungsrecht (II) Grundrechtsverzicht möglich? Verzicht grundsätzlich zulässig Voraussetzungen: Verzichtserklärung Freiwilligkeit Dispositionsbefugnis, liegt z.b. nicht vor bei - verbotenen Vernehmungsmethoden - Zwergenweitwurf (Menschenwürde ist unverzichtbar) zu beachten: Schwere und Dauer des Eingriffs möglicher Missbrauch Zwangslage Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 5

6 Arbeitsrecht (I) Grundrechte im Arbeitsrecht? Privatrechtsverhältnis Prinzip der Vertragsfreiheit Grundrechte = Abwehrrechte des Bürgers ggü. dem Staat Lüth-Urteil des BVerfG: in den Grundrechten verkörpert sich die objektive Werteordnung Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe als Einbruchstellen der Grundrechte in das Privatrecht mittelbare Drittwirkung der Grundrechte Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 6

7 Arbeitsrecht (II) Grundrechtekollision zwischen Grundrechten des Arbeitgebers Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG Unternehmerfreiheit, Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage Art. 12 Abs. 1 GG Eigentumsgarantie, einschließlich der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit Art. 14 GG und Grundrechten des Arbeitnehmers (s.o.) Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 7

8 Arbeitsrecht (III) Praktische Konkordanz interessengerechte Abwägung mit dem Ziel eines Ausgleichs Welche Interessen überwiegen oder sind wichtiger? Verhältnismäßigkeit Beispielsfall: Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit (LAG Hamm, Urteil vom ) Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 8

9 Datenschutzrecht (I) Datenschutz: Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil des BVerfG Eingriff in Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG bei Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten überwiegendes Interesse der Allgemeinheit und besondere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 9

10 Datenschutzrecht (II) Personenbezogene Daten Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, 3 BDSG Persönliche Verhältnisse Name Geburtstag Staatsangehörigkeit Familienstand Sachliche Verhältnisse gesundheitliche Angaben Interessen Bankguthaben Zeugnisse Erhebung, Speicherung und Verarbeitung, 4 Abs. 1 BDSG - gesetzliche Grundlage oder - freiwillige und informierte Einwilligung des Betroffenen notwendig Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 10

11 Datenschutzrecht (III) Biometrische Merkmale Pass- und Personalausweisgesetz Zugangskontrolle mit Fingerabdruckerfassung Zustimmung des Betriebsrates notwendig, 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom ) Risiken - Zusatzinformationen (Iris als Krankheitsindikator, Fingerprint als Unfallindikator) - Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellbar Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 11

12 Datenschutzrecht (IV) Videoüberwachung öffentlich zugängliche Räume, 6b BDSG nicht allgemein zugängliche Bereiche: - Verbot des gläsernen Mitarbeiters - BAG: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Videoüberwachung Betriebsvereinbarungen - Verhältnismäßigkeit Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 12

13 Luftsicherheitsrecht Rechtsgrundlagen: europäisch: EG-VO 2320/2002 EG-VO 300/2008; EG-VO 272/2009 EG-VO 1138/2004 national: insbesondere LuftSiG Durchsuchung eigener und fremder Mitarbeiter, 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG - Eigensicherungspflicht des Flugplatzbetreibers - anders: Passagierkontrolle gemäß 5 LuftSiG ist hoheitliche Maßnahme Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 13

14 Vielen Dank für f die Aufmerksamkeit Critical Parts Rechtliche Fragestellungen Juliane Holtz 14

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern

Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern Köln, 25. November 2014 Dr. Andreas Walle Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einleitung Angst vor

Mehr

Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS

Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1) Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen

Mehr

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen... V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...

Mehr

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung des neuen 32 BDSG

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung des neuen 32 BDSG Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5132 Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung des neuen 32 BDSG Bearbeitet

Mehr

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil

Mehr

Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden?

Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden? Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations-

Mehr

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige

Mehr

Referent: Benjamin Butz

Referent: Benjamin Butz Betriebsrat und Arbeitnehmer- Datenschutz Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inhalt des Vortrags 1. Arbeitnehmer-Datenschutz und betriebliche Altersversorgung 2. Funktion

Mehr

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches

Mehr

Das Volkszählungsurteil

Das Volkszählungsurteil Dr. Thomas Petri: Das Volkszählungsurteil Einleitung 1 Entscheidungsmaßstab: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist

Mehr

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Rechtliche Grundlagen Bislang: 28, 32 BDSG - nachrangiges Gesetz Bald: DatenschutzGrundVerordnung ab 25.05.18 Gilt unmittelbar,

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem WS 2013/2014 Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde Obersatz: Die Verfassungsbeschwerde könnte Erfolg haben. Die Verfassungsbeschwerde

Mehr

WS 2008/09 GLIEDERUNG

WS 2008/09 GLIEDERUNG Prof. Dr. S. Muckel STAATSRECHT II. GRUNDRECHTE WS 2008/09 GLIEDERUNG Vorbemerkungen A) Bedeutung der Grundrechte für Studium und Examen B) Gang der Vorlesung C) Literaturhinweise 1 Grundbegriffe zu Grundrechten

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )

Mehr

zwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken

zwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken Abkürzungen XIII Einleitung 1 Teil I: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken 1. Kapitel: Die Entstehung des Rechts auf informationelle

Mehr

Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht. Joachim Heilmann

Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht. Joachim Heilmann Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht Joachim Heilmann Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht Gliederung Berührte Grundrechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

Mehr

Gutachten. Google StreetView

Gutachten. Google StreetView Gutachten Google StreetView vorgelegt von Prof. Dr. Nikolaus Forgó 18.02.2010 Autoren Prof. Dr. Nikolaus Forgó und RAin Dr. Tina Krügel, LL.M., RAin Kathrin Müllenbach, LL.M., Ass. Jur. Benjamin Schütze,

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen

Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen Ass. jur. Michael Behrens Jahrestagung für Betriebsräte Präventionszentrum Köln der BG Rohstoffe und chemische Industrie vom 06.

Mehr

Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz

Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz Marco Wicklein Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz Tectum Verlag Marco Wicklein Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz

Mehr

1. Abschaffung des Führungszeugnisses Einführung eines Arbeitgeberführungszeugnisses...12

1. Abschaffung des Führungszeugnisses Einführung eines Arbeitgeberführungszeugnisses...12 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...IX A. Einleitung... 1 I. Ausgangssituation der Untersuchung - Die Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Führungszeugnisses nach dem BZRG und der Einschlägigkeitsrechtsprechung

Mehr

Überwachung des Arbeitnehmerverhaltens: Rechtliche Grundlagen und Haftung

Überwachung des Arbeitnehmerverhaltens: Rechtliche Grundlagen und Haftung Praxiskongress Verhaltensorientierter Arbeitsschutz am 21.11.2017 in Fulda Überwachung des Arbeitnehmerverhaltens: Rechtliche Grundlagen und Haftung Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M. TIGGES Rechtsanwälte,

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

StudiVZ und Datenschutz?

StudiVZ und Datenschutz? StudiVZ und Datenschutz? Vortrag von Bernhard C. Witt bei der Veranstaltung der Juso-HSG an der Uni Ulm am 24.05.2007 Zum Referenten Bernhard C. Witt Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit geprüfter

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7

Inhaltsverzeichnis 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7 A. Datenschutzrecht 7 I. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 7 II. Das Telekommunikationsgesetz

Mehr

(Pre-)Employment Screening

(Pre-)Employment Screening (Pre-)Employment Screening Dr. Sarah Reinhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Axel von Walter Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Seite 2 (Pre-)Employment

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstcomputers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Google StreetView. Bewertung. Prof. Dr. Nikolaus Forgó

Google StreetView. Bewertung. Prof. Dr. Nikolaus Forgó Google StreetView Eine datenschutz- t und persönlichkeitsrechtliche it htli h Bewertung Prof. Dr. Nikolaus Forgó Europäische und deutsche Trends Vereinfachter Zugang zu öffentlicher Information Mehr Transparenz

Mehr

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April 2014 4. Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1 Gliederung 1 Überblick

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz

Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Telefax: 02 03-2 65 33 Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in seinem 32, zu

Mehr

Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin. Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1

Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin. Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1 Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1 Inhalt 1. Anforderungen an Gutes Arbeitsrecht 2. Datenschutz als Ausprägung von

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz

Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten  - und Internetnutzung am Arbeitsplatz Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Cebit 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ist-Zustand Früher: Der Umgang

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Lösungen zur 4. Übung: Falldiskussion zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen (1) Abschluss eines Mobilfunkvertrages B. = nichtöffentliche Stelle (Wettbewerbsunternehmen) nach 2 Abs.

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Wiederholungsfall Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass in bestimmten ländlichen Regionen ein funktionsfähiger Festnetzzugang

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011,

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, AG Staatsrecht II - Grundrechte Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, 1201-1211 Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ Zulässigkeit I./

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.03.2012 WS 2011/12 Sachverhalt Frage: Hat eine Verfassungsbeschwerde des Z Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Erfolgsaussichten

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS

DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS 21. September 2017 DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS Prof. Astrid Epiney Institut für Europarecht der Universität Freiburg Institut de droit européen

Mehr

Bewertungssysteme im Internet

Bewertungssysteme im Internet Bewertungssysteme im Internet Bewertungen anderer Personen im Internet Ein datenschutzrechtliches Thema! 1 Lehrerbeurteilungen bei spickmich.de (1) Guter Unterricht Cool und witzig Fachlich kompetent Motiviert

Mehr

Die Auswirkungen der Grundrechte/ Menschenrechte ftir das Arbeitsrecht in Deutschland und England

Die Auswirkungen der Grundrechte/ Menschenrechte ftir das Arbeitsrecht in Deutschland und England Jochen A. Keilich Die Auswirkungen der Grundrechte/ Menschenrechte ftir das Arbeitsrecht in Deutschland und England PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Datenschutz - ein Störfaktor?

Datenschutz - ein Störfaktor? Datenschutz - ein Störfaktor? Fabian Rüter 13. September 2016, Bochum Ihr Partner für Datenschutz im Gesundheitswesen! Fingerprint: A554 551A D5F1 BEBB C552 A062 751F CD07 5A78 F82F Definition: Datenschutz

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Erinnerung Klausurenkurs bei Herrn Hammer 5. Juli (Dienstag), 11:30 Uhr ZAR, Vincenz-Prießnitz-Str. 3 2 21.09.2016 Wiederholungsfall

Mehr

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn Herzlich willkommen Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz 28.04.2016 WCCB Bonn Dr. Dieter Haschke Stand: 20.04.2016 Gliederung 1. Grundlegendes zum Datenschutz 2. Das Verhältnis

Mehr

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A.

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A. Juristische Fakultät Universitätsrepetitorium - Sommersemester 2010 Bezüge zum Völker- und Europarecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Christoph

Mehr

BDCO-Frühjahrstagung 2014

BDCO-Frühjahrstagung 2014 BDCO-Frühjahrstagung 2014 Compliance und Beschäftigtendatenschutz 01. April 2014 Fragen der Teilnehmer Welche Fragen haben Sie im Zusammenhang mit Datenschutz? Welche Erwartungen haben Sie an dieses Seminar?

Mehr

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4 INHALT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII LITERATURVERZEICHNIS XIX MATERIALIEN XXVII EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4 III. BESCHRÄNKUNG

Mehr

Fälle mit Lösungsskizzen

Fälle mit Lösungsskizzen Fall 1: Der Versicherungsrabatt Die mit der X-Bank konzernverbundene Y-Versicherung bittet die X-Bank um die Mitteilung von Namen und (Post-)Anschriften der neu eingestellten Auszubildenden. Sie teilt

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Dogmatische Grundlagen der Glaubensfreiheit I. Allgemeines

Mehr

Compliance im Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht Compliance im Arbeitsrecht Leitfaden für die Praxis Von Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen Luchterhand 2010 Inhaltsübersicht Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis Geleitwort... VII Vorwort... IX Teil 1 Einleitung... 1 Das Gesundheitswesen... 2

Inhaltsverzeichnis Geleitwort... VII Vorwort... IX Teil 1 Einleitung... 1 Das Gesundheitswesen... 2 Inhaltsverzeichnis Geleitwort... VII Vorwort... IX Teil 1 Einleitung... 1 1 Das Gesundheitswesen... 2 1.1 Begriff, Institutionen und Akteure... 2 1.2 Datenfluss im Gesundheitswesen... 4 2 Die Notwendigkeit

Mehr

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz

Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz Arbeitnehmerdatenschutz - Datenschutz am Arbeitsplatz Anna - Fotolia.com Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt 32, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten

Mehr

Rechtspolitische Thesen zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes

Rechtspolitische Thesen zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes Berlin, den 1.10.2010 Rechtspolitische Thesen zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes für die Podiumsdiskussion bei den Bitburger Gesprächen am 14. Oktober in München 1. 2008 war das Jahr der Datenskandale:

Mehr

Videoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen

Videoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung

Mehr

Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern

Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern Datenschutz & Compliance Referent: Dr. Christoph Bausewein Rechtsanwalt Köln, 25. November 2014 1 Dr. Christoph Bausewein Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern

Mehr

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Datenschutz im Arbeitsverhältnis Datenschutz im Arbeitsverhältnis IT-Security und Datenschutz für die Praxis, it-sa, RAin Kristina Fink Folie 0 / Präsentationstitel / Max Mustermann TT. Monat 2010 Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte

AG Staatsrecht II - Grundrechte AG Staatsrecht II - Grundrechte FALL 9 SEKTENWARNUNG (NACH BVERFGE 105, 279 FF.) A./ Verletzung von Art. 2 I i.v.m. Art. 1 I GG I. Schutzbereich Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR): Ungeschriebenes

Mehr

AchSo! Staatsrecht II. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Winfried Schwabe

AchSo! Staatsrecht II. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Winfried Schwabe AchSo! Staatsrecht II Lernen mit Fällen Bearbeitet von Winfried Schwabe 1. Auflage 2014. Buch. 410 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05294 9 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Öffentliches Recht > Staatsrecht,

Mehr

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

Art. 5 I GG: Meinungsfreiheit:

Art. 5 I GG: Meinungsfreiheit: Art. 5 I GG: Meinungs, Informations, Presse, Rundfunk, Filmfreiheit Art. 5 I GG: Meinungsfreiheit: Schutzbereich: Meinungsäußerungen Werturteile Element der Stellungnahme Tatsachenbehauptungen? wahr oder

Mehr

Datenschutz an einer pädagogischen Hochschule

Datenschutz an einer pädagogischen Hochschule Vortrag des Chaos Computer Club Karlsruhe am 14.07.2010 Datenschutz an einer pädagogischen Hochschule ein Vortrag für Dozenten, Studierende und Mitarbeiter der Verwaltung Referent: Boris Kraut

Mehr

Voraussetzungen des Einschreitens der Aufsichtsbehörde gegen einen privaten Datenbankbetreiber nach 38 a Abs. 5 Satz 1 BDSG.

Voraussetzungen des Einschreitens der Aufsichtsbehörde gegen einen privaten Datenbankbetreiber nach 38 a Abs. 5 Satz 1 BDSG. Gericht: VG Darmstadt 5. Kammer Entscheidungsdatum: 18.11.2010 Aktenzeichen: 5 K 994/10.DA Dokumenttyp: Urteil Quelle: Juris Normen: 38a Abs 5 S 1 BDSG, 29 BDSG Einschreiten gegen private Datenbank Leitsatz

Mehr

Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VII XV XX XXI I. Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Zielsetzung 2 C. Methodik 2 D. Begriffsbestimmungen 3 1. Allgemeines

Mehr

MUSTER BEM-EINLADUNG

MUSTER BEM-EINLADUNG MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 JVA Saarbrücken, Lerchesflurweg 37 vgl. BVerfG,

Mehr

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische

Mehr

Datenschutz in der Schule

Datenschutz in der Schule Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de

Mehr

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) Schutz der Post und Telekommunikation per Distanz. Rechtlicher Ausgleich der fehlenden Selbstbestimmung über Vertraulichkeit: Weil man die Vertraulichkeit

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht Ass. iur. Anja Brigola Stand: Oktober 2011 Inhaltsübersicht I. Aufbau einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 13 Nr.

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16 Videoüberwachung im öffentlichen Raum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung

Mehr

Rechtliche Zulässigkeit sogenannter DNA-Massentests zur Ermittlung des Täters einer Straftat

Rechtliche Zulässigkeit sogenannter DNA-Massentests zur Ermittlung des Täters einer Straftat Matthias Wüsteney Rechtliche Zulässigkeit sogenannter DNA-Massentests zur Ermittlung des Täters einer Straftat PETER LANG Europäischer Vertag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Einleitung

Mehr

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung 9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort zur 3. Auflage... V Vorwort zur 1. Auflage...VII Inhaltsverzeichnis... IX Verzeichnis der allgemeinen Grundrechtslehren... XIII Bibliografie und Recherche... XV Kapitel

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Assessor Thomas Breyer Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.

Mehr

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle

Mehr

Die Grundrechte Freiheits rechte

Die Grundrechte Freiheits rechte Versammlungsfreiheit (Art. 8 I GG) (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 5: IM-Sekretär

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 5: IM-Sekretär Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II Fall 5: IM-Sekretär Fall 5: Sachverhalt BVerfG 1004, 823 BGB L Verurteilung des L zu Widerruf und Unterlassung der Äußerung Arg.: L kann Tatsachenbehauptung

Mehr

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

Ortsbezug = Personenbezug? Die Verwendung von Geodaten und der Datenschutz

Ortsbezug = Personenbezug? Die Verwendung von Geodaten und der Datenschutz Ortsbezug = Personenbezug? Die Verwendung von Geodaten und der Datenschutz GeoForum MV 2009 Warnemünde, 27. April 2009 Übersicht Personenbezug Geltung des Datenschutzrechts für Geodaten Zugang Geodatenportal

Mehr

Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze

Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich

Mehr

Datenschutz bei Prüfungen der Heimaufsicht Schutz vor staatlichem Schutz

Datenschutz bei Prüfungen der Heimaufsicht Schutz vor staatlichem Schutz Rechtsanwalt Dominique Hopfenzitz Goebenstraße 53 48151 Münster www.hopfenzitz.info Kontakt: Festnetz 0251/1495935 Mobil 0176/24005898 Telefax 03212/1382953 kanzlei@hopfenzitz.info Newsletter Datenschutz

Mehr

Beschäftigtendatenschutz in kirchlichen Einrichtungen

Beschäftigtendatenschutz in kirchlichen Einrichtungen Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Christine Burger, Rechtsreferentin Stand: 10.12.2015 Beschäftigtendatenschutz

Mehr

DERVERZICHTAUF BETRIEBSVERFASSUNGS- RECHTLICHE BEFUGNISSE

DERVERZICHTAUF BETRIEBSVERFASSUNGS- RECHTLICHE BEFUGNISSE ESTHER SCHMIDT DERVERZICHTAUF BETRIEBSVERFASSUNGS- RECHTLICHE BEFUGNISSE PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften vu Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis XIII Einfuhrung 1 1 Allgemeines 4

Mehr

Modellbildung und Rechtssicherheit in der vernetzten Welt

Modellbildung und Rechtssicherheit in der vernetzten Welt Modellbildung und Rechtssicherheit in der vernetzten Welt 32. AIK-Symposium Sicherheit und Vertrauen in der vernetzten Welt O. Raabe KIT/ZAR Forschungsgruppe Informationsrecht für technische Systeme und

Mehr

Frankfurter Studien zum Datenschutz 50. Intelligente Videoüberwachung

Frankfurter Studien zum Datenschutz 50. Intelligente Videoüberwachung Frankfurter Studien zum Datenschutz 50 Sebastian Bretthauer Intelligente Eine datenschutzrechtliche Analyse unter Berücksichtigung technischer Schutzmaßnahmen Nomos Frankfurter Studien zum Datenschutz

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2. Begriff Beispielsfall 1 lies: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht,

Mehr

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Kopftuch II : Lösungsskizze. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr.

Kopftuch II : Lösungsskizze. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr. 8a BVerfGG) II. Beschwerdeberechtigung (Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 I BVerfGG) Grundrechtsberechtigung trotz

Mehr

6: Schutz von Beruf, Arbeit und Eigentum

6: Schutz von Beruf, Arbeit und Eigentum 6: Schutz von Beruf, Arbeit und Eigentum A. Der Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich: alle Deutschen

Mehr

Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Grenzen der Mitarbeiterkontrolle Grenzen der Mitarbeiterkontrolle Ausgearbeitet vom Arbeitskreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Dezember 2008 Sollten Sie Rückfragen haben, wenn Sie sich an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis A.

Mehr