Open Data zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit
|
|
- Adrian Waldfogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Open Data zwischen Datenschutz und Dr. Imke Sommer Apps4, 11. November 2011
2 Datenschutz Datenschutz ist Grundrechtsschutz 1. Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2
3 Datenschutz 2. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu bestimmen, wer wann was über mich weiß Darauf verzichtet, etwas im Netz erneut nachzuschlagen, aus Angst, die Google-Mitarbeiter könnten mich für doof halten. (Zitat / Tweet von Herrn Benjamin Nickel, veröffentlicht im Twitterbuch) 3
4 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? Gerechtfertigt und daher keine Verletzung des Grundrechtes? Rechtfertigungsmöglichkeiten für Eingriffe - Gesetzliche Grundlagen - Einwilligung der/des Betroffenen 4
5 Einwilligung Wirksamkeitsvoraussetzungen: Freiwillig Informiert Schriftlich Jederzeit widerruflich Vor der Datenverarbeitung 5
6 Fazit Datenschutz 1. Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Menschen haben Grundrechte darauf, intransparent zu sein! 6
7 = staatliche Transparenz = Anspruch der Menschen auf Zugang zu amtlichen Informationen = Recht, zu wissen, welche öffentliche Stelle was wann weiß. den Staat trifft eine Verpflichtung zur Transparenz der Staat hat kein Recht auf Intransparenz 7
8 Wie wird die staatliche Transparenz hergestellt? sgesetze von Bund und einigen Ländern Open-Government - Inititiativen der öffentlichen Verwaltungen Private Initiativen (z.b. Wikileaks) 8
9 sgesetze sgesetze von Bund und Ländern verleihen den Menschen gerichtsfeste Ansprüche auf Informationszugang gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz Individueller Antrag Veröffentlichungspflichten nach 11 BremIFG Staatliche Transparenz, auf die ein Anspruch besteht 9
10 Schutz personenbezogener Daten im sgesetz 5 Bremisches sgesetz (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse der antragstellenden Person das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Besondere Arten personenbezogener Daten (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) dürfen nur übermittelt werden, wenn der Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. (2) - (4) 10
11 Open Government Open Government Staatliche Transparenz, auf die ein Anspruch besteht? Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft werden gemeinsame Open-Government- Ziele für Deutschland formulieren. (...) Open-Data- Plattform (...) soll die Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen und den Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie den fachlichen Qualitätserwartungen der Nutzer gerecht werden. 11
12 Schutz personenbezogener Daten bei Open Data? Datenschutzrechtliche Voraussetzung von Rechtsgrundlage oder Einwilligung für die Veröffentlichung personenbezogener Daten kann Verwirklichung des Open-Data-Prinzips der Vollständigkeit von Ursprungsdaten verhindern. Problem der Kontrollierbarkeit veröffentlichter personenbezogener Daten Zwingende Widerrufsmöglichkeit für Einwilligungen Technische Realisierbarkeit des Rechts auf Löschung/Sperrung Problem der Verkettbarkeit von personenbezogenen Daten zu Persönlichkeitsprofilen 12
13 Vergleich sgesetze und Open-Government sgesetze Gewähren Ansprüche Individueller Antrag: - AntragsstellerIn bekommt Einsicht in kompletten Vorgang/aufbereitete Informationen - Einzelfallbetrachtung Veröffentlichungspflichten - Gegenwärtig noch keine Anforderung an Maschinenlesbarkeit Open Government Selbstverpflichtung der Verwaltungen Maschinenlesbarkeit der Ursprungsdaten 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Imke Sommer Arndtstraße Bremerhaven Tel. 0421/ office@datenschutz.bremen.de 14
Datenschutzrechtliche Anforderungen an soziale Netzwerke
Datenschutzrechtliche Anforderungen an soziale Netzwerke E-Government in medias res 23./24.01.2013 Soziale Netzwerke herkömmlich Beziehungsgeflecht, das Menschen mit anderen Menschen und Institutionen
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrTransparenz für smarte Scorings
Transparenz für smarte Scorings Dr. Imke Sommer Fachtagung des Projekts abida Big data und Gesellschaft zwischen Kausalität und Korrelation Panel 4.2.: Rating und Scoring in der Finanzbranche Münster,
MehrEuropäische Datenschutzgrundverordnung und Smartness
Europäische Datenschutzgrundverordnung und Smartness Dr. Imke Sommer 17. Datenschutzkongress Berlin, 27. April 2016 Zwei Begriffe, die es in sich haben Europäische Datenschutzgrundverordnung Smartness
MehrCloud und Datenschutz
Cloud und Datenschutz Cloudspeicher und Datenschutz bei der Stammorganisation Jens Hoffmann Inhalt Datenschutz Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Cloudspeicher
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz
MehrEinverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein
Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrSchweigepflicht in sozialen Einrichtungen
Aufgaben einer WfbM in sozialen Einrichtungen In Werkstätten sollen behinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Teilnahme am Arbeitsleben zu verbessern. Sie sollen persönlich und beruflich qualifiziert
MehrMobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz
Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Schutz vor Daten soll ein Grundrecht werden Grundrecht auf informationelles Selbstbestimmungsrecht mit der Folge der Beweislastumkehr. Unternehmen
MehrOpen Data Portale in Deutschland. Christian Horn Finanzbehörde E-Government und IT-Steuerung E-Government- und IT-Strategie
Open Data Portale in Deutschland Christian Horn Finanzbehörde E-Government und IT-Steuerung E-Government- und IT-Strategie Begriffsbestimmung (Wikipedia) 2 Open Government Data (OGD)-Prinzipien OGD Prinzipien
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrTransparenter Staat oder transparenter Bürger?
Transparenter Staat oder transparenter Bürger? Sommertagung SGVW Bern, 18. Juni 2015 Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Überblick 2 Transparenz im Datenschutz beim Öffentlichkeitsprinzip
MehrMONI mit AKLEBIA-Notrufzentrale Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
MONI mit AKLEBIA-Notrufzentrale Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Wir benötigen Informationen über den Benutzer des mobilen Notrufknopfes und die Notfallkontakte, um die AKLEBIA-Plattform für
MehrStärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer
Stärken und Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers eine qualitative Inhaltsanalyse 81% der Europäer glauben, dass sie nicht über die vollständige
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrGefällt mir? Gefällt mir nicht!
Gefällt mir? Gefällt mir nicht! Nutzung von Facebook in und durch öffentlichen Stellen Workshops der behördlichen Datenschutzbeauftragten im Dezember 2011 und Januar 2012 Tagesordnung Facebook Plattform
MehrSTELLUNGNAHME 16/2510 A09, A02, A11, A14
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 10 03 80 27503 Bremerhaven Landtag Nordrhein-Westfalen
MehrAnwendung des Datenschutzgesetzes in der BRD
Anwendung des Datenschutzgesetzes in der BRD Jeder Bürger der BRD hat einen Anspruch auf Schutz seiner persönlichen Daten. Dies gilt nicht nur für Informationen, die der Staat über den einzelnen speichert,
MehrGesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz BremIFG) Vom 16.
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz BremIFG) Vom 16. Mai 2006 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
MehrELGA Der elektronische lebensbegleitende
ELGA Der elektronische lebensbegleitende Gesundheitsakt eine datenschutzrechtliche Analyse Waltraut Kotschy Rechtsgrundlagen Gesundheitsdaten sind sensible Daten, die unter besonderem Verwendungsschutz
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrAbkürzungen 11 VORWORT VON WOLF-DIETER NARR 13
INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungen 11 VORWORT VON WOLF-DIETER NARR 13 I. EINLEITUNG: EINE NEUE STOFFLICHE SEITE - EIN NEUES GESETZ - EIN NEUER KONTROLLEUR 19 Ein neues Gesetz 21 "Beauftragte" 22 Die Sonderstellung
MehrDatenschutz in der Volksschule
Datenschutz in der Volksschule SGV-Forum 18. November 2010 lic.iur. RA Franziska Gschwend, Inhalt Einleitung Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenbearbeitung und -bekanntgabe Rechte
MehrTechniken der Ausspähung bedrohte Privatheit
Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrZwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?
Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrVerfahrensverzeichnis
Verfahrensverzeichnis Beschreibung des einzelnen Verfahrens nach 8 DSG NRW Lfd. Nr.: (wird vom DSB vergeben) Neues Verfahren / Erstmeldung Wesentliche Änderung (wird vom DSB ausgefüllt) Das Verfahren ist
MehrDatenschutzrechtliche Fragen der elektronischen Gesundheitsakte. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.
Datenschutzrechtliche Fragen der elektronischen Gesundheitsakte Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. Ἃδ' ἂνἐνθεραπείῃἢἴδω, ἢἀκούσω, ἢκαὶἄνευθεραπηίης κατὰβίονἀνθρώπων, ἃµὴχρήποτεἐκλαλέεσθαιἔξω, σιγήσοµαι, ἄῤῥηταἡγεύµενοςεἶναιτὰτοιαῦτα.
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrTRANSPARENZGESETZ WAS STECKT DAHINTER?
TRANSPARENZGESETZ WAS STECKT DAHINTER? Heike Raab, Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Folie 1 INHALT Warum eigentlich Transparenz? Wie ist unser Auftrag? Welche Rechtsgrundlagen
MehrDatenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein
Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 18. Februar 2010 Die 7 Säulen des ULD
MehrDatenschutz im Forschungszentrum Rossendorf
Datenschutz im Forschungszentrum Rossendorf Zweckbindung personenbezogener Daten Datenschutz / Datensicherheit bei der Arbeit mit PC Gliederung 1. Wiederholung einiger Begrifflichkeiten 2. Zweckbindung
MehrAntrag auf Einsichtnahme in besonders geschütztes Archivgut im Sächsischen Staatsarchiv
Antrag auf Einsichtnahme in besonders geschütztes Archivgut im Sächsischen Staatsarchiv gemäß 10, 6, 9 Abs. 2 des Sächsischen Archivgesetzes vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 451), rechtsbereinigt mit Stand
MehrAE1 Schuljahr 2010/11
Posten 1 Sachmittel der Telematik (Lehrmittel Bürokommunikation: Seiten 14, 15, 17 22 und 27 28) Aufträge 1. Lesen Sie die Seite 14 «2.1 Begriffe der Telematik». Erklären Sie den Begriff Telematik in eigenen
MehrDatenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Aleksander Paravac watz@nerd2nerd.org Grüne Jugend Würzburg Seminar Übersicht 1 Motivation 2 Datenschutz 3 Massenüberwachung 4 Vorratsdatenspeicherung
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
Mehr4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung
4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,
MehrGoogle StreetView. Bewertung. Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Google StreetView Eine datenschutz- t und persönlichkeitsrechtliche it htli h Bewertung Prof. Dr. Nikolaus Forgó Europäische und deutsche Trends Vereinfachter Zugang zu öffentlicher Information Mehr Transparenz
MehrDatenschutzerklärung. Datenschutz
Datenschutzerklärung Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
MehrInformationelle Selbstbestimmung beim Einsatz von Lernplattformen Bremer Erfahrungen
Informationelle Selbstbestimmung beim Einsatz von Lernplattformen Bremer Erfahrungen Dr. Imke Sommer Datenschutz-Fachtagung Schöne neue Schule Im Spannungsfeld von Datenschutz, digitaler Entwicklung und
MehrRecht auf Löschen von Beiträgen einer Suchmaschine
11. August 2014 Recht auf Löschen von Beiträgen einer Suchmaschine Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Online-Konsultation des Google Experten-Beirats zum Recht auf Vergessenwerden
MehrThesen aus den Workshops
Thesen aus den Workshops Sommerakademie 2012 Sozialere Netzwerke im Internet durch Datenschutz Workshop 1 Praktische Auswirkungen der Nutzung sozialer Medien Trag- und Reichweite von Beiträgen in sozialen
MehrOpen Government Pakt für NRW Transparenz Teilhabe Zusammenarbeit
Open Government Pakt für NRW Transparenz Teilhabe Zusammenarbeit Christian Dinnus Leiter Open.NRW Geschäftsstelle im MIK NRW Sven Hense - Projektgruppenleiter egovernment der Bundesstadt Bonn 1 Präsentationstitel
MehrDatensicherheit. Vorlesung 4: Wintersemester 2016/2017 h_da. Heiko Weber, Lehrbeauftragter
Datensicherheit Vorlesung 4: 5.12.2016 Wintersemester 2016/2017 h_da, Lehrbeauftragter Teil 2: Datensicherheit Themenübersicht der Vorlesung 1. Einführung / Grundlagen der Datensicherheit / Authentifizierung
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrDatenschutzgerechtes E-Learning
Datenschutzgerechtes E-Learning Datenschutz auf neuen Wegen Dritte Fachtagung für Datenschutzbeauftragte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen Freie Universität Berlin, 1. Oktober
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrDatenschutz bei Prüfungen der Heimaufsicht Schutz vor staatlichem Schutz
Rechtsanwalt Dominique Hopfenzitz Goebenstraße 53 48151 Münster www.hopfenzitz.info Kontakt: Festnetz 0251/1495935 Mobil 0176/24005898 Telefax 03212/1382953 kanzlei@hopfenzitz.info Newsletter Datenschutz
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrOpen Data - Aspekt Datenschutz
Open Data - Aspekt Datenschutz Dr., Universität Kassel Symposium Open Data - Closed Data - Leaked Data der Gesellschaft für Informatik e.v., Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, 27./28. September
MehrDer Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und der Datenschutz
EDPS - European Data Protection Supervisor Der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und der Datenschutz Thematische Abhandlungen Zusammenfassung Juli 2005 Nr. 1 Einleitung Der Europäische Datenschutzbeauftragte
MehrVon Christopher Goeritz und Tobias Behrends. Informationelle Selbstbestimmung
Von Christopher Goeritz und Tobias Behrends Informationelle Selbstbestimmung Gliederung Einleitung Herkunft und Ursprung der ISB Generelle Aussagen Inhalt und Ausnahmen Anwendungen und Beispiele Fazit
MehrForschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten
Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,
MehrWerbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO?
Werbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO? Datenschutztag 2016, Köln 20.September 2016 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 Werbung und Online Marketing ellagrin, fotolia.de 2 EU-DSGVO
MehrAkteneinsichts- und Auskunftsansprüche. militärischen Bereich ausweitbar?
Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche nach dem IFG im militärischen Bereich ausweitbar? Thilo Weichert, Leiter des ULD Quo Vadis NATO? Herausforderungen für Demokratie und Recht IALANA Deutsche Sektion
MehrDatenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012
Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke
MehrDatenschutz beim Umgang mit Datenbanken
Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrDatenschutzaspekte bei Konzepten des AAL
Dialog ehealth Ambient Assisted Living Datenschutzaspekte bei Konzepten des AAL Eckpfeiler des Datenschutzes Wie passt ALL dazu? Ansatzpunkte für die Gestaltung Datum: 9.6.2010, Folie: 1 Datum: 9.6.2010,
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrWo leben wir eigentlich? Die Behörde auf Facebook?
Wo leben wir eigentlich? Die Behörde auf Facebook? Renate Mitterhuber Leiterin Referat E-Government- und IT-Strategie Hamburg Konferenz Effizienter Staat, Forum XI Social-Media-Leitfäden für die Verwaltung
MehrDatenschutz BO Nr. A PfReg. F 1.1g
BO Nr. A 2728 02.12.2009 PfReg. F 1.1g Ausführungsvorschrift zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) 2003 zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraisingmaßnahmen
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrBewerbungsformular. (Bitte geben Sie unbedingt eine aktuelle -Adresse an, da ein Großteil der Kommunikation per abgewickelt wird.
Bewerbungsformular Angaben zur Person (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Familienname Vorname Geburtsname Telefon: Vorwahl Rufnummer E-Mail-Adresse Anschrift Straße Hausnummer (privat) Postleitzahl Wohnort
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
Mehr#ODD16 #OGMNRW 1/5
Wir plädieren für ein offenes NRW Wir sind Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur und setzen uns dafür ein, den Prozess der Offenheit, Zusammenarbeit und
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrE-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler
E-Akte Rechtliche Aspekte KomFIT Messe 2016 5. Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler Umsetzung des Bundes EGov-Gesetzes in SH Agenda 01 Ausgangssituation 02 E-Akte Rechtliche Aspekte 03 Regelungen des EGov
MehrDatenschutzerklärung
Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Einleitung www.maxit4u.de ist ein Angebot der MaxIT4u GmbH & Co.KG.. Nähere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie dem Impressum entnehmen. Die Erhebung Ihrer
MehrPrivatsphäre und Datenschutz im Kontext neuer Technologien
35. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Ad-hoc-Gruppe: Wer weiß was? Auf dem Weg in die Datengesellschaft 13.10.2010 Privatsphäre und Datenschutz im Kontext neuer Technologien Philip Schütz,
MehrLetter of Intent* Eine Initiative von Bayer
Letter of Intent* Eine Initiative von Bayer Bitte beachten Sie die allgemeinen Bewerbungsbedingungen auf der Webseite des Deutschen Förderprogramms für Augenheilkunde unter: http://www.foerderprogramm-augenheilkunde.de/bewerben/teilnahmevoraussetzungen
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Lösungen zur 4. Übung: Falldiskussion zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen (1) Abschluss eines Mobilfunkvertrages B. = nichtöffentliche Stelle (Wettbewerbsunternehmen) nach 2 Abs.
Mehr19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen
MehrBerliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrGesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013
MehrDie Stadt Norderstedt Auf dem Weg in die Digitale Zukunft. Digitales Leitbild 2020 Mobil Innovativ Wirtschaftlich
Die Stadt Norderstedt Auf dem Weg in die Digitale Zukunft Digitales Leitbild 2020 Mobil Innovativ Wirtschaftlich Stadt Norderstedt Modellkommune E-Government Ausgangspunkt unseres digitalen Leitbildes
MehrDie elektronische Gesundheitskarte aus Patientensicht
Die elektronische Gesundheitskarte aus Patientensicht von Corinne Klimkeit Beim Umgang mit Patientendaten dominiert heute noch vielfach ein technologieorientierter Ansatz: Die zur Verfügung stehenden technischen
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung
MehrDie Speicherung personenbezogener Daten kann durch den Kunden/Bewerber jederzeit widerrufen werden. Es erfolgt dann deren Löschung.
Die Daten unserer Kunden zu schützen und sie so zu nutzen, wie es unsere Kunden von uns erwarten, hat für uns oberste Priorität. Denn Daten sind die Grundlage für uns, einen ausgezeichneten Service zu
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7889 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit Der Landtag hat am 16. Dezember 2015 das folgende Gesetz
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrVorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst
nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der
MehrDatenschutz. im Rahmen der Diskussionsreihe Die Gegenwart der Zukunft. Thilo Weichert, Leiter des ULD
Datenschutz im Rahmen der Diskussionsreihe Die Gegenwart der Zukunft Thilo Weichert, Leiter des ULD Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein Goethe-Institut Moskau, 24.02.2011 Inhalt Datenspuren
MehrWorkshop Datenschutz - ERFA-Kreis
Workshop Datenschutz - ERFA-Kreis Tagesseminar Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd: Julia Kienzle-Schwarz Telefon 07961 / 959 881 E-Mail kienzle-schwarz@akademiesued.org Website www.akademiesued.org
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDie Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft. Können die Erwartungen erfüllt werden? Ministerialdirektor Harald Kuhne 19.
Die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft Können die Erwartungen erfüllt werden? Ministerialdirektor Harald Kuhne 19. April 2016 Gesundheitswirtschaft 4.0 Differenzierung der Anwendungsmöglichkeiten
MehrSchweizerisches Bundesverwaltungsrecht
Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 BGE 138 II 346 ff. EuGH, Urteil
MehrRechtspolitische Thesen zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes
Berlin, den 1.10.2010 Rechtspolitische Thesen zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes für die Podiumsdiskussion bei den Bitburger Gesprächen am 14. Oktober in München 1. 2008 war das Jahr der Datenskandale:
MehrDatenschutz online: Was helfen Gesetze?
Datenschutz online: Was helfen Gesetze? 11. Februar 2011 Rechtsanwalt Niko Härting HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Ein Zitat Meine Daten gehören mir. (Renate Künast,
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrBeratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz
Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen
Mehr