Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes

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1 Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes Dipl.-Jur. Florian Klein, LL.M., Wiss. Mit. der Forschungsstelle Recht im Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 37. Rechtsseminar 74. -Mitgliederversammlung, Berlin, Forschungsstelle Recht im Deutschen

2 Haftung von WLAN-Betreibern nach dem TMG-E I. Das Gesetzgebungsverfahren II. Ausschluss der Haftung III. Verpflichtung zu Sperren IV. Kosten V. Fazit 2

3 I. Das Gesetzgebungsverfahren Nutzer = Rechtsverletzer Sperre? Betreiber Rechteinhaber 3

4 I. Das Gesetzgebungsverfahren 07/2016 Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes ungenügend 09/2016 EuGH McFadden -Urteil: Unterlassungsansprüche sind möglich, insb. Verpflichtung zur Verschlüsselung von WLANs und Nutzeridentifizierung Drittes Gesetz zur Änderung des TMG, Gesetzentwurf der Bundesregierung Durchgang des Entwurfs im Bundesrat Lesung im Bundestag Letzte Sitzungswoche Bundestag Beratung und Verabschiedung??? 4

5 Haftung von WLAN-Betreibern nach dem TMG-E I. Das Gesetzgebungsverfahren II. Ausschluss der Haftung III. Verpflichtung zu Sperren IV. Kosten V. Fazit 5

6 II. Ausschluss der Haftung 8 Abs. 1 S. 2 TMG-E: keine Inanspruchnahme auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung wegen rechtswidriger Nutzerhandlungen vollständiger Haftungsausschluss Störerhaftung (-) Begünstigte: WLAN-Betreiber + generell Diensteanbieter nach 8 TMG Access- Provider ABER: 7 Abs. 4 S. 1 TMG-E Netzsperren Ausnahme: Kollusion 6

7 II. Ausschluss der Haftung 8 Abs. 4 TMG-E Behördliche/Gerichtliche Anordnungen Behörden: Nutzerregistrierung vor Zugang Passwortsicherung Dauerhafte Einstellung des Dienstes Gerichte: Keine ausdrücklichen Einschränkungen Linksgenannte Maßnahmen zulässig? Aber: Rechtsgrundlage erforderlich! Störerhaftung 7

8 Haftung von WLAN-Betreibern nach dem TMG-E I. Das Gesetzgebungsverfahren II. Ausschluss der Haftung III. Verpflichtung zu Sperren IV. Kosten V. Fazit 8

9 III. Verpflichtung zu Sperren Adressat: WLAN- Anbieter Verletzung eines Rechs am geistigen Eigentum Wiederholungsgefahr Voraussetzungen 7 Abs. 4 TMG-E Keine andere Möglichkeit der Beseitigung der Rechtsverletzung Rechtsfolge: Sperrung der Nutzung von Informationen Zumutbar und verhältnismäßig 9

10 III. Verpflichtung zu Sperren Sperren (+) Sperren (-) Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums Sonstige Rechte (insb. Persönlichkeitsrechte) WLAN-Betreiber Bei zumutbaren Anstrengungen zur Ermittlung tatnäherer Personen Sonstige Access- Provider Bei unmittelbarem Vorgehen gegen WLAN- Betreiber 10

11 Haftung von WLAN-Betreibern nach dem TMG-E I. Das Gesetzgebungsverfahren II. Ausschluss der Haftung III. Verpflichtung zu Sperren IV. Kosten V. Fazit 11

12 IV. Kosten Kostenregelungen für WLAN-Betreiber Gerichtskosten bzgl. Anspruch auf Netzsperren (P) Tendenz zu Overblocking zwecks Kostenvermeidung Sämtliche Kosten bzgl. Geltendmachung von Unterlassungs- /Schadensersatzansprüchen ( 8 Abs. 1 S. 2 TMG-E) Vor- und außergerichtliche Kosten bzgl. Anspruch auf Netzsperren ( 7 Abs. 4 S. 3 TMG-E) Minimierung des Kostenrisikos, insb. keine Abmahnkosten! 12

13 Haftung von WLAN-Betreibern nach dem TMG-E I. Das Gesetzgebungsverfahren II. Ausschluss der Haftung III. Verpflichtung zu Sperren IV. Kosten V. Fazit 13

14 V. Fazit Auswirkungen der TMG-Reform Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens beobachten Bei Inkrafttreten gilt auch für Hochschulen als WLAN-Betreiber: Endlich ausdrückliche Abschaffung der Störerhaftung des Access- Providers Pyrrhussieg, da Sperrverpflichtungen gesetzlich verankert Sperrverpflichtung wohl auch ohne gerichtliche Anordnung Kostenverteilung geklärt Gefahr des Overblocking zur Ausschaltung des Kostenrisikos Sonstige gerichtliche Anordnungen weiterhin möglich, aber Rechtsgrundlage unklar 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Recht im Deutschen

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