Safer Surf Datenschutz im Internet. Dr. Thilo Weichert. Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit 16. Juli 2009 Wissenschaftszentrum Kiel
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1 Safer Surf Datenschutz im Internet Dr. Thilo Weichert Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit 16. Juli 2009 Wissenschaftszentrum Kiel Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Problemfelder des Internet-Datenschutzes Verfassungsrechtliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zum Internet-Datenschutz Personenbezogene Daten? Verantwortlichkeit? Verarbeitung von Inhaltsdaten Verarbeitung von Verkehrsdaten Betroffenenrechte Ratschläge Inhalt Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 2
2 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Aufgaben Datenschutzkontrolle im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich (Behörden und Wirtschaft), Vermittlung bei Informationszugangskonflikten (IFG SH) Beratung von BürgerInnen, Politik, Behörden u. Wirtschaft Erstellung von Gutachten (z.b. Verbraucherdatenschutz) Aus- u. Fortbildung zu Datenschutz u. Informationsfreiheit Datenschutzaudit und -Gütesiegel, European Privacy Seal Durchführung von nationalen u. intern. Projekten (Forschung u. Entwicklung) Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 3 Problemfelder des Internet-Datenschutzes Google Street View (i) Social Communities (i, v) Bewertungsportale, z.b. Spickmich, Ärztebewertung (i) Suchmaschinen (i, v) Datenlecks bei Firmen und Behörden (i) Webseiten z.b. von Behörden, Unternehmen, Schulen (i) Webtracking (v) Bekämpfung Kinderpornografie, Gewalt- und Hassdarstellung (i, v) Behördl. Internetveröffentlichungen (z.b. Landwirte, Insolvenzen) (i) Online-Durchsuchung, Computerbeschlagnahmen (i) Sicherheitsbehördliche IP-Adressen-Zuordnung (v) Vorratsdatenspeicherung (v) (i = Inhaltsdaten, v = Verkehrsdaten) Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 4
3 Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (apr, Art. 2 I i.v.m. 1 I GG) Informations-, Meinungsäußerungs- u. Pressefreiheit (Art. 5 GG) Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG) Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme (apr) Sonstige Grundrechte im Grundgesetz (Wohnung, Art. 12; Eigentum, Art. 14; Kinder, Familie Art. 4; Petition Art. 17) Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 5 Gesetzliche Regelungen Inhaltsdaten: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Rundfunkstaatsvertrag f. journal. Angebot (RStV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kunsturhebergesetz (KUG) und Verbraucherrecht Strafprozessordnung u.ä. (StPO) Sonstige Spezialregelungen (z.b. Landw.u.Fisch.F.G) Verkehrsdaten (und Bestandsdaten) Telemediengesetz f. Content-Provider (TMG) Telekommunikationsgesetz f. Access-Provider (TKG) Strafprozessordnung u.a. (StPO) Sonstige Spezialregelungen (z.b. Digitale Signatur) Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 6
4 Personenbezogene Daten? = Einzelangaben über persönliche od. sachliche Verhältnisse einer bestimmten od. bestimmbaren natürlichen Person ( 3 Abs. 1 BDSG) Inhaltsdaten Sachdaten (Straßenansichten, Luft- und Satellitenbilder) Bilder, z.b. v. WebCam (zufällige Erfassung) Mitarbeiterangaben Verkehrsdaten IP-Adresse Standortdaten Rechnerdaten Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 7 Verantwortlichkeit? Verantwortliche Stelle = die personenbezogene Daten verarbeitet od. verarbeiten lässt ( 3 VII BDSG) 7 ff. TMG (nur Haftung, Strafbarkeit): verantwortlich für eigene Informationen nicht für Durchleitung ( 8 TMG) nicht für reine Zwischenspeicherung ( 9 TMG) bei Kenntnis, ohne unverzügliches Tätigwerden ( 10 TMG) Anonyme Nutzungsmöglichkeit ( 13 VI TMG) Verantwortlichkeit bei Server im Ausland ( 1 V BDSG) Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 8
5 Verarbeitung von Inhaltsdaten Einwilligung des Betroffenen ( 4a BDSG/ 12, 13 II TMG: freiwillig/koppelungsverbot, informiert, bestimmt, schriftlich/elektronisch dokumentiert) Veröffentlichungsrecht/-pflicht (z.b. Impressumspflichten, 5, 6 TMG; Öffentlichkeitsfahndung, 131b StPO) Abwägung berechtigte Interessen-schutzwürdige Interessen ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG), Berücksichtigung Art. 5 GG Privilegierung von Presse u. Medien (RStV, 41 BDSG) Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 9 Verarbeitung von Verkehrsdaten Für Durchführung des Dienstes ( 15 I TMG, 96 II TKG) Für Abrechnung ( 15 II, IV, V TMG, 97 TKG) Für Werbung u. Marktforschung pseudonym, informiert, unwidersprochen ( 15 III TMG) Jetzt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung f. 6 Monate ( 113a, 113b StPO) BVerfG (B.v ): Nutzung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten u.ä. Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 10
6 Betroffenenrechte Transparenz ( 93 ff. TKG, 5 ff. TMG) Auskunft ( 34 BDSG) Berichtigung, Sperrung, Löschung ( 35 BDSG) Widerspruch ( 35 V BDSG) Schadenersatz ( 7 BDSG, 823 BGB) Anrufung der Aufsichtsbehörde ( 40 LDSG SH, 38 BDSG) Strafanzeige ( 44 Abs. 2 BDSG) Verbraucher- Arbeitnehmerrechte Aber Probleme: Anonymität, Globalität, Redundanz Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 11 Ratschläge Datensparsamkeit (Anonymität, Pseudonymnutzung, Identitätsmanagement) Veröffentlichung nur nach Information und Einwilligung Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Privacy Policies Eigensuche in Suchmaschinen Technische Sicherungen: Firewall, aktueller Virenschutz, Softwareupdates Nutzung von Sicherheits-Checks Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 12
7 Safer Surf Datenschutz im Internet Viel Spass beim safer Surfen Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Independent Center for Privacy Protection Schleswig-Holstein (ICPP) Holstenstr. 98, D Kiel Friedrich Naumann Stiftung Kiel Folie 13
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